Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ondracek, Zum Gleichmaß der Besteuerung, FS W. Ritter 1997, 227; Seer, Möglichkeit und Grenzen eines "maßvollen" Gesetzesvollzugs, FR 1997, 1189; Tipke, Steuerliche Ungleichbehandlung durch einkunfts- und vermögensartdifferente Bemessungsgrundlagenermittlung und Sachverhaltsverifizierung, FS Kruse, 2001, 215; Huber/Seer, Steuerverwaltung im 21. Jahrhundert: Risikomanagement und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Klage auf lauf... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und zum großen Teil auch begründet. Der Streitwert hinsichtlich des geltend gemachten Nutzungsentgelts nach § 546a Abs. 1 BGB ist gem. § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf den Betrag eines Jahresentgelts und damit auf 3.994,56 EUR festzusetzen. Die Kammer geht mit der ganz h.M. (Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 3, Rn 16, Stichwort "Mietstr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Richterrecht

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Judikate jedweder Art – auch diejenigen von EGMR, EuGH und BVerfG – und das sog. Richterrecht sind keine Rechtsnormen, denn die Aufgabe der Gerichte ist die Rechtsprechung, nicht die Rechtsetzung; die Gerichte dürfen sich mithin im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (h. M., z. B....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Bedeutender Sc... / 2 Aus den Gründen:

"… Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis befuhr der Beschuldigte am 21.1.2018 gegen 3:25 Uhr mit dem von der Firma (…) gemieteten Kfz Pkw Smart mit dem amtlichen Kennzeichen (…) die BAB 100 in (…) Berlin zwischen den Ausfahrten J-Platz und B-Straße in östlicher Richtung. In Höhe Lichtmast (…) fuhr er in leichten Schlangenlinien über den Seitenstreifen gegen die rechte Leit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde, über die nach entsprechender Übertragung wegen grundsätzlicher Bedeutung gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat entscheidet, ist begründet. Das VG hat dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu Unrecht die Terminsgebühr zugesprochen. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG vermittelt ihm keinen solchen Anspruch. Nach Abs. 3 der Vorbem. 3 VV ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Webel, Rückgewinnungshilfe in Steuerstrafsachen – unzulässig oder unverzichtbar zwingend? wistra 2004, 249; Hofmann/Riedel Verteidigungsmöglichkeiten gegen den im Ermittlungsverfahren angeordneten dinglichen Arrest, wistra 2005, 405; Kunz, Sicherung von Steuererstattungsansprüchen durch dinglichen Arrest nach Einleitung eines Strafverfahrens – Voraussetzungen und Anw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat keinen Erfolg. Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit ihres V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 437 ff.) mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Verfahren betreffend die Ehewohnung. Hier werden die Werte häufig immer noch unzutreffend festgesetzt. So wird insbesondere nicht beachtet, dass auch Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung mit dem Regelwert zu bewerten sind. Umstritten ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist teilweise begründet. Die Regelung in Nr. 11 des Vergleichs (Ausgleichsklausel) war mit einem Mehrwert von 25.000,00 EUR zu bemessen. Hieraus ergibt sich insgesamt ein Gegenstandswert des Vergleichs von 73.609,40 EUR. Ein Vergleichsmehrwert fällt an, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet, denn die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat es mit dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht abgelehnt, einen zu erstattenden Betrag von 334,75 EUR (1,3-Verfahrensgebühr aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale von 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) gegen die Erinnerungsgegnerin festzusetzen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsfälle

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt für alle Steuerarten und für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Sie wird für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK) in Art. 83 Abs. 1 UZK modifiziert: Nach Art. 83 Abs. 1 UZK entsteht die Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Veröffentlichun... / 1 Gründe:

Der Antragsteller und Frau … sind die geschiedenen Eltern der am … geborenen … Die Mutter ist Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind; im Übrigen üben die Eltern die Sorge für … gemeinsam aus. Die Mutter ist in zweiter Ehe mit dem Antragsgegner verheiratet und lebt mit der Tochter auf dessen Bauernhof, für welchen er die Internetseite www … betreibt. Der Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Klage auf Zahl... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht folgt der überzeugend begründeten Auffassung des LG Berlin (67 S 285/16 [= AGS 2017, 124]), die sich ihrerseits im Wesentlichen auf die Auffassung des BGH (VIII ZR 43/15 [= AGS 2016, 478]), im Zusammenhang mit der Feststellung einer zeitlich nicht begrenzten zukünftigen Mietminderung befasst. Nach der Auffassung beider Gerichte ist zunächst einmal bei der Festste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 1 FGO bestimmt, dass die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 FGO genannten organisatorischen Maßnahmen nur durch ein förmliches Gesetz geregelt werden können (vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 FGO z. B. BFH v. 14.08.1980, V R 142/75, BStBl II 1981, 71); untergesetzliche Normen, z. B. Rechtsverordnungen reichen daher nicht aus. Die Vorschrift trägt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde im allgemeinstrafrechtlichen Bereich, wistra 1998, 93; Mösbauer, Finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung bei Verdacht einer Steuerstraftat, DStZ 2000, 512; Fehn, Grenzpolizeiliche und allgemein-polizeiliche Eilkompetenz sowie zollrechtliche Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?, ZfZ 2005, 362; Hentsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
Ausblick auf neue Beratungsfelder für Steuerkanzleien

Zusammenfassung Wenn alle Prognosen eintreffen, und 80 % der vereinbaren Tätigkeiten automatisiert sind, was dann? Mit welchen Mandanten und Beratungsthemen verdienen Sie 2020 oder später Ihr Einkommen? Das Geschäftsfeld der vereinbaren Tätigkeiten wird bleiben. Die reine Abwicklung - also das Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Erstellen von Steuererklärungen – wird dabei a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Auskünfte von Behörden und Gerichten

Rz. 67 Wenn sich ein Gläubiger Gewissheit vom Tod eines Schuldners verschaffen möchte oder ein Erbe ermitteln muss, ob weitere Erben existieren, können sie zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags Auskünfte bei Behörden oder Gerichten einholen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Benachrichtigung des Geburtsstandesamts

Rz. 12 Das Standesamt des Geburtsorts des Erblassers ist von der erfolgten Verwahrung zu benachrichtigen. Liegt dies außerhalb Deutschlands, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zu benachrichtigen. Seit 1.1.2012 ist bei der Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin das Zentrale Testamentsregister eingerichtet, wohin die Notare und alle verwahrenden Stellen Testamente und Erbv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen

Rz. 17 Wird dem Nachlassgericht ein Todesfall bekannt, so hat es zu prüfen, ob zu einer amtlichen Fürsorgemaßnahme nach den Vorschriften der §§ 1960–1962 BGB Anlass besteht. Dies gilt auch für jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt (§ 344 FamFG). Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Amtsgericht der Fürsorge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Kein letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 7 Hatte der Erblasser zur Zeit des Erbfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamFG. Rz. 8 Sofern eine Zuständigkeit nach § 343 Abs. 1 und 2 FamFG nicht gegeben ist, ist gem. § 343 Abs. 3 FamFG das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Zentrale Testamentsregister

Rz. 500 Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wurde mit Einführung des Zentralen Testamentsregisters (ZTR), das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird, zum 1.1.2012 grundlegend reformiert. Alle deutschen Standesämter haben demgemäß ihre bisherigen Karteikarten digitalisiert vollständig an das ZTR gesendet. aa) Zweck des ZTR Rz. 501 Das ZTR dient dem Auffinden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Rz. 294 Zum Schutz der Beteiligten und insbesondere als Korrektiv der streng gehandhabten Vorschriften der §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB zum Auseinandersetzungsverlangen sieht des ZVG verschiedene Möglichkeiten der zeitweiligen Verfahrenseinstellung vor. Rz. 295 & Einstweilige Einstellung auf Bewilligung des Antragstellers Nach § 30 ZVG ist das Verfahren einstweilen einzustellen, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Die Erbteilungsklage / 3. Erbengemeinschaft

