Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4 Notifikationsklauseln (§ 2 AO)

Das BMF ist ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um die in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene "Notifikationsklausel", die einen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode für bestimmte Einkünfte ermöglicht, anzuwenden[1], und um die in zahlreichen deutschen DBA enthaltene "Kassenstaatsklausel" in Konstellationen, in denen die Wahrnehm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.2 Kassenstaatsklauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO-Neu)

Die Kassenstaatsklausel ist nach Artikel 18 Abs. 3 und 5 der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage vom August 2013 und zahlreichen DBA auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für Dienste gezahlt werden, die dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (D...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis

Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift des § 8b KStG ist dann ggf. bei der Ermittl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. In § 50i Abs. 2 EStG ist die "Sperre" der Übertragung auf Rechtsnachfolger durch Erbfall/vorweggenommene Erbfolge ab 2017 entfallen. Hinweis BFH-En...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6.2 Umsetzung in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucksache 19/15876). Neu eingefügt wurden in die AO die §§ 138d ff sowie § 383a. § 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Normierung der Pflicht für Intermediäre zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuerg...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslandsbetriebsstätte i. S. des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG anzuse...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.1 Switch over Klauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AO-Neu)

In zahlreichen von Deutschland abgeschlossenen DBA werden sog. Switch-over-Klauseln zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Doppelfreistellungen oder einer niedrigen Besteuerung, die ihre Ursache in Qualifikationskonflikten haben, vereinbart. Danach kann Deutschland als Ansässigkeitsstaat unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmeth...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.12 Nicht realisierte Regelungen – Vorrang des §1 AStG vor den Regelungen der DBAs

Entgegen dem Regierungsentwurf und der Aufforderung des Bundesrats zu einem weiteren treaty override wurde in der Endfassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen nicht der ursprünglich geplante Vorrang des § 1 AStG vor den DBA Regelungen gesetzlich geregelt. Hinweis BFH-Rechts...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.7 Anpassungen zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA

Neben Klauseln in den DBA (nach § 2 AO Vorrang vor nationalen Vorschriften) bestehen in den Abs. 8 bis 11 des § 50d EStG nationale Rückfallklauseln, die eine doppelte Nichtbesteuerung von DBA-Einkünften vermeiden sollen. § 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann/Führich, Ist die geplante Zinsschranke europarechtskonform?, IStR 2007, 341; Musil/Volmering, Systematische verfassungsrechtliche u europarechtliche Probleme der Zinsschranke, DB 2008, 12; Steuerinnovation im Wandel: Einige Thesen zur Zinsschranke u ihrer Verfassungsmäßigkeit, DStR 2013, 1; Hick, Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke in einem "Zinsschranken-Grundfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befund u Kritik...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumentat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren

Rz. 72 § 90 Abs. 3 S. 11 AO enthält zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung eine Verordnungsermächtigung. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1] umfangreich Gebrauch gemacht.[2] Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007, BGBl I 2007, 191...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.5 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1163 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht des BEPS-Projekts sieht die Aufnahme von sog Antifragmentierungsregelungen vor. Die in der Praxis aufgetretenen Modelle einer Verteilung von Bauaufträgen/Teilen von Bauaufträgen an verbundene Unternehmen, um die Bau- und Montagefrist (idR von 12 Monaten) zu umgehen, soll aufgegriffen werden. Es soll verhindert werden, da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1185 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das BEPS-Projekt der OECD sollen sich folgende Änderungen in der Abkommenspolitik (OECD-MA) ergeben: 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.8 Auswirkungen des BEPS-Reports der OECD und der nationalen Umsetzung

Tz. 1718 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die OECD beschäftigt sich iR der Action 2 des BEPS-Projekts nicht nur mit hybriden Finanzierungen sondern auch hybriden Strukturen. Tz. 1719–1726 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9 Aktuelle Entwicklungen aufgrund des BEPS-Projekts der OECD

3.7.9.1 Allgemeines Tz. 980 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD stellt fest, dass Verrechnungspreise und die Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Kernthemen bei der Vermeidung von BEPS sind. Nach ihrer Auff wenden multinationale Konzerne die Verrechnungspreisregelungen oft so an, dass der Gewinn (die Wertschöpfung) von den wirtsch Aktivitäten, durch die dieser Gewinn er...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.2 Ausblick – Der Aufgriff im BEPS-Report der OECD

Tz. 1746–1800 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1192 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht der OECD sieht auch Änderungen hinsichtlich des Ausnahmekatalogs des Art 5 Abs 4 OECD-MA vor. Zum einen müssen Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen (Art 5 Abs 4 OECD-MA nF). Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.3 Die nationale BEPS-Umsetzung

Tz. 1801 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Gestaltungsmöglichkeit der Doppelberücksichtigung von Aufwendungen wurde zweimal vom BR aufgegriffen. Urspr sollte ein absolutes Abzugsverbot in einem Entw von § 4 Abs 5a S 2 EStG idF des Zollkodex-AnpG geregelt werden. Ausweislich der Ges-Begr sollte der Regelungs-E sog "Double-Dip"-Strukturen bekämpfen, die durch hybride Rechtsträger,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.2 Kommissionärsmodell

