Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[34] – nicht zuletzt der Bankenkrise[35] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[36] zur Insolvenzverschleppungshaftung[37] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / bb) Rücktritt

Rz. 180 Der Rücktritt setzt voraus, dass die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben ist und dies auf schuldhaftem Handeln (nach dem VGG 2008 auf vorsätzlichem oder zumindest grob fahrlässigem Handeln) des Versicherungsnehmer beruht. Für die Übernahme der Gefahr erheblich sind solche Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2015). Hinzu kommen Vorstell...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Erklärungen

Rz. 3 Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme der Klage hängt mit der im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime zusammen. Es steht den Beteiligten frei, ob sie gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchten. Die Gerichte werden nicht von Amts wegen tätig. Der ebenfalls durch das 6. SGGÄndG aufgehobene § 53 sah ausdrücklich vor, dass Rechtsschu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.2 Anhörung

Rz. 9 § 105 Abs. 1 Satz 2 schreibt zwingend die Durchführung einer Anhörung der Beteiligten vor, um den Anspruch auf das rechtliche Gehör sicherzustellen. Angehört werden müssen alle Beteiligten, unabhängig davon, ob die beabsichtigte Entscheidung sie belastet oder nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 27.2.2003, L 10 RJ 49/02). Im Regelfall erfolgt die Anhörung durch e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.1.2 Geklärter Sachverhalt

Rz. 7 Weitere Tatbestandsvoraussetzung ist ein geklärter Sachverhalt. Die Klärung kann sich auch aufgrund einer Beweisaufnahme ergeben haben. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Vielzahl im Wesentlichen übereinstimmender Sachverständigengutachten vorliegen (so LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.11.2010, L 1 R 16/10, juris). Der Sachverhalt ist grundsätzlich geklärt, wenn sich de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.6 Abfassung des Gerichtsbescheids und des Urteils nach § 105 Abs. 4

Rz. 23 Der Gerichtsbescheid wirkt nicht nur wie ein Urteil; er ist auch abzufassen wie ein Urteil, § 105 Abs. 1 Satz 3. Er muss den Anforderungen des § 136 Abs. 1 bis 3 entsprechen. Er hat nach § 132 Abs. 1 Satz 1 im Namen des Volkes zu ergehen. Das Fehlen der Formel "Im Namen des Volkes" ist aber wie im Falle eines Urteils unschädlich (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.3 Verfahren

Rz. 14 Nach § 105 Abs. 1 Satz 1 entscheidet "das Gericht" ohne mündliche Verhandlung. Da die ehrenamtlichen Richter nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nicht mitwirken, entscheidet das Gericht durch den Vorsitzenden. Eines besonderen Beschlusses bedarf es dazu nicht. Kopp sieht dies zwar anders, hält es aber andererseits für ausreichend, wenn das Gericht im Rahmen des Gerichtsbescheids ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.5 Rechtsmittel bzw. -behelf

Rz. 19 § 105 Abs. 2 sieht als Rechtsmittel die Berufung und die Revision vor, als Rechtsbehelf zusätzlich den Antrag auf mündliche Verhandlung. Nach überwiegender Auffassung kann auch eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 145 eingelegt werden (Leitherer, in: Meyer-Ladewig, § 105 Rn. 16; Pawlak, in: Hennig, § 105 Rn. 78, 95 ff.; Peters/Sautter/Wolff, § 105 Rn. 61; a. A. Zeihe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.1 Begriff der Rücknahmeerklärung nach Abs. 1

Rz. 5 Die Klagerücknahme ist eine einseitige, empfangsbedürftige Prozesshandlung, mit der der Kläger gegenüber dem Gericht erklärt, er verfolge den prozessualen Anspruch auf Weiterführung des Verfahrens nicht mehr. Dementsprechend ist sie eine prozessuale Verzichtserklärung. Sie ist das Gegenstück zur Klageerhebung (BSGE 21 S. 13, 15 = Breithaupt 1965 S. 84). Rz. 6 Denkbar is...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.4.1 Voraussetzungen der Betreibensaufforderung

Rz. 13 Die Klage gilt gemäß Abs. 2 Satz 1 als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als 3 Monate nicht betreibt. In der Aufforderung muss der Kläger auf die Rechtsfolge, die sich aus Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 ergibt, nämlich die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (siehe zu den Wirkungen Rn. 14 ff), hingewi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.2 Form der Erklärung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung muss gegenüber dem Gericht abgegeben werden, wenn sie prozessual wirksam sein soll (BSG, Beschluss v. 27.10.2016, B 13 R 337/15 B m. w. N.). Der Kläger kann sich zwar auch gegenüber einem anderen Prozessbeteiligten verpflichten, die Klage zurückzunehmen. Wirksam wird dies jedoch erst mit seiner Erklärung gegenüber dem Gericht. Die Rücknahme ist g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dokumentiert die Rechtsfolgen des politischen Kompromisses im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Kommunalen Optionsgesetz. Der Kompromiss wurde von der Großen Koalition in der 16. Legislaturperiode aufrechterhalten. Die Bundesregierung der 17. Legislaturperiode hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die kommunale Option zu entfristen und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.1.1 Grundsatz

Rz. 2 Bei dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) handelt es sich um einen zentralen Grundsatz des Prozessrechts. Die Öffentlichkeit der Verhandlung erfordert, dass jedermann nach Maßgabe des verfügbaren Raums Zutritt zur Verhandlung ermöglicht wird (BAG, Beschluss v. 22.9.2016, 6 AZN 376/16, NJW 2016, 3611 ff.; Kissel/Mayer, GVG, § 169 Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch Keller...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO)

Rz. 19 § 174 ZPO schafft eine erleichterte Möglichkeit der Zustellung an Zustellungsadressaten, bei denen aufgrund ihres Berufes mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass sie das Empfangsbekenntnis unverzüglich zurücksenden. Die Norm nennt den Kreis der Personen, an die gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann und eröffnet die Möglichkeit, die Mittel der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.1.2 Sonstige Leistungen

Rz. 6 Dienst- und Sachleistungen, zu denen auch das Pflegegeld gehört, die nicht durch einen ausländischen Versicherungsträger im Wege der Sachleistungsaushilfe erbracht werden können, weil es an einem entsprechenden Abkommen fehlt, muss der Versicherte sich in Abweichung vom Sachleistungsprinzip selbst beschaffen. Der deutsche Unfallversicherungsträger erstattet die angemes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

Leitsatz Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben. Normenkette § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d.F. 2009, 2010, § 15, §§ 36ff. SGB XI, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, betrieb in den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Wertung des KG Berlin

Das KG Berlin geht zwar auf die mutmaßliche Einwilligung ein, legt bei ihrer Prüfung aber den falschen Abwägungsmaßstab an. Nach dem KG Berlin (Rn 109) soll "das ... anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" entscheidend für die Rechtfertigung sein. Von dem Fehlen eines Schutzinteresses der Kommunikationspartner im Fall der elektronischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 5. Anwendung auf den Fall des KG Berlin

Nach diesem "Ausflug" in für Erbrechtler sicherlich eher ungewohnte rechtliche Gefilde stellt sich die Frage, zu welchen Ergebnissen die so gewonnenen Erkenntnisse im vom KG Berlin konkret entschiedenen Fall führen. Dafür existieren zwei Anknüpfungspunkte: Zum einen die Einwilligung der Kommunikationspartner in die Kommunikation mit der Tochter, denn diese könnte dahingehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Auslegung des KG Berlin

Das KG Berlin führt dazu aus (Rn 107): "In der Teilnahme an einer über Facebook geführten Kommunikation liegt keine Einwilligung in die Weitergabe von Kommunikationsinhalten an den Erben des ursprünglichen Kommunikationspartners." Zwar könne eine solche Einwilligung auch konkludent erfolgen, so das KG Berlin weiter, allerdings dürfe "[e]ine konkludente Einwilligung [nur] ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos (BVerwG, Urt. v. 29.6.2017 – 3 A 1.16)

Das BVerwG hat mit Urt. v. 29.6.2017 – 3 A 1.16 – in erster und letzter Instanz die Klagen eines Umweltverbandes und von drei Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes v. 13.11.2015 für den Abschnitt 2 des Vorhabens "Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz – Blankenfelde" abgewiesen. Der planfestgestellte Abschnitt betrifft den zweigleisigen Ausb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 1

Das KG Berlin[1] hat sich, nachdem sich erstmals in der Rechtsprechung das LG Berlin[2] als Vorinstanz mit der Frage nach der Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts beschäftigt hat, mit dem bislang noch weitgehend ungeklärten Thema des "digitalen Nachlasses" auseinandergesetzt. Der Beitrag analysiert die Entscheidung kritisch und macht deutlich, welche Auswirkungen das von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Auslassung wesentlicher Sachverhaltsdetails?

Die damals 15jährige Erblasserin verunglückte, wie das KG Berlin ausführt (Rn 5), im Jahr 2012 "unter bisher ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus." Ihre Eltern traten in Erbengemeinschaft die Rechtsnachfolge an. Um die Umstände des Todes ihrer Tochter aufz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. "Verständnis für das Anliegen der Klägerin"?

In einer zunächst eher unscheinbaren Passage der Urteilsgründe, und zwar eingangs der Darstellung der Begründetheit (Rn 52), führt das KG Berlin zwar wörtlich aus, es habe "vollstes Verständnis für das Anliegen der Klägerin und des Vaters der Erblasserin, das Facebook-Account ihrer Tochter durchzusehen, um die Hintergründe ihres tragischen Todes auf diese Weise etwas erhelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Bestimmtheit des Klageantrags

Die klagende Mutter der Verstorbenen hatte beantragt "die Beklagte zu verurteilen, der Erbengemeinschaft, bestehend aus …, Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen … bei dem sozialen Netzwerk Facebook unter dem Nutzerkonto “…‘ zu gewähren." Facebook hatte gerügt, es sei unklar, was mit den Begriffen "Kommuni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Wie bereits oben ausgeführt wurde, verkennt das KG Berlin, dass für die mutmaßliche Einwilligung nicht das Prinzip des fehlenden Interesses entscheidend ist, sondern das des überwiegenden Interesses. Andernfalls hätte der Rechtfertigungsgrund keinen praktischen Anwendungsbereich. Dazu Schlehofer:[37] "Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses müsste man eine 100%ige Wahrsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / d) Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass von einer mutmaßlichen Einwilligung der Kommunikationspartner der Verstorbenen auszugehen ist. Mithin steht auch aus diesem Grund § 88 Abs. 3 TKG einer Zugangsverschaffung durch Facebook nicht entgegen. Die anders ausfallende Wertung des KG Berlin beruht auf einer verengten Sichtweise, die zum einen bereits die der mutmaßlichen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / Einführung

Diese Entscheidung des KG Berlin ist aus mehreren Gründen falsch. Die vorliegende Urteilsbesprechung wird sich allerdings nicht mit allen diesen Gründen befassen. Da das KG Berlin den geltend gemachten Zugangsanspruch letztlich an § 88 Abs. 3 TKG hat scheitern lassen, bildet dieser Aspekt den Schwerpunkt der Besprechung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / (2) Dahinstehen kann mithin, ob die Ermöglichung des Zugangs für die Erben als "erforderlich für die Erbringung der Dienstleistung" des Telekommunikationsanbieters im Sinne von § 88 Abs. 3 TKG anzusehen ist.

Sowohl einige Stimmen in der Literatur[61] als auch das LG Berlin[62] vertreten die Ansicht, dass die Regelung des § 88 Abs. 3 TKG deswegen nicht eingreife, weil die Zugangsverschaffung zugunsten der Erben als "für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderlich" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG anzusehen sei. Begründet wird dies überwiegend damit, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. § 88 Abs. 3 TKG als entscheidende Regelung?

Die Urteilsbegründung des KG Berlin ist, was angesichts der Bedeutung und der Diskussion um das Thema nicht verwundert, sehr ausführlich ausgefallen. Der zentrale Argumentationsgang des Gerichts ist trotzdem recht einfach: Es könne dahinstehen, so das KG Berlin, ob durch den Erbfall der Anspruch der Verstorbenen aus dem Nutzungsvertrag mit Facebook auf Zugang zu dem Benutzer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Diese Argumentation ist aus mehreren Gründen befremdlich. Bereits der Anknüpfungspunkt, nämlich die Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung des Patienten in die Weitergabe seiner personalen Daten durch seinen Arzt, passt hier ersichtlich nicht. Es geht dort um ein besonders geschütztes Vertrauensverhältnis, bei dem strenge Anforderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1

Das KG Berlin ist in seinem hier zu besprechenden Urteil zu dem Ergebnis gekommen, Facebook sei nicht dazu verpflichtet, den Eltern als den Erben ihrer im Alter von 15 Jahren tödlich verunglückten Tochter Zugang zu dem Benutzerkonto ihrer Tochter bei Facebook zu gewähren. Selbst wenn die Eltern als Erben und Rechtsnachfolger ihrer Tochter in den von ihr mit Facebook geschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Die mutmaßliche Einwilligung

Selbst dann, wenn man mit dem KG Berlin zu dem Ergebnis kommt, die Einwilligung der Kommunikationspartner sei nicht dahingehend auszulegen, dass sie auch den Übergang auf die Erben im Erbfall erfasst, greifen die soeben angestellten Überlegungen, und zwar im Rahmen der Prüfung einer mutmaßlichen Einwilligung. Wie wir oben gesehen haben, liegt auch diesem Rechtfertigungsgrund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 4. Rechtfertigung nach dem Prinzip des überwiegenden Interesses

Das KG Berlin sieht das jedenfalls für die Frage nach einer mutmaßlichen Einwilligung anders. Entscheidend sei nicht eine Interessenabwägung, sondern "vielmehr das unter diesen Umständen anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" (Rn 109),[23] also das Prinzip des fehlenden Interesses. Jede Rechtfertigung beruht aber – fast ausnahmslos[24] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Abwägung auch im Rahmen des § 88 Abs. 3 TKG

Zugunsten des KG Berlin könnte man nun ins Feld führen, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall gerade kein erst durch Abwägung in seiner Reichweite zu bestimmendes "allgemeines Rahmenrecht" zur Debatte stand, sondern die sehr konkrete Regelung des § 88 Abs. 3 TKG, die nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut gerade keine Abwägung vorsieht. Ein solcher Einwand griffe aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / III. Schlussbetrachtung

Der digitale Nachlass konfrontiert die Erbrechtspraxis mit rechtlichen Fragestellungen, mit denen sie sonst kaum zu tun hat. Das zeigt sich gerade auch in der sehr einseitigen Urteilsbegründung des KG Berlin. Das Gericht muss sich fragen lassen, weshalb es bei seinen Wertungen die Interessen der Erblasser nicht mit einfließen lässt. Sieht man aber genauer hin, so erkennt man,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses

Nach dem Tod eines Menschen stehen die Erben vor der Aufgabe der Konstituierung und Abwicklung des Nachlasses, was sich – abhängig von der Komplexität des Nachlasses – durchaus als Herausforderung darstellen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Erben nur sechs Wochen Zeit haben, die Erbschaft gegebenenfalls auszuzuschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB), besteht ein nachvollziehbares In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Facebook und der digitale Nachlass

Anmerkung zu KG Berlin, Urteil vom 31 Mai 2017 – 21 U 9/16 1 Das Kammergericht[1] hat entgegen der Vorinstanz[2] den Anspruch einer Mutter auf Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter verneint. Das Urteil lässt offen, ob höchstpersönliche digitale Inhalte vererblich sind oder nicht, da die Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs auf Zugang zu persönlichen Dat...mehr