Rz. 28 Die Erbengemeinschaft ist nach der Rechtsprechung des BGH weder rechtsfähig[14] noch parteifähig.[15] Selbstverständlich kann daher die Erbteilungsklage auch nicht namens der Erbengemeinschaft erhoben werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Materielle Unrichtigkeit

Rz. 247 Materielle Unrichtigkeit liegt vor, wenn die materielle Rechtslage einerseits und das im Erbschein bezeugte Erbrecht andererseits nicht übereinstimmen. Beispiele hierfür sind der Erbschein des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls oder das Auffinden eines Testaments, das die Erbfolge anders regelt, als sie im Erbschein genannt ist. Rz. 248 Eine zur Einziehung verpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Mangelnde Testierfreiheit aufgrund Höferechts

Rz. 57 Um einer Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken, sieht das Anerbenrecht für den Fall des Erbgangs eine Sondererbfolge vor. Das Anerbenrecht will sicherstellen, dass der Hof immer nur an einen Rechtsnachfolger fällt, wobei die jeweiligen höferechtlichen Vorschriften entweder eine Sondererbfolge[89] oder die Zuweisung[90] im Wege eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Mitteilung des Sterbefalls an Standesamt

Rz. 68 Stirbt eine Person, stellt ein Arzt den Tod in einer Todesbescheinigung nach den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen fest. Nach §§ 28, 29 PStG ist jeder, der mit dem Toten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, der beim Tod zugegangen war oder davon Kenntnis erlangt hat, verpflichtet, den Sterbefall kurzfristig dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Gerichtsstand

Rz. 29 Gerichtsstand ist zunächst der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. Weiter kann der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO gewählt werden. Nach § 27 Abs. 1 ZPO besteht die Möglichkeit, die Klage vor dem Gericht zu erheben, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. Der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO bietet sich insbeson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 245 Ein Erbschein ist dann unrichtig, wenn entweder die Voraussetzungen für seine Erteilung von Anfang an nicht vorgelegen haben oder wenn nach seiner Erteilung aufgrund neuer Tatsachen die Voraussetzungen für seine Erteilung weggefallen sind.[193] Die für die Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen sind grundsätzlich dann als nicht mehr festgestellt zu erachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 17. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 71 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausgleich profitiert, sondern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / uu) Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung

Rz. 345 Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung sind verschiedene Verfahren, die nicht gem. § 18 ZVG miteinander verbunden werden können, vielmehr laufen sie unabhängig voneinander.[370] Wie ihr Verhältnis zueinander ist, regelt das Gesetz nicht. Weil es sich um getrennte Verfahren mit verschiedenen Strukturen handelt – gerade auch im Hinblick auf die unterschi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 579 Die Höfeordnung gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt unterschiedliches Recht (vgl. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / d) Auskunftsanspruch gegen Reproduktionsmediziner

Rz. 16 Ein durch heterologe Insemination, also Einbringung der Samen eines fremden Spenders in die Gebärmutter der Frau, gezeugtes Kind kann gegen den Reproduktionsarzt einen auf § 242 BGB gestützten Anspruch auf Auskunft über die Person des Samenspenders haben.[27] Die hierfür vorausgesetzte Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, der als Vertrag mit Schutzwirkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 140 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. EuErbVO

Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs. 1 EuErbVO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Rechtslage bis zum Ablauf des 16.8.2015

Rz. 267 Nach dem bis zum Ablauf des 16.8.2015 geltenden Recht richtete sich die internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte im Erbscheinsverfahren "doppelfunktional" nach der örtlichen Zuständigkeit, §§ 105, 343 FamFG a.F.[207] Rz. 268 Bei einem deutschen Erblasser richtete sich die örtliche Zuständigkeit gem. § 343 FamFG a.F. nach seinem letzten inländischen Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Beratung

Rz. 40 Es ist umstritten, ob bei einer Beratung von mehreren Mandanten eine Erhöhung der Erstberatungsgebühr in Betracht kommt. Dass eine solche nicht in Betracht kommt, wird auch damit begründet, dass bei einer beratenden Tätigkeit ein die Erhöhung rechtfertigender Mehraufwand nicht vorliege.[79] Im Übrigen wird eine Erhöhung seitens der Rechtsprechung deshalb verneint, weil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Verpflichtung des Nachlassgerichts zur Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 153 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins (§ 2366 BGB) müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sehen § 2361 BGB, § 353 FamFG vor, dass unrichtige Erbscheine vom Nachlassgericht von Amts wegen einzuziehen sind. Eine zur Einziehung verpflichtende Unrichtigkeit eines Erbscheins gem. § 2361 BGB liegt vor, wenn die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Zuständigkeit

Rz. 356 Das IntErbRVG knüpft die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit an die in der Erbrechtsverordnung geregelte internationale Zuständigkeit an. Art. 64 S. 1 EuErbVO weist die internationale Zuständigkeit für die Ausstellung des Zeugnisses den Gerichten zu, die nach Art. 4, 7, 10 und 11 EuErbVO zuständig sind (siehe hierzu Rdn 273 ff.). § 34 Abs. 3 IntErbRVG nimmt dies f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 20. Prozesskostenhilfe für Nachlasspfleger

Rz. 128 Für die Führung eines Prozesses kann dem Nachlasspfleger Prozesskostenhilfe bewilligt werden, sofern der Nachlass dürftig ist.[117] Der anwaltliche Nachlasspfleger kann insoweit auch selber beigeordnet werden.[118] Durch das LG Kleve wurde dem Nachlasspfleger jedoch in einem Fall Prozesskostenhilfe für einen Prozess verweigert, in dem der Nachlass überschuldet und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Gesetzgebungskompetenz der Länder für Heimrecht

Rz. 71 Die Föderalismusreform hat die Gesetzgebungskompetenz für das Heimwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder übertragen, indem das Heimrecht aus der "öffentlichen Fürsorge" des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG herausgenommen wurde. Das "Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform" vom 29.7.2009 hat die Reform...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / G. Übersicht: Arten von Auskunftsansprüchen

Rz. 207 Aus den verschiedenen Rechtsgebieten sind folgende Arten von Auskunftsansprüchen von praktischer Bedeutung: erbrechtlich, pfandrechtlich, nießbrauchrechtlich, familienrechtlich mit erbrechtlicher Auswirkung, schuldrechtlich, verfahrensrechtlich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 12. Bevollmächtigung bei der Mitteilung der Genehmigung

Rz. 110 Im Hinblick darauf, dass das Wirksamwerden eines genehmigungspflichtigen Grundstücksgeschäfts dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen ist (§ 29 GBO), und damit auch der Zugang der Genehmigung an den anderen Vertragsteil, findet man nicht selten in Grundstückskaufverträgen Bestimmungen, wonach der Notar beauftragt wird, die nachlassgeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Beerdigungskosten im Einzelnen

Rz. 75 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Kosten nur einer übl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile im Erbscheinsverfahren

Rz. 350 Ist die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung Vorfrage in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Erbscheinsverfahren oder in einem Erbrechtsprozess (z.B. beim gesetzlichen Erbrecht oder Pflichtteilsrecht des Ehegatten), stellt sich die Frage, ob das Scheidungsurteil unmittelbar in Deutschland Wirkung entfaltet oder förmlich anerkannt werden muss. Handelt es sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Vaterschaft kraft Anerkennung

Rz. 15 Für nichteheliche Kinder erfolgt die Vater-Kind-Zuordnung durch Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB. Nähere Voraussetzungen enthalten die §§ 1594 bis 1598 BGB. Die Anerkennung ist ein einseitiges, zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft, das nicht statusbegründend ist, sondern statusfestigend. Die Anerkennung ist solange schwebend unwirksam, als noch ein anderer Mann als...mehr