Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / aa. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten

Der Verkauf eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer nicht nur vermögensverwaltenden Personen- oder einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist ein Fall der Mittelsurrogation, nämlich der Erwerb von Geld in Form des Veräußerungserlöses "durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft" durch den betreffenden Verkauf. Der Verkaufserlös steht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Tätigkeit

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterlassen. Bei d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung erhält. Ob es s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise

a) Formunwirksame Verfügungen Rz. 10 [Autor/Stand] Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei formunwirksamen Verfügungen von Todes[2] wegen, vor allem bei Vermächtnissen[3], auf das wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, wenn trotz des Formmangels diese von allen Beteiligten befolgt wurden ( § 41 AO ).[4] b) Umfang des Betriebsvermögens Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergi...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / ee. Auflösung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Betriebs- und Anteilsveräußerungen durch den Vorerben und die Frage, wer letztlich die daraus resultierende Steuerlast zu tragen hat, waren bereits Gegenstand zweier höchstrichterlicher Entscheidungen. In dem einen Urteil hatte der BGH über die Stilllegung einer defizitären Pension zu entscheiden und die ihrer Schließung folgende gewinnbringende Veräußerung der Betriebsimmobi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / II. "Pool"-Bildung bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Wenn Wirtschaftsgüter in einer Kapitalgesellschaft vorhanden sind und deren Anteile übertragen werden sollen, greifen die Begünstigungen erst ab einer Beteiligung zum Zeitpunkt der Steuerentstehung von mehr als 25 %, vgl. § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG.[41] Der Gesetzgeber nimmt erst ab dieser Quote eine unternehmerische Beteiligung des Anteilseigners an, da dieser damit auc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss mit ihrem Betätigungsfeld auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt nur dann vor, wenn Leistungen gegen Entgelt gegeben sind und sich das Angebot...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Rechtsfolge von § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG

Rz. 552 Die Verluste sind gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Abzug darf insoweit auch nur "nach Maßgabe des § 10d EStG" erfolgen, sodass insb. die Regelungen zur Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) und die gesonderte Feststellung (§ 10d Abs. 4 EStG) zu beachten sind. Die Verluste von typischen stillen...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.1 Mitunternehmereigenschaft von Nicht-Gesellschaftern (verdeckte Mitunternehmerschaft)

Rz. 337 Für die Annahme der Mitunternehmerschaft genügt auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis.[1] Von einem solchen verdeckten Gesellschaftsverhältnis spricht man, wenn sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ergibt, dass sie als Gesellschaft (gemeinsamer Zweck und gemeinsame Förderung) zusammenwirken wollen, ohne einen ausdrücklichen Vertrag abgeschlos...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Teilweise befreite Vermögensgegenstände (Abs. 6 Sätze 3 bis 10)

Rz. 190 [Autor/Stand] Während § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG den Abzug von Schulden ausschließt, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht der Besteuerung unterliegendem Vermögen stehen, sieht § 10 Abs. 6 Sätze 3 bis 10 ErbStG bei teilweise befreitem Vermögen einen Schuldenabzug nur in dem Umfang vor, wie das erworbene Vermögen steuerpflichtig ist. Damit entspricht die Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / dd. Abweichungen zwischen steuer- und erbrechtlicher Behandlung

Vorbehaltlich noch zu erörternder erbrechtlicher Ausgleichsansprüche muss nach dem Vorgesagten der Vorerbe die Steuern auf einen erzielten Veräußerungsgewinn zahlen, obwohl dieser Veräußerungsgewinn dem (nicht befreiten) Vorerben nicht dauerhaft verbleibt, sondern dem Nachlass zusteht und als dessen Teil vom Vor- an den Nacherben herauszugeben ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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AGS 11/2023, Zulässigkeit d... / I. Sachverhalt

Dem Angeschuldigten wurde am 6.4.2022 noch im Ermittlungsverfahren Rechtsanwalt H. als Pflichtverteidiger bestellt. Nachdem der GBA gegen den Angeschuldigten und mehrere Mitangeschuldigte beim OLG Jena Anklage u.a. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Delikte bei dem OLG Jena erhoben hatte, hat dieses durch B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.2 An- und Verkauf von Wertpapieren

Rz. 197 Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung erfüllt regelmäßig die Merkmale einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht und ihrer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.[1] Selbstständigkeit ist zu bejahen, denn das Handeln auf eigene Rechnung bedeutet das Tragen des Erfolgsrisikos (Unternehmerrisiko); Untern...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / cc. Steuerliche Behandlung beim Nacherben

Für den Nacherben ergeben sich im Veranlagungszeitraum der Veräußerung keinerlei steuerliche Konsequenzen, da der Vorerbe noch Eigentümer des Nachlasses ist und allein der Vorerbe im Jahr der Veräußerung steuerpflichtige Einkünfte aus der Veräußerung von Teilen des Nachlasses erzielt. Eine etwaig nach § 2126 BGB geschuldete Erstattung der vom Vorerben auf einen realisierten V...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / bb. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Der Vorerbe muss im Veranlagungszeitraum der Veräußerung einen entsprechenden Veräußerungsgewinn versteuern, obwohl er ihm nicht zusteht und mit Eintritt des Nacherbfalls an den Nacherben herausgeben muss. Der Vorerbe zahlt damit im Jahr’der Veräußerung Steuern auf einen Gewinn, den er über das Ende der Vorerbschaft hinaus nicht behalten darf. Unterstellt man mit den eingangs...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / c. Abfindungsbeschränkung (Nr. 3)

Als dritte Voraussetzung muss eine Abfindungsbeschränkung vereinbart sein. Diese muss unter dem gemeinen Wert der Beteiligung bzw. des Anteils liegen. § 13a Ab. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG verzichtet auf nähere Ausführungen, in welcher Höhe die Abfindung den gemeinen Wert zu unterschreiten hat, aufgrund der Verknüpfung der Höhe des Vorwegabschlags mit der Höhe der Abfindung gem. § 13...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 2. Veräußerung von Nachlassteilen

Der Vorerbe mag – damit durchaus im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung bleibend – es für sinnvoll erachten, einen Betrieb, Teilbetrieb oder eine Beteiligung zu veräußern oder sogar gezwungen sein, die Stilllegung/Liquidation zu betreiben. Ertragsteuerlich ist dies bei einer Einzelfirma und einer Personengesellschaft ein Fall der §§ 14, 16 EStG und für die GewSt des § 7 S. 2 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 549 Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[1] ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit Wirkung von 2003 eingeführt und durch das Korb II-Gesetz v. 22.12.2003[2] auch auf zwischengeschaltete Personengesellschaften erstreckt worden. Die Rückwirkung des § 15 Abs. 4 S. 6 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am 10.5.2018 verstorbenen Erblasser die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Die Erbin des Erblassers beauftragte den Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses im Juli 2019. Der Notar nahm den Auftrag an; das Nachlassverzeichnis hat er bisher aber nicht erstellt. Der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.5 Mitunternehmerstellung bei Unterbeteiligung

Rz. 374 Aufgrund der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Dritten an seiner Gesellschafterstellung in der Weise beteiligen, dass der Gewinn und Verlust und/oder ein Auseinandersetzungsguthaben oder auch nur der Gewinn aus dem Gesellschaftsanteil des Hauptgesellschafters zwischen dem Hauptgesellschafter und dem Unterbeteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Nichtabzugsfähige Auflagen (Abs. 9)

Rz. 265 [Autor/Stand] Auflagen nach § 1940 BGB sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig; kommen sie jedoch dem Beschwerten selbst zugute, sind sie nicht abzugsfähig, weil dadurch die durch den Erwerb erfolgte wirtschaftliche Bereicherung i.d.R. nicht vermindert wird. Rz. 266 [Autor/Stand] Das Abzugsverbot des § 10 Abs. 9 ErbStG gilt nicht nur bei letztwill...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.3 Miteigentum – Gesamthandseigentum anderer Gesamthandsgemeinschaften – Bilanzierungskonkurrenzen

Rz. 424 Steht das Wirtschaftsgut im Bruchteilseigentum des Mitunternehmers (§ 741 ff. BGB) und eines gesellschaftsfremden Dritten, so ist es – den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen entsprechend – mit dem anteiligen Wert als Sonderbetriebsvermögen auszuweisen.[1] Dies gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut dem Gesellschafter nicht zu Bruchteilen zusteht, sondern er Teil einer ...mehr

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ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.7 Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit und zur sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 91 Die freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und die sonstige selbstständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) bilden zusammen mit der Betätigung als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) den Bereich der selbstständigen Arbeit i. S. v. § 18 EStG. Alle drei Tätigkeitsbereiche erfassen Betätigungen, die ebenso wie die gewerbliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 EStG enthält eine umfassende Definition und Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (§ 2 EStG Rz. 45ff.). Ursprünglich erschöpfte sich § 15 EStG in der jetzt in Abs. 1 enthaltenen Aufzählung der Arten, 1974 wurde allerdings die seit 1971 als § 2a EStG eingeführte und jetzt in Abs. 4 enthaltene Beschränkung der Verlustverrechnung a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3 Mitunternehmerstellung und Erbengemeinschaft

Rz. 354 Mit dem Tod eines Stpfl. tritt der Erbe in die (vermögensrechtliche) Stellung des Erblassers ein (Universalsukzession, § 1922 BGB). Hinterlässt er mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches (Gesamthands-)Vermögen der Miterben (§ 2032 BGB), jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass, nicht aber über einen en...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Verkauf einzelner Vermögensgegenstände

Zu klären bleibt die Frage, wie andere Veräußerungen aus dem Nachlass zu behandeln sind. Erbrechtlich gelten die voraufgezeigten Grundsätze: Der Veräußerungserlös und damit auch der darin enthaltene Gewinn steht nach den Grundsätzen dinglicher Surrogation dem Nachlass zu.[43] Für Unternehmen, die – wie vom Verfasser in anderem Zusammenhang entwickelt – nur einen einzigen Erbs...mehr