Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände

Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Ant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Bu...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 48 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden, etwa gegen Renten- oder Ratenzahlungen. Es kann dem Veräußerer auf die Versorgung ankommen. Dann ist als Gegenleistung meist die Zahlung einer Rente, i. d. R. einer Leibrente, vereinbart. Es kann auch das Interesse des Erwerbers im Vordergrund stehen, etwa um...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.2 Abgrenzungen

Rz. 105 Abzugrenzen ist die Realteilung von der Veräußerung (vgl. Rz. 43 ff.) oder der Aufgabe (Rz. 66 f.) eines Mitunternehmeranteils bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus und wird diese von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt, handelt es sich nicht um eine Realteilung, auch wenn der ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.1 Begriff

Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss einen Teil des ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 34 Der Betrieb muss mit allen seinen wesentlichen Grundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang unter Beendigung der bisher in diesem Betrieb entfalteten gewerblichen Betätigung[1] in der Weise auf einen Erwerber übertragen werden, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.5 Buchwertfortführung

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (vgl. Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen....mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.5 Wahl der günstigeren Regelung

Rz. 183 Ob für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne die Fünftelregelung oder die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz günstiger ist, muss durch eine Vergleichsberechnung ermittelt werden. Beide Verfahren dienen dazu, die Steuerprogression zu mildern. Grob gesehen sind günstig bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb der Progressionsstufe die Fünftelregelung, in der obe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 14 Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 184 Veräußert ein Unternehmer, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, so ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen.[1] Rz. 185 Das gilt auch[2] bei der Veräußerung eines Teilbetriebs, bei der Veräußerung des gesamten Mitunternehmerant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen

Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG kann erst aus Anlass eines Veräußerungstatbestandes aufgrund ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.2 Fiktion des Fortbestands

Rz. 83 Durch die Verpachtung tritt noch keine Änderung der Einkunftsart ein. Der Verpächter führt den Gewerbebetrieb lediglich in anderer Form fort. Er erzielt daher wie bisher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es wird nur die werbende Tätigkeit aufgegeben, sodass die Gewerbesteuerpflicht endet.[1] Rz. 84 Im Falle der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb sowie ei...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.1 Veräußerungsgewinn

Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt oder bei der...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.6 Ausfall der Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung und nachträgliche Schuldenhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 147 Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 19.7.1993[1] wirkt der nachträgliche Ausfall einer Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung rückwirkend gewinnmindernd auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung. Der Steuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern. Ebenso liegt nach einem weiteren Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993[2] ein Ereignis mit...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.2 Überlassung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 91 Eine Betriebsverpachtung setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden. Wird lediglich ein Grundstück verpachtet, liegt eine Betriebsverpachtung nur vor, wenn das Grundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage war (vgl. Rz. 87 ff.). Keine Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen liegt vor, wenn der Verpächter zunächst all...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.2 Bestrittene Forderungen

Rz. 152 Es wird zwar für zulässig gehalten, eine werthaltige Forderung aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen.[1] Das kann aber nicht gelten, wenn die Forderung aus Gründen, die mit ihrer betrieblichen Entstehung zusammenhängen, dem Grunde und/oder der Höhe nach bestritten ist. Dann sind ihr ein betrieblich verursachtes Risiko und eine betrieblich verursachte Chance wesenseig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3.1 Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen

Rz. 85 Seitens des Steuerpflichtigen ist die Aufgabe nur wirksam, wenn er diese ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach der h. M. und Rechtsprechung sollen auch konkludente Handlungen genügen.[1] Rz. 86 Der Steuerpflichtige kann zwar geltend machen, die Aufgabe sei in einem zurückliegenden Zeitpunkt eingetreten. Das wird aber gesetz...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.1 Begriff

Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglich unterbroc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.1 Verpachtung eines "lebenden" Betriebs

Rz. 90 Voraussetzung für eine Betriebsverpachtung ist zunächst die Verpachtung eines "lebenden" Betriebs, sprich eines "lebensfähigen Organismus".[1] Eine solche liegt insbesondere dann nicht vor, wenn lediglich einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. ein Betriebsgrundstück, das nicht die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt) vermietet werden. In diesem Fall...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9.2 Fälle der Betriebsverlegungen

Rz. 101 Oft finden Betriebsverlegungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen statt, in deren Rahmen an den Betriebsinhaber Entschädigungen gezahlt werden. Praxis-Beispiel H betreibt eine Bäckerei auf eigenem Grundstück. Aus Anlass eines Brückenneubaus veräußert er sein Grundstück an die öffentliche Hand und erhält hierfür, für das Inventar und für den Geschäftsausfall, eine Entschä...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.2 Weiterführung der Rücklage

Rz. 138 In beiden Fällen – (1) und (2) (vgl. Rz. 137) – kann die Rücklage noch für die Zeit weitergeführt werden, für die sie ohne Veräußerung, Auflösung oder Aufgabe des Betriebs zulässig gewesen wäre.[1] Während dieser Zeit kann die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Einzelbetriebs des Steuerpflichtigen oder auf Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft übertrag...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.3 Produktionsmaschinen

Rz. 25 Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen können Wirtschaftsgüter auch dann gehören, wenn sie keine erheblichen stillen Reserven enthalten. Das ist bei Produktionsmaschinen der Fall, wenn ohne sie die Produktion ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Die A & B KG betrieb in X einen Fabrikationsbetrieb. Im Jahr 01 errichtete sie einen Zweigbetrieb in Y. Sie veräußerte im J...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.2 Aufgabegewinn

Rz. 129 Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter zuzüglich etwaiger Veräußerungspreise abzüglich der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Für die Berechnung des Aufgabegewinns kann auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 2 EStG zurückgegriffen werden.[1] Rz. 130 Soweit e...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 6 Teilbetriebsveräußerung/Teilbetriebsaufgabe

Rz. 75 Auch die Veräußerung eines Teilbetriebs ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG begünstigt. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, steht die Aufgabe des Teilbetriebs seiner Veräußerung gleich.[1] Rz. 76 Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.2 Fünftel-Regelung

Rz. 173 Für die außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag der Steuertarif nach § 34 Abs. 1 EStG geglättet. Sind in den außerordentlichen Einkünften Veräußerungs- oder Aufgabegewinne enthalten und wurden hierauf ganz oder teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet, werden diese Gewinne von der Tarifglättung ausgenommen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 EStG). Rz. 174 Die Tarifgl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.4 Verdeckte Einlagen/Entnahmen

In den Fällen der verdeckten Einlage (in eine Kapitalgesellschaft) tritt an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter ihr gemeiner Wert; der Gewinn ist für das Kalenderjahr der verdeckten Einlage anzusetzen. Ist ein Wirtschaftsgut in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe überführt worden, tritt an die Stelle der Anschaffungskosten der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Auch sog. Kleinunternehmer, die nach § 19 Abs. 1 UStG keine Steuerschulden, oder pauschal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 1.2 Bedeutung der Eigenkapitalquote für das Unternehmen

Unternehmer unterschätzen die Bedeutung des Eigenkapitals. Sehr häufig werden Kreditanträge abgelehnt. Banken argumentieren in diesen Fällen mit einer zu niedrigen Eigenkapitalquote. Ein Kredit wird selbst dann nicht bewilligt, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung passable Gewinne ausweist. Die Lasten hieraus tragen in erster Linie der Betrieb und indirekt auch die Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. BMF, Schr. v. 18.11.2011 – IV C 6 - S 2134/10/10004 – DOK 2011/0802578, BStBl. I 2011, 1278 (Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 – I R 77/06 – [BStBl 2009 II S. 464] und vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – [BStBl 2011 II S. 1019])

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – (BStBl. 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur "Theorie der finalen Betriebsaufgabe" steht im Zusammenhang mit dem Urteil vom 17. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.12 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Auflösung eines BgA

Tz. 343b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 UE ist fraglich, wie im Fall eines BgA zu verfahren ist, der seinen Gewinn bisher nicht durch BV-Vergleich ermittelt hat und auch die Umsatz- und Gewinngrenze des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht überschritten hat und der nunmehr durch Betriebsaufgabe beendet werden soll. Hierzu ist uE folgende Rechts-Auff zu vertreten: Nach R 4.5 Abs 6 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 • Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkunftsart bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 172 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eink eines BgA einer jur Pers d öff Rechts stellen stets Eink aus Gew dar (s H 8.2 "Einkunftsart" KStH 2015). Der BFH (s Urt des BFH v 01.08.1979, BStBl II 1979, 716) hat diese Qualifikation der Eink daraus geschlossen, dass als betriebliche Eink nur solche aus Gew, aus L + F und aus selbständiger Arbeit in Betracht kämen. Hierzu s ebenfalls...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 "Formwechsel" von Personengesellschaften

Tz. 73 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Formwechsel von mitunternehmerisch tätigen Pers-Ges in eine Pers-Ges anderer Rechtsform ist auf Grund der Erhaltung des Gesellschafterbestands und des mitunternehmerischen BV ertragstlich irrelevant (Ausnahme: Die Pers-Ges ist nicht gew tätig, sondern nur gew geprägt iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG und durch den Wechsel in eine andere Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG herausf...mehr