Fachbeiträge & Kommentare zu Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

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Last-Minute-Leitfaden beA / I. beA für alle

Rz. 3 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ein sog. elektronischer Briefkasten benötigt. Ein solcher Briefkasten muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Er muss vor Missbrauch geschützt sein und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das EGVP (elektronisches Geri...mehr

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ZAP 24/2022, Verfahrenstipp... / 2. Rechtsprechungsübersicht beA/elektronisches Dokument

Berufung, Rücknahme Die Erklärung über die Rücknahme der Berufung kann vom Verteidiger wirksam durch per Telefax an das Gericht übermitteltes Schreiben erfolgen; eine Verpflichtung zur Übermittlung der Erklärung gem. § 32d S. 2 StPO als elektronisches Dokument besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.11.2022 – 1 Ws 312/22). Entbindungsantrag: Ein per beA gestellter Entbindun...mehr

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ZAP 15/2022, Anwaltsmagazin / 7 Unautorisiertes beA-Empfangsbekenntnis durch Auszubildenden

Der sichere Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist mittlerweile essenziell für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin. Wird Personal eingesetzt, ist auch dieses ausführlich zu schulen; ansonsten drohen Fehlbedienungen und dadurch bedingte Rechtsverluste. Einen solchen Fall hatte jetzt das Bundessozialgericht zu entscheiden. Der Fall: Eine Manda...mehr

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ZAP 4/2024, / 8 beA-Versand an Behörden

Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren. Auf eine entsprechende Änderung im Fünften Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher V...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / IV. Einreichung elektronischer Dokumente gem. § 130a ZPO ab 1.1.2018

Rz. 302 Am 1.1.2018 tritt § 130a ZPO n.F. in Kraft, der erlaubt, via beA als "sicherem Übermittlungsweg" auch ohne qeS, jedoch mit einfacher Signatur, einzureichen. Wichtig: Ohne qeS dürfen ab 1.1.2018 aber NUR solche Schriftsätze eingereicht werden, die vom Anwalt SELBST (!!) versendet werden,[78] wobei zwingend zusätzlich die einfache elektronische Signatur des Postfachinh...mehr

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ZAP 16/2018, beA: Unterlassung der Einführung des elektronischen Postfachs

(BGH, Beschl. v. 28.6.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18) • Die Vorschrift des § 31a BRAO, wonach die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit einzurichten hat, beruht auf der Annahme des Gesetzgebers, dass eine sichere Übermittlung der Daten möglich...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / A. Einleitung

Rz. 1 Diese eBroschüre ist für Praktiker gemacht. Sie ist keine wissenschaftliche Abhandlung, wenngleich natürlich auch auf rechtliche Aspekte eingegangen wird. Mit dieser eBroschüre wollen wir unseren Lesern helfen, möglichst zügig einen erfolgreichen Einstieg in das Thema "beA" (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zu bekommen. Natürlich sind die Dinge im Bereich des...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / 1. Rechtevergabe und Rechtekatalog

Rz. 142 Kanzleimitarbeiter sollen ebenso wie vertretungsberechtigte Kollegen des jeweiligen Anwalts einen Zugang zum beA erhalten. Die BRAK hierzu:[46] Zitat "Jeder Rechtsanwalt kann als Postfachinhaber anderen Personen, beispielsweise Mitarbeitern oder Kollegen, verschiedene Zugriffsrechte auf das eigene Postfach einräumen. Jede denkbare Arbeitsteilung kann so auch durch das ...mehr

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ZAP 15/2022, Der Mietprozes... / II. Die Bedeutung der Nutzungspflicht des beA für die Gerichtspraxis (§ 130d ZPO)

Im Folgenden wird die Geltung des seit 1.1.2022 in Kraft getretenen § 130d ZPO beleuchtet, der eine zwingende Nutzungspflicht des elektronisches Übermittlungswegs für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen für den Anwaltsprozess vorsieht. Für die gesamte Gerichtspraxis und damit zwangslogisch auch für die Mietrec...mehr

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ZAP 19/2024, beA: Schriftsatz eines anderen Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 538/23) • Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam. ZAP F., S. 919–919mehr

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ZAP 9/2024, Signierung durch Sozius: Wirksame Schriftsatzeinreichung ohne Zusatz

(BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23) • Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klars...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.4 Unzulässigkeit einer per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

BFH, Beschluss v. 23.8.2022, VIII S 3/22 Die Bundessteuerberaterkammer richtet über die Steuerberaterplattform für jeden Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (sog. beSt) empfangsbereit ein (§ 86d StBerG). Die Regelung gilt erst ab 1.1.2023 (§ 157e StBerG). Ab diesem Zeitpunkt sind auch Steuerberater nutzungspflichtig. Fraglich ist, was für einen St...mehr

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ZAP 13/2022, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Einlegung per beA

(AG Tiergarten, Beschl. v. 5.4.2022 – 310 OWi 161/22) • Nach §§ 67, 100c OWiG i.V.m. § 32d StPO ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ausschließlich als signiertes elektronisches Dokument über das beA – Besondere Anwaltspostfach – und das BeBPo – das besondere elektronische Behördenpostfach – zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform oder als Telefax ist unzulä...mehr

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ZAP 11/2023, Rechtsprechung... / 2. Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze – Kündigungsschutzklage

Die Parteien streiten über die fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage durch ihren damaligen Prozessbevollmächtigten bei vorübergehender Störung von Versand und Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die streitbefangene Kündigung war am 26.2.2020 zugegangen. Gemäß § 4 S. 1 KSchG hätte eine wirksame Klage bis spätestens zum 18.3.2020 beim...mehr

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ZAP 13/2019, beA: Einrichtung als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

(BGH, Urt. v. 6.5.2019 – AnwZ (Brfg) 69/18) • Die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist nur zugunsten derjenigen Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer vorgesehen, die natürliche Personen sind. Dieses Normverständnis des § 31 Abs. 1 BRAO entspricht ausweislich der Gesetzesbegründung auch demjenigen des Gesetzgebers, der die seinerzeitige Änderu...mehr

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ZAP 2/2019, Adressierungsprobleme im elektronischen Rechtsverkehr: Die Krux, das zuständige Gericht zu finden

Der elektronische Rechtsverkehr im Allgemeinen und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) im Besonderen haben bereits für Furore gesorgt. Doch selbst wenn Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden ihn mit Leben füllen wollen: Die Tücke dabei liegt manchmal im Detail. Denn im Rahmen der technischen Abbildung der ...mehr

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ZAP 1/2024, Anwaltsmagazin / 1 BRAK zu Plänen für das neue Jahr

Zu den Plänen des im Oktober neu gewählten Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer (s. dazu auch ZAP 2023, 1040) hat sich kürzlich BRAK-Präsident Wessels in einem Interview geäußert. Darin bezeichnet er die schon seit Längerem geforderte Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung noch in dieser Legislaturperiode als eines der vordringlichsten Themen. Es gehe dabei nicht um eine „...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 1. Anwaltliches Gesellschaftsrecht

Zum 1.8.2022 wird das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I, S. 2363) in Kraft treten. Mit diesem auch als große BRAO-Reform bekannten Vorhaben wird das sog. anwaltliche Gesellschaftsrecht umfassend neu ger...mehr

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ZAP 21/2021, Rechtsprechung... / 8. Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung (§§ 73, 74 OWiG)

Das Ausbleiben in der Hauptverhandlung kann entschuldigt sein, wenn der Betroffene der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur Hauptverhandlung zu nur durch Abgabe personenbezogener Daten in einer den datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechenden Weise hätte erlangen können (hier: Einlasskontrolle wegen Corona-Pandemie mittels einsehbarer Liste; VerfGH Sachsen VRR 6/...mehr

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ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / a) Der Fall des OLG Frankfurt a.M.

Im Fall des OLG Frankfurt a.M. hatte sich der Kläger, der Rechtsanwalt und Notar a.D. ist, in dem vor dem LG Gießen geführten Rechtsstreit von Rechtsanwalt A vertreten lassen. Dieser hat für den Kläger beim OLG Frankfurt a.M. gegen das die Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und begründet. Mit seinem per Telefax übermittelten Schriftsatz vom 29.8.2022 zeigte de...mehr

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ZAP 16/2022, Anwaltsmagazin / 2 BRAO-Reform: Neue Berufsausübungsgesellschaft und beA-Gesellschaftspostfach

Anfang August ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Mit ihr werden die freien Berufe jetzt sozietätsfähig und für die Anwaltschaft sind nun alle Gesellschaftsformen eröffnet. Die reformierte BRAO ändert die Perspektive: Sie hat nicht mehr primär den einzelnen Berufsträger oder die Berufsträgerin im Blick, sondern geht von der Berufsausübungsgesellschaft als zentr...mehr

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 7 Neue Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe bereits zum 1.8.2022 umfassende Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft treten. Einer der Kernpunkte der Reform ...mehr

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ZAP 3/2022, Anwaltsmagazin / 4 Ersatzeinreichung bei vorübergehender Störung des beA

Mit dem 1.1.2022 ist die aktive Nutzungspflicht beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eingeführt worden (s. näher dazu Anwaltsmagazin ZAP 1/2022, S. 3 und Cosack ZAP F. 23, S. 1233 ff. [Anm. der Red.]). Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber nur für den Fall von technischen Störungen gemacht und in diesem Fall weiterhin die Ersatzeinreichung von papierhaften Schrif...mehr

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ZAP 1/2024, Grundlegendes z... / 6. Anwaltliche Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden, §§ 19, 20 BORA

Untrennbar mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verbunden ist das Recht des Rechtsanwalts auf Akteneinsicht, wobei die konkreten Voraussetzungen der zu gewährenden Akteneinsicht in den jeweiligen Verfahrensvorschriften (z.B. § 147 StPO, § 117b BRAO, § 299 ZPO, § 100 VwGO) geregelt sind. Vor Existenz der Nutzungspflicht für das besondere elektronische...mehr

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ZAP 16/2024, Anwaltsmagazin / 1.7 BRAK fordert Nachbesserungen an geplantem Online-Verfahren

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich seine Pläne vorgestellt, im Zuge der weiteren Digitalisierung des Justizwesens einfache Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten im Rahmen von online geführten Verfahren zu erproben (vgl. dazu ZAP 2024, 661). Im Rahmen ihrer offiziellen Stellungnahme zu dem Vorhaben hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Entwurf im Großen und Ganzen befürw...mehr

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ZAP 4/2020, Gestörtes Fax und beA

Bisher war der Fall, dass das gerichtliche Faxgerät nicht empfangsbereit ist, relativ klar. Solange wegen des Risikos der anderweitigen Belegung des Faxgeräts nicht so spät mit der Übermittlung begonnen worden war, dass keine Zeitreserve eingeplant war, war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Mit dieser Rechtsprechung bricht das LG Krefeld in seinem Beschluss v...mehr

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ZAP 11/2020, Digitale Kommu... / I. Einleitung

Krisenzeiten werfen auch bei der Anwaltschaft viele Fragen auf. Angetrieben von den aktuell geltenden coronabedingten Einschränkungen z.B. bei Gerichtsverfahren oder der anwaltlichen Mandantenberatung rückt nun die digitale Kommunikation weiter vor in den Anwaltsalltag. Nicht nur zahlreiche neue Maßnahmenpakete, Gesetze, Verordnungen und spezifische Landesregelungen sind i.R...mehr