Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Dauerleistungen (§ 13b Abs. 3 UStG)

Rz. 34 Nach § 13b Abs. 3 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die (vom Leistungsempfänger nach Abs. 5 geschuldete) Steuer für sonstige Leistungen, die dauerhaft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht werden, abweichend von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahrs, in dem die Leistungen tatsächlich erbrach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 8 Feststellung bei Bestehen eines DBA, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 203 Grundsätzlich sind nur diejenigen Besteuerungsgrundlagen festzustellen, die für eine inländische Steuerfestsetzung von Bedeutung sein können (vgl. Rz. 193). Unterliegen Besteuerungsgrundlagen (insbes. Einkünfte), die im Ausland verwirklicht werden, wegen der Regelungen eines DBA nicht der inländischen Besteuerung, können sie vom Grundsatz her für die inländische Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.1 Übersicht über den Tatbestand

Rz. 116 § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sieht die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vor, wenn Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, genutzt oder gehalten werden oder ein "Gesamtobjekt" darstellen. Voraussetzung für eine Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in beiden Fallgruppen ist, dass Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.2 Im Ausland ansässiger Leistender

Rz. 221 Hat der im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum oder Voranmeldungszeitraum nur Umsätze ausgeführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), muss er im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem für Ausländer zentral zuständigen FA nur dann USt-Voranmeldungen abgeben, wenn er selbst al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Feststellung von Einkünften

Rz. 20 Eine gesonderte Feststellung von Einkünften wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a durchgeführt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Eine Feststellung erfolgt nicht nur bei bestimmten Einkunftsarten, sondern ist bei allen sieben einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten zulässig. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Feststellung der Einheitswerte

Rz. 4 Die Einheitswerte gelten ab Vz 1998 wegen des Auslaufens der VSt nur noch für einheitswertabhängige Faktoren der ESt[1], Kürzungen bei der Gewerbeertragsteuer[2] und für die GrSt. Für die GrESt sind bei Fehlen einer Gegenleistung nicht die Einheitswerte der Grundstücke anzusetzen, sondern die sich an den Verkehrswerten orientierenden Grundbesitzwerte der §§ 138ff. BewG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.5 Steuerliche Bedeutung

Rz. 35 Generell sind, trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen, gesonderte Feststellungen der Einkünfte nur zulässig, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sein können. Die gesonderte Feststellung ist kein Selbstzweck, sondern soll die Durchführung der Besteuerung erleichtern.[1] Die gesonderte Feststellung übernimmt mit der Ermittlung und Feststellung bestimmter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.7 Ermessen zur Vornahme der Feststellung

Rz. 136 Eine gesonderte Feststellung ist nur möglich, wenn die in Rz. 111ff. geschilderten Tatbestandsmerkmale vorliegen. Ob es bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale tatsächlich zu einer Feststellung kommt, liegt im Ermessen der Finanzbehörde (vgl. Rz. 169). Das Ermessen muss fehlerfrei ausgeübt werden; vgl. § 5 AO Rz. 30ff. Regelmäßig ist eine gesonderte Feststellung vorzune...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 11 Verpflegungsleistungen, die generell dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.[1] Der Steuersatz von 7 % ist auch bei Leistungen anzuwenden, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Teilleistungen, Anzahlungen usw. (§ 13b Abs. 4 UStG)

Rz. 36 Gem. § 13b Abs. 4 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] gelten die in Abs. 1 bis 3 geregelten Grundsätze zum Steuerentstehungszeitpunkt bei Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger entsprechend auch für Teilleistungen (§ 13b Abs. 4 S. 1 UStG). Lediglich in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Leistungsausführung vereinnahm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.3 Gesonderte Feststellung bei § 6b EStG

Rz. 82a Bei § 6b EStG ist aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise eine Übertragung der stillen Reserven sowohl zwischen Anlagegütern der Personengesellschaft als auch zwischen denen der Personengesellschaft und Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens oder eines eigenen Betriebs des Mitunternehmers möglich, jeweils in Höhe der Beteiligungsquote des Mitunt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG ), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.3 Dienen der Einkunftserzielung

Rz. 118 Diese Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen müssen der Einkunftserzielung dienen. Das bedeutet, dass diese Wirtschaftsgüter usw. dazu bestimmt sein müssen, positive oder negative Einkünfte zu erzielen, und dass diese Einkünfte dem Grunde nach unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fallen.[1] Ist dies nicht der Fall, liegt z. B. Liebhaberei vor, ist eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.2 Aufteilung der Aufwendungen auf die Anzahl der Teilnehmer

Der Unternehmer addiert alle Aufwendungen. Die Gesamtsumme teilt er durch die Anzahl aller Teilnehmer. Liegt das Ergebnis pro Arbeitnehmer nicht über 110 EUR, handelt es sich insgesamt um lohnsteuerfreie Zuwendungen. Es ist nicht auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer abzustellen. Entscheidend ist die Anzahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmer.[1] Konsequenz: Diese Auffa...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Doppelbelastung durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung

Zwar darf der Täter durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung nicht doppelt belastet werden (vgl. u.a. BGH v. 5.9.2019 – 1 StR 99/19, wistra 2020, 24; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 13). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Tatbeute und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Steuern ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.2 Vorläufige Vermögensmehrungen

Rz. 19 Ein Zufluss i. S. d. Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Empfänger keinen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch hatte und er die erhaltenen Beträge später wieder zurückzahlen muss. Die Verfügungsmacht muss nicht endgültig erlangt sein. Das "Behaltendürfen" ist kein Merkmal des Zuflusses i. S. v. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesell...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt, sondern die Gesellschafter selbst sind Subjekt der Einkünftebesteuerung (sog. Transparenzprinzip). Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine j...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolgern/Kindern auß...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.3 Verbilligte Leistungen

Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich auch, wie Leistungen zu behandeln sind, für die ein niedrigeres als das verkehrsübliche Entgelt berechnet wird. Wird ein Entgelt vereinbart, das mindestens die Selbstkosten der Gesellschaft deckt, wird dies der Besteuerung zugrunde gelegt. Liegt das Entgelt unter den Selbstkosten, sind das vereinbarte Entgelt als Betriebseinnahme, ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.1 Anerkennung als Fremdgeschäft

Alle mitunternehmerisch tätigen Personengesellschaften (Personenhandelsgesellschaft, Mitunternehmer-GbR, gewerblich geprägte Personengesellschaft) werden als partiell eigenständige Steuerrechtssubjekte angesehen, die als solche den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen.[1] Daraus folgt, dass prinzipiell auch Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesel...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.2 Der Option angepasste Konten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 91 Um die Zielsetzung der Option – Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne – zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Konten notwendig; Freichel/Widmann/Apelganz[1] schlagen zwei Kontensysteme vor, die den Thesaurierungsfall sicherstellen und die Unterwerfung der optierenden GmbH & Co. KG der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer oder die Gesellsc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr