Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.8 Besonderheiten beim Leistungsumfang

Rz. 16 Die Leibesfrucht wird einem Versicherten gleichgestellt. Das Kind erhält aufgrund eigenen Anspruchs alle Leistungen der Unfallversicherung, einschließlich § 11. Für den Versicherungsfall der Leibesfrucht gelten allerdings folgende Besonderheiten: Der Jahresarbeitsverdienst wird nach dem ab 1.1.2021 geltenden § 85 Abs. 1a berechnet. Eine dem bis zum 31.12.1996 geltenden...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.2 Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 19 Der Antrag ist unwiderruflich, solange die tatsächlichen Verhältnisse unverändert bleiben. Ein Widerruf wird nach den entsprechend anwendbaren Regeln des bürgerlichen Rechts nur wirksam, wenn er vor dem Zugang des Antrags oder gleichzeitig mit dessen Zugang dem Unfallversicherungsträger zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. Schmitt, SGB VII, § 5 Rz. 6). Ein wirksam ges...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 64 Die Versicherung kraft Satzung nach § 3 i. V. m. den Satzungsbestimmungen der Unfallversicherungsträger ist subsidiär, § 135 Abs. 7. Sie greift als Auffangtatbestand nur ein, wenn nicht bereits die vorrangige Versicherungspflicht aufgrund Gesetzes nach § 2 besteht. Deshalb hat die Pflichtversicherung kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 Vorrang, obwohl die Un...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 3 Literatur

Rz. 65 Dahm, Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, insbesondere auf die gesetzliche Unfallversicherung und auf das Soziale Entschädigungsrecht, BG 2005, 339. ders., Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, BG 2003, 114. ders., Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Le...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.4 Gewährleistung der Versorgung

Rz. 21 Die Erfüllung der lebenslangen Versorgung muss gewährleistet sein (allg. Ansicht; Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 4 Rz. 26 f.; Schmitt, SGB VII, § 4 Rz. 16; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 4 Rz. 8). Wie in der Rentenversicherung (vgl. § 5 SGB VI) bedeutet die Gewährleistung, dass nicht nur eine rechtlich bindende Zusage besteht, sondern darüber hinaus deren ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.3 Nicht gewerbsmäßiges Betreiben von Unternehmen der Imkerei

Rz. 25 Für die Imkerei wurde in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition für den Begriff der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Die Einführung einer gesetzlichen Definition für die Beurteilung des gewerbsmäßigen Betreibens einer Imkerei ergänzt die Regelung über die Versicherungsfreiheit von Unternehmern nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien. Dies dient der Verwaltu...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.2 Unternehmer von Binnenfischereien und landwirtschaftlichen Kleinunternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 24 Durch die Zugehörigkeit der Unternehmen der Seen-, Bach- und Flussfischerei, der Imkerei nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und der Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird die Versicherungspflicht der Unternehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a begründet. Diese Unternehmer stellt § 4 Abs. 2 Nr. 2 versicherungsfrei, wenn die Unternehmen nicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.7 Konkrete Satzungsregelungen

Rz. 41 Zuständig ist nach § 125 Abs. 1 Nr. 9 die Unfallversicherung Bund und Bahn. Deren Satzung regelt in § 5 Abs. 4 10 die Satzungsversicherung der bei staatlichen deutschen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes Beschäftigten.mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.2 Satzungsrechtlicher Umfang

Rz. 32 Im Einzelfall gibt die konkrete Ausgestaltung der Satzung den Ausschlag. Üblich ist eine Beschränkung sowohl im Hinblick auf den Personenkreis als auch die Art des Aufenthalts der Personen auf der Stätte des Unternehmens. Im Fall der auf bestimmte Verrichtungen beschränkten Versicherungspflicht gelten die allgemeinen Grundsätze zur Betriebsbezogenheit der Tätigkeit, d...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.7 Ausgeschlossene Personen

Rz. 13 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Haushaltsführende von der freiwilligen Versicherung ausgenommen. Haushaltsführer können der Unternehmer, der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG sein. § 1356 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt die Möglichkeit der Übertragung auf einen der Ehegatten. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind beide Ehegatten Haushaltsführende (Breuers, in...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.2 Satzungsrechtliche Zuständigkeit

