Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 34 In der ab dem 17.8.2015 geltenden Fassung des § 343 Abs. 1 FamFG [33] wurde der Wohnsitz bzw. der Aufenthalt des Erblassers als Anknüpfung für die örtliche Zuständigkeit aufgegeben und durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes ersetzt. Unter "Aufenthalt" ist jegliche tatsächliche Anwesenheit an einem Ort – gleichgültig, ob vorübergehend ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Umstrittene Bestimmung der internationalen Zuständigkeit

Rz. 271 Zwar enthält die Erbrechtsverordnung in den Art. 4 ff. Regelungen zur internationalen Zuständigkeit. Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur umstritten,[209] ob sich die internationale Zuständig für das Verfahren zur Erteilung eines nationalen Erbscheins weiterhin nach den §§ 105, 343 FamFG richtet[210] oder ob nunmehr allein die...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / III. Durch Richterrecht anerkannte Auskunftsansprüche

Rz. 6 Es kommt vor, dass das Informationsbedürfnis der an einem Erbfall Beteiligten lediglich unzureichend oder gar nicht befriedigt wird. Das normierte Auskunftssystem des Erbrechts ist weder abschließend noch ausreichend.[3] Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung den Anwendungsbereich der Auskunftsansprüche erweitert und wendet die Normen, soweit nötig und möglich, ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession). Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers werden die Erben Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die der Erblasser innehatte, gleichgültig, ob die Erben oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Kraft ausdrückliche...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Bestattungspflichtiger

Rz. 42 Der öffentlich-rechtliche Bestattungspflichtige kann von der Verwaltung zur Vornahme der Bestattung angehalten werden. Bleibt er untätig, gibt die Verwaltung in der Form einer Ersatzvornahme die Bestattung in Auftrag. Die Kostenerstattung wird dann vom Bestattungspflichtigen verlangt. Eine in rechtsdogamtischer, rechtspolitischer und praktischer Hinsicht problematische...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei Beteiligung an Zebragesellschaft

Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Sachver...mehr

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Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsung...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.4.2 Kosten ritueller Handlungen

Rz. 15 Bezüglich der Kosten ritueller Handlungen, wie z. B. die Gebühren für einen Geistlichen, rituelle Waschungen und dgl. dürfte eine sozialhilferechtliche Übernahme aus Gründen der Gleichbehandlung und der religiösen Neutralität im säkularen Staat grundsätzlich nicht in Betracht kommen (BVerwG, NDV 1961 S. 179, anders VG Berlin, Entscheidung v. 3.11.1992, 8 A 286.89, NVw...mehr

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Jung, SGB XII § 44b Aufrech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aufrechnungsberechtigter ist der Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 46b sowie – aufgrund der Verweisung in § 37a Abs. 3 – auch diejenigen Träger, denen ein Rückzahlungsanpruch aus einem Überbrückungsdarlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften zusteht. Aufrechnungsgegner sind leistungsberechtigte Personen der Grundsicherung im Alter un...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.5 Zumutbarkeit

Rz. 16 Ob und wieweit dem Verpflichteten die Tragung der Bestattungskosten finanziell zuzumuten ist, richtet sich ausschließlich nach seinen individuellen Verhältnissen. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Verpflichtung zum Einsatz des Einkommens. Zur Bestimmung der Zumutbarkeit ist auf die Einkommensgrenze des § 85 abzustellen (BSG, Urteil v. 29.9.2009, B 8 SO...mehr

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (2)

Leitsatz Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspf...mehr

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Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto – Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die zwei Kläger w...mehr

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Das Finanzgericht äußert sich zur Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit Urteil vom 6.9.2018 mit Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalert...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Der zeitliche Zusammenhang

Rz. 27 Der Zeitraum darf nicht so lang sein, dass sich der Anwalt völlig neu einarbeiten muss.[16] Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG gibt es keine Anrechnung mehr. Rz. 28 In der anwaltlichen Familienrechtspraxis hat man die Frist immer ziemlich kurz bemessen, weil dem familienrechtlichen Mandat nicht ein abgeschlossener Sachverhalt zugrunde liegt, sondern sic...mehr

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Kein Vorsteuerabzug bei Widerspruch gegen eine Gutschrift

Leitsatz Eine Gutschrift, die ihre Wirkung als Rechnung verloren hat, berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Ein wirksamer Widerspruch ist auch gegen eine zutreffende Gutschrift möglich, eine Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts sieht das UStG nicht vor. Sachverhalt Im Kern ging es um die Frage, ob ein auf Veranlassung der Steuerfahndung Jahre später vom Gutschrif...mehr

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Arbeitskleidung / 8 Namensschilder auf der Kleidung

Die Einführung von Namensschildern auf der Dienstkleidung unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG regelmäßig der Mitbestimmung des Betriebsrats. Grundsätzlich unterliegt jedes Verhalten der Beschäftigten im Betrieb der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ausgenommen ist jedoch das sog. Arbeitsverhalten, d. h. die Regeln und Weisungen, die bei der Erbringung der Arb...mehr

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Arbeitskleidung / 7 Verpflichtung zum Tragen

Arbeitskleidung werden Beschäftigte aus eigenem Interesse tragen, um ihre Kleidung den Umständen der von ihnen auszuübenden Tätigkeit anzupassen und um einen unnötigen Verschleiß ihrer Kleidung auszuschließen, einer Weisung des Arbeitgebers zum Tragen bedarf es regelmäßig nicht. Bei der Berufskleidung stehen oftmals die Zweckmäßigkeit und der Schutz der sonstigen Kleidung der...mehr

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Arbeitskleidung / 9.1 Umkleidezeiten

Die Zeit des Umkleidens gehört nicht zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden zugleich einem Bedürfnis des Beschäftigten dient. Dies ist anzunehmen, wenn die Kleidung zu Hause angelegt und – ohne, dass sie besonders auffällig ist – mit Zustimmung des Arbeitgebers auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden darf.[1] Der Weg zur Arbeitsstätte in Arbeitskleidung muss dem Beschäftigt...mehr

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Arbeitskleidung / 4 Religiöse Symbole, Islamisches Kopftuch

Konflikte mit den Interessen der Beschäftigten können sich insbesondere ergeben, wenn von Beschäftigten ein Verzicht auf religiöse Betätigung verlangt wird, etwa auf das Tragen eines Kopftuchs einer Muslima. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers auf einheitliche Kleidung und die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit gegeneinander abgewogen werden.[1] Ein unberech...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Kammergericht Berlin

Das Kammergericht Berlin teilte grundsätzlich die Auffassung der Erben. Die Zuständigkeitsvorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung gelten nur für das Europäische Nachlasszeugnis. Die Zuständigkeit für die Erteilung nationaler Erbscheine (wie hier dem deutschen Erbschein) richte sich dagegen unverändert nach nationalem Recht. Der Europäische Gesetzgeber habe die Zust...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Amtsgericht Schöneberg in Berlin

In dem deutsch-französischen Ausgangsfall Oberle wäre das Amtsgericht Schöneberg (zumindest nach Auffassung des deutschen Gesetzgebers) für die Erteilung des beantragten Erbscheins international an sich zuständig gewesen (§ 343 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. FamFG). Das Amtsgericht Schöneberg hat sich gleichwohl für unzuständig erklärt. Die Zuständigkeitsvorschriften des deutschen R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Unbebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Bei den unbebauten Grundstücken ist auch bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen von den durchschnittlichen Werten im Hauptfeststellungszeitpunkt für die betreffende Gegend oder Straße auszugehen; diese durchschnittlichen Bodenwerte ergeben sich aus den Bodenwertrichtkarten, die bei den Finanzämtern eingesehen werden können. Wertänderungen, die mit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1. "Insolvenzrecht" – Problem des Auseinanderfallens von Gesellschafts- und Insolvenzstatut bei "Scheinauslandsgesellschaften"

Rn 9 Gemäß § 335 richten sich nur die insolvenzrechtlichen Fragen bei einer internationalen Insolvenz nach der lex fori concursus. Für gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ist seit dem "Inspire Art"-Urteil des EuGH [19] das Gründungsstatut maßgeblich. Dies gilt nun zumindest innerhalb Europas. Rn 10 Nach der "Inspire Art"-Entscheidung ist es jeder in Europa gegründeten Kapi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 138 Feststellung von Grundbesitzwerten

Schrifttum: Christoffel, Änderungen des Bewertungsgesetzes, ErbBstg 2006, 258–265; Christoffel, Die neue Grundstücksbewertung nach dem Jahressteuergesetz 1997, Berlin 1997; Christoffel, Neuerungen zur Bedarfsbewertung ab 2007, LSW Gruppe 10, 215–220; Christoffel, Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1996, UVR 1995, 33; Christoffel, Überblick über das Jahressteuer...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / A. Einleitung

Vorbild für meinen Beitrag ist der Vortrag des ersten Spiegel-Preisträgers Vors. Richter am BGH i.R. Dr. Erich Steffen [2] vor der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein auf dem 48. Deutschen Anwaltstag in Berlin am 25.5.1995 aus Anlass der Überreichung der Auszeichnung an ihn. Dort ging es um die Abbildung des ganzen Sternenhimmels, den gesam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besondere Gestaltung

aa) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung" Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen sog. Typusbegriff, nicht um einen definitorischen Begriff. Es liegt zugleich ein unbestimmter Rechtsbegriff vor, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf. Für die Auslegun...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / I. Sachverhalt

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag (vereinfacht) ein deutsch-französischer Erbfall zu Grunde. Der Erblasser, Herr Adrien Théodore Oberle, ein französischer Staatsangehöriger ist am 28.11.2015 (d. h. nach dem 17.8.2015) mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Mangels einer erbrechtlichen Recht...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Rechtslage bis 2015

Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 (siehe Art. 83 EuErbVO) war die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte in solchen Fällen weitgehend unstreitig. Die deutschen Gerichte waren in Nachlasssachen international zuständig, wenn sie örtlich zuständig waren. Die früher von der deutschen Rechtsprechung vertretene Gleichlauftheorie wurde im Rahmen der FGG-Reform im Jahr 2008 a...mehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese im Zeita...mehr

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zfs 9/2018, Abschleppmaßnah... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Revision der Kl. ist begründet. Das Urteil des OVG verletzt Bundesrecht (1.). Zutreffend und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der StVO hat das BG zwar entschieden, dass mit der ordnungsgemäßen Aufstellung der Verkehrszeichen das Haltverbot auch gegenüber der abwesenden Kl. wirksam geworden ist und die Abschleppmaßnahme auch im Übrigen rechtmäßig war (...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Rechtslage seit 2015

Für alle Erbfälle seit dem 17.8.2015 ist vorrangig die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Diese enthält u. a. auch Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit. Art. 4 EuErbVO regelt die allgemeine Zuständigkeit wie folgt: "Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Ze...mehr

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Videotelefonie und Videokonferenzen

Zusammenfassung Die sog. "Videotelefonie" funktioniert heute technisch schon sehr gut und im privaten Bereich haben sich Anwendungen wie Skype und Facetime weitgehend durchgesetzt. Selbst die Großeltern skypen mit dem Enkel in Australien. Auch im betrieblichen Umfeld nutzen immer mehr Unternehmen Skype und Co. für kurze "Online-Konferenzen". Löst dieser Kommunikationskanal d...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / IV. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung des Kammergerichts Berlin indes nicht gefolgt. Vielmehr hat sich der Europäische Gerichtshof erneut für eine umfassende Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung ausgesprochen. Der amtliche Leitsatz der Entscheidung lautet wie folgt: "Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Ju...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Einzelfälle

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit der allgemeine und dauerhafte Leerstand einer Wohnung nicht auf baulichen Gegebenheiten beruht, handelt es sich um einen Faktor der das Wertniveau betrifft und der daher bei der Fortschreibung oder Nachfeststellung nicht zu berücksichtigen ist.[2] Gegebenenfalls ist die Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 GrStG zu reduzieren. Rz. 44 [Autor/Stand] In seine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfassende Erweiterung der Öffnungsklausel ab 2007

Rz. 61 [Autor/Stand] Durch die Pauschalierungen bei den Bewertungsmethoden können im Einzelfall Überbewertungen eintreten. Deshalb lässt § 138 Abs. 4 BewG zum Schutz des Steuerzahlers den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu. Die mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] zu Lasten der bisherigen Einzelregelungen[3] eingeführte umfassende Öffnungsklausel gilt für alle wirtsc...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Bei (zweifelhaftem) Aufenthalt des Erblassers im Ausland

In der Praxis dürfte (anders als im Ausgangsfall Oberle) der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers keineswegs immer zweifelsfrei feststehen. Der europäische Verordnungsgeber geht selbst davon aus, dass sich die Ermittlung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts als "komplex" erweisen kann (siehe Erwägungsgrund Nr. 24). Maßgebend ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Ums...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 02.09.1985, IV B 2–S 2133–27/85, DB 1985, S. 1918; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 06.12.2005, IV B 2 – S 2134a – 42/05,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Beteiligten

Leitsatz Auskunftsersuchen an Dritte zwecks Ermittlung der Lieferkette, um die Einkaufspreise des Beteiligten zu prüfen, sind ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung bei diesem dann nicht ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig, wenn von vornherein feststeht, dass die Mitwirkung des Beteiligten deshalb erfolglos sein wird, weil ihm nach eigenen Angaben die gesamte Lieferket...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung der Weiterveräußerung von GmbH-Anteilen kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert der Geschäftsanteile der GmbH-Anteile herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 6 Soziale Medien: Erlaubnis einholen

Schon 2012 hat das KG Berlin, Entscheidung v. 24.01.2014, 5 U 42/12), natürlich nach damaligem Recht, ein Urteil des Landgerichtes über Facebook bestätigt, das die Aktivitäten des "Freundefinders" als illegal bezeichnete. Dieser "Freundefinder" konnte von den Nutzern aktiviert werden und durchsuchte nachher deren Mail-Konten. Nachher wurden Beitrittsanträge an die Kontaktper...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2012. Die Frist beginnt am 17.8.2012 und endet am 16.8.2016. Am 17.8.2016 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.6 Nicht: Lohnkirchensteuer

Rz. 17 Auf die Lohnkirchensteuer sind die Abzugsvorschriften des EStG und der LStDV anzuwenden, sodass es sich um eine Abzugsteuer i. S. d. § 380 AO handelt. Die Anwendung des § 380 AO scheitert jedoch i. d. R. daran, dass die Straf- und Bußgeldvorschriften der AO auf die KiSt nicht anwendbar sind.[1] Etwas anderes würde nur gelten, wenn das jeweilige Landeskirchensteuergese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr