Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 70 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellen muss u daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt o an verschiedene Erwerber veräußert. Die Betriebsaufgabe ist jedoch zu unterscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 200 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag u Aufwand des Aufgabevorganges o auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden; bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Form u Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 135 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig u klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 260)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 154 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 97) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) o dem FA nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Aufgabezeitraum

Rn. 115 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 116–119). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die reale Teilung eines Betriebs

Rn. 85 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 u 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe o Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelnen WG u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 99 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt unter den in s Rn 98 geschilderten Voraussetzungen grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Dabei reicht es aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Nießbrauchseinräumung

Rn. 109 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor; der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden (ausführlich dazu s Rn 160ff). Unentgeltlich ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- u Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund u Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2004,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters o Krankheit) eingestellt wird u ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. Soweit b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 102 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat u für die spätere Betriebsfortführung (ggf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 145 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, INF 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb u erklärter Betriebsaufgabe entfällt aber dann, wenn entweder bei Pachtbeginn o während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verändert wird, dass eine identitätswahrende Wiederaufna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 152 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33; dies gilt unabhängig davon, ob der luf Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Wirtschaftsüberlassung

Rn. 107 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zum Begriff u Inhalt einer Wirtschaftsüberlassung s § 13 Rn 200–208 (Mitterpleininger). Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG (ab VZ 2008) wurde die Wirtschaftsüberlassung als Versorgungsvertrag gewertet, mit der Folge, dass die Leistungen des Nutzungsberechtigten bei ihm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Betriebseinstellung

Rn. 98 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Einstellung der luf Tätigkeit kann entweder eine endgültige sein, wenn das Verhalten des StPfl die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufgabe, wie zB die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen o deren Überführung in das PV, erfüllt; sie kann aber auch eine vorübergehende sein u führt dann lediglich zu einer Betriebsunterbrechung, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 210 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) o aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaffun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Die "Zwangsaufgabe" des unterbrochenen Betriebs

a) Allgemeines Rn. 145 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, INF 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb u erklärter Betriebsaufgabe entfällt aber dann, wenn entweder bei Pachtbeginn o während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verändert wird, dass eine identitätswahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Betriebsunterbrechung

a) Allgemeines Rn. 95 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters o Krankheit) eingestellt wird u ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 180 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Zuordnung

Rn. 230 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG sind von der zeitanteiligen Aufteilung des Wj-Gewinns iSd § 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG auszuscheiden u dem Gewinn des Kj hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG); dies gilt auch für Veräußerungsverluste (s § 13 Rn 159c (Mitterpleininger)). Der Gewinn ist unabhängig von der Gewinnerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Teilbetriebsaufgabe

Rn. 155 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Grundsätze über die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten für die Aufgabe eines Teilbetriebs entsprechend (BFH v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896); die Erläuterungen unter s Rn 45ff gelten demzufolge entsprechend auch für eine Teilbetriebsaufgabe. Die Aufgabe eines Teilbetriebs setzt voraus, dass die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 106 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einheitlicher Vorgang

Rn. 25 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Auch bei mehreren Übertragungsakten kann noch ein einheitlicher Vorgang angenommen werden, wenn diese auf einem Kausalgeschäft beruhen o (bei mehreren Kausalgeschäften) wenn zwischen den Übertragungsakten ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 26 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Identitätswahrende Wiederaufnahme

Rn. 146 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Von einer identitätswahrenden Wiederaufnahmemöglichkeit des luf Betriebs ist auszugehen, wenn der unterbrochene Betrieb in gleichartiger o ähnlicher Art u Weise wieder aufgenommen werden kann (BFH v 18.03.1999, BStBl II 1999, 398). Hiervon kann ausgegangen werden, solange die wesentlichen Betriebsgrundlagen des luf Betriebs nicht vollständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 245 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs o Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz o teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet o – falls der Betrieb gegen Leibre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 160 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter o im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen o auch nur ein Teilbetrieb o ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- o Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- o Teilbetriebsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs o Teilbetriebs o eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus heutiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung u Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung u Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig sind, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Veräußerungspreis

Rn. 185 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber erlangt, insb also der Anspruch auf den Kaufpreis o auf ein Tauschobjekt (BFH v 19.01.1978, BStBl II 1978, 295 mwN). Der Veräußerungspreis setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Einzelteilen zusammen. Diese Einzelteile teilen einheitlich das Schicksal dessen, was als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Veräußerungskosten

Rn. 215 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, wie zB Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten u die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern usw (BFH v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht somit auch nach Einführung der E-Bilanz keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Vermeidung einer Steuerentstrickung

Ein Unternehmer möchte ins Ausland ziehen, ohne im Inland eine Betriebstätte weiterhin aufrechtzuerhalten. Es droht die Steuerentstrickung nach § 16 Abs. 3a EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: Mit zwei Urteilen vom 28.10.2009[1] hat der BFH seine Abwendung von der Theorie der finalen Entnahme auf den Fall der Betriebsaufgabe ausge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.4 Verpachtung eines Betriebs (Abs. 4)

Rz. 24 Nach § 4 Abs. 4 KStG ist auch die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art ein solcher Betrieb. Aufgrund dieser Bestimmung führt die Verpachtung zu gewerblichen Einkünften, nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Es fällt jedoch nicht jede Verpachtung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter die Steuerpflicht; verpachtet werden mus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.7 Entstrickung bei Wegzug eines Einzelunternehmers

In der Vergangenheit hatten sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung beim Wegzug eines Einzelunternehmers in Fortsetzung der finalen Entnahmetheorie eine Betriebsaufgabe (des deutschen Betriebs) unterstellt. Mit Urteilen v. 28.10.2009[1] hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.2 Prüfung der Geschäftsidee

Geschäftsideen und Unternehmenskonzepte für die Existenzgründung in den Bereichen Dienstleistung, Gastronomie, Online-Handel sowie den traditionellen Handel etc. werden teilweise über das Internet zum Kauf angeboten. Der Steuerberater sollte zunächst die Geschäftsidee sachlich beurteilen. Existenzgründer sehen die Chancen ihrer Geschäftsidee oft zu euphorisch und können die R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Besteuerung des Schlussgewinns

Tz. 43 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Für die Besteuerung des Schlussgewinns sind die St-Sätze des § 23 KStG in der für den VZ der Schlussbesteuerung geltenden Fassung maßgebend. Tz. 44 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Dadurch werden die stillen Reserven, auch soweit sie in früheren VZ entstanden sind, mit dem KSt-Satz erfasst, der für den VZ der Schlussbesteuerung maßgebend ist. Dies en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besonderheiten

Rz. 17 [Autor/Stand] Falls die Hofstelle eines Betriebs im Rahmen einer Dauerverpachtung der Flächen nicht mitverpachtet wird, dient sie einschließlich der darauf befindlichen Wirtschaftsgebäude nicht mehr einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher als Grundvermögen zu bewerten.[2] Dies gilt allerdings nicht für Stallgebäude, die nach der Umstellung des Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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