Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 39 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Ein Gestaltungsinstrument zur Änderung der Unternehmensstruktur ist neben der Umwandlung nach dem UmwG und der Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auch die Anwachsung. Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erw...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a G...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.4 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat bei jeder Einstellung nach § 99 BetrVG beteiligt[1] werden. Als Einstellung gilt dabei auch jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags.mehr

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Betriebsvermögen / 1.2.3 Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz seiner Produkte zu gewährleisten.[1]An der Funktionszuweisung fehlt es, wenn der Einsatz der Beteiligung im Betrieb als mögl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Er hat diese Anhörungspflicht daher auch bei jeder Kündigung. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Ar...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Kein Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Die ordentliche Kündigung bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1, sondern es gilt die allgemeine Regelung über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Zuständiger Betriebsrat

Rz. 90 Ungeachtet des unionsrechtlich determinierten Verständnisses des Betriebsbegriffs sind die von § 17 Abs. 2 KSchG geforderten Konsultationen bei unionsrechtskonformem Verständnis dieser Norm mit der nach nationalem Recht zuständigen "Arbeitnehmervertretung" durchzuführen; dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 lit b) MERL, der den Mitgliedsta...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.2 Begründetheit des Antrags

Rz. 92 Das Arbeitsgericht ersetzt die Zustimmung des Betriebsrats, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Es hat also zu prüfen, ob ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt.[1] Rz. 93 Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, alle Umstände zu berü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 86 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren.[1] Antragsgegner ist der Betriebsrat. In dem Verfahren ist der betroffene Arbeitnehmer Betei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 66 Die hier vertretene inhaltliche Gleichsetzung von "Veräußerung" und "entgeltlicher Übertragung auf einen anderen Rechtsträger" steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschaftsanteilen auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen ist.[1] Rz. 67 Gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Betriebsvermögen / 7 Personengesellschaften

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Gesellschaftsvermögen, das den Gesellschaftern zur gesamten Hand zusteht, und in der Handels- und Steuerbilanz als Betriebsvermögen der Gesellschaft anzusetzen ist, und den im Eigentum einzelner Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgütern, die dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter). Die handelsrechtl...mehr

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Wirtschaftsgut / 3.1.2 Betriebliche Zwecke

Werden Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken genutzt, gehören sie zum notwendigen, gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei grundsätzlich unerheblich.[1] 3.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betrieb des Steuerpflichtigen zu dienen, sind notwendiges Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 168 Nach § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 3 UmwStG löst auch die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos i. S. d. § 27 KStG eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus. Rz. 169 Unklar ist hierbei zum einen, ob jede Minderung des steuerlichen Einlagekontos eine Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlageko...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Konsultationsverfahren und Zuleitungspflicht nach Abs. 3 Satz 6

Rz. 88 Beabsichtigt der Arbeitgeber eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Massenentlassung, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig zu unterrichten und die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen. § 17 Abs. 2 KSchG setzt das in Art. 2 der MERL vorgesehene Konsultationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern im Falle einer anzeigepflichtigen Massenent...mehr

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Crowdworking / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Beschäftigung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte. Eine Beteiligung des Betriebsrats kann erforderlich werden, wenn die Fremdvergabe von Aufgaben – in diesem Fall auch an Crowdworkern – zu einer erheblichen Änderung der Betriebsorganisation führt. Diese könnte eine Betriebsänderung zur Folge haben, be...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 7.1 ISO 45001

Die ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue Norm weist die sog. High Level Structure (HLS) mit 10 Hauptkapiteln auf und entspricht damit der Struktur der internationalen Normen für Managementsysteme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen St...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

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Anwendung der die Optionsve... / I. Einführung

Das ErbStG sieht bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwei Verschonungsmodelle vor. Zum einen die ohne Antrag des Steuerpflichtigen (Stpfl.) zu gewährende Regelverschonung, bei der 85 % des Wertes des begünstigungsfähigen Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn der Übernehmer den Betrieb fünf Jahre unverändert fortführt. Sofern der Übernehmer den Betrieb sieben Jahre ...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 5 Strafrechtliche Aspekte

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist § 201 Abs. 1 StGB zu beachten. Hiernach ist es verboten, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte "Aufnahme" zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Es ist denkbar, dass hierunter auch (kurze zwischengespeicherte) Aufnahmen zum Zwecke der a...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 3.2 Qualitätskriterien der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention

Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.1 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Bruchteilsgemeinschaft

Als Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft sind die Wohnungseigentümer Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums. Da auch Wohnungseigentum "echtes" Eigentum (wie z. B. das an einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte) darstellt, müssen den Wohnungseigentümern auch gewisse Rechte eingeräumt sein, ihr Eigentum ohne Beteiligung oder Zustimmung der übrigen Wohnungseigentüm...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 2 Klassifizierung BGM, BGF und Abgrenzung zum Arbeitsschutz

Geht es um Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit, werden die Begriffe "Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)" und "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" wechselnd genannt, als wären es nur Synonyme. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in diesem Zusammenhang erwähnt, da dieser sich nicht mehr nur mit dem Thema Sicherheit befasst, sondern präventiver Arbeitsschut...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Das Gebot der fairen Kampfführung

Unterfälle des Übermaßverbots sind aber das Gebot fairer Kampfführung und das Verbot unlauterer Kampfmittel.[1] Dabei sollte das Gebot der fairen Kampfführung in seiner Reichweite nicht überschätzt werden. Die Tarifvertragsparteien entscheiden im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich über das Ob und das Wie eines Arbeitskampfes. Dabei mag manche taktische Maßnahme den Ka...mehr

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Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Alle auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], die zum Streik aufgerufen worden sind, haben das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. Nur für die bereits unter Abschn. 5 behandelten B...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.2.2 Kampfhemmung durch Schlichtung

Zum Erfordernis und den Möglichkeiten einer kampfhemmenden Schlichtung ist klarzustellen: Es gibt derzeit keine gesetzliche Zwangsschlichtung. Die Tarifvertragsparteien müssen nicht von Rechts wegen vor einem Arbeitskampf einen selbst ausgewählten oder vom Staat zur Verfügung gestellten Schlichter oder einen Schlichtungsausschuss anrufen, um zunächst mit dessen Hilfe eine fr...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

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Unterteilung von Wohnungsei... / 1 Grundsätze

Die Unterteilung von Sondereigentumseinheiten ist gesetzlich nicht geregelt. Bei der Unterteilung wird eine bestehende Sondereigentumseinheit in 2 oder mehr selbstständige Sondereigentumseinheiten aufgeteilt. Einer Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf es im Rahmen einer Unterteilung von Wohnungseigentum nicht.mehr

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Unterteilung von Wohnungsei... / Zusammenfassung

Begriff Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Die Unterteilung von Wohnungseigentum ka...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 Der professionelle Scheinbewerber

Neben Bewerbern, die sich in einer der vorbeschriebenen Situationen zu Recht ungerechtfertigt behandelt bzw. vom beruflichen Fortkommen ausgeschlossen fühlen, gibt es die professionellen Scheinbewerber. Diese machen sich den bewussten oder unbewussten Fehler des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahrens zunutze und bewerben sich aufgrund von Stellenanzeigen, in denen (vermeintlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterteilung von Wohnungsei... / 2 Stimmrecht

Die Unterteilung des Wohnungseigentums darf nicht zu einer Mehrung der Stimmrechte führen. Praxis-Beispiel Unterteilung und Veräußerung Wohnungseigentümer W unterteilt seine Wohnung und veräußert die neu entstandene Einheit an den Erwerber E. Kopfprinzip Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, und zwar unabhängig davon, wie viele Einheit...mehr