Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.5 Hinweis nach Abs. 5

Rz. 50 Nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist "hierauf" in dem Feststellungsbescheid hinzuweisen. M. E. gilt diese besondere Hinweispflicht nur für den eingeschränkten Wirkungskreis des Feststellungsbescheids. Grundsätzlich gilt ein Feststellungsbescheid für alle abhängigen Steuern bzw. Folgebescheide. Soll er nur für einzelne Steuern oder Folgebescheide gelten, ist dies eine Einschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Zur Systematik der Bindungswirkung

Rz. 1 § 182 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Regelung über die Wirkung der Feststellungsbescheide, die für die "Folgebescheide" bindend sind. Diese Formulierung in § 182 AO ist systematisch falsch und auch unvollständig. Das Gesetz schafft damit ein Begriffspaar "Feststellungsbescheid – Folgebescheid", das es so nicht gibt. Richtiger wären die Begriffspaare "Feststellungsbescheid ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Formelle Voraussetzungen der Bindungswirkung

Rz. 29 Die Bindungswirkung des § 182 Abs. 1 AO tritt mit dem Wirksamwerden des Feststellungsbescheids nach § 124 AO ein, also mit seiner Bekanntgabe. Der Eintritt der Bestandskraft ist hierfür nicht erforderlich. Ein noch nicht bestandskräftiger Feststellungsbescheid entfaltet daher ebenso Bindungswirkung wie ein bestandskräftiger. Auch eine Aussetzung der Vollziehung des Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.1 Wirksamkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 87 Der Feststellungsbescheid kann nach den allgemeinen Regeln des § 125 AO nichtig sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn er inhaltlich nach § 119 Abs. 1 AO nicht hinreichend bestimmt ist. Er ist ebenfalls nichtig, wenn die Person, der gegenüber die Feststellung vorgenommen wird, zum Zeitpunkt des Ergehens des Feststellungsbescheides bereits verstorben war. In diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 10 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 120 Die gesonderte Feststellung ist selbstständig durch den Einspruch anfechtbar. Einwendungen gegen den Inhalt des Feststellungsbescheids können nach § 351 Abs. 2 AO nicht durch Anfechtung des auf dem Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) beruhenden Folgebescheids, sondern nur durch Anfechtung des Feststellungsbescheids geltend gemacht werden. Ein Rechtsbehelf oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Grundlagen

Rz. 51 Abs. 2 S. 1, 2 regelt die "dingliche Wirkung" der Einheitswertbescheide bzw. der Grundsteuerwertbescheide, die auch gegen den Rechtsnachfolger in den Steuergegenstand oder einen Anteil an diesem wirken. Liegt Gesamtrechtsnachfolge vor, ergibt sich die Bindungswirkung gegen den Gesamtrechtsnachfolger schon aus dem Prinzip des § 45 AO. § 182 Abs. 2 AO spricht diese Folg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.3 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen gleichzeitig vor, kann der Steuerpflichtige Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Dasselbe gilt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach verschiedenen Vorschriften gleichze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuer­akte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.1 Anteil am Gesamtgewinn

Die von einer gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden durch einen Gewinnfeststellungsbescheid mit bindender Wirkung für das Veranlagungsverfahren der Gesellschafter gesondert und einheitlich festgestellt.[1] Ein Feststellungsbescheid kann eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Berufung- und Berufungs... / D. Nachträgliche Erweiterung des Rechtsmittelantrags

Rz. 36 Der Berufungskläger kann seinen erstinstanzlichen Antrag einschränken und eine nur teilweise Änderung des angefochtenen Urteils beantragen. Auch eine nur teilweise Anfechtung des Urteils hemmt die Rechtskraft des Urteils insgesamt, wenn Erweiterung des Rechtsmittelantrags noch möglich und solange Anschlussrechtsmittel noch zulässig ist.[88] Ist also der Beklagte zur Za...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichtigung des Steuerbetrags

Rz. 56 Ebenso wie § 14c Abs. 1 UStG spricht § 14c Abs. 2 UStG die Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis nicht an. Geregelt ist nur die Berichtigung des gem. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbetrags. Dies bedeutet aber nicht, dass die Berichtigung derartiger Rechnungen nicht zulässig wäre. Sie ist sogar unerlässlich, um die Gefährdungslag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 7. Fazit

Weil die Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. noch nicht Gegenstand eines (höchstrichterlichen) finanzgerichtlichen Verfahrens war, können sich in der Praxis dargestellte Meinungsverschiedenheiten ergeben. Dabei kann die BFH-Rechtsprechung zum dreistufig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.3 Heizkosten/Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 4 bis Nr. 6 BetrKV)

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Stets ist hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. den um...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist das erforderliche Korrektiv für die rückwirkende Änderung der Regelungen über die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung in § 45 Abs. 2 und 3, die auch die bereits laufende Verjährung von Ansprüchen erfassen würde. Sie trifft mit der Verweisung auf die Übergangsregelung des EGBGB insbesondere die Regelungen hinsichtlich der geänderten Bestimmungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 6.1 Isolierte Anfechtung der Sonderumlage

Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage ist in aller Regel Bestandteil des Beschlusses, zu dessen Zweck sie erhoben wird. Die isolierte Anfechtung des Beschlussteils, der die Sonderumlage regelt, kann problematisch sein. Grundsätzlich kann die isolierte Anfechtung der Sonderumlage-Beschlussfassung infrage kommen, wenn die Finanzierung gänzlich nicht durch S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 1.3 Klage eines Wohnungseigentümers

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage stets ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hat auch ein jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG hierauf einen Anspruch.[1] Ist eine Rücklage nicht gebildet, kann er deren Bildung grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Zwingend erforderlich ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer zunächst die übrigen Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / III. Fazit

Die frühzeitige Darstellung der möglichen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen der BFH-Entscheidung durch die Finanzverwaltung in den gemeinsamen Ländererlassen ist zu begrüßen. Es kann davon ausgegangen werden, dass seitens der Stpfl. auf die BFH-Entscheidung im Hinblick auf die Grundfragestellung nach Einheits- bzw. Einzelmodell unter diversen Aspekten Bezug genommen wird. V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozessunfähigkeit.

Rn 5 Der Verlust der Prozessfähigkeit der Partei hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der vor dem Verlust bereits erteilten Prozessvollmacht, auch wenn dieser Verlust schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH NJW 93, 1654 [BGH 08.02.1993 - II ZR 62/92]; BAG NZA 03, 1049, 1051 [BAG 04.06.2003 - 10 AZR 448/02]; BFH NJW-RR 01, 244 [BFH 27.04.2000 - I R 65/98]; Urt v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Wechsel der Steuerberechnungsart

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung bleiben auch maßgebend, wenn der Unternehmer von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten wechselt. Beim Wechsel der Art der Steuerberechnung dürfen Umsätze nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gemäß § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Wahl der Regelbesteuerung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer mit Umsätzen unterhalb der Kleinunternehmergrenzen hat ein Wahlrecht. Er muss die kraft Gesetzes geltende Kleinunternehmerregelung nicht unbedingt gegen sich gelten lassen. Soweit es für einen Unternehmer wirtschaftlich günstiger erscheint, z. B. um Vorsteuerabzug aus Investitionen geltend machen zu können, kann er gem. § 19 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 795b wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz v 22.12.06 (BGBl I, 3416) in die ZPO aufgenommen. Mit dieser Vorschrift wurde die Zuständigkeit zur Klauselerteilung, deren Wirksamkeit ausschl vom Eintritt einer sich aus der Verfahrensakte ergebenden Tatsache abhängig ist, auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen. BGH und BAG hatten vor Inkrafttreten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Zustellung dient dem Nachweis, dass und wann das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugegangen ist. Sie soll dem Adressaten ggü gewährleisten, dass er Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann. Insoweit dient die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (BVerfG NStZ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Widerruf der Pauschalierung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer konnte seinen Antrag, die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen zu berechnen, (für die Vergangenheit) zurücknehmen oder (für die Zukunft) widerrufen. Die Rücknahme bzw. der Widerruf konnte dem FA gegenüber formlos oder durch schlüssiges Verhalten mitgeteilt werden. Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rücknahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / VI. Rechtsmittel

Rz. 91 Gem. § 171 Abs. 4 SGB IX, der über § 174 Abs. 1 SGB IX auch für die außerordentliche Kündigung gilt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes keine aufschiebende Wirkung. Dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen,...mehr