Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AnwaltKommentar RVG / 1. Höhe

Rz. 24 In den VV 2500 ff. sind die Gebühren geregelt, die im Rahmen der Beratungshilfetätigkeit für den Rechtsanwalt entstehen können. Die Gebühren VV 2501 ff. erhält der Rechtsanwalt nur aus der Landeskasse (vgl. § 44 S. 1). § 44 S. 2 stellt klar, dass die Gebühr VV 2500 nur der Rechtsuchende schuldet. Die Beratungshilfegebühren aus der Landeskasse bleiben deutlich hinter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Über Erinnerungen des Rechtsanwalts und der Staatskasse gegen die Festsetzung nach § 55 entscheidet das Gericht des Rechtszugs, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, durch Beschluss. 2Im Fall des § 55 Abs. 3 entscheidet die Strafkammer des Landgerichts. 3Im Fall der Beratungshilfe entscheidet das nach § 4 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes zuständige Gericht. (2) 1Im Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwalt als Leistungsempfänger

Rz. 32 An welche Person geleistet werden soll, bestimmt der Leistende bei der Geldhingabe. Er kann sich auch eine Verrechnung zunächst vorbehalten und die Bestimmung dann später nachholen. Hat er keine ausdrückliche Tilgungsbestimmung getroffen, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen anhand der Umstände zu ermitteln, wer das Geld soll vereinnahmen dürfen. Rz. 33 Die Vorsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht und Vorschuss

Rz. 16 Mit dem Erfordernis der Antragstellung kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt oder sein Rechtsnachfolger (vgl. dazu auch Rdn 25 ff.) frei entscheiden, ob er sich umgehend an die Staatskasse wenden will oder ob er zunächst auf andere Weise versucht, an sein Honorar zu kommen (vgl. Rdn 207 ff.).[28] Hat er noch kein Geld erhalten und geht es nur um die Abrechnung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erfasste Gebühren

Rz. 19 Hinsichtlich der Anrechnung der Beratungsgebühr nach Anm. Abs. 2 gilt Folgendes: Schließt sich der Beratung eine nachfolgende anwaltliche Tätigkeit an, ist die Beratungsgebühr nach VV 2501 – im Gegensatz zur Gebühr der VV 2503 – nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe (35 EUR) anzurechnen. Insbesondere hat eine Anrechnung auf die Gebühr nach VV 2503, auf Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe

Rz. 32 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal. Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 86 Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann die Kostenerstattungsansprüche im eigenen Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch einer durch einen Dritten entzogen. Der Anspruch bes...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 6 Auf die Bewilligung durch das Gericht darf sich die Beratungsperson daher grundsätzlich verlassen. Ausnahmen sollen dementsprechend nach § 8a Abs. 1 S. 2 BerHG nur dort gelten, wo schutzwürdiges Vertrauen fehlt: Hatte die Beratungsperson Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Bewilligungsvoraussetzungen (§ 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BerHG) oder hat sie den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren bestimmt die Vorb. 2.5, dass sie ausschließlich nach den VV 2500 bis 2508 entstehen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 1 BerHG entsprechend für alle weiteren Beratungspersonen i.S.v. § 3 Abs. 1 BerHG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstand des Verfahrens

Rz. 3 Sämtliche in Betracht kommende Zahlungsansprüche sowohl eines beigeordneten oder bestellten Anwalts als auch eines im Rahmen der Beratungshilfe tätig gewordenen Anwalts jeweils gegen die Staatskasse sollen in einem standardisierten Anmeldeverfahren erfasst und bearbeitet werden, um die Prüfung und Feststellung mit geringst möglichem Verwaltungsaufwand durchführen zu kö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Festgebühren

Rz. 122 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Festgebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr nicht überschreiten. Der Höchstsatz der Erhöhung wirkt sich erst dann aus, wenn Auftraggeber mehr als acht Personen sind. Rz. 123 Hat der Rechtsanwalt daher z.B. in der Beratungshilfe 8 Auftraggeber, beträgt die Geschäftsgebühr VV 2503 höchstens 280,50 EUR (93,50 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 49a BRAO . Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenschuldner

Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechtsanwalt weder Anspruc...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Einwendungen des Dritten

Rz. 20 Einwendungen des erstattungspflichtigen Dritten, die aus dem Verhältnis zu dem Rechtsuchenden resultieren, sind im Rahmen des § 9 BerHG nicht ausgeschlossen, sondern können nach §§ 412, 406 BGB geltend gemacht werden. Insofern gibt es im BerHG – im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe – keine zu § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO vergleichbare Vorschrift. Deshalb kann etwa ein Leistun...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Auswirkung auf Rechtsuchenden und Beratungsperson

Rz. 16 Ist der Anspruchsübergang erfolgt, kann der Rechtsuchende im eigenen Namen weder Beratungshilfe für die Angelegenheit der Geltendmachung der Rechtsverfolgungskosten erhalten[11] noch Klage[12] erheben. Rz. 17 Die Beratungsperson ist nicht verpflichtet, von ihren Rechten aus § 9 BerHG Gebrauch zu machen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anspruch gegen die Landeskasse

Rz. 85 Nach § 44 S. 1 erhält der Rechtsanwalt die Beratungshilfevergütung aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG mit der Landesjustizverwaltung besondere Vergütungsvereinbarungen getrof...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungsgebühr

Rz. 52 Für die Beratungsgebühren VV 2501 und VV 2502 genügt die Versicherung, Beratung gewährt zu haben.[115] Dem Vergütungsantrag ist zumindest auf entsprechendes Verlangen des Gerichts die dem Rechtsuchenden ggf. erteilte Ausfertigung des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) beizufügen. Die Festsetzung der Beratungshilfevergütung und der Berechtigungsschein sind bei Gericht ak...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Asylangelegenheiten

Rz. 65 Auch in Asylangelegenheiten ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, heftig umstritten. Zutreffend dürfte es auch hier sein, für jeden Antragsteller eine eigene Angelegenheit anzunehmen, da jeder Antragsteller individuell zu beraten und zu vertreten ist. Jeder erstrebt sein Rechtsschutzziel für sich allein. Das Verfahren kann durchaus unterschied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 3Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. 4 § 9 des Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beratungspersonen

Rz. 4 Nach § 8 Abs. 1 BerHG richtet sich die Vergütung auch der nichtanwaltlichen Beratungspersonen nach dem RVG. Die Beratungspersonen ergeben sich aus § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG. Die Vergütung in Beratungshilfesachen richtet sich damit gem. § 8 Abs. 1 BerHG einheitlich für alle Beratungspersonen des § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG nach den Vorschriften des RVG.[6] Dies gilt nicht nur hin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV Teil 2 sind die Gebührentatbestände für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammengefasst. Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) anfangs einmal vorgesehenen Beratungsgebühren sind mit Ablauf des 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Auf di...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Schuldenregulierung

Rz. 68 Die Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden wird stets als eine Angelegenheit angesehen, auch dann, wenn die Regulierung mit verschiedenen Gläubigern erfolgt.[84] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[85] Auch die Schuldenregulierung nach VV 2502, 2504 ff. ist unabhängig von der Zahl der Gläubi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarungen bei Tätigkeiten in einer Beratungsstelle

Rz. 7 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Rechtsanwalt nach den VV 2501 ff. abrechnen kann, gilt nach S. 1, 2. Hs. dann, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mittelloser Pflegling

Rz. 254 Ist der Pflegling mittellos, trifft den anwaltlichen Pfleger ebenso wie den anwaltlichen Berufsbetreuer die Pflicht zur kostensparenden Amtsführung. Er muss daher für eine gerichtliche Vertretung eines mittellosen Pfleglings Prozesskostenhilfe beantragen und kann auch bei deren Versagung als Aufwendungsersatz gem. § 1835 Abs. 3 und 4 BGB gegenüber der Staatskasse jed...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anrechnung nach Abs. 1

Rz. 127 Die Vorschrift des § 15a hat auch Bedeutung für die Abrechnung gegenüber der Landeskasse, allerdings nur in beschränktem Umfang. Rz. 128 Anzuwenden ist die Vorschrift des Abs. 1 auch im Verhältnis des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegenüber der Landeskasse. Erfasst werden hier allerdings nur die Fälle, in denen die Landeskasse beide aufeinander anzurechnende G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, erhält er die Geschäftsgebühr nach VV 2503. Sie beträgt 93,50 EUR. Wie die Geschäftsgebühr VV 2300 (VV Vorb. 2.3 Abs. 3) entsteht die Geschäftsgebühr auch im Rahmen der Beratungshilfe für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Mietsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Post- und Telekommunikationsentgelte

Rz. 52 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal. Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erhöhungsfähige Beratungshilfegebühren

Rz. 7 Die im Rahmen der Beratungshilfe anfallende Geschäftsgebühr VV 2503 ist erhöhungsfähig, weil sie in VV 1008 ausdrücklich als erhöhungsfähige Gebühr genannt wird.[5] Indes ist aber – eine Anwendbarkeit der VV 1008 voraussetzend – umstritten, ob VV 1008 auch die Beratungsgebühr VV 2501 erfasst, weil VV 1008 ausdrücklich nur Geschäfts- und Verfahrensgebühren benennt, nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstattungsproblematik

Rz. 237 Die vorstehend geschilderten Fälle betreffen nur das Innenverhältnis des Anwalts zu seinem Auftraggeber. Von diesem kann der Anwalt im Hinblick auf vereinbartes Honorar, Beratungshilfe oder Anrechnungsausschluss die volle Verfahrensgebühr verlangen, ohne dass eine Kürzung vorgenommen wird. Von dieser Abrechnung im Innenverhältnis zu unterscheiden ist jedoch die Frage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Form der Zulassung

Rz. 45 Die Zulassung der Beschwerde kann sowohl im Tenor als auch in der Begründung der Entscheidung erfolgen (siehe § 33 Rdn 101). Das Beschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 1).[120] Enthält der Beschluss keine Zulassung der Beschwerde, wird damit schlüssig die Nichtzulassung erklärt;[121] diese ist unanfechtbar [122] (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 2). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Gegenstandsidentität

Rz. 15 Die Erhöhung ist unabhängig davon, ob der Anwalt für die verschiedenen Rechtsuchenden auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig wird oder nicht. Auf dieses Erfordernis wird bei Festgebühren verzichtet. Die Gegenstandsidentität ist nur bei Wertgebühren Erhöhungsvoraussetzung (Anm. Abs. 1 zu VV 1008; siehe VV 1008 Rdn 74 ff.). Rz. 16 Beispiel: Die rechtskräftig gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratung/Gutachten

Rz. 81 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Erhöhung nicht nur dort eintreten kann, wo die Gebühren ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichnet werden (z.B. VV 2300, 2301 und VV 3100). Die Begriffe "Geschäftsgebühr" und "Verfahrensgebühr" stünden als Synonym jeweils für die Gebühr, die für das Betreiben der Angelegenheit anfalle, also unter den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgehensweise im Innenverhältnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teileinigung/Einigung über Teilgegenstand

Rz. 12 Entsteht die Einigungsgebühr VV 100 als Wertgebühr, wird dem Umstand einer Teileinigung nur über den Teil des Gegenstands dadurch Rechnung getragen, dass die Einigungsgebühr nur nach dem Wert dieses Teilgegenstands anfällt (VV 1000 Rdn 197).[24] Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist dann niedriger als der Gegenstandswert der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. In ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2502

Gesetzestext Rz. 1 In VV 2502 ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 12.6.2008 eingefügt. Unter der Überschrift "Vergütungsvereinbarung" normiert sie die allgemeinen Regeln für alle Vergütungsvereinbarungen. § 3a gilt daher sowohl für Vereinbarungen über erfolgsunabhängige Vergütungen nach § 4 als auch für Erfolgshonorare nach § 4...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der VV 1002 entspricht der früheren des § 24 BRAGO mit einer klarstellenden Ergänzung in Anm. S. 2 sowie einer Erhöhung des bisherigen Gebührensatzes in den Fällen, in denen noch kein Verfahren in der 1. Instanz anhängig ist, auf 1,5. Hinsichtlich der Höhe des Gebührensatzes enthalten VV 1003 für den Fall eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften

Rz. 122 Der Anwendungsbereich des RVG erstreckt sich überdies auf Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG und auf sonstige Gesellschaften. Darunter ist zunächst die Anwaltsgesellschaft mbH gem. den §§ 59c bis 59m BRAO zu verstehen. Da der Reformgesetzgeber mit der Formulierung "sonstige" bewusst auf eine abschließende Aufzählung der Berufsausübungsgesellschaften in Abs....mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Vergütungsverfahren und die Frage der Vorlage des Original-Berechtigungsscheines

In bisherigen Abhandlungen, aber auch in gerichtlichen Entscheidungen zur elektronischen Antragstellung drehte sich alles in der Praxis bislang, soweit bekannt, nur um die banale Frage: "Und was ist mit dem Berechtigungsschein?". Diese stellte sich, wenn die die BerH leistende Beratungsperson ihren Antrag auf Vergütung mittels elektronischem Rechtsverkehr eingereicht hatte. H...mehr

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Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Problemstellungen bei Gebühren- und Zahlungsanrechnung (Abs. 2 a.F.)

Rz. 20 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, VV Vorb. 3 Abs. 4 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung (§ 13) und Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts (§ 49) verbleiben. Der Gesetzgeber hatte indes bei Ein...mehr