Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.3 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers bzw Betriebsstätten in der "Cloud"

Tz. 1124 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Fachlit wird seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, ob durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrig-St-Staat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten (s IWB 1997, 265; s IStR 1997, 257). Derartige Fälle werden in der Lit unter Anwendung des sog Pipeline-Urt des BFH beurteilt. Nach diesem Fall (s Urt des BFH v 30.10.1...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.5 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung

Tz. 2098 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausl Kunden; Aktivitäten, die noch nicht den BetrSt-Begriff der DBA erfüllen. Diese Ausnahmefälle sind regelmäßig aus dem Katalog des Art 5 Abs 4 des jeweiligen DBA zu entnehmen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass es sich lediglich um Hilfstätigkeiten oder vorbereitende ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.3 Verfügungsgewalt des Steuerinländers/Steuerausländers

Tz. 1109 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Stpfl und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Stpfl ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Tz. 1127 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Praxis wird häufig die Steuerfreistellung für im Ausl erbrachte Dienstleistungen in Räumlichkeiten des dortigen Auftraggebers beantragt. Beispiel: Eine dt GmbH erbringt Unternehmensberatungsleitungen in einem tchechischen Unternehmen. Die GmbH darf die Räume unter Zahlung einer pauschalen Nutzungsvergütung mitbenutzen. Ein konkreter R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.12 Finalität der finalen Verluste ab 2020?

Tz. 2161 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Soweit ersichtlich wurde bislang in der Lit nicht die Auswirkungen der OECD, G20 und Arbeiten auf EU-Ebene zu hybriden Gestaltungen auf die Frage der Abzugsfähigkeit finaler Verluste untersucht. Insbes ist zu beachten, dass der BEPS-2 Bericht "hybrids" hinsichtlich Gestaltungen im Zusammenhang mit BetrSt-Sachverhalten ergänzt wurde um den B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.2 Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung

Tz. 1052 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138a AO Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater Dr. Martin Cordes, Bonn Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Sven Kluge, Bonn Literaturverzeichnis Bier/Voß, Transparenz nur gegen Rechtsschutz – Auswirkungen des Country-by-Country-Reportings und von weiteren Maßnahmen des OECD-Programms zu Base Erosion and Profit Shifting im globalen Konzern, I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Inhaltsverzeichnis 1. OFD Niedersachsen v. 13.2.2017 – S 2000-90-St 236, juris (Ertragsteuerliche, ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ordnungswidrigkeit

Rz. 114 [Autor/Stand] Allgemeines. Ein inländisches Mutterunternehmen, das der Übermittlungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO (Tatbestand 1) bzw. der Mitteilungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 4 Satz 3 AO (Tatbestand 2) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO. Hierfür kann innerhalb des Bußgeldrahmens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreisspezifische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

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Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

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Konzerncontrolling 2020: En... / 3.5 These 5: Steuerliche Anforderungen müssen stärker integriert werden

"Die Internationalisierung der Wertschöpfungsketten schreitet voran." Steuern und Steuerung im Spannungsfeld Die zunehmende Internationalisierung der Liefer- und Leistungsbeziehungen und die damit einhergehende Komplexität multinational operierender Unternehmen stellen schon heute große Herausforderungen an die betriebswirtschaftliche Steuerung einerseits und an die angemessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 6 Anwendungsvorschrift

Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung des SolZG enthielt keine besonderen Vorschriften über das Inkrafttreten. Stattdessen war in § 3 SolZG bestimmt, dass Bemessungsgrundlage nur die ab Vz 1995 festgesetzte ESt oder KSt (bzw. die erhobene LSt) war. Damit war mit genügender Klarheit ausgedrückt, dass der ­SolZ ab Vz 1995 zu erheben war. Die Änderungen des SolZG durch das JStG 1996 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 SolZG bildet die Kernvorschrift des Solidaritätszuschlaggesetzes. In den sechs Nummern des Absatzes 1 werden für alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die wesentliche Vorschrift ist dabei Nr. 1 mit der Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt. Da die meisten Stpfl. regelmäßig veranlagt werden, richtet sich die Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Lohnsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a SolZG)

Rz. 23 § 3 Abs. 1 Nr. 3 SolZG enthält die Bemessungsgrundlage für die LSt i. V. m. § 3 Abs. 2a SolZG, der durch das G. v. 21.12.2000[1] eingefügt und mehrfach, zuletzt durch das WachstBeschlG[2] geändert worden ist.Maßgebend ist danach der Arbeitslohn, wie er auch beim LSt-Abzug zugrunde gelegt wird. Der für den LSt-Abzug vom laufenden Arbeitslohn zugrunde zu legende Jahresa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hintergrund

Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zu Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 49 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 KStG. Das Verhältnis von § 50 i zu den Entstrickungsnormen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG) ist essentiell. Nach hier vertretener Auffassung ist § 50 i als lex specialis vorrangig vor den allgemeinen Entstrickungsnormen anzuwenden. Nach diesem Gesetzesvers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gescheitertes JStG 2013. Auslöser der Debatte über die Einführung von § 50 i war die Rspr. des BFH, wonach entgegen der früheren Verwaltungsauffassung eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG mit ausländischen Gesellschaftern keinen abkommensrechtlich gesicherten Anspruch Deutschlands zur umfassenden Besteuerung des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50i EStG Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Bernhard Liekenbrock, Köln Literaturverzeichnis Benz/Böhmer, Das BMF-Schreiben zu § 50 i Abs. 2 EStG, DStR 2016, 145; Bilitewski/Schifferdecker, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen in Drittstaaten, Ubg 2013, 559; Bodden, Die Neuregelungen des § 50 i EStG durch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 90.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 1 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle gelten fortan solche Strukturen, bei denen vor dem 29.6.2013 die Wirtschaftsgüter bzw. Anteile steuerneutral i.S. der Nummern 1 und 2 in das Betriebsvermögen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach dem 31.12.2013 vereinbarte Einbringungen. Nach § 52 Abs. 48 Satz 4 EStG ist der mit dem BEPS-UmsG I im Dezember 2016 neugefasste Abs. 2 erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist. Die Neufassung knüpft an den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorfassung an, wonach die Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rückwirkung von § 50 i Abs. 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach dem 31.12.2013. Im Jahr 2014 wurde § 50 i im Zuge des KroatienAnpG[2] um einen zweiten Absatz angereichert, der eine Zwangsbesteuerung der in den von § 50 i erfassten Wirtschaftsgütern und Anteilen ruhenden stillen Reserven bei bestimmten Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, bei steuerneutralen Überführungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Rückwirkende Tatbestandserweiterung. § 50 i Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine gesetzliche Fiktion, wodurch ein nicht vom Wortlaut des § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfasster Sachverhalt (Buchwerteinbringung i.S. des § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft) als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 [Autor/Stand] Vermögenszugang vor dem 29.6.2013 und Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017. § 50 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 ist in allen Fällen anwendbar, in denen Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 29.6.2013 (Tag der Verkündung des AmtshilfeRLUmsG, mit dem § 50 i a.F. eingeführt wurde) ohne Besteuerung der stillen Reserven in das ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war

Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Gewährung neuer Anteile an diese Personengesellschaft im Rahmen der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine Körpersc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG. § 50 i erfasst nur Übertragungen oder Überführungen in das Betriebsvermögen einer gewerblich infizierten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1) oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2). Der Gesetzgeber sieht insb. in diesen Fällen sein Besteuerungsrecht gefährdet (Anm. 8 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 bzw. eines Besitzunternehmens...mehr

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Anforderungen an die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten

Kommentar Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016, BGBl 2016 I S. 3000 ist auch neu geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen ein multinational tätige Unternehmensgruppe einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und abzugeben hat. Hierzu wurde ein neuer § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / XIV. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG) v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 BT-Drucks. 18/9536) Artikel 11 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 2. Dem § 7 werden die folgenden Sätze angefügt: "Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Außensteuergesetzes gelten al...mehr