Rz. 8 § 34 SGB IV regelt die generelle Kompetenz zum Erlass von Satzungen durch die Versicherungsträger im Rahmen der durch § 3 genannten Regelungen. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Satzung bedarf nach § 114 Abs. 2 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsic...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.4 Maßnahme nach § 3 BKV (Abs. 1 Nr. 1 3. Alternative)

Rz. 21 Versicherungsschutz besteht auch bei den präventiven Maßnahmen, soweit eine Berufskrankheit bereits eingetreten ist (BT-Drs. 13/2204 S. 79 zu § 11), d. h. bei allen Maßnahmen, die der Gefahr entgegenwirken, dass sich eine Berufskrankheit verschlimmert oder wiederauflebt. Ob auch Maßnahmen, die der Entstehung einer Berufskrankheit entgegenwirken, vom Versicherungsschutz...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.1 Deutsche und nicht deutsche Ortskräfte

Rz. 35 Von der Satzung des Unfallversicherungsträgers in den Unfallversicherungsschutz können nach Abs. 1 Nr. 3 deutsche und nichtdeutsche Ortskräfte einbezogen werden. Maßgeblich ist nicht die Anknüpfung an die Nationalität, sondern an die im öffentlichen (deutschen) Interesse liegende Tätigkeit bei deutschen staatlichen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6).mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.7 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers tätige sog. Altenteiler

Rz. 44 Abs. 5 stellt sogenannte Altenteiler, die als Familienangehörige (§ 2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, von der Versicherung frei, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließl...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.1 Das Arbeitsstättenrecht

Das Ziel des Arbeitsstättenrechts ist die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen, die durch das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten hervorgerufen werden (vgl. § 1 Abs. 1 ArbStättV). Besonderes Augenmerk liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die zurückzuführen sind auf: nicht ordnungsgemä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.4 Energieverteilungsanlagen (Anhang 1.4)

Die Vorschrift betrifft alle Anlagen, die Arbeitsstätten mit Energie, also mit Strom, Gas, Dampf, Druckluft etc., versorgen. Einerseits geht es um Stromversorgungsanlagen, bei denen Schutzmaßnahmen gegen direktes oder indirektes (Lichtbogen) Berühren von Spannung führenden Teilen zu treffen sind. Andererseits geht es präventiv um die Vermeidung von Brand- oder Explosionsgefa...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.12 Mitwirkung der Unfallversicherungsträger in der Forschung (Abs. 8)

Rz. 110 Abs. 8 postuliert die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger bei der wissenschaftlichen Forschung zur Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz, über Expositionsbedingungen sowie über Zusammenhänge zwischen bestimmten Einwirkungen und einer Häufung von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe. D...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.2 Gefahrenbeseitigung durch geeignete Mittel

Rz. 96 Liegt eine solche Gefahr vor, so muss der Unfallversicherungsträger zunächst prüfen, ob diese Gefahr durch andere geeignete Mittel als die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit beseitigt werden kann. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob das Wiederaufleben der Berufskrankheit oder die Verschlimmerung ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.7 Verfahren zur Ermittlung der Einwirkungen an früheren Arbeitsplätzen

Rz. 87 Die in Abs. 3a normierten Regelungen entsprechen der schon zuvor von den Unfallversicherungsträgern geübten Verwaltungspraxis bei der Ermittlung der Einwirkungsvoraussetzungen der jeweiligen BK, auch arbeitstechnische Voraussetzungen genannt. Abs. 3a Satz 1 nimmt auf den Untersuchungsgrundsatz bezug, der in § 20 SGB X normiert ist. Abs. 3a Satz 2 benennt § 21 Abs. 1 S...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bildet das Herzstück des Berufskrankheitenrechts und galt seit dem 1.1.1997 (Art. 36 S. 1 UVEG) bis zum 31.12.2020 nahezu unverändert. Sie statuiert das sog. Mischsystem mit der Berufskrankheitenliste (Abs. 1) einerseits und der Öffnungsklausel (Abs. 2) andererseits. Darüber hinaus enthält die Norm in Abs. 3 eine Vermutungsregel und verpflichtet die gese...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.3 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Rz. 56 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 1a schafft eine gesetzliche Grundlage für die Stellung, die Aufgaben und die Organisation des ärztlichen Sachverständigenbeirats. Dieses Gremium berät und unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Stell...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.3 Beweiserleichterungen

