Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.2 Unternehmen mit Sitz im Ausland

Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt is...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.2 Sicherheit der Grenzwerte

Sowohl für die Exposition der Allgemeinbevölkerung als auch für die Exposition im beruflichen Umfeld sind die Grenzwerte bzw. die maximal zulässigen Feldstärken so gewählt, dass nach dem heutigen Stand der internationalen wissenschaftlichen Forschung eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Über die Sicherheit von Grenzwerten wird sowohl in der Bevölkerung als a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Zuständ... / 6.1 Ende kraft Gesetzes

Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Unternehmen endgültig und dauernd eingestellt worden ist. In einem Unternehmerwechsel liegt jedoch keine Einstellung, hier ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flurförderzeuge / 5 Ausbildung zum Führen von Flurförderfahrzeugen

Der "Gabelstaplerführerschein" ("Staplerschein") dokumentiert den Nachweis der praktischen und theoretischen Fähigkeit (= Befähigung). Der Staplerschein kann auch mit der innerbetrieblichen Unterweisung und schriftlichen Beauftragung kombiniert werden, verliert damit aber seine Gültigkeit für andere Betriebe und Flurförderzeugtypen. Denkbar ist auch die Trennung dieser beide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 2 Maßnahmen

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV durchzuführen. Dabei müssen u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Exposition durch Lärm von einer fachkundigen Person ermittelt werden, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 1 Gefahren

Menschen sind Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann sich auf Gehör bzw. Hörvermögen (aural) auswirken sowie zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen (extra-aural) führen, d. h., er kann Stress verursachen (mögliche Lärm-Stress-Reaktionen sind z. B. Verengung der Blutgefäße, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nicht besteuerbare Renten und Versorgungsbezüge

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bestimmte Renten bleiben unbesteuert. Steuerfrei sind vor allem Unterhaltsrenten (§ 22 Nr 1 Satz 2 EStG; > Rz 73; > Rentenaufwand Rz 8, 13). Die Regelung beruht darauf, dass der Geber solche Bezüge nach § 12 Nr 2 EStG nicht steuermindernd gelten machen kann (Korrespondenzprinzip) und deshalb ihre Besteuerung beim Empfänger nicht gerechtferti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z

Dieser Beitrag enthält eine Übersicht zu der Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit bzw. Berufsgruppe steuerlich einer Arbeitnehmertätigkeit oder der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Berufsgruppe der Selbstständigen/Gewerbetreibenden zuzurechnen ist. Allgemein sind folgende Grundsätze zu beachten: Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IAS 1.54 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Veröffentlichung der Erkenntnisse

Rz. 13 Mit der in Abs. 4 geregelten Prüf- und Bekanntmachungsbefugnis soll eine breite Anwendung und Beachtung der aufgestellten Regeln und gewonnenen Erkenntnisse gewährleistet werden. Durch die Veröffentlichung im Ministerialblatt wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen allen Betroffenen zugänglich s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Usbekistan nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Sri Lanka nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Vietnam nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Taiwan / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Taiwan nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mexiko / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Mexiko nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Malaysia nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Argentinien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Argentinien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Katar / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Katar nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigte Arabische Emirate / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in den VAE nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Saudi-Arabien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Quebec um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Quebec kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Indien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Indien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Nordzypern kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Monaco / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Monaco kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Korea um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Korea kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in der Vatikanstadt kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kanada um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Kanada kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung auf den Philippinen um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung auf den Philippinen kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Uruguay um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Uruguay kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Australien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Australien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 können wegen vielschichtiger Indikationen notwendig werden. Ziel ist die Erhaltung, Herstellung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht. Indikationen, die für die Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbeitslosengeld (§§ 137 ff. SGB III) oder von der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung Pflege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 26 ArbSchG) können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Haftung des Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 3 FAQ

1) Wer unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe? Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen hauptsächlich über die notwendigen Fachkenntnisse. Zusätzlich bieten auch Hersteller sowie Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften Unterstützung an. 2) Wer trägt die Kosten für Schutzhandschuhe? Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.3 Unfallgeschehen

Viele Unfälle mit Flurförderzeugen sind auf das Fehlverhalten der Fahrer und eine mangelhafte Organisation zurückzuführen. Eine statistische Auswertung von Unfällen mit Flurförderzeugen in den Jahren 2000–2004 der Berufsgenossenschaften (Fachausschuss Fördermittel und Lastaufnahmemittel) ergab, dass von 56 erfassten Unfällen (5 Tote, 25 schwere/schwerste Verletzungen, 26 lei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- o...mehr