Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 1 Überblick über das BEPS-Maßnahmen-Paket

Der im BEPS-Projekt verabschiedete Maßnahmenkatalog umfasst folgende Bereiche: ACTION 1 – Address the Tax Challenges of the Digital Economy – benötigt die digitale Wirtschaft neue Grundsätze? ACTION 2 – Neutralize the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements – Beseitigung der Folgen von hybriden Finanzierungen und Rechtsformen. ACTION 3 – Strengthen CFC Rules – Verschärfung der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5 Streitschlichtung (BEPS 14)

Das BEPS Teilprojekt Nr. 14 beschäftigt sich mit der Notwendigkeit der Streitbeilegung, da nach dem gesamten 'BEPS Projekt zu erwarten ist, dass sich die Fiski verstärkt um das Steueraufkommen eines international tätigkeigen Unternehmens streiten werden. Hierzu sollen die Regelungen über Verständigungs- und Schiedsverfahren verbessert werden. Verständigungsverfahren sind zwis...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2 Maßnahmen gegen Hybride Strukturen und Gestaltungen – BEPS Action 2

In dem fast 500 Seiten umfassenden Bericht zu "BEPS Action 2" greift die OECD die Thematik hybrider Gestaltungen auf. Die Nationalstaaten sollen sowohl zur Vermeidung weißer Einkünfte die Steuerfreiheit versagen, wenn im anderen Staat ein Betriebsausgabenabzug gewährt wird, als auch im zweiten Schritt den Betriebsausgabenabzug versagen, wenn bereits im anderen Staat abgezoge...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1 Erweiterung der Dokumentationsverpflichtungen (BEPS Action 13)

Kernaspekt des Abschlussberichts zu BEPS Maßnahme 13 ist die Empfehlung eines dreistufigen Aufbaus der Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht, dem sog. Country by Country Report (CbCR). Die Eckwerte lassen sich wie folgt darstellen: 2.1.1 Stamm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3 Überlagerung durch die Entwicklungen in der EU

3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016 Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7 Ausblick: ATAD – Die BEPS Umsetzungsrichtlinie der EU

7.1 Allgemeines Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybr...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3 Umsetzung von BEPS in der deutschen Abkommenspolitik

Das BMF hat am 18.4.2013 die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA im Bereich der Steuern und Einkommen und Vermögen vorgestellt, aktuell gilt die Fassung vom 22.8.2013[1]. Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit 91DBA, die im Verhältnis zu 97 Staaten anwendbar sind (Stand: 1. Januar 2019). Ungeachtet des Einflusses der Ab...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deutschland – Gesetzgebung (BEPS I-Gesetz) und Entwicklungen in der Abkommenspolitik

Zusammenfassung Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgel...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2 Allgemeine Missbrauchsverhinderungsregelungen

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsklauseln regeln keine konkreten Sachverhalte, sondern stellen Grundanforderungen an Personen oder Gestaltungen. Diese Vorschriften sollen auch künftige, noch nicht bekannte Steuervermeidungspraktiken verhindern. Am 5. Oktober 2015 stellte die OECD ihre Abschlussberichte zu dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt vor. Der finale Be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.3 Vordrucke und Zweifelsfragen zum CbCR

Die OECD schlägt die Verwendung der nachfolgenden Muster vor: In der Praxis sind bereits folgende Zweifelsfragen zum CbCR aufgetreten: Bedeutet die Formulierung "…ausgehend vom Konzernabschluss...", dass nur der Konzernabschluss als Datenquelle zugelassen ist? Hierzu ist anzumerken, dass bereits nach den OECD-Anmerkungen wahlweise auch Einzelabschlüsse, andere regulatorische A...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken i. Z. m. Rechteüberlassungen ("Lizenzschranke")

Die BEPS-Umsetzung wurde im Jahr 2017 fortgesetzt. Die Bundesregierung hat hierzu am 19.12.2016 als Reaktion auf die Forderung des Bundesrats den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken in Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, d. h. die faktische Einführung einer deutschen "Lizenzschranke" vorgestellt. Dieses Gesetz ist in seiner Finalfassung zum 1.1.2018 in ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog)

Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, müssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen[1]. Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger oder Informationsbüros bei Einkaufsgesellschaften.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016

Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch unverbindlich. Die Empfehlung[1] lautet wie folgt: Unbeschad...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Mitteilungspflichten multinationaler Unternehmen (Country by Country Reporting – CbCR)

Mit der Norm des § 138a AO erfolgte eine Umsetzung des BEPS Aktionspunkts 13. Dieser sieht neben den vorgenannten standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen den Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vor. Für den internationalen Austausch wurde hierzu der Entwurf für eine "...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: a) Zeitlicher Anwendungsbereich: Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepfl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.5 Länderübersichten

Wie schon bisher ist bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen nicht ausschließlich oder vorrangig auf das deutsche Recht abzustellen. Vielmehr muss sich ein Report im Zweifel an den ggf. strengeren Anforderungen des anderen betroffenen Staates (der Mutter- oder Tochtergesellschaft) orientieren. Als Arbeitshilfe nachfolgend der Stand der Umsetzung von BEPS 13 in anderen L...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

6.1 EU-Richtlinien Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.6 Überlagerung durch das Handelsrecht – Ertragsteuerinformationsbericht geplant

Während § 138a AO i. V. mit der Transparenz-Richtlinie sowie im Einklang mit der OECD-Empfehlung zum CbCR lediglich eine Berichterstattung gegenüber der Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat bzw. Betriebsstättenstaat vorsieht, verpflichtet der noch nicht abschließend beschlossene handelsrechtliche Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der EU-Bi...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.6 Ergänzende Problematik der Gewinnzuweisung

Mit der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs ist aber noch nicht entschieden, welche Gewinnanteile diesen durch Änderungen des Betriebsstätten-Artikels "neu" entstehenden Betriebsstätten zuzurechnen sein sollen. Am 4.7.2016 hat die OECD hierzu ein Diskussionspapier zur Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten veröffentlicht. Die OECD empfiehlt – obwohl dieses Vorgehen bislang n...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.2 Muster für Principle-Purpose-Test

Die OECD schlägt folgende Alternative vor: Artikel 10 Schranken für die Abkommensvergünstigungen Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens wird eine Vergünstigung im Rahmen dieses Abkommens für einen Ertrags- oder Kapitalposten nicht gewährt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände das E...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.3 Ständiger Vertreter – Wegfall der Notwendigkeit einer Abschlussvollmacht

Auch umfassende Vorbereitungshandlungen können eine Vertreterbetriebsstätte begründen.[1] Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wird dabei ungeachtet der Absätze 1 und 2 (d. h. ohne feste Geschäftseinrichtung) so behandelt, als verfüge es im anderen Vertragsstaat über eine Betriebsstätte, wenn in diesem Vertragsstaat eine Person für das Unternehmen gewöhnlich tätig ist. Dabei ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.2 OECD-Kompromiss – Nexus Ansatz

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.2 Überlagerung durch EU-Recht – die DAC 4 Richtlinie

Die Empfehlungen der OECD wurden jedoch durch den "steuerlichen" Richtlinienvorschlag der DAC 4 RL überlagert.[1] Nach dem verabschiedeten Richtlinienvorschlag müssen die Mitgliedstaaten bis 31.12.2016 die Anzeigepflicht im Rahmen einer nach Ländern gegliederten Darstellung gesetzlich regeln. Aufzugliedern sind folgende Daten: Umsätze, Vorsteuergewinne/-verluste, gezahlte Ertrag...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.4 Hybride Gestaltungen und Rechtsformen

Hybride Gestaltungen und Rechtsformen sind in der Steuerplanung international verbundener Unternehmen weit verbreitet und führen in den betroffenen Staaten zu einer Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Insbesondere Unterschiede in der steuerlichen Behandlung eines Rechtsträgers (z. B. Personengesellschaft Qualifikation als transparent oder intransparent) oder ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.7 Sanktionierung von Verstößen aus der Verletzung von Dokumentationsvorschriften – § 162 und § 379 AO

Es handelt sich um Folgeänderungen aus den Vorgaben der EU-Transparenz-RL. Deutschland muss Verstöße gegen die gesetzlichen Dokumentationspflichten entsprechend sanktionieren. Hinweis Sanktionierung einer Tochtergesellschaft Auf Ebene einer Tochtergesellschaft als nachrangige Dokumentationsverpflichtete ist eine entsprechende Sanktionierung rechtlich problematisch, da die Toch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.1 Allgemeines

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybrider Gestaltung...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.4 Branchenspezifische Besonderheiten

Zu beachten ist, dass bereits seit 1.7.2014 eine bestehende bankaufsichtsrechtliche Berichtspflicht besteht.[1] Dies betrifft folgende Daten: Firma, Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort, Umsatz, Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, Steuern auf Gewinn oder Verlust und erhaltene staatliche Beihilfen. Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen ist hierbei au...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3.2 Richtlinie des Rats mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD)

Die Europäische Kommission entwickelte den GAAR aus dem GKKB-Projekt weiter und stellte ihn in dem Entwurf zur ATAD-Richtlinie vor. Während der Arbeiten zur ATAD-Richtlinie wurde der GAAR in der Ratsarbeitsgruppe immer weiter an die Fassung des GAAR in der Mutter-/Tochterrichtlinie angenähert. Artikel 6 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch Liegt – unter Berück...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.2 Länderbezogener Bericht

Der zweite Teil, das Local File, enthält die wesentlichen Elemente der bisherigen Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO, allerdings bezogen auf die jeweilige (ausländische) Landesgesellschaft. Hinsichtlich der Meldefristen gelten die gleichen Grundsätze wie beim Masterfile. Praxis-Tipp Inhalte Local File Das Local File sollte nachfolgende allgemeine...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.1 Eckwerte der OECD

Aus den Vorbemerkungen zu den OECD-Leitlinien zur Implementierung von Verrechnungspreis-Dokumentationen und CbCR ergeben sich folgende Eckwerte: Erstellung des CbC-Reports nur durch ultimative Konzernobergesellschaft und Abgabe nur im Ansässigkeitsstaat der ultimativen Konzernobergesellschaft; Erstellung des CbC-Reports erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.1 Muster der Limitation-on-Benefits-Regel

Die OECD schlägt hierzu nachfolgenden Artikel 10 "Schranken für die Abkommensvergünstigungen" vor: Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person hat keinen Anspruch auf alle Vergünstigungen nach diesem Abkommen, wenn sie keine "berechtigte Person" im Sinne von Absatz 2 ist. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person ist nur dann eine berechtigte Person, wenn sie eine natürlich...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.6 Grenzüberschreitender Versorgungsausgleich – Änderung des § 10 EStG

Mit der Neufassung des § 10 Abs. 1a Nr. 3 Satz 1 wird für Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ein Sonderausgabenabzug ermöglicht. Der Verpflichtete kann Zahlungen an den Versorgungsausgleichsberechtigten aber lediglich abziehen, wenn der Berechtigte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Begründet wird dies mit dem Korrespondenzprinzip (Sonder...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11 Änderung des GewStG – Erfassung auch von Auslandseinkünften

2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2 Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

2.1 Erweiterung der Dokumentationsverpflichtungen (BEPS Action 13) Kernaspekt des Abschlussberichts zu BEPS Maßnahme 13 ist die Empfehlung eines dreistufigen Aufbaus der Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht, dem sog. Country by Country Repor...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.1 Hintergrund: Patent- und Lizenzboxen anderer Staaten

Viele Staaten haben zur Förderung von Wissenschaft und Forschung – aber auch um Anreize im internationalen Steuerwettbewerb zu setzen – in den letzten Jahren Privilegien für Lizenzeinkünfte in Form von Präferenzsystem geschaffen.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2 Gewerbesteuerliche Erfassung passiver Einkünfte

2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslan...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.2 Entstrickung und Verstrickung

Die bisherigen Regelungen und der Änderungsbedarf sind in den nachfolgendne Übersichten dargestellt:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.3 Eckwerte einer deutschen Lizenzschranke

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen[1]. Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperschafts...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.1 Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4i EStG bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen

Mit Einführung des § 4i EStG ab 1.1.2017 soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Praxis-Beispiel Double Dip Ein ausländisches Unternehmen beteiligt sich an einer inländischen KG und finanziert dies durch eine Darlehensaufnahme bei der ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der grundsätzlich verbindlichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in der Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung nicht mehr frei. Eigentlich bereits bis zum 31.12.2018 sind die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Richtlinie nach Art. 3 ein sogenanntes Mindestschutzniveau...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6.1 EU-Richtlinien

Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. a. Wirtschaftsprüf...mehr