Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 3 Bedeutung für das Unternehmen

Arbeitgeber sind zu einem BEM verpflichtet. Ein Nachweis darüber kann z. B. dann erforderlich werden, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll, im Fall von Schadensersatzklagen Betroffener oder bei möglichen Regressforderungen von Renten- oder Sozialversicherungsträgern. Unternehmen können ihr Disability Management im Rahmen eines Audits prüfen und zer...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 6. Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 19 Unproblematisch zulässig sind Bedingungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart werden (z.B. bis zur Zuweisung eines Studienplatzes). Auch die Verknüpfung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses mit dem Ergebnis einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist grundsätzlich zulässig (Formulierungsbeispiel siehe § 17 Rdn 131).[30] In diesen Zusammenhang ist auch der...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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Entgeltfortzahlung / Zusammenfassung

Begriff Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und die Reg...mehr

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Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Seit Mai 2004 besteht für Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglich...mehr

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Warum ein BEM? / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Begriff "Betriebliches Eingliederungsmanagement" wird entsprechend den Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt definiert: "Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potenziale Menschen gesund und arb...mehr

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Warum ein BEM? / 3 Weiterführende Informationen

Projekt RE-BEM: Abschlussbericht BEM-Selbstcheck: Online-Selbstbewertung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements; www.vdima.de/bem-check Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation; www.bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR; www.integrationsaemter.de Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung von Krankenkas...mehr

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Warum ein BEM? / Zusammenfassung

Überblick Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme für den Arbeitnehmer am BEM ist freiwillig, er kann das Angebot auch ablehnen. Der Arbeitgeber muss sich als...mehr

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Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.4 Folgen von Verstößen

Das Gesetz sieht keine unmittelbaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung vor. Allerdings wurden mit dieser Vorschrift die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft, eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein. Die Durchführung eines BEM macht eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch wirksam. Hat der Arbeitgeber jedoch kein BEM durchgeführt, erhöh...mehr

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Warum ein BEM?

Zusammenfassung Überblick Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme für den Arbeitnehmer am BEM ist freiwillig, er kann das Angebot auch ablehnen. Der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

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Warum ein BEM? / 1 Details

1.1 Definition und Hintergrund Der Begriff "Betriebliches Eingliederungsmanagement" wird entsprechend den Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt definiert: "Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Pote...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten und damit auch die Zahl der Beschäftigte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.2 Pflicht zur Prävention

Nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintritt von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, aktiv zu werden. Durch möglichst frühzeitiges Einschalten von Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs-/Personalrat sollen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.1 Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX hat der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs-/Personalrat eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht vorhanden – beim Betriebs- bzw. Personalrat. Mit der Inklusionsvereinbarung sollen betrieblic...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 5 Fazit

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Trends in der Arbeitswelt und Gesellschaft, deren Auswirkungen auf die Betriebe und die daraus resultierenden Handlungsansätze für ein BGM machen deutlich, dass das Thema Gesundheit im Betrieb schon lange keine reine Sozialleistung gegenüber den Beschäftigten mehr darstellt. Vielmehr sind es insbesondere die wirtschaftlichen und demogr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Zusammenfassung Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen strukturierten Prozess, der dazu dient, nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten zu prüfen, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten anzupassen sind, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt. BEM greift für alle Beschäftigten, nicht nur für solche...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen strukturierten Prozess, der dazu dient, nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten zu prüfen, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten anzupassen sind, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt. BEM greift für alle Beschäftigten, nicht nur für solche mit anerkannte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.2 Ablaufschema (Beispiel)

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.5 Betriebsarzt

Der Betriebsarzt hat in BEM-Verfahren als medizinischer Sachverständiger des Betriebs eine zentrale Rolle, z. B. in der Kommunikation zwischen Betroffenem, Betrieb und behandelnden Ärzten. Gerade in Kleinbetrieben, in denen keine Beschäftigtenvertretung besteht und/oder kein Integrationsteam berufen wurde, ist häufig der Betriebsarzt mit der Durchführung von BEM-Verfahren be...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Bevor es losgeht

Zunächst sollte der Arbeitgeber überlegen, wie ein BEM im Betrieb am besten umgesetzt werden kann: Beteiligung klären: Das ist abhängig davon, ob es eine Beschäftigten- und/oder Schwerbehindertenvertretung oder andere Einrichtungen gibt, die sich speziell mit Integration im Betrieb beschäftigen (Integrationsteams, "Disability-Manager"). Verfahrensverantwortliche bestimmen: Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziele

Ziel des BEM ist, für einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr in den Betrieb die Arbeitsbedingungen soweit anzupassen, dass die Arbeitsfähigkeit in Zukunft möglichst weitgehend erhalten bleibt und weitere Ausfälle bzw. eine Verschlechterung seines Zustands vermieden werden. Daher ist es konsequent, dass sich die Regelung im Gegensatz zu den meisten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß abläuft. Das beinhaltet u. a.: Prüfung der AU-Tage, um festzustellen, wann das 6-Wochen-Kriterium gegeben ist; Start des BEM-Verfahrens durch Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer; Endverantwortung dafür, dass ein BEM-Fall entsprechend der betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.6 Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft ist im BEM-Verfahren besonders in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung gefragt. Je nach Ausgangslage umfasst das Verhaltensfragen, z. B. ergonomisch richtige Einstellung und Gebrauch des Mobiliars am Arbeitsplatz ebenso wie komplexe Veränderungen an Geräten, Maschinen und Anlagen, um leistungsgewandelten Beschäftigten eine bestimmte Tätigkeit zu ermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2 Aufgaben und Verfahrensbeteiligte

2.1 Arbeitgeber Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß abläuft. Das beinhaltet u. a.: Prüfung der AU-Tage, um festzustellen, wann das 6-Wochen-Kriterium gegeben ist; Start des BEM-Verfahrens durch Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer; Endverantwortung dafür, dass ein BEM-Fall entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3 Verfahrensablauf

3.1 Bevor es losgeht Zunächst sollte der Arbeitgeber überlegen, wie ein BEM im Betrieb am besten umgesetzt werden kann: Beteiligung klären: Das ist abhängig davon, ob es eine Beschäftigten- und/oder Schwerbehindertenvertretung oder andere Einrichtungen gibt, die sich speziell mit Integration im Betrieb beschäftigen (Integrationsteams, "Disability-Manager"). Verfahrensverantwort...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 4 Vorbehalte und Chancen

4.1 Arbeitgebersicht Möglicher Vorbehalt: BEM verursacht einen hohen Zeit- und Organisationsaufwand durch das stark strukturierte Verfahren und Kosten durch die Maßnahmen, die umzusetzen sind. Zu erwartende Vorteile: BEM reduziert Fehlzeiten durch gezielte Maßnahmengestaltung. Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Beschäftigte

Ein BEM-Verfahren kann nur stattfinden, wenn der Betroffene einwilligt. Diese Einwilligung wird zu Beginn durch den Arbeitgeber abgefragt. Sie kann jederzeit im Verlauf des Verfahrens widerrufen und das Verfahren damit beendet werden. Entscheidet sich der Betroffene für das BEM-Verfahren, ist er aber zur Mitwirkung verpflichtet. Schließlich kann der Arbeitgeber nur dann sinnv...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 4.1 Arbeitgebersicht

Möglicher Vorbehalt: BEM verursacht einen hohen Zeit- und Organisationsaufwand durch das stark strukturierte Verfahren und Kosten durch die Maßnahmen, die umzusetzen sind. Zu erwartende Vorteile: BEM reduziert Fehlzeiten durch gezielte Maßnahmengestaltung. Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsgeschehen nach einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3 Schwerbehindertenvertretung

Ist im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung vorgesehen (wenn mind. 5 Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 50 % oder mehr beschäftigt werden), dann muss sie an einem BEM-Verfahren nur dann verbindlich teilnehmen, wenn der Betroffene als schwerbehindert eingestuft ist, vgl. § 178 SGB IX. Wird das BEM-Verfahren allerdings durch ein festes Team geführt, gehört die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 4.2 Arbeitnehmersicht

Möglicher Vorbehalt: Der Bereich der persönlichen Gesundheit, wird als Privatsache angesehen. Schließlich steht in einer AU-Bescheinigung ja auch keine Diagnose. BEM macht aus diesem sensiblen Bereich nun eine Betriebsangelegenheit, was zu Nachteilen für den Betroffenen führen könnte. Wenn BEM nicht den erwünschten Erfolg hat und weitere AU-Zeiten anfallen, könnte es genutzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a.: die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten;...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr