Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Gutscheinen in Vertriebsketten

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um die Besteuerung von Gutscheinen. Der BFH fragte den EuGH: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i. S. v. Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite

Leitsatz 1. Landeszuweisungen an eine Gemeinde zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr sind kein Entgelt, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gezahlt werden. 2. Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Ge...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.1 Umsatzsteuer bei der 1 %- Regelung

Wird vom Unternehmer für ertragsteuerliche Zwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ermittelt, kann dieser Wertansatz aus Vereinfachungsgründen auch für umsatzsteuerliche Zwecke übernommen werden. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.[1] Für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten (z. B. KFZ-Versicherung) kann ein p...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichweite des Ele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 5 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997 (§ 23 Abs. 4)

Rz. 5 Neben den in § 23 Abs. 3 GrEStG angesprochenen Rechtsänderungen sah das Jahressteuergesetz 1997 in Art. 7 Nr. 3 auch noch Modifizierungen des § 8 Abs. 2 GrEStG und des § 11 Abs. 1 GrEStG vor. Zum einen trat nach der Neufassung des § 8 Abs. 2 GrEStG der Grundbesitzwert nach § 138 Abs. 2 oder 3 BewG als grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage an die Stelle des bisher ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.4 Erstattung von Anschaffungskosten

Rz. 39 Fraglich ist, ob eine nachträgliche Herabsetzung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage i. S. v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt, wenn der Verkäufer eines Grundstücks dem Erwerber die gesamten oder einen Teil der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Anschaffungsnebenkosten erstattet. Das Sächsische FG v. 25.5.2011, 4 K 205/07, StBW 2012, 297, hat die...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.2 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.1 Zweifelhafter Umfang der Gegenleistung

Rz. 36 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 GrEStG betrifft nur die nachträgliche Herabsetzung einer Gegenleistung, nicht aber die Fälle, in denen Art und Umfang der Gegenleistung bereits bei Abschluss des Vertrags zweifelhaft oder ungewiss sind. Da auch bei einer nachträglichen Minderung der Gegenleistung die ursprünglich entstandene Grunderwerbsteuer – wie bei der Rückgängigmach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.4 Grunderwerbsteuer: Keine Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage

Der Grunderwerbsteuer unterliegt generalisierend ausgedrückt Grundbesitz im bewertungsrechtlichen Sinn. Nicht zum Grundbesitz zählen Betriebsvorrichtungen.[1] Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung. Somit scheidet der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil des Kaufpreises aus der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus. Wird in de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zuständigkeit Fälligkeit Bemessungsgrundlagemehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.5 Minderung um vorgenommene Abschreibungen

Rz. 118 Abschreibungen sollen sich nicht mehrfach steuermindernd auswirken können. Daher wurde bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 (Überschusseinkünfte) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert sich um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sondera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.3.2 Nebengeschäft

Rz. 34 Gewinne außerhalb von Zweck-, Gegen- und Hilfsgeschäften sind Nebengeschäfte und nicht rückvergütungsfähig. [1] Rückvergütungen an Mitglieder aus derartigen oder vergleichbaren Quellen sind offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG, die den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen. Rz. 35 Der Gewinn aus den Nebengeschäften ist i. d. R. mit den sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 7.2 Gegenleistung

Rz. 90 Bei einem Tausch ist die Gegenleistung für den angeschafften Gegenstand der hingegebene Gegenstand. Wie bei einem Kauf werden die Anschaffungskosten nach dem Wert der Gegenleistung bemessen. Beim Kauf ist Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten der Kaufpreis, beim Tausch ist es entsprechend der Wert des hingegebenen Gegenstandes.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 7.4.1 Anschaffungskosten in Höhe des gemeinen Wertes des hingegebenen Wirtschaftsguts

Rz. 94 Steuerrechtlich ist Bemessungsgrundlage der Anschaffungskosten der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.[1] Das ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.[2] Rz. 95 Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis ist das erzielbare Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer....mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.8 Keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Der Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen sind bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 4 TV Inflationsausgleich). Die einmalige und die monatlich zu zahlenden Sonderzahlungen fließen somit nicht ein In die Bemessung der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD bzw. § 13 Abs. 1 TV-V, die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 6.1.1 Erfolgswirksame Behandlung

Rz. 71 Der Zuschuss wird erfolgswirksam behandelt durch Buchung als Betriebseinnahme. Er zählt dann zu den Anschaffungskosten und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen. Praxis-Beispiel Das Fabrikationsunternehmen F schafft im Januar 01 eine Maschine für 500.000 EUR zuzüglich 95.000 EUR USt an. Aus öffentlichen Mitteln wird ein Zuschuss in Höhe von 100.00...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 6.1.2 Erfolgsneutrale Behandlung

Rz. 72 Wird der Zuschuss erfolgsneutral behandelt, wird er nicht als Betriebseinnahme gebucht und auch nicht den Anschaffungskosten zugerechnet. Er gehört dann auch nicht zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen. Bei erfolgsneutraler Behandlung wird im vorstehenden Beispiel gebucht:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5.2 Steuerrecht

Rz. 16 Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden.[1] Für die zu den Finanzanlagen gehörenden Ausleihungen besteht daher bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in der Steuerbilanz ein Wahlrecht, diese Wirtschaftsgüter auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Die Voraussetzung "voraussichtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 54 vorläufig frei Rz. 55 Zweifelhafte Forderungen (Dubiose) sind Forderungen, die wahrscheinlich nur zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert beglichen werden. Sie dürfen nur mit dem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Der Unterschied zwischen dem Nennbetrag und dem wahrscheinlichen Wert ist durch Abschreibung zu berücksichtigen.[1] Rz. 56 Sind Umstände bekannt g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Leitsatz 1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 – VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883). 2. Nicht erforderlich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1 Geschäftsbetrieb (§ 8d Abs. 1 S. 3, 4 KStG)

Rz. 10 Das Gesetz enthält keine konkrete Definition eines Geschäftsbetriebs. Es handelt sich in den S. 3 und 4 vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auszulegen ist.[1] Das Steuerrecht kennt den Begriff des Geschäftsbetriebs bisher nicht. Allerdings enthält das Gewerbesteuerrecht das Erfordernis der Unternehmensidentität für die Verlustnutzung i. S. d. § 10a GewSt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 3.5.1.1 Skonti

Rz. 57 Skonti – als Sonderform der (Barzahlungs-) Rabattierung – werden bei Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen. Am Bilanzstichtag noch nicht bezahlte Ware ist daher mit dem Bruttopreis zu bewerten. Skonti werden bei Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen. Eine am Bilanzstichtag noch nicht bezahlte Lieferung ist daher mit den ungeminderten Anschaffungskosten zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen Aufteilung des Anschaffungspreises auf Grund und Boden und Gebäude ist lediglich geboten, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.6 Die Bedeutung des § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 83 Der Erlass v. 26.3.2003 (BStBl I 2003, 271) befasst sich auch unter Tz. 7 ausführlich mit dem Grundstückserwerb von einem Gesellschafter. Dies rührt daher, dass zeitgleich mit der Novellierung des § 1 Abs. 2a GrEStG § 5 Abs. 3 GrEStG in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt wurde, der nunmehr die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur planmäßigen Grundstüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 39 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 2.5 Welche Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden?

Steuerlich gibt es die degressive Abschreibung nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Ob sie gebraucht oder neu sind spielt, wie erwähnt, keine Rolle. Auch aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden. Einlagewert und damit AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung ist grundsätzlich der Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 3 Arithmetisch-degressive Abschreibung nur in der Handelsbilanz

Die wichtigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist die sog. digitale Abschreibung. Bei ihr vermindern sich die jährlichen Abschreibungsbeträge stets um den gleichen (absoluten) Betrag, die Differenz zwischen den jährlichen Ab­schreibungsbeträgen bleibt also jeweils gleich hoch. Auf diese Weise wird ein Restbuchwert von "Null" erreicht. Achtung Methode steuerrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Manchmal kommen noch in einem späteren Jahr Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzu. Das kann z. B. der Einbau weiterer neuer Teile sein, aber auch die Erhöhung des Kaufpreises nach einer Auseinandersetzung. Werden auf ein Wirtschaftsgut nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, muss dieser Aufwand aktiviert werden. Da die nachträglichen Anschaffun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 829 Wenn bei der Verschmelzung einer GmbH auf eine GmbH und Co. KG die GmbH ein Grundstück hat, entsteht Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG. Das Grundstück gehört nach der Verschmelzung einer anderen Rechtsperson i. S. d. GrEStG. Für die Entstehung der Steuer maßgebend ist die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.7 Weitere Folgeänderungen

Rz. 93q Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Ergänzungstatbestands des § 1 Abs. 3a GrEStG hat der Gesetzgeber mit Art. 26 AmtshilfeRLUmsG außer den Anpassungen des § 1 Abs. 6 GrEStG und des § 6 a GrEStG noch weitere aus § 1 Abs. 3a GrEStG resultierende Folgeänderungen vorgenommen. Hier sind insbesondere die Modifizierung des § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG zur Ermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr