Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 4.3 Neben dem Branchenrisko ist vorrangig das betriebliche Risiko zu berücksichtigen

Auf Erfahrungen im eigenen Betrieb muss nicht immer zurückgegriffen werden. Auch branchenmäßige Erfahrungen können als Bemessungsgrundlage für die pauschale Rückstellung dienen. Diese darf aber nicht angesetzt werden, wenn die betriebsbedingte Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen hiervon deutlich nach unten abweicht.[1] Das betriebliche Risiko ist entscheidend Gar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 7 Nur für den behafteten Umsatz ist eine Rückstellung möglich

Soweit zum Bilanzstichtag konkrete Garantieleistungsfälle vorhanden sind, ist hierfür eine Einzelrückstellung zu bilden.[1] Darüber hinausgehende Umsätze können nur in eine pauschale Rückstellung eingestellt werden, wenn der Umsatz noch mit einer Garantieleistung behaftet ist. Soweit die Garantieleistungszeit bereits abgelaufen ist, scheiden diese Umsätze für die Bildung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 7 Nur für den behafteten Umsatz ist eine Rückstellung möglich

Soweit zum Bilanzstichtag konkrete Gewährleistungsfälle vorhanden sind, ist hierfür eine Einzelrückstellung zu bilden.[1] Darüber hinausgehende Umsätze können nur in eine pauschale Rückstellung eingestellt werden, wenn der Umsatz noch mit einer Gewährleistung behaftet ist. Soweit die Gewährleistungszeit bereits abgelaufen ist, scheiden diese Umsätze für die Bildung einer Rüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.1.2 Ausgestaltung

Für die Ausgestaltung eines IKS sollte neben den – leider eher spärlichen – Äußerungen von Verwaltung und Rechtsprechung auf die vorhandenen Leitfäden verschiedener Verbände und Organisationen (z. B. der Bundessteuerberaterkammer oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer) und auf die vorhandene Literatur zurückgegriffen werden. Ein erster Schritt zum Aufbau eines IKS für die Um...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2.2 Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge

Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind Gestaltungen, die noch zu Lebzeiten umgesetzt werden. Gründe dafür gibt es viele, etwa, um vorab schon einen Teil des eigenen Vermögens der nachfolgenden Generation zur Verfügung zu stellen, oder um das Vermögen dem Zugriff anderer Personen, etwa im Falle einer Insolvenz oder erhöhten Pflegeaufwands, zu entziehen. Sehr häufig sin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von Zuschüssen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 UStAE. Zuschüsse, die ein Unternehmer von einem Dritten erhält, können sog. "echte Zuschüsse" aber auch sog. "unechte Zuschüsse" sein. Ein echter Zuschuss wird außerhalb eines Leistungsaustauschs gezahlt und kann damit auch nicht zu einer Bemessungsgrundlage für einen Umsatz gerechnet werden und damit im Ergebnis keiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.4.1 Handlungen vorläufiger Insolvenzverwalter

Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Steuerschulden eines Insolvenzschuldners, die u. a. von einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.11 Vorsteuerberichtigung bei Beendigung einer Organschaft

Hat sich die Bemessungsgrundlage für Leistungsbezüge der Organgesellschaft vor Beendigung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft gemindert oder sind die Forderungen der Gläubiger gegen die Organgesellschaft uneinbringlich geworden, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen.[1] Tritt das den entsprechenden Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts auslösende Ereignis vor Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.4 Wegfall einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entsteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn ein Unternehmen (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen grundsätzlich nur juristische Personen (z. B. GmbH) in Betracht. Aus verwaltungs- und prozessökonomischen Gründen können ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 TVöD-V), Wechselschicht, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstandszulagen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

1.1 Funktion der Vorschrift Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Inhaltlich ist vor allem die Berücksichtigung der Überstunden entfallen. Nach § 21 Satz 1 TVöD wird in den Fällen der Entgeltfortzahlung (Freistellung am 24./...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.2 Fortzahlungsfälle

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gilt bei Krankheit (§ 22 TVöD) Urlaub (§ 26 TVöD) Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) Arbeitsbefreiung (§ 29 TVöD) Arbeitsbefreiung am 24. und 31.12. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 TVöD)mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsalltag taucht häufig die Frage auf, ob Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt auch dann erhalten, wenn sie keine Arbeitsleistung erbringen. Diese Frage ist zu bejahen, soweit es sich um einen Fall der Entgeltfortzahlung handelt. Typische Fälle der Entgeltfortzahlung sind Urlaub und Krankheit. Diesen Fällen ist gemein, dass es sich um entgeltpflichtige Zeite...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Inhaltlich ist vor allem die Berücksichtigung der Überstunden entfallen. Nach § 21 Satz 1 TVöD wird in den Fällen der Entgeltfortzahlung (Freistellung am 24./31.12., Krankheit, Erholung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte – keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004

Leitsatz 1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbe­steuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter. 2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG –), ist auch dann vorz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.3.1 Einkommensteuer – Einzelnachweis oder Pauschalerstattung

Für die Kostenerstattung gibt es die Varianten "Einzel-/Kostenabrechnung" und "Pauschalersatz". Einzelabrechnung Bei der Einzelabrechnung rechnet der Arbeitnehmer anhand von Einzelnachweisen mit dem Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber ersetzt die tatsächlich nachgewiesenen entstandenen Kosten. Beim Arbeitnehmer ist dieser Auslagenersatz lohnsteuerfrei.[1] Ein Abzug als Werbungskost...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 3 Sonderfall Navigationsgerät: Einbeziehung als Sonderausstattung

Wird ein Pkw von einem Arbeitnehmer privat genutzt, so gilt – wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt – 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung,einschl Sonderausstattung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.[1] Zum Einbezug der Sonderausstattung "Navigationsgerät" gilt dies jedoch nur für werksseitig eingebaute und nicht für nachger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.3 Berichtigung der Anfangsbilanz

Eine nur in der Anfangsbilanz vorgenommene Berichtigung eines unrichtigen Bilanzansatzes ist steuerlich grds. nicht anzuerkennen, wenn diese Bilanz der Veranlagung eines früheren Jahres als Schlussbilanz zugrunde gelegen hat, und diese Veranlagung nach den Grundsätzen der AO nicht mehr geändert werden kann. Gleiches gilt, wenn der sich bei einer Änderung dieser Veranlagung e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.5 Eigen- und Drittaufwand

Bei Eigen- und Drittaufwand sind steuerlich folgende Unterscheidungskriterien maßgebend:[1] Hat sich ein Steuerpflichtiger aus betrieblichem Anlass an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude beteiligt, das im Alleineigentum oder Miteigentum eines Dritten steht, kann er die Aufwendungen in entsprechendem Umfang wie ein materielles Wirtschaftsgut auf die Nutzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.2.2 Umsatzsteuer muss berechnet werden

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer ein tauschähnlicher Umsatz [1] (anteilige Arbeitsleistung gegen Wert der Nutzung) vor.[2] Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung,[3] also der anteiligen Arbeitsleistung. Der Wert kann hier entsprechend der entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Umsatzsteuerlich liegt be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Alternativmodell flat-tax?