Rz. 30 Beweiserleichterungen kommen in Betracht, wenn Eigentümlichkeiten des Sachverhalts dazu Anlass geben. Es handelt sich um Fallgestaltungen, die dem Begriff des Beweisnotstands zugeordnet werden können. Das BSG hat etwa bei psychischen Gesundheitsstörungen herabgesetzte Anforderungen an die Feststellung des Ursachenzusammenhangs gestellt (BSG, Urteil v. 5.8.1987, 9b RU ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8 Regelungen zur Prävention

Rz. 91 Mit der ab 1.1.2021 geltenden Neufassung des Abs. 4 treten Regelungen zur Prävention im Zusammenwirken von Versicherten, Arbeitgebern und Unfallversicherungsträgern an die Stelle der außer Kraft getretenen Vorschriften zum Unterlassungszwang. Die Regelungen beschränken sich nicht auf die Berufskrankheiten, bei denen bisher der Unterlassungszwang galt, sondern gelten f...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.3 Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand

Rz. 31a Zur Klärung des Ursachenzusammenhanges zwischen beruflichen Einwirkungen und der Erkrankung ist in jedem Einzelfall unter Zuhilfenahme medizinischen Sachverstandes zu prüfen, ob Erfahrungssätze für oder gegen den Zusammenhang sprechen. Diese Erfahrungssätze müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der medizinischen Wissenschaft entsprechen (BSG, Urt...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.2 Ausgangsgruppe

Rz. 42 Aus der Allgemeinbevölkerung ist zunächst eine bestimmte Personengruppe herauszufiltern. Die Mitglieder dieser Ausgangsgruppe müssen aus mindestens 3 Einzelpersonen bestehen, aber keinen gemeinsamen Beruf ausüben (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 53 und 55). Der Ausgangsgruppe ist die "übrige Bevölkerung" (Vergleichsgruppe) gegenüberzustellen. Mit dem Personeng...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.1 Vollbeweis

Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die versicherte Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.43 Streit

Rz. 104 Körperschäden oder auch psychische Schäden infolge eines Streits, einer Tätlichkeit, eines Überfalls während der versicherten Tätigkeit oder auf einem versicherten Weg sind dann ihrerseits versichert, wenn sie in einem rechtlich wesentlichen – nicht allein zeitlichen – Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Dabei kommt es auf die Ursache des Streits, das...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1.1 Gefahrenbegriff

Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 Satz 1 jedoch voraus, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.11 Unterrichtung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle (Abs. 7)

Rz. 109 Die Unterrichtungspflicht nach Abs. 7 entsteht nur dann, wenn die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers von der Stellungnahme des staatlichen Gewerbearztes abweicht und wenn dieser eine gutachtliche Stellungnahme zum Vorliegen der Berufskrankheit abgegeben hat. Die Unterrichtungspflicht begründet keine Pflicht zur gesonderten Begründung der getroffenen Entschei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.51 Vorstellung bei einem Arbeitgeber

Rz. 116 Die Vorstellung bei einem Unternehmen und der damit verbundene Weg sind nur dann versichert, wenn unmittelbar anschließend die Arbeitsaufnahme vorgesehen ist (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72). Darüber hinaus kommt lediglich eine versicherte Tätigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Betracht, falls die Satzung des Unfallversicherungsträgers dies vorsieht. Danach sind P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.3 Hinwirken auf das Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit

Rz. 97 Aus dem Wortlaut von Abs. 4 Satz 1 geht klar hervor, dass das Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ultima ratio ist. Dies folgt im Übrigen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Unterlassen bedeutet vollständige und dauerhafte Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit, nicht bloß eine Verringerung der Gefährdung oder ein zeitweiliges Unterlassen. Dies ist besonders bei...mehr