Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / b) Aktion/Reaktion des Finanzamtes

Denn das FA hätte feststellen müssen, dass die Betriebsaufgabe – mangels Vorliegens der Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen – bereits mit Abschluss des Pachtvertrages erfolgt ist. Außerdem muss das FA den Verlauf der Verpachtung überprüfen, um festzustellen, ob aus Veränderungen durch den Pächter in den Folgejahren eine Betriebsaufgabe zwangsweise in Gang gese...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / 4. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass betroffene Steuerpflichtige zuerst prüfen sollten, wann die tatsächlich erfolgte Betriebsaufgabe stattgefunden hat: vor dem 5.11.2011 oder nach dem 4.11.2011. Denn von der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 3b EStG kann es im Einzelfall entscheidend abhängen, ob die tatsächliche Betriebsaufgabe bereits in rechtsverjährter Zeit erfol...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Hat der Steuerpflichtige seinen Betrieb aufgegeben, dies jedoch gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht erklärt und hat das FA die erfolgte Betriebsaufgabe auch nicht erkannt und damit die realisierten stillen Reserven nicht besteuert, ergeben sich häufig Konflikte bei der späteren Veräußerung von (ehemaligen) Betriebsgrundstücken, die durch ...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / c) Praktische Relevanz

Seltsamerweise kommen derartige Fallgestaltungen in der Besteuerungspraxis immer wieder vor, obwohl diese Fälle als Risikofälle ausgesteuert werden und in einigen Bundesländern als Sachgebietsleiter-Vorbehaltsfälle gekennzeichnet sind, d.h. hier gilt das Vier-Augen-Prinzip, weil der Sachgebietsleiter den Fall nach Prüfung freigeben muss. Vorliegend: nicht erkannte Betriebsaufga...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / V. Auswirkungen bei Betriebsaufgabe/-veräußerung

Umfang des notwendigen BV prüfen: Insbesondere in Fällen des § 16 EStG – nämlich bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns – ist zu prüfen, ob die aufgrund der Regelungen des § 8 EStDV nicht als BV erfassten Grundstücksteile doch zu berücksichtigen waren. Schließlich ist notwendiges BV unabhängig von seiner bilanziellen Behandlung zu berücksichtigen. Gewerblich...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / a) Problementschärfung über § 16 Abs. 3b EStG

Um das Problem der Betriebsaufgabe in rechtsverjährter Zeit zu entschärfen, hat der Gesetzgeber in 2011 für nach dem 4.11.2011 erfolgte Betriebsaufgaben mit § 16 Abs. 3b EStG folgende Regelung geschaffen: „In den Fällen der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb sowie ein Anteil i.S.d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 nicht als aufge...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / b) Fortführung des Beispiels

Zum 1.5.2021 veräußerte er das verpachtete Grundstück an den Pächter und erklärte ab diesem Zeitpunkt aus diesem Objekt keine Einkünfte mehr. Lösung: Das FA nahm dies zum Anlass, von einer Zwangsbetriebsaufgabe zum 1.5.2021 auszugehen – und versteuerte aus der Auflösung der stillen Reserven des verpachteten Grundstücks einen entsprechenden Aufgabegewinn.mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / b) Abgewandeltes Beispiel

Im vorstehend unter 2. geschilderten Sachverhalt ist die Verpachtung zum 1.1.2012 erfolgt. Aus den Gewinnermittlungsunterlagen für die Jahre 2012-2020 war für das FA nicht erkennbar, dass es sich bei den erklärten Einkünften um Pachteinkünfte handelt, weil der Steuerpflichtige sie weiterhin als originäre gewerbliche Einkünfte behandelte und auch den Pachtvertrag dem FA voren...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / 1. Problemstellung

a) Zeitpunkt der Betriebsaufgabe? Gravierende Umgestaltungsmaßnahmen des Pächters: Gibt der Steuerpflichtige seinen Gewerbebetrieb auf, z.B. indem er an einen Pächter verpachtet, der das die wesentliche Betriebsgrundlage bildende Betriebsgrundstück so umgestaltet, dass eine erneute Betriebsaufnahme durch den Verpächter nicht mehr möglich ist [1] oder der Pächter die Pachtsache i...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / a) Beispiel

Die Problematik sei kurz an einem Beispiel erklärt. A ist Eigentümer einer in einem Gewerbegebiet liegenden Halle, in dem er seinen Gewerbebetrieb (Großhandel für Werkzeuge) betreibt. Zum 1.1.2002 beendet er diese Tätigkeit und verpachtet das Grundstück an B, verbunden mit der Erlaubnis, das Gebäude für seine Zwecke (Betrieb eines Kinos) umzugestalten und zu erweitern. Lösung:...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 6.1 Wie ist bei einer Aufgabe der selbständigen Geschäftstätigkeit bzw. Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die/der Antragsstellende ihre/seine selbständige Geschäftstätigkeit bis zum 30. September 2021 (im Falle der Beantragung für das dritte Quartal) bzw. bis zum 31. Dezember 2021 (im Falle der Beantragung für das vierte Quartal 2021) dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Neustarthilfe Plus an Antragstellende, die ihre Tätigkeit eingest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 1.2.1 Kürzerer Zeitraum

Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[1] Endet die unternehmerische Tätigkeit während des Kalenderjahrs, ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung bereits binnen eines Monats nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums abzugeben.[2] Praxis-Beispiel Vorzeiti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / b) Entnahmen/Einlagen

Der allgemeine Begriff der Entnahmen und Einlagen gilt auch für Zwecke der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs. Erfasst werden alle Entnahmen bzw. Einlagen in Geld und Geldeswert und die Überführung von Sachen, Leistungen und Nutzungen in oder aus dem privaten Bereich. Beachten Sie: Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / d) Über-/Unterentnahmen

Überentnahme: Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des WJ (§ 4 Abs. 4a S. 2 EStG).[48] In die Ermittlung der Überentnahmen sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern einzubeziehen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind.[49] Beachten Sie: Bei Mitunternehmerschaften ist der B...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 7. Risiko: Unerkannte Betriebsaufspaltung

Gerade in den vergangenen Jahren der Corona-Pandemie dürfte in einer unerkannten Mehrzahl von Fällen unbeabsichtigt eine Betriebsaufspaltung in steuerberatenden Kapitalgesellschaften begründet worden sein. Beispiel A, der zu 60 % Gesellschafter und Geschäftsführer der X-Steuerberatungs-GmbH ist, hat sich seit März 2020 ein Arbeitszimmer eingerichtet, welches er während der Lo...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / b) Aufgabe der betrieblichen Arbeitszimmernutzung EFH 1

Mit Beendigung der Arbeitszimmernutzung zum 1.1.2018 endet auch die Zugehörigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen mit der Folge, dass der Grundstücksteil unter Aufdeckung der stillen Reserven zu diesem Zeitpunkt mit dem Teilwert zu entnehmen ist. Der hieraus resultierende Gewinn ist wie folgt zu ermitteln:mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis

Das Grundstück ist in 2009 (i.R.d. Umqualifizierung durch die Betriebsprüfung) de lege bzw. qua fictione legis vorläufig als Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückhandels erfasst worden. Diese Zuordnung hat sich als tatsächlich unzutreffend erwiesen. Fraglich ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umqualifizierung des Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umwidmung von WG

Rn. 902 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein bisher privat genutztes WG erstmals als Arbeitsmittel eingesetzt, sind analog § 11d EStDV ebenfalls die ursprünglichen AK/HK maßgebend (BFH v 15.12.1992, VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599). Der Verkehrswert des WG im Zeitpunkt der Umwidmung ist demgegenüber unerheblich (BFH v 14.02.1989, IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; BFH v 26.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neues Objekt unter Fortführung des Darlehens

Rn. 312 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum anderen ist eine Umwidmung nach st BFH-Rspr (zB BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN) auch möglich, wenn der StPfl den Erlös aus der Veräußerung eines kreditfinanzierten zur Einkünfteerzielung verwendeten WG nicht zur Darlehensrückzahlung, sondern zum Erwerb eines anderen Objekts verwendet, das er ebenfalls zur Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 355 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von nachträglichen Schuldzinsen ist auszugehen bei Finanzierungskosten, die dem StPfl erst nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht oder -tätigkeit entstehen. Rn. 356 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei rückständigen Schuldzinsen, also Aufwendungen, die während der Zeit der Einkünfteerzielung angefallen sind, aber erst nach Aufgabe der Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Die für den Investitionsabz... / 6. Begünstigte Vermietung

Die Vermietung ist wie die eigenbetriebliche Nutzung begünstigt. Beachten Sie: Daher entfällt für die Praxis die Unterscheidung, ob eine Vermietung als originär betriebliche Tätigkeit anzusehen ist.[24] Beispiel 1 Frau B betreibt einen Baumaschinen- und Werkzeugverleih und vermietet u.a. einen Bagger an den Kunden K. Lösung: Die Nutzungsüberlassung des Baggers führt zu einer b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 4 Ermittlung nachträglicher Einkünfte nach einer Betriebsaufgabe

Rz. 984 Soweit nach einer Betriebsaufgabe (→ Tz 999 ff.) noch steuerrelevante Ereignisse eintreten, können diese zu nachträglichen Einkünften gem. § 24 Nr. 2i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 EStG führen. Die nachträglichen Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen der Bilanzierung (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG), sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG (→ Tz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungspreis für Gartenanlage fließt nicht in Betriebsaufgabegewinn ein

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein Kaufpreisanteil für eine aufwändig geschaffene Gartenanlage nicht in den Betriebsaufgabegewinn eines Architekten einfließt. Das Gericht stufte den Garten als selbstständiges Wirtschaftsgut ein. Sachverhalt Ein Architekt hatte im Jahr 1995 ein denkmalgeschütztes ehemaliges Klostergebäude erworben und anschließend umfassend renovieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 962 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / cc) Beratervertrag neben der Pension

Wenn die Rechtsfolgen einer vGA vermieden werden sollen, der Gesellschafter-GF aber nicht auf eine entgeltliche Tätigkeit neben den laufenden Pensionszahlungen verzichten will, bleibt als Ausweichgestaltung nur der Abschluss eines Beratervertrags als freier Mitarbeiter. In diesem Fall können die Pensionszahlungen wie vereinbart erfolgen, ohne dass eine Anrechnung der Vergütu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.2 Beginn einer teilweisen Steuerbefreiung

Rz. 58 Eine teilweise Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Körperschaft steuerbefreit wird, neben dem steuerbefreiten Bereich aber eine steuerpflichtige Tätigkeit unterhält, z. B. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Steuerbefreiung im übrigen Bereich nicht ausschließt. Dann ist Abs. 1 auf den steuerbefreiten Bereich anzuwenden, d. h., insoweit sind die Teilwerte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.6 Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Rz. 34 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Sie verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsschuld nicht, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 4. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB wegen Zweckverfehlung

In den hier interessierenden Fällen dürfte im Einzelfall eine Rückforderungsrecht des Schenkers nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB begründbar sein.[54] Nach dem BGH kann sich bei einer Zweckschenkung aus der Verfehlung des Schenkungszwecks ein Bereicherungsanspruch des Schenkers ergeben, wenn es dem Schenker darauf ankam, mit der Schenkung dem Beschenkten zu einer Leistung od...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 7.1 Echte Realteilung: Betriebsaufgabe liegt vor

Wenn auf der Ebene der Mitunternehmerschaft eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vorliegt, handelt es sich um eine echte Realteilung, § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 EStG. Im Rahmen der echten Realteilung ist es möglich, Einzelwirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter zu übertragen. Bei der echten Realte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 7 Realteilung: Es wird zwischen echter und unechter Realteilung unterschieden

Das BMF hat am 19.12.2018 ein neues Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Realteilungen im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG erlassen. Eine Legaldefinition der Realteilung gibt der Gesetzgeber nicht.[1] Bei der Realteilung sind die sog. "echten" Realteilungen und die "unechten" Realteilungen zu unterscheiden. Bei der "echten" Realteilung liegt eine Var...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 12 Verkleinerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 EStG)

Rz. 259 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 EStG liegt, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert wird und mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren i. S. d. § 13 Abs. 1 EStG zu dienen bestimmt ist, verbleibt, unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. Die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.5 Aufgabehandlung

Rz. 122 Bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann allein durch eine Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 EStG nicht herbeigeführt werden. Vielmehr handelt es sich bei der Betriebsaufgabe um einen tatsächlichen Vorgang mit der Folge, dass sich der Wille zur Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.2 Einheitlicher Vorgang

Rz. 95 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden. Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, die zu einem bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.8 Strukturwandel

Rz. 114 Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus in dem der inländischen Besteuerung unterliegenden Gebiet weitergeführt wird und die Einkünfte aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen nachhaltiger Erhöhung des Tierbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.4 Betriebsverlegung

Rz. 103 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsverlegung liegt vor, wenn der alte und der neue land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.[1] Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in den neuen land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.7 Betriebseinstellung

Rz. 111 Bei der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es sich um eine endgültige oder um eine vorübergehende Betriebseinstellung handeln. Rz. 112 Eine endgültige Betriebseinstellung liegt vor, wenn das Verhalten des Land- und Forstwirts die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe erfüllt. Der Fall ist dies z. B., wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen...mehr