Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.1.2 Sonstige Leistungen

Rz. 6 Dienst- und Sachleistungen, zu denen auch das Pflegegeld gehört, die nicht durch einen ausländischen Versicherungsträger im Wege der Sachleistungsaushilfe erbracht werden können, weil es an einem entsprechenden Abkommen fehlt, muss der Versicherte sich in Abweichung vom Sachleistungsprinzip selbst beschaffen. Der deutsche Unfallversicherungsträger erstattet die angemes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

Leitsatz Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben. Normenkette § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d.F. 2009, 2010, § 15, §§ 36ff. SGB XI, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, betrieb in den ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Wertung des KG Berlin

Das KG Berlin geht zwar auf die mutmaßliche Einwilligung ein, legt bei ihrer Prüfung aber den falschen Abwägungsmaßstab an. Nach dem KG Berlin (Rn 109) soll "das ... anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" entscheidend für die Rechtfertigung sein. Von dem Fehlen eines Schutzinteresses der Kommunikationspartner im Fall der elektronischen ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 5. Anwendung auf den Fall des KG Berlin

Nach diesem "Ausflug" in für Erbrechtler sicherlich eher ungewohnte rechtliche Gefilde stellt sich die Frage, zu welchen Ergebnissen die so gewonnenen Erkenntnisse im vom KG Berlin konkret entschiedenen Fall führen. Dafür existieren zwei Anknüpfungspunkte: Zum einen die Einwilligung der Kommunikationspartner in die Kommunikation mit der Tochter, denn diese könnte dahingehend...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Auslegung des KG Berlin

Das KG Berlin führt dazu aus (Rn 107): "In der Teilnahme an einer über Facebook geführten Kommunikation liegt keine Einwilligung in die Weitergabe von Kommunikationsinhalten an den Erben des ursprünglichen Kommunikationspartners." Zwar könne eine solche Einwilligung auch konkludent erfolgen, so das KG Berlin weiter, allerdings dürfe "[e]ine konkludente Einwilligung [nur] ang...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos (BVerwG, Urt. v. 29.6.2017 – 3 A 1.16)

Das BVerwG hat mit Urt. v. 29.6.2017 – 3 A 1.16 – in erster und letzter Instanz die Klagen eines Umweltverbandes und von drei Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes v. 13.11.2015 für den Abschnitt 2 des Vorhabens "Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz – Blankenfelde" abgewiesen. Der planfestgestellte Abschnitt betrifft den zweigleisigen Ausb...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1

Das KG Berlin[1] hat sich, nachdem sich erstmals in der Rechtsprechung das LG Berlin[2] als Vorinstanz mit der Frage nach der Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts beschäftigt hat, mit dem bislang noch weitgehend ungeklärten Thema des "digitalen Nachlasses" auseinandergesetzt. Der Beitrag analysiert die Entscheidung kritisch und macht deutlich, welche Auswirkungen das von de...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Auslassung wesentlicher Sachverhaltsdetails?

Die damals 15jährige Erblasserin verunglückte, wie das KG Berlin ausführt (Rn 5), im Jahr 2012 "unter bisher ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus." Ihre Eltern traten in Erbengemeinschaft die Rechtsnachfolge an. Um die Umstände des Todes ihrer Tochter aufz...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. "Verständnis für das Anliegen der Klägerin"?

In einer zunächst eher unscheinbaren Passage der Urteilsgründe, und zwar eingangs der Darstellung der Begründetheit (Rn 52), führt das KG Berlin zwar wörtlich aus, es habe "vollstes Verständnis für das Anliegen der Klägerin und des Vaters der Erblasserin, das Facebook-Account ihrer Tochter durchzusehen, um die Hintergründe ihres tragischen Todes auf diese Weise etwas erhelle...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Bestimmtheit des Klageantrags

Die klagende Mutter der Verstorbenen hatte beantragt "die Beklagte zu verurteilen, der Erbengemeinschaft, bestehend aus …, Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen … bei dem sozialen Netzwerk Facebook unter dem Nutzerkonto “…‘ zu gewähren." Facebook hatte gerügt, es sei unklar, was mit den Begriffen "Kommuni...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Wie bereits oben ausgeführt wurde, verkennt das KG Berlin, dass für die mutmaßliche Einwilligung nicht das Prinzip des fehlenden Interesses entscheidend ist, sondern das des überwiegenden Interesses. Andernfalls hätte der Rechtfertigungsgrund keinen praktischen Anwendungsbereich. Dazu Schlehofer:[37] "Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses müsste man eine 100%ige Wahrsche...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / d) Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass von einer mutmaßlichen Einwilligung der Kommunikationspartner der Verstorbenen auszugehen ist. Mithin steht auch aus diesem Grund § 88 Abs. 3 TKG einer Zugangsverschaffung durch Facebook nicht entgegen. Die anders ausfallende Wertung des KG Berlin beruht auf einer verengten Sichtweise, die zum einen bereits die der mutmaßlichen E...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / Einführung

Diese Entscheidung des KG Berlin ist aus mehreren Gründen falsch. Die vorliegende Urteilsbesprechung wird sich allerdings nicht mit allen diesen Gründen befassen. Da das KG Berlin den geltend gemachten Zugangsanspruch letztlich an § 88 Abs. 3 TKG hat scheitern lassen, bildet dieser Aspekt den Schwerpunkt der Besprechung.mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / (2) Dahinstehen kann mithin, ob die Ermöglichung des Zugangs für die Erben als "erforderlich für die Erbringung der Dienstleistung" des Telekommunikationsanbieters im Sinne von § 88 Abs. 3 TKG anzusehen ist.

Sowohl einige Stimmen in der Literatur[61] als auch das LG Berlin[62] vertreten die Ansicht, dass die Regelung des § 88 Abs. 3 TKG deswegen nicht eingreife, weil die Zugangsverschaffung zugunsten der Erben als "für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderlich" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG anzusehen sei. Begründet wird dies überwiegend damit, dass...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. § 88 Abs. 3 TKG als entscheidende Regelung?

Die Urteilsbegründung des KG Berlin ist, was angesichts der Bedeutung und der Diskussion um das Thema nicht verwundert, sehr ausführlich ausgefallen. Der zentrale Argumentationsgang des Gerichts ist trotzdem recht einfach: Es könne dahinstehen, so das KG Berlin, ob durch den Erbfall der Anspruch der Verstorbenen aus dem Nutzungsvertrag mit Facebook auf Zugang zu dem Benutzer...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Diese Argumentation ist aus mehreren Gründen befremdlich. Bereits der Anknüpfungspunkt, nämlich die Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung des Patienten in die Weitergabe seiner personalen Daten durch seinen Arzt, passt hier ersichtlich nicht. Es geht dort um ein besonders geschütztes Vertrauensverhältnis, bei dem strenge Anforderungen ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1

Das KG Berlin ist in seinem hier zu besprechenden Urteil zu dem Ergebnis gekommen, Facebook sei nicht dazu verpflichtet, den Eltern als den Erben ihrer im Alter von 15 Jahren tödlich verunglückten Tochter Zugang zu dem Benutzerkonto ihrer Tochter bei Facebook zu gewähren. Selbst wenn die Eltern als Erben und Rechtsnachfolger ihrer Tochter in den von ihr mit Facebook geschlos...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Die mutmaßliche Einwilligung

Selbst dann, wenn man mit dem KG Berlin zu dem Ergebnis kommt, die Einwilligung der Kommunikationspartner sei nicht dahingehend auszulegen, dass sie auch den Übergang auf die Erben im Erbfall erfasst, greifen die soeben angestellten Überlegungen, und zwar im Rahmen der Prüfung einer mutmaßlichen Einwilligung. Wie wir oben gesehen haben, liegt auch diesem Rechtfertigungsgrund...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 4. Rechtfertigung nach dem Prinzip des überwiegenden Interesses

Das KG Berlin sieht das jedenfalls für die Frage nach einer mutmaßlichen Einwilligung anders. Entscheidend sei nicht eine Interessenabwägung, sondern "vielmehr das unter diesen Umständen anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" (Rn 109),[23] also das Prinzip des fehlenden Interesses. Jede Rechtfertigung beruht aber – fast ausnahmslos[24] ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Abwägung auch im Rahmen des § 88 Abs. 3 TKG

Zugunsten des KG Berlin könnte man nun ins Feld führen, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall gerade kein erst durch Abwägung in seiner Reichweite zu bestimmendes "allgemeines Rahmenrecht" zur Debatte stand, sondern die sehr konkrete Regelung des § 88 Abs. 3 TKG, die nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut gerade keine Abwägung vorsieht. Ein solcher Einwand griffe aber...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / III. Schlussbetrachtung

Der digitale Nachlass konfrontiert die Erbrechtspraxis mit rechtlichen Fragestellungen, mit denen sie sonst kaum zu tun hat. Das zeigt sich gerade auch in der sehr einseitigen Urteilsbegründung des KG Berlin. Das Gericht muss sich fragen lassen, weshalb es bei seinen Wertungen die Interessen der Erblasser nicht mit einfließen lässt. Sieht man aber genauer hin, so erkennt man,...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und der digitale Nachlass

Anmerkung zu KG Berlin, Urteil vom 31 Mai 2017 – 21 U 9/16 1 Das Kammergericht[1] hat entgegen der Vorinstanz[2] den Anspruch einer Mutter auf Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter verneint. Das Urteil lässt offen, ob höchstpersönliche digitale Inhalte vererblich sind oder nicht, da die Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs auf Zugang zu persönlichen Dat...mehr

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zfs 8/2017, Schutzhelmpflic... / 1 Aus den Gründen:

[1] "Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es wird nicht in der nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt, dass der allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) vorliegt." [2] Der Kl. beantragte im Februar 2012 erneut die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 5b St...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Regelungen der Provider erschweren den Erben die Konstituierung des digitalen Nachlasses

Doch selbst wenn die Erben sich erfolgreich einen Überblick über den Bestand des digitalen Nachlasses verschafft haben, stehen sie in der Praxis vor dem Problem, an die Daten des Erblassers zu gelangen. Hat dieser den Erben nämlich – wie es derzeit ebenfalls häufig der Fall ist – keine Zugangsdaten hinterlassen, müssen sie sich zunächst an die jeweiligen Anbieter (Provider) ...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses

Nach dem Tod eines Menschen stehen die Erben vor der Aufgabe der Konstituierung und Abwicklung des Nachlasses, was sich – abhängig von der Komplexität des Nachlasses – durchaus als Herausforderung darstellen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Erben nur sechs Wochen Zeit haben, die Erbschaft gegebenenfalls auszuzuschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB), besteht ein nachvollziehbares In...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale Nachlass im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Datenschutz

Zugleich Besprechung des Urteils des KG Berlin vom 31. Mai 2017 – 21 U 9/16 1 Das KG Berlin[1] hat sich, nachdem sich erstmals in der Rechtsprechung das LG Berlin[2] als Vorinstanz mit der Frage nach der Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts beschäftigt hat, mit dem bislang noch weitgehend ungeklärten Thema des "digitalen Nachlasses" auseinandergesetzt. Der Beitrag analysie...mehr

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zfs 8/2017, Notwendige Fest... / 3 Anmerkung:

Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich Entscheidungen von Obergerichten die Auseinandersetzung mit entgegenstehender Rspr. übergehen und zudem sehenden Auges Dinge postulieren, die dogmatisch unrichtig sind. Zum einen fehlt hier völlig die Abgrenzung zu der jüngeren OLG-Rspr., die für den Fall der Regelgeldbuße über 250 EUR, auch bei Vorsatzverdoppelung, die...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung und Einwilligung

Anders ist es nur im Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, denn "[d]er Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich (...)."[18] Allerdings ist ein rechtswidriger Eingriff auch in diesen Kernbereich dann ausgeschlossen, wenn der Betroffene dem eingreifenden Verhalten zugesti...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Parallele zum Briefgeheimnis

Bereits an anderer Stelle[9] habe ich dargelegt, dass dieser Gedankengang einen Fehler aufweist: Auch im Bereich des Brief- und Postgeheimnisses fehlt es an einer Regelung, die es den Postdienstleistern gestattet, den Erben die an den Erblasser adressierten Briefe zuzustellen. Insbesondere ist § 39 Abs. 4 S. 2 PostG[10] nicht einschlägig.[11] Es existiert also gerade keine "...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Zwischenfazit

Die besseren Gründe sprechen mithin dafür, die Einwilligung der Kommunikationspartner dahin auszulegen, dass der Erblasser auch bei der Kommunikation über Facebook mit dem Empfang der Nachricht vom Absender zur Verfügung über die Nachricht ermächtigt wird. Diese Verfügungsbefugnis umfasst insbesondere auch den Übergang auf die Erben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besonder...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / 1

Das Kammergericht[1] hat entgegen der Vorinstanz[2] den Anspruch einer Mutter auf Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter verneint. Das Urteil lässt offen, ob höchstpersönliche digitale Inhalte vererblich sind oder nicht, da die Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs auf Zugang zu persönlichen Daten der Tochter auf deren Facebook-Account jedenfalls an § 275 ...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Leitsatz

Hat der Erblasser ein soziales Netzwerk genutzt, kann der Anbieter des Sozialen Netzwerks den Erben aufgrund des Fernmeldegeheimnisses gem. § 88 TKG so lange den Zugang zum Nutzerkonto des Erblassers verweigern, wie nicht sämtliche Kommunikationspartner des Erblassers, die mit diesem eine private bzw. nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich gemachte Kommunikation ge...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / a) Rechtliche Konflikte zwischen Absendern und Erben sind inter partes zu lösen

Ob diese Inhalte den Erben auf Dauer zustehen, ist eine andere, davon abzugrenzende Frage:mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Auslegung der Einwilligung der Kommunikationspartner

Die Kommunikationspartner der Tochter haben durch ihre Kommunikationen mit ihr in die Kenntnisnahme durch sie eingewilligt. Ob sie sich dabei auch Gedanken darüber gemacht haben, wie im Fall des Todes der Tochter mit den Kommunikationsinhalten umzugehen ist, lässt sich nicht feststellen. Dazu müsste man entweder die Kommunikationspartner befragen oder in den Kommunikationen ...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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zfs 8/2017, Notwendige Fest... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde erweist sich zum Schuldspruch als offensichtlich unbegründet i.S.v. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO. Insoweit hat die Überprüfung des Urteils nach Maßgabe der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betr. ergeben." Als rechtsfehlerfrei erweist sich auf der Rechtsfolgenseite auch die Anordnung eines dreimonatigen...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Problematik nicht auf § 88 Abs. 3 TKG beschränkt

Der richtige Lösungsansatz ist der Letztgenannte. Um sich das vor Augen zu führen, hilft es, wenn man den vom KG Berlin entschiedenen Sachverhalt abwandelt und das Problem dadurch in einen allgemeineren Kontext stellt. Stellen wir uns dazu Folgendes vor: Facebook erfährt nicht vom Tod der Tochter und versetzt ihr Benutzerkonto deshalb auch nicht in den Gedenkzustand. Die Elte...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Bei der Einwilligung

Gerade bei der Einwilligung wird das Prinzip des überwiegenden Interesses dagegen oft nicht als das der Rechtfertigung zugrundeliegende Prinzip erkannt. Vielmehr ist davon die Rede, rechtfertigend wirke hier allein oder vor allem die Interessenpreisgabe durch den zur Verfügung über das Rechtsgut Befugten. So sieht es anscheinend auch das KG Berlin. Die Interessenpreisgabe all...mehr

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FoVo 08_09/2017, Kosten der... / II. Die Lösung

Aufbewahrungspflicht liegt beim Gerichtsvollzieher Zunächst ergibt sich aus § 885 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 ZPO, dass der Gerichtsvollzieher alle bei einer Räumung noch vorhandenen beweglichen Gegenstände, wozu auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen gehören, wegschafft und dann mindestens einen Monat aufzubewahren hat. Veräußerung nach Fristablauf Fordert der Sc...mehr

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zfs 8/2017, Europäische Verkehrsrechtstage

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 18. Mal stattfinden. Nachdem zunächst Trier und dann Luxemburg die feste Heimat der Veranstaltung bildeten, wird der Kongress seit 2015 in wechselnden europäischen Städten organisiert. Nach Budapest und Warschau, geht es in diesem Jahr am 5. und 6. Oktober in die österreichische Hauptstadt Wien. Das Programm der Eu...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der vom LG Potsdam mitgeteilte Sachverhalt ist sehr lückenhaft. Gleichwohl sind den Ausführungen des Gerichts zwei Probleme zu entnehmen, die für die Praxis erhebliche Bedeutung haben. Das erste betrifft die vielfach auftretende Frage, ob Terminsreisekosten des Rechtsanwalts auch dann erstattungsfähig sind, wenn sie wegen kurzfristiger Terminsaufhebung nutzlos aufgewandt wur...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen L.W. bei dem sozialen Netzwerk Facebook geltend. Die Klägerin ist die Mutter der am 3.12.2012 im Alter von 15 Jahren verstorbenen L.W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin war zu Lebzeiten der Erblasserin ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Leitsatz Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Normenkette § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 2.4 Prüfergebnis und mögliche Konsequenzen

Rz. 12 Abs. 3 sieht vor, dass das Prüfergebnis, welches in einem schriftlichen Prüfbericht fixiert wird, nur bei der nächstmöglichen Pflegesatzvereinbarung, d. h. mit Wirkung für die nahe Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit zu berücksichtigen ist. Vergangenheitsbezogene Unwirtschaftlichkeiten im Krankenhaus werden damit mit Ausnahme der belegärztlichen Behandlung, welc...mehr