Rz. 22 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht seit jeher im Blickpunkt ganz unterschiedlicher (steuer-)politischer Zielvorstellungen.[1] Die Skala reicht hier von der gänzlichen Infragestellung der Erbschaftsteuer[2] bis hin zu Vorschlägen, die Erbschaftsteuer offensiv als Instrument zur Auflösung der Vermögenskonzentration zu nutzen.[3] Die (steuer-)politische Diskussion ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Wird im Inland eine Lieferung oder eine sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt, muss festgelegt werden, wer von den Vertragsparteien die USt schuldet und wann die geschuldete USt gegenüber dem FA angemeldet und abgeführt werden muss. Grundsätzlich kennt das UStG zwei verschiedene Methoden der Entstehung der USt. Durch in den letzten Jahren immer wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerentstehung

Rz. 117 Die Gestattung zur Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ist Voraussetzung für die Entstehung der USt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die USt entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Einen Einfluss auf die Höhe der entstehenden USt hat die Art der Berechnung der USt nicht. Rz. 118 Die Höhe der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Im Insolvenzverfahren müssen die Insolvenzforderungen [1] und die Masseforderungen [2] wegen der unterschiedlichen Befriedigung rechtlich unterschieden werden. Soweit es sich um die USt aus Leistungen handelt, können Insolvenzforderungen nur im Rahmen der InsO geltend gemacht werden, während Masseverbindlichkeiten durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Wechsel zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 143 Wechselt der Unternehmer von der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten zur Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass Umsätze nicht doppelt erfasst oder Umsätze gar nicht der Besteuerung unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Änderung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen wird. Als ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fremdkosten, Weiterbelastun... / 6 Zusammenfassende Meldung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der EU

Wird das Reverse-Charge-Verfahren in einem EU-Land nicht angewandt, müssen Unternehmer, wenn der Leistungsort im anderen EU-Land liegt, die Umsatzsteuer in diesem EU-Land anmelden und zahlen. Werden innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und/oder grenzüberschreitende Dienstleistungen ausgeführt, müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. § 10 Abs. 5 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Nach Abschn. 10.7 Abs. 1 Nr. 1 UStAE braucht aus Vereinfachungsgründen erst dann eine Ermittlung der Kosten vorgenommen zu werden, wenn die Entgelte offensichtlich nicht kostendeckend angesetzt würden. Zur Bemessungsgrundlage s. "Umsatzsteuer" T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bemessungsgrundlage

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage für die Wertabgabetatbestände Entnahme von Gegenständen (Gleichstellung mit einer Lieferung), Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung) richtet sich nach § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Werden Gegenstände aus dem Unternehmen entnommen, d. h., sie verlassen end...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. § 24a EStG

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die der AbgSt unterliegenden KapErtr sind nicht in die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrages, der zwischen der Summe der Einkünfte und dem Gesamtbetrag der Einkünfte anzusetzen ist (§ 2 Abs 3 EStG), einzubeziehen; BFH vom 25.04.2017, III B 51/16, BFH/NV 2017, 1163; FG Münster vom 28.03.2012, 11 K 3383/11 E, EFG 2012, 1464; FG Nds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besteuerungsinkongruenzen bei Betriebsstätteneinkünften

Rn. 170a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 3 EStG versagt die Anwendung der abkommensrechtlichen Freistellung für Betriebsstätteneinkünfte in 2 Fallkonstellationen: Zur Besteuerung im Inland mit Anrechnung der ausländischen Steuer ist überzugehen, soweit die Einkünfte nur deshalb im anderen Staat nicht stpfl sind,mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländische Steuer auf ausländische KapErtr

Rn. 450 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der unbeschränkt StPfl muss ausländische KapErtr erzielen. Die Eigenschaft als "ausländischer KapErtr" bemisst sich dabei nach den Grundsätzen des § 34d Nr 6 EStG. Gemäß den Grundsätzen des deutschen internationalen Steuerrechts sind die KapErtr nach deutschen steuerlichen Grundsätzen zu ermitteln (R 34c Abs 3 S 3 EStR). Eine abweichende au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuersätze

Tz. 16 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Steuersatz für Wertabgaben beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE) 7 % der Bemessungsgrundlage. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Wertabgaben aus den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltungen Zweckbetrieben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Steuerpflicht getätigt wurden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zu 20 % wird der Gegenstand durch die Angestellten des Vereins für private Zwecke (unternehmensfremder bzw. privater Bereich...mehr