Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Vor allem habe B die Klage nicht sofort i. S. v. § 93 ZPO anerkannt. Denn B habe einen Anlass zur Klage gegeben. So liege es nämlich, wenn sich die beklagte Partei – ohne Rücksicht auf Verschulden – vorprozessual so verhalten habe, dass die klagende Partei annehmen musste, ohne Anrufung des Gerichts ihr Ziel nicht erreichen zu können. Bei fälligen Forderungen ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer

Leitsatz Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann. Die Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Fü...mehr

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Die Beweislast im Steuerrec... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln/Paris[*] Dieser Beitrag bringt Licht in das Dunkel der Begrifflichkeiten rund um die Beweislast im steuerprozessualen Verfahren und erläutert, auf welche Weise Sachverhalte anhand der Grundsätze der Beweisführung, Beweiswürdigung und Beweislast gewürdigt und entschieden werden. Insb. wird auf die Unterscheidung zwischen der subjektiven und d...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / Zusammenfassung

Überblick In aller Regel schließen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Verwaltervertrag. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, wie der Verwaltervertrag ausgestaltet werden kann, um damit auf das Hausgeldinkasso einwirken zu können.mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / Zusammenfassung

Überblick Ein Hausgeldinkasso hat stets Auswirkungen auf die Jahresabrechnung. Wie die einzelnen Positionen in der Gesamt- und in den Einzelabrechnungen zu berücksichtigen sind, erläutert dieser Beitrag.mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / 3 Ausfalldeckungssonderumlage

Einer Zwischenfinanzierung ist in der Regel die Erhöhung der Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, des Gemeinschaftsvermögens, vorzuziehen. Dieses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ein Weg besteht darin, bereits die Vorschüsse höher zu prognostizieren.[1] Der übliche Weg besteht aber darin, über Vorschüsse auf eine Sonderumlage (Ausfalldeckungssonderumlage)...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Zaumseil / Hülya Özkan, M.A.[*] Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Ergibt sich hieraus eine niedrigere Steuer, gilt dies jedoch nur, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder die Beweismittel erst nachträglich bekannt werden oder die Tats...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / [Ohne Titel]

Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*] Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur da...mehr

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Die Beweislast im Steuerrec... / VII. Fazit

Beweislastentscheidungen sind in der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit alltägliche Praxis, werden jedoch oft unterschätzt. Umfassende Kenntnisse der Beweislastregeln, allen voran des Grundsatzes des Vorrangs der Amtsermittlungspflicht, deren Begrenzung durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten sowie der Voraussetzungen einer objektiven Beweislastentscheidung sin...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.5 Beschlussmuster: Vorschüsse

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.9 Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG)

Rz. 186 § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG ermöglicht die Gleichbehandlung der berufsständischen Versicherung in der Form von öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen mit der Sozialversicherung, die ein Hoheitsbetrieb und daher nicht körperschaftsteuerpflichtig ist. Berufsständische Versicherungseinrichtungen sind keine Hoheitsbetriebe, sondern steuerbare wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.6 Vorschüsse auf eine Sonderumlage

Durch einen auch auf § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beruhenden Beschluss, Vorschüsse auf eine Sonderumlage zu verlangen, muss mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt werden, welchen Vorschuss ein Wohnungseigentümer schuldet.[1] Er muss die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig bestimmen. Inhalt Aus dem Beschluss müssen sich der U...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.6.2 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen ihn Hausgeldrückstände aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc. in Höhe von _____ EUR, seit _______ bestehen und auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden. Der Verwalter ist – sofern dem so ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.4 Klageantrag

Forderung Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss auf Zahlung eines bestimmten, in einer Summe ausgedrückten Betrags lauten. Dass es sich um "Hausgeld" handelt, muss nicht beantragt werden. Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (Forderung und Zinsen ab Rechtshängigkeit) (...) Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.1 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer Nachschuss, Vorschuss sowie einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet. Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen. Muster: Hausgeldklage An das Amtsgericht ________ – Abteilung für Wohnungseigentumssachen – ________________ ________________ der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Die Beweislast im Steuerrec... / I. Einleitung

In der Praxis wird immer wieder beobachtet, dass ausschließlich die Grundregel der objektiven Beweislast zitiert und angewandt wird, wonach die Finanzbehörde die Beweislast für steuerbegründende oder -erhöhende Tatsachen trägt und der Steuerpflichtige die Beweislast für steueraufhebende oder -mindernde Tatsachen. Diese Grundregel der objektiven Beweislast existiert tatsächli...mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / 4 Anlegung einer Liquiditätsrücklage

Der "Königsweg", um Liquiditätsengpässen zu begegnen, ist die Ansammlung einer Liquiditätsrücklage als weitere Rücklage i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG. Eine Liquiditätsrücklage hat den Zweck, dass der Verwalter jederzeit in der Lage ist, Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auszugleichen oder aus anderen Gründen plötzlich auftretende Engpässe zu bedienen....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständige Verlust der Steuerbefreiung, sondern eine partielle Steuerpflicht nach § 6 KSt...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.1 Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans

Die Wohnungseigentümer haben für die Bestimmung der Vorschüsse, also die Höhe des Hausgeldes, Ermessen.[1] Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans zum Hausgeld (= die Beiträge der Wohnungseigentümer zu den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie zur Erhaltungsrücklage) dürfen großzügig sein. Es ist zulässig, bei der notwendigen Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.22 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 22 KStG)

Rz. 290 Steuerbefreit sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TarifvertragsG. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen Beiträge nach § 186a AFG oder aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erheben und Leistungen ausschließlich an tarifgebundene Arbeitnehmer des entsprechenden Gewerbezweigs bzw. an ihre Hinterbliebenen erbringen. Bei dies...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / Zusammenfassung

Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Daher gibt es zunehmend ein Umdenken in den Unternehmen. Denn der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen, Umweltschutz oder die Bekämpfung von Armut sind nicht nur eine Frage der eigenen Überzeugung, sondern auch des Firmenimages oder gesetzlicher Anforderungen. Doch was sich leicht in der Geschäftsphilosophie zum Ausdruck br...mehr

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§ 1 Messverfahren / k) Auswertung der Rohmessdaten

Rz. 1189 Die Messtechnik ist grundsätzlich die gleiche wie die des ES3.0. Von daher sei auf die dortigen Fallbeispiele verwiesen (s. Rdn 1099 ff.) Rz. 1190 Die PTB erteilt jedoch mittlerweile keine Baumusterprüfbescheinigungen mehr, wenn die vorgestellten Messgeräte Rohmessdaten abspeichern. Rz. 1191 Eine bemerkenswerte rechtliche Betrachtung dazu hat J. Thiele im Beitrag "Die...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.3 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 288 Die von den bundesgesetzlichen Regelungen abweichende Steuermesszahlendifferenzierung im Saarland (Rz. 282, 283) und in Sachsen (Rz. 285, 286) begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Sowohl das GrStG-Saar als auch das SächsGrStMG sehen für die sog. Wohngrundstücke nach i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG gegenüber den sog. Nicht-Wohngrundstücke...mehr

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§ 1 Messverfahren / (1) Heckmessungen

Rz. 1105 Wie in Abb. 29 gezeigt, sind bei einer "unauffälligen" Messung mit korrekter Fotoposition und ohne Störfaktoren in der Datenaufzeichnung grob zwei "Pakete" von Ausschlägen vorhanden, welche grobe der Fahrzeugfront bzw. dem Fahrzeugheck zuzuordnen sind. Ein hiervon abweichender Signalverlauf ist bei den sogenannten Heckmessungen festzustellen (siehe Abb. 35), bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 9 Fazit

Eines der Hautprobleme bei Change-Prozessen ist, dass sie auf die leichte Schulter genommen werden. Nach dem Motto, da machen wir diese und jene Maßnahmen und dann ist das Thema erledigt. Es wird zu wenig beachtet, wie Menschen im Unternehmen auf Veränderung reagieren und was es aus Sicht der Hirnforschung und der Veränderungspsychologie braucht, damit eine nachhaltige Verän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.1 Belastungsgrund

Rz. 231 Entsprechend der anderen Länder, die im Bereich der sog. Grundsteuer B das Flächenmodell umsetzen, wird vom niedersächsischen Landesgesetzgeber als Belastungsgrund der Grundsteuer das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz angeführt (Rz. 62, 63). Nach Ansicht des Landesgesetzgebers ergebe sich bei einer kommunalen Steuer, die an den Grundbesitz anknüpft, zwische...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 2 Hochrisikogebiet: Wenn Nachhaltigkeit nur ein Feigenblatt ist

Klassischerweise rufen Vorstände bzw. Geschäftsführungen betriebliche Veränderungsprozesse aus und treiben diese voran. So auch beim Thema Nachhaltigkeit bzw. Corporate Sustainability.[1] Und da gibt es aus Change-Sicht eine wichtige Regel. Solange es auf dieser Ebene keinen wirklichen Treiber und Promotor für den Wandel gibt, geht einem Change-Prozess schnell die Luft aus. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.2 Sachsen

Rz. 285 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch das SächsGrStMG v. 3.2.2021 wurden für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke des Grundve...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (10) Perspektive

Rz. 39 Neben der Verzerrung und der Überlagerung durch Bildartefakte kommt der Perspektive die größte Bedeutung zu. Zunächst besteht die Schwierigkeit darin, die Stellung des Kopfes der Person auf den Beweisbildern korrekt einzuschätzen. Die Kopfstellung wird dabei durch folgende, in verschiedenen Ausmaßen kombinierte Bewegungen bestimmt:mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Begriff

Rz. 8 Der Begriff des standardisierten Messverfahrens hat in der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung eine erhebliche Bedeutung. Ist ein Messergebnis im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens ermittelt worden, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Begründungsanforderungen, denen ein Urteil in Bußgeldsachen zu genügen hat.[1] Rz. 9 Den Begriff des standardisierten Mes...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 5 Modell der 12 Erfolgsfaktoren in Change-Prozessen

"[Uns] ist es ein besonderes Anliegen, unsere Umwelt und die soziale Gemeinschaft durch eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise für die nächsten Generationen zu erhalten", so heißt es in einem Leitbild eines Unternehmens, das sich als ökologisch, sozial und erfolgreich positioniert. Weiter heißt es: "Unsere gemeinsamen Anstrengungen und konsequente Umse...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 120 In Hamburg wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges „Wohnlagemodell“ eingeführt. Das sog. "Wohnlagemodell" in Hamburg basiert im Wesentlichen auf dem bayerischen Flächenmodell und ist weiten Teilen damit im Wortlaut identisch (s. 3.2.2.). Es erweitert...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.1 Belastungsgrund

Rz. 80 In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der sog. Grundsteuer B nach den Flächen der Grundstücke das Äquivalenzprinzip angeführt. Bei einer kommunalen Steuer, die an den Grundbesitz anknüpft, ergebe sich zwischen den öffentlichen Leistungen der Gemeinden für die...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.1 Belastungsgrund

Rz. 181 Als Belastungsgrund der Grundsteuer wird vom hessischen Landesgesetzgeber entsprechend zu den anderen Ländern, die das Flächenmodell umsetzen, das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz genannt (Rz. 62). Die Belastungsgrundentscheidung im hessischen Landesmodell liege in der Schaffung eines Ausgleichs dafür, Nutzen aus kommunal bereitgestellter Infrastruktur zie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Belastungsgrund

Rz. 18 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.1 Belastungsgrund

Rz. 132 Analog zum bayerischen – reinen – "Flächenmodell" wird das Hamburger "Wohnlagemodell" für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer hinsichtlich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach den Flächen der Grundstücke und der Wohnlage – in Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip – da...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IV. Brandenburg

Rz. 4 Verkehrsüberwachung durch die Polizei vom 17.3.2020 zuletzt geändert durch Erlass vom 5.8.2021 1. Begriff, Ziele, Inhalte Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle, nachfolgend als "Polizei" bezeichnet. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete pol...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitshilfen / XIV. Sachsen-Anhalt

Rz. 14 Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) RdErl. des MI vom 6.3.2009 (MBl. LSA S. 208) – 23.3–12320 I. Verkehrsüberwachung durch die Polizei Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hohe poliz...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 113 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als reine Flächensteuer i. S. d. BayGrStG birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Auf die Darstellung zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Flächenmodelle auf der Grundlage des Äquivalenzprinzips wird hingewiesen (vgl. Rz. 62-66). Auch hinsichtlich des BayGrStG bestehen Zweifel, ob die für die s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 70 In Bayern wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges – reines – "Flächenmodell" eingeführt. In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der sog. Gru...mehr