Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.2 Ermäßigter Beitragssatz

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz. Er beträgt 14,0 %.[1] Für den Beitragssatz bei Freistellung von der Arbeit gelten besondere Regelungen.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz, der für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde zu legen ist, beträgt in der Grundsätzlich werden die Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Soweit es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beschäftigten Rentner handelt, kann es jedo...mehr

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Vorruhestand / 3.1.1 Beitragssatz

Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeldempfängers an. Der Beitragssatz zur Pflegeversich...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2 Beitragssatz zur Pflegeversicherung

4.2.1 Höhe Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen.[1] Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versi...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

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Beitragssätze / 4.1 Höhe

In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.1.4 Wartezeit zum Entgeltfortzahlungsanspruch

Der allgemeine Beitragssatz[1] gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Weiterzahlung von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) haben. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Neuantritt einer Arbeitsstelle erst nach einer 4-wöchigen "Wartezeit" entsteht.[2] Auch in den erst...mehr

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Beitragssätze / 1.1.2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für geringfügig entlohnt Beschäftigte gelten besondere Beitragssätze.[1]mehr

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Beitragssätze / 3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2023 2,6 %.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Selbst für diejenigen freiwillig versicherten Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben, darf die Krankenkasse keinen geringeren als den allgemeinen Beitragssatz vorsehen.[1] Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für freiwi...mehr

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Beitragssätze / 1.1.3 Beschäftigte Rentner

Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit bezieht.[1]mehr

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Beitragssätze / 1 Krankenversicherung

Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätisch durch die Arbeitge...mehr

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Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

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Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

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Beitragssätze / 4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen)

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung

4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der g...mehr

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Beitragssätze / 5 Unfallversicherung

Einen vergleichbaren Beitragssatz wie für die übrigen Sozialversicherungszweige gibt es hier nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann allerdings bestimmen, dass die Beiträge entweder nach dem wirklich verdienten Entgelt oder nach einem ...mehr

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Beitragssätze / 2 Allgemeine/Knappschaftliche Rentenversicherung

In der allgemeinen Rentenversicherung gilt seit 1.1.2018 ein Beitragssatz in Höhe von 18,6 %. Zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 %.[1]mehr

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Beitragssätze / 1.3 Zusatzbeitrag

Zusatzbeiträge[1] werden nach einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz berechnet.[2] Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben. Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. ...mehr

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Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

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Beitragssätze / 7.2 Minijob-Zentrale

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale seit 1.1.2023 1,1 % (2022: 0,9 %). Dabei bleibt es auch 2025. Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2025 0,22 % (2024: 0,24 %).mehr

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Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Seit 1.1.2023 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,15 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 7 Umlage zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

7.1 Satzung der Krankenkasse Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) wird bei jeder Krankenkasse für die dort versicherten Arbeitnehmer festgesetzt. Zur U1 können die Kassen verschiedene Erstattungssätze anbieten, die mit entsprechend angepassten Umlagesätzen finanziert werden.[1] 7.2 Minij...mehr

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Beitragssätze / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.3 Beitragsabschlag

4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen) Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Beitragssätze / 4 Pflegeversicherung

4.1 Höhe In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1] 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachfo...mehr

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Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2025 auf 2,5 % (2024: 1,7 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2025 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,55 % (14,6 % + 2,5 % = 17,1 % : 2 = 8,55 %) zu berücksichtigen (2024: 14,6 % + 1,7 % = 16,3 % : 2 = 8,15 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt de...mehr

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Beitragssätze / 1.4 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag [1] wird anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für bestimmte Personenkreise, wie z. B. Geringverdiener, erhoben. Er wird jährlich bis zum 1.11. eines Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und beträgt seit dem 1.1.2025 2,5 %.[2]mehr

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Beitragssätze / 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % zahlen.[1]mehr

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Beitragssätze / 7.1 Satzung der Krankenkasse

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) wird bei jeder Krankenkasse für die dort versicherten Arbeitnehmer festgesetzt. Zur U1 können die Kassen verschiedene Erstattungssätze anbieten, die mit entsprechend angepassten Umlagesätzen finanziert werden.[1]mehr

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Künstler / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publizisten (50 %) und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30 %) sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert (20 %). Der Beitragsanteil des Versicherten bemisst sich für die Krankenversicherung nach dem Arbeitseinkommen, und z...mehr

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Rentner / 4.2.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

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Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 EUR; 2024: 5.175 EUR). Als Zuschuss ist für gese...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 6 Beitragshöhe

Für die Berechnung der Beiträge werden Einnahmen i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 374,50 EUR; 2024: 353,50 EUR), der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zugrunde gelegt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.1.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Vollrente wegen Alters Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt heranzuziehen (Beitragsgruppe 3 zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.1 Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsermittlung erfolgt in der Weise, dass die Beiträge durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.4.2 Beitragsbemessung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist der monatliche Grundbedarf nach dem BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt seit dem Wintersemester 2024 855 EUR.[1] Der Beitragssatz zur Krankenversicherung berechnet sich aus 7/10 des bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes[2] (seit dem 1.1.2015 10,22 %). Soweit eine Krankenkasse einen kasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Abziehbare sonstige Vorsorgeaufwendungen

Mindestpauschale für Kranken- und Pflegeversicherung Für die weiteren Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung) bleibt eine Pauschale von 12 % des Bruttoarbeitslohnes, höchstens 1.900 EUR unbesteuert (Steuerklassen I, II, IV, V und VI); in der Steuerklasse III gilt ein Höchstbetrag von 3.000 EUR. Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen Alternativ zur Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.2 Bezieher von Arbeitslosen-/Unterhaltsgeld

Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Sofern sie aber unmittelbar vor Beginn des Leistungsbezugs mindestens 5 Jahre nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert waren, können sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist davon abhängig, dass der Antragsteller nachweist, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.4 Versorgungsbezüge

Die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung trägt der Versorgungsempfänger[1] ohne Beteiligung der Versorgungseinrichtung (Zahlstelle). Der Freibetrag[2] findet keine Anwendung. Der maßgebende Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %.[3] Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.5 Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit

Arbeitnehmer haben auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Voraussetzung ist, dass weiterhin Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt. In dieser Zeit besteht kein realisierbarer Anspruch auf Krankengeld. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden somit nach dem ermäßigten Beitragssatz (2024: 14,0 %)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitnehmeranteil von jeweils 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz betr...mehr