Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen

Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuerneutralen Übertragung.[1] Die Vorschrift erfasst die Fälle, in denen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 765 § 613a Abs. 4 BGB beinhaltet das Verbot von Kündigungen wegen des Betriebsübergangs. Allerdings sollen auch Befristungen von Arbeitsverträgen – außerhalb des BeschFG bzw. TzBfG – selbst in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 KSchG nach § 613a BGB unwirksam sein können, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung nicht gegeben ist und sie geeignet ist, den Schutz des § 613a BG...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.6 Zeile 6

Diese Zeile nimmt die Veräußerungskosten auf, die von dem Veräußerungspreis abzuziehen sind. Bei einer Betriebsaufgabe sind in dieser Zeile keine Angaben zu machen.mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1]. Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formu...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Leitsatz Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Normenkette § 34a, § 16 EStG i.d.F. bis zum 4.7.2017 Sachverhalt Der Kläger war einziger K...mehr

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Zur Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns bei echter Realteilung

Leitsatz Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung einer Sozietät ausgelösten Aufgabegewinns gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgibt. Hieran fehlt es, wenn er den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen Mandantenstamm derg...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 73 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur BGB-Gesellschaft (siehe § 17 Rdn 4), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[84]mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 42 Setzt sich die Erbengemeinschaft über einen Mischnachlass auseinander, ohne dass eine Abfindungszahlung an einen der Miterben erfolgt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Die Auseinandersetzung erfolgt ohne ertragsteuerliche Auswirkung.[50] Rz. 43 Sollte bei der Auseinandersetzung allerdings alles wesentliche Betriebsvermögen in das Privatvermög...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 35 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[43] Rz. 36 Setzen sich die Erben derart ausei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagesteuer: Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags

Leitsatz 1. Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und ­auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit ­deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. 2. Der Gewinn aus der Hinz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Feststellungsgegenstand bei Übergang zur Liebhaberei (§ 8 VO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Feststellung der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei. Denn nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei führt zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH v. 12.11.1992, IV R 41/91, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeitswechsel (§ 26 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt regelmäßig nur bei solchen Steuern, die fortlaufend entstehen und nach Steuerabschnitten erhoben werden (Veranlagungssteuern); bei einmaligen Steuern, die an Einzelvorgänge anknüpfen, insbes. den Verkehrsteuern, wird sie nur selten Bedeutung erlangen. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Laufend veranlagte Steuern

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 EStG normierten Zufluss-/Abflus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Pfleger einer anderen Abteilung

Rz. 114 Das BayObLG[140] hat eine letztwillige Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 4 HeimG als unwirksam angesehen in einem Fall, bei dem ein Heimmitarbeiter von einer Heimbewohnerin zum Erben eingesetzt worden war, nachdem diese in eine außerhalb der Geschäftsaufgabe des Heimmitarbeiters liegende Pflegestation verlegt worden war.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererstattungen während des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Umsatzsteuererstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom Finanzamt bestritten wurden, waren zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils folgte. Wurde der Betrieb zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, liegt ein steuerlich auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurückwirke...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

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Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird. Normenkette § 4 Abs. 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 14, § 16 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 EStG, § 250 Abs. 2 HGB Sachverhalt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verpachtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wenn ein Verein ein Clubhaus errichtet und in diesem auch eine Vereinsgaststätte vorgesehen hat, die der Verein von Anfang an verpachtet, ist diese Tätigkeit der Vermögensverwaltung zuzuordnen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Verein zunächst eine Vereinsgaststätte selbst betreibt und z. B. aufgrund eines Personalmangels den Gaststättenbe...mehr

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Entnahmegewinn bei § 4 Abs. 3 EStG: Ermittlung der Anschaffungskosten für ein Grundstück, das durch Tausch erworben wurde

Leitsatz 1. Wird ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Entnahmegewinn durch Abzug der Anschaffungskosten vom Entnahmewert (Teilwert) des Grundstücks zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn es vor Jahren im Wege des Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben, der hierbei erzielte Veräußerung...mehr

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Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG und damit in Zusammenhang stehender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten (Fortführung des BFH-Urteils vom 2. September 2008, X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162). 2. Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG in e...mehr

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Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Leitsatz Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören. Normenkette § 20 Abs. 1 UmwStG 2002, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7 EStG Sachverha...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009, IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431). 2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3.000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar. Normen...mehr

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Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb

Leitsatz Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb stellen originär gewerbliche Einkünfte dar. Ruht der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft, kann diese schon deshalb keine gewerblich geprägte Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 3b, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 52 Abs. 34 Satz 9 EStG, § 180 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.4 Verdeckte Einlage einer Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen des Anteilseigners heraus

Tz. 101 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der stlichen Behandlung, die sich ergibt, wenn die verdeckt in die Y-GmbH eingelegte Beteiligung an der X-GmbH zuvor zu einem BV des AE gehört hat, s für VZ vor 1999 die Darstellung der Meinungen bei Herzig/Dötsch (in FS "40 Jahre DB", 1988, 115, 151ff). Die BFH-Rspr (zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl III 1967, 733) bejaht eine Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Speich, Der estliche Freibetrag beim VG, DStZ 1976, 275; Speich, Der estliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, NWB F 3, 6237; Gail, Maßnahmen zur Anpassung an die geänderte Besteuerung von VG, StbJb 1988/89, 67; Herzig/Schiffers, Neuregelung der Besteuerung von VG – Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis des neuen § 34 EStG, DB 1989, 2441; Herzig/Förster,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1

Rz. 138 [Autor/Stand] Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 1 sinngemäß. Damit sind Veräußerungen und Entnahmen des Betriebsvermögens eines Besitzunternehmens nach dem 29.6.2013 (betrifft Besitzpersonengesellschaften) bzw. nach dem 31.12.2013 (betrifft Besitzeinzelunternehmen) ungeachtet abweichender Abkommensvorschriften (insb. Ar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Verhinderung einer Entstrickung

Rz. 136 [Autor/Stand] Keine Entstrickung bei Begründung der Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013. Sofern eine Betriebsaufspaltung vor dem 29.6.2013 begründet wurde, hat dies bei einer anschließenden Wohnsitzverlagerung des Besitzeinzelunternehmers oder des Gesellschafters einer Besitzpersonengesellschaft in einen DBA-Staat nicht zu einer (anteiligen) Entstrickung der Wirtsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.6 Rechtsfolgen der Freigabe

Rn 159 Die Freigabe des Vermögens aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners bedeutet neben einer Enthaftung der Masse für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten auch die Zuordnung der erwirtschafteten Vermögenswerte an den Schuldner. Sie wirkt ex nunc, d. h. nicht auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung oder die Kenntniserlangung des Verwalters zurück.[349] Auf...mehr

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Betriebsunterbrechung bei zwei Tätigkeitsbereichen bzw. ohne vorhandenes Betriebsvermögen

Leitsatz Bei einem Unternehmen mit zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen setzt eine Betriebsunterbrechung voraus