Tz. 1185c Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ein Kommissionär wird künftig grds als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt (Art 5 Abs 5 und 6 OECD-MA nF). Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.1 Allgemeines

Tz. 980 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD stellt fest, dass Verrechnungspreise und die Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Kernthemen bei der Vermeidung von BEPS sind. Nach ihrer Auff wenden multinationale Konzerne die Verrechnungspreisregelungen oft so an, dass der Gewinn (die Wertschöpfung) von den wirtsch Aktivitäten, durch die dieser Gewinn erzeugt wurde, getren...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.2 Umsetzung in Deutschland

Tz. 980a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Neuregelungen der Guidelines wurden bislang weder ges noch durch Verwaltungsanweisungen wie zB Überarbeitung der VerwGrds 1983 umgesetzt. Tz. 980b–980d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.2 OECD-Kompromiss – Nexus-Ansatz

Tz. 985a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" (http://dx.doi.org/10.1787/9789264258037-de) haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende stliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregel...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.4 Überblick über die wesentlichen Grundsätze

Tz. 980f Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Kapitel VI der OECD-GL 2017 zu immateriellen WG wurde vollständig neu gefasst:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.5.1 Überblick

Tz. 486 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die OECD-GL 2017 beschäftigen sich erstmals mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Ausgehend v BEPS Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen von üblichen Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der betroffenen Unternehmen; Gewährung erhöhter ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.3 Praktische Bedeutung

Tz. 980e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der OECD-Guidelines werden die Grundsätze bereits wegen des Aufgriffs durch die ausl Fin-Verw oder die Beraterschaft in der Prüfungspraxis angewandt. Beispiel Die inl MG ist zivilrechtliche Eigentümerin der Marken und diverser Produktionspatente. Die Überlassung wurde bislang zu einer unstrittigen Umsatzliz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.5 Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts

Tz. 980g Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein immaterieller Wert wird in den OECD-GL 2017 Rn 6.6. als etwas bezeichnet, das weder ein materieller Vermögenswert noch eine Finanz-Anlage ist, das im Eigentum einer Pers stehen oder von ihr kontrolliert werden kann, das Gegenstand eines Geschäftsvorfalls sein kann und dessen Übertragung oder Überlassung zur Nutzung zwischen fremden Dritten ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.1 Begriffsdefinition

Tz. 1104 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rspr zum BetrSt-Begriff des dt StR in § 12 AO zurückgegriffen werden. Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze un...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.6 Die neuen Prüfungsschritte

Tz. 980h Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach den neuen Grundsätzen ist zwar weiterhin v zivilrechtlichen Eigentum an imateriellen WG auszugehen, aber zur Bestimmung des fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises wird die Funktionsanalyse um eine umfassende 6-stufige Risikoanalyse ergänzt:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.8.2 Assembled workforce (Überlassung eines eingespielten Mitarbeiterstammes)

Tz. 927 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die OECD hat im Rahmen der BEPS-Aktionspläne einen "Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles" vorgestellt. Aus dem Abschnitt über "Assembled workforce", dh der Überlassung eines einarbeiteten Arbeitnehmer-Teams zB zum Aufbau eines neuen Werks für eine ausl TG in Abgrenzung zur reinen Arbeitnehmer-Endsendung können ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.4 Gesetzliche Korrektur?

Tz. 88i Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Mit der im sog BEPS – 1 – Gesetz vorgesehenen Regelung in § 1 AStG sollte eine klarstellende ges Regelung des Vorrangs (nur) des § 1 AStG erfolgen. In der Ges-Begr wurde insbes darauf verwiesen, dass das BVerfG in seinem Beschl zur Zulässigkeit eines Treaty overrides (s Urt des BVerfG v 15.12.2015, IWB 2016, 122) entschieden habe, dass der G...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.1 Beteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1500 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Beteiligung einer Kap-Ges an einer Pers-Ges bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit kann aus vielfältigen Gründen stlich von Bedeutung sein. Hierbei sind folgende Gestaltungen zu unterscheiden: Für eine ausl Kap-Ges kann die Nutzung der Rechtsform einer dt Pers-Ges stlich interessant sein, weil siemehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht

Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the principal role leading to the conclusion of contracts that are routinely concluded without material modification by the enterprise" (Art 5 Abs 5 OECD-MA nF). Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.3 Allgemeine Switch-Over-Klausel

Tz. 2035 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Alle diese vorgenannten Einzelmaßnahmen können nicht verhindern, dass es in besonderen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren St-Vorteilen kommt. ZB kann sich das StR im Ausl so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Eink stattfindet. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 990 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kosten für forschungs- und verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern werden häufig nach einem einheitlichen Schlüssel, meistens auf den Umsatz bezogen, verteilt, obwohl unterschiedliche Leistungsarten vorliegen. Auch die internationale Kooperation von strategischen F&E-Tätigkeiten iRe Global Developments (s Fischer/Looks/Reese, IStR 2008, 25...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr