Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Arabische Emirate

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Zusammenschluss von sieben unabhängigen Staaten, nämlich der Emirate Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fujairah, Ras-al-Chaima, Schardscha sowie Umm-Al-Quwain, bildet die im Osten der Arabischen Halbinsel in Südwestasien gelegenen Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Es gilt das DBA vom 01.07.2010 (BGBl 2011 II, 538 = BStBl 2011 I, 942) nebst P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berechnung der LSt ergibt sich aus den §§ 38, 39b–40b EStG; > R 39b.1–R 40b.2 LStR. Zur Berechnung der LSt benötigt der > Arbeitgeber zunächst die persönlichen LSt-Abzugsmerkmale der > Arbeitnehmer, vor allem die jeweilige Steuerklasse (dazu allgemein > Steuerklassen) und etwa vom FA gesondert festgestellte weitere > Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 4 Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes (§ 1 UmwStG, § 12 Abs. 2 und 3 KStG)

Steuerneutrale Umwandlungen von Körperschaften (Verschmelzungen und Spaltungen) sind nach derzeit geltendem Recht nur für EU/EWR-Gesellschaften sowie nach § 12 Abs. 2 KStG für Verschmelzungen von Drittstaaten-Körperschaften desselben Staates möglich. Der bisherige räumlich beschränkte Anwendungsbereich ist nach der Gesetzesbegründung angesichts der fortschreitenden Globalisi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1 Beschränkte Steuerpflicht von Körperschaften

1.1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bildet das Gegenstück zu § 1 Abs. 1, 2 KStG. Während dort die unbeschränkte Steuerpflicht definiert wird, behandelt § 2 KStG die komplementäre beschränkte Steuerpflicht. Anders als § 1 KStG, der nur eine einzige Form der unbeschränkten Steuerpflicht kennt, unterscheidet § 2 KStG zwei Arten der beschränkten Steuerpflicht: die beschränkte Ste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 Beschränkte Steuerpflicht

1 Beschränkte Steuerpflicht von Körperschaften 1.1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bildet das Gegenstück zu § 1 Abs. 1, 2 KStG. Während dort die unbeschränkte Steuerpflicht definiert wird, behandelt § 2 KStG die komplementäre beschränkte Steuerpflicht. Anders als § 1 KStG, der nur eine einzige Form der unbeschränkten Steuerpflicht kennt, unterscheidet § 2 KStG zwei Arten der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bildet das Gegenstück zu § 1 Abs. 1, 2 KStG. Während dort die unbeschränkte Steuerpflicht definiert wird, behandelt § 2 KStG die komplementäre beschränkte Steuerpflicht. Anders als § 1 KStG, der nur eine einzige Form der unbeschränkten Steuerpflicht kennt, unterscheidet § 2 KStG zwei Arten der beschränkten Steuerpflicht: die beschränkte Steuerpflicht von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland bleiben auch dann unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie unter die Befreiungsvorschriften des § 5 Abs. 1 KStG fallen. Sie gehören demnach niemals zu den beschränkt Körperschaftstpfl., auch nicht nach § 2 Nr. 2 KStG. Diese Vorschrift gilt ausschließlich nur für ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2 Umfang der sachlichen Steuerpflicht

4.2.1 Allgemeines Rz. 28 Auch bei § 2 Nr. 2 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Auch § 2 Nr. 2 KStG hat Objektsteuercharakter.[1] Die inländischen Einkünfte ergeben sich im Einzelnen aus der Aufzählung in § 49 EStG sowie aus der speziellen Ergänzung durch den le...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2 Umfang der sachlichen Steuerpflicht

3.2.1 Allgemeines Rz. 13 Bei der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Die beschränkte Steuerpflicht folgt dem Territorialprinzip und hat den Charakter einer Objektsteuer.[1] Die inländischen Einkünfte setzen einen besonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.3 Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 9 Die beschränkte Steuerpflicht kann auch dadurch beginnen, dass eine unbeschränkt stpfl. Körperschaft ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in das Ausland verlegt. Dadurch endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Behält die Körperschaft Einkünfte mit ausreichendem Inlandsbezug, beginnt damit gleichzeitig die beschränkte Steuerpflicht. Entsprechend kann die beschränkte Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die beschränkte Steuerpflicht nach Nr. 2 erfasst – ebenso wie die nach Nr. 1 – Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. In beiden Fällen sind die Körperschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Auf den ersten Anschein könnte man daher annehmen, dass beide Varianten der beschränkten Steuerpflicht identisch seien. Das Wort "sonstige" in Nr. 2 stellt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Bei der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Die beschränkte Steuerpflicht folgt dem Territorialprinzip und hat den Charakter einer Objektsteuer.[1] Die inländischen Einkünfte setzen einen besonderen Inlandsbezug ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 2 KStG wurde bisher nur zweimal geändert. Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurde Nr. 2 an die Änderung der Kapitalertragsteuererstattung angepasst. Bis dahin war die KapESt voll zu erheben und unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder zur Hälfte zu erstatten. Stattdessen wird nun vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen. Da kein Kapitalertragsteuerabzug mehr "vorz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2 Beginn und Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3 Ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Nr. 1)

3.1 Betroffene Körperschaften Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es is...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4 Nicht unbeschränkt steuerpflichtige sonstige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Nr. 2)

4.1 Allgemeines Rz. 26 Die beschränkte Steuerpflicht nach Nr. 2 erfasst – ebenso wie die nach Nr. 1 – Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. In beiden Fällen sind die Körperschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Auf den ersten Anschein könnte man daher annehmen, dass beide Varianten der beschränkten Steuerpflicht identisch seien. Das Wort "sonstige" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Zu diesen inlandsradizierten Einkünften gehören selbstverständ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Auch bei § 2 Nr. 2 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Auch § 2 Nr. 2 KStG hat Objektsteuercharakter.[1] Die inländischen Einkünfte ergeben sich im Einzelnen aus der Aufzählung in § 49 EStG sowie aus der speziellen Ergänzung durch den letzten Halbsatz de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG. [3] Die KSt für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten[1] – isolierende Betrachtungsweise.[2]. Rz. 24 Beispiele für die isolierende Betrachtungsweise: Bezieht eine ausl. Kapitalgesellschaft inne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Steuersätze

Rz. 88 Die Steuersätze bei beschränkter Steuerpflicht divergieren nicht von denen der unbeschränkten Steuerpflicht. § 19 ErbStG findet auch bei beschränkter Steuerpflicht uneingeschränkte Anwendung. Jedoch findet der Progressionsvorbehalt gem. Art. 19 Abs. 2 ErbStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung. Dementsprechend fehlt im DBA mit Frankreich eine Regelung betre...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 3. Nicht steuerpflichtige Vorgänge

Rz. 80 Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei steuerpflichtigen Vorgängen zwischen Steuerausländern erfasst sehr viele, aber doch nicht alle Arten von Vermögensübergängen. Bestimmte Vorgänge, die einen Inlandsbezug haben, bleiben steuerfrei, weil sie gerade nicht unter den Begriff des Inlandsvermögens fallen. Der Begriff Inlandsvermögen ist nicht mit dem Begriff im Inlan...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerausländer

Rz. 74 Geht Inlandsvermögen von einem Nicht-Inländer auf einen anderen Nicht-Inländer über, so unterliegt der Vermögensübergang nur der beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG,[165] es sei denn die Beteiligten optierten gem. § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. Dieser Absatz wurde durch das StUmgBG vom 23.6.2017 jedoch wieder abgeschafft.[166] Hintergrund der Abschaffung d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Steuerpflichtiges Inlandsvermögen

Rz. 75 Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.[168] Für die Beurteilung gilt die isolierende Betrachtungsweise i.S.v. § 49 Abs. 2 EStG.[169] Danach bleiben Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte nicht angenommen werden könnten. § 49 Abs. 1...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.2 Wegzugsfälle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG)

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, an der der (nicht unbeschränkt) Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, der beschränkten Steuerpflicht. Soweit die...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ...mehr