Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist die Grundsteuer nur für das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Grundvermögen nach den Vorschriften des HmbGrStG zu ermitteln und zu erheben ist. Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land oder das Ausland, bildet der in der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Teil des Grundstück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.4 Ermittlung des Verlegungs-Gewinns

Tz. 523 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Es gelten die allg Grundsätze über die Einkommensermittlung. Nabzb Aufwendungen sind daher dem Verlegungsgewinn wieder hinzuzurechnen (s § 11 KStG Tz 36). Zur schematischen Darstellung der Ermittlung des Verlegungsgewinns s § 11 KStG Tz 37. Tz. 524 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Da die Schlussbesteuerung durch eine Betriebsverlegung ins Ausl ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Gewinn aus der Veräußerung

Tz. 324 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG besteht weitestgehend Klarheit. Ein Besteuerungsrecht liegt vor, wenn ein VG – würde das WG tats veräußert werden – der dt Besteuerung unterläge. Beispiel: Eine inl Baufirma ist weltweit im Bereich des Hoch- und Tiefbaus tätig. Dem inl St...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 303 [Autor/Stand] Das HmbGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das HmbGrStG ist kein i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen (Abs. 11)

Rz. 315 [Autor/Stand] Das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 2 KStG

Tz. 414 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG ordnet als Rechtsfolge die entspr Anwendung des § 13 UmwStG 2006 an. Hierzu im Einzelnen s § 13 UmwStG Tz 21ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlagen 27 bis 43 zum BewG (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 263 Abs. 1 BewG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 27 bis 43 zum BewG an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes, an die Erhebungen der Finanzverwaltung oder an geänderte wirtschaftliche oder technische Entwicklungen anzupassen. Die Ermächtigung soll so eine realitäts- und re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anzeigepflicht (Abs. 7)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. Rz. 257 [Autor/Stand] In den Fällen des § 13a Abs. 6 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Systematische Stellung des § 4g EStG; Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 607 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP ist ausweislich der Ges-Materialien mit einer Bilanzierungshilfe vergleichbar und verkörpert die in den überführten WG enthaltenen stillen Reserven (BT-Drs 16/3369, 5). Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei den Entstrickungsregelungen nach §§ 4 Abs 1 S 3 EStG, 12 Abs 1 KStG um Korrekturvorschriften innerhalb der St-Bil (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.2 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG (Verstrickungseinlage bei Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen)

Tz. 609 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Rückführung eines WG innerhalb des fünfjährigen Auflösungszeitraums wurde die Verstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG bis zum VZ 2020 durch die speziellere Regelung zur Bestimmung des Rückführungswerts in § 4g Abs 3 EStG suspendiert. Als Folge der Aufhebung des § 4g Abs 3 EStG gilt bei Verstrickungseinlage (s hierzu Tz 37...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.3 Verlegungs-Anfangsvermögen

Tz. 521 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Dem Endvermögen ist entspr § 11 KStG das Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das am Schluss des der Verlegung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 KStG Tz 30ff). Ist die Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse im Inl nicht kstpfl, kann uE auf die Ermittlung des Verlegung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. Exkurs: Besonderheiten im EStG

Das Dazwischentreten des Erben bis zur Erfüllung selbst eines zeitnah zum Erbfall zu vollziehenden Vermächtnisses kann unerwartete Einkommensteuerfolgen bewirken, betreffend die Zurechnung von Erträgen oder eine etwaige Verstrickung oder Gewinnrealisierung. Probleme können hier auftreten bereits durch eine zivilrechtlich nur kurzzeitige Veränderung der personellen Zuordnung ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.2.2 Rechtsprechung zur Versteuerung der Umlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die vorgelagerte Besteuerung der Umlagezahlungen rechtmäßig ist.[1] Der BFH hat in seinem Urteil bestätigt, dass die bisher geübte Praxis rechtens ist. Das bedeutet, dass Arbeitgeber weiterhin zur Übernahme der Pauschalversteuerung (gem. § 16 Abs. 2 ATV-K, § 40b EStG) in Höhe von monatlich 89,48 EUR bzw. 92,03 EUR oder 146 EUR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Bildung eines Ausgleichspostens bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (§ 4g Abs 4 EStG)

Tz. 635 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 4 S 1 EStG finden die Bestimmungen zur Bildung und Auflösung eines AP auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG entspr Anwendung. Nach § 4g Abs 4 S 2 EStG muss der Stpfl hierfür die entspr WG in ein lfd zu führendes Verzeichnis aufnehmen und demzufolge den AP getrennt ausweisen. Der Stpfl muss ebenfalls Aufzeichnungen führ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 263 BewG enthält verschiedene Ermächtigungen, die es dem Bundesministerium der Finanzen erlauben, maßgebliche Datengrundlagen für die Grundsteuerbewertung – teils im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien – und mit Zustimmung des Bundesrats anzupassen. Die Ermächtigungen sollen der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dienen. Die Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 208 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH hat – da der Gesetzeszweck der Entnahme die Gewährleistung der Erfassung der stillen Reserven sei (s Tz 206) – uE den sog weiten Betriebsbegriff für maßgeblich erklärt (zB s Urt des BFH v 17.08.1972, BStBl II 1972, 903, und v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Nach diesem Verständnis des Betriebsbegriffs bilden mehrere Betriebe eines S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Tz. 643 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gegen die Entstrickungsbesteuerung allg werden unionsrechtliche Bedenken geäußert (s Tz 37ff). In diesem Zusammenhang soll neben dem § 4g EStG gerade auch die Stundungsvorschrift des § 36 Abs 5 EStG die Konsequenzen einer Sofortbesteuerung im Fall der Entstrickung abmildern und hierdurch diesen unionsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen. Di...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Entsprechende Anwendung von § 4 Abs 1 S 5, § 15 Abs 1a EStG

Tz. 357 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 4 Abs 1 S 5 EStG und § 15 Abs 1a EStG, die gem § 12 Abs 1 zweiter HS KStG auch bei der KSt anzuwenden sind, enthalten für den Fall der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer SE bzw SCE eine die AE-Ebene betreffende Sonderregelung. Danach liegt keine Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 5 EStG hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 606 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG knüpft an § 4 Abs 1 S 3 EStG an und ist daher erstmals für nach dem 31.12.2005 endende Wj anzuwenden (s § 52 Abs 8b EStG idF v 20.02.2013). Tz. 606a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Brexit-StBG v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357; BStBl I 2019, 223): § 4g Abs 3 Satz 2 wurde redaktionell angepasst, indem der Verweis aus "§ 175 Absatz 1 Nummer 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Verstrickungskonzept bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (Verstrickungs-Einlage)

Tz. 378 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das SEStEG wurde neben einem allg Entstrickungskonzept auch ein Verstrickungskonzept für WG des BV ges geregelt. Die Verstrickung ist in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG normiert. Danach steht die Begr des Besteuerungsrechts der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG einer Einlage iSd § 4 Abs 1 S 8 erster Hs EStG gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Verstrickung und Verstärkung bei WG des PV (§ 12 Abs 1a KStG)

Tz. 383 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als eine Folge von Art 5 Abs 5 ATAD-RL (s BT-Drs 19/28652, 45), der eine Wertverknüpfung bei Entstrickungsbesteuerung vorsieht, wurde durch das ATADUmsG für nach dem 31.12.2019 endende WJ (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) mit § 12 Abs 1a KStG eine Sonderregelung betreffend die Verstrickung für KSpfl mit einer außerbetrieblichen Sphäre (zB Stiftungen o...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 6.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Allerdings wird R hier nicht im Rahmen seines Unternehmens tätig, da er die Musik ausschließlich für private Zwecke verwenden möchte. Der amerikanische Anbieter führt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG aus, da er dem R gegenüber eine Leistung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Wesentlicher Zusammenhang

Rz. 405 [Autor/Stand] Zusammenhang. Zwischen der Einkunftsquelle und der Wirtschaftstätigkeit muss ein Zusammenhang bestehen. Der Zusammenhang ist dabei für jede Einkunftsquelle separat zu prüfen (sog. einkunftsquellenbezogene Prüfung).[2] Der Begriff des Zusammenhangs ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in besonderer Weise auslegungsbedürftig ist. Methodische Grundlage ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Verschonungsregelungen begünstigen grundsätzlich jeden steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 1 Abs. 1 ErbStG.[2] Mit § 13a Abs. 11 ErbStG hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen der Absätze 1 bis 10 des § 13a ErbStG auch in den Fällen der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, also der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen,...mehr

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Berichtigung einer Rechnung / 3.3 Lösung

Z ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine Lieferung [1] ausführt. Da sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Beginns der Warenbewegung nach den Sachverhaltsangaben in Deutschland befinden, ist der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 Satz 4 UStG [2] dort, wo die Gegenstände dem beauftragten Dritten übergeben werde...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 1 Problematik

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist.[1] Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten[2] berechnen kann. Gerade bei der Ausführung von Bauleistungen wird aber der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 Bildung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 1 EStG)

Tz. 615 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Liegt ein fiktiver Entnahmetatbestand iSd § 4 Abs 1 S 3 EStG oder ein fiktiver Veräußerungsvorgang iSd § 12 Abs 1 KStG vor und sind die pers und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen erfüllt (s Tz 611ff), kann auf Antrag des Stpfl in der St-Bil (s Tz 607) ein gewinnmindernder AP iHd Unterschiedsbetrags zwischen dem Bw zum Zeitpunkt der Überf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG

Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale Entnahmetheorie bei Betriebsverlegung übertragen (...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.9 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 4g Abs 5 EStG)

Tz. 637 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 5 S 1 EStG ist der Stpfl verpflichtet, der zuständigen Fin-Beh iSd §§ 17ff AO die Entnahme oder ein Ereignis iSd § 4g Abs 2 EStG unverzüglich anzuzeigen. "Unverzüglich" ist hierbei als "ohne schuldhaftes Verzögern" zu verstehen, s § 121 Abs 1 S 1 BGB. So wie bei § 121 BGB (hierzu s OLG Oldenburg, NJW 2004, 168; s Armbrüster, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.5 Umfang der Stundung und Entrichtung der Jahresraten, Verzinsung und Sicherheitsleistung; Anpassung der Jahresraten

Tz. 646 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die festgesetzte St auf den Aufgabegewinn und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn wird zinslos gestundet und ist in fünf gleichen Jahresraten zu entrichten. Zur Berechnung der zu stundenden St ist von der festgesetzten St diejenige St abzuziehen, die sich ergeben würde, wenn bei der Veranlagung der Aufgabegewinn ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Keine Vermögensverwaltung

Rz. 345 [Autor/Stand] Überblick. Bislang vertrat die FinVerw auf der Grundlage des früheren Gesetzeswortlauts (§ 50d Abs. 3 Satz 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG) die Auffassung, dass eine vermögensverwaltende Tätigkeit nicht unter den Begriff der Wirtschaftstätigkeit fällt (vgl. Rz. 346). Der EuGH hat indes die Versagung des Entlastungsanspruchs wegen vermögensverwaltender Tätigke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 162 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird, § 13a Abs. 6 ErbStG. Rz. 163 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 ErbStG entspricht bis auf notwendige Änderungen bei einzelnen Verwe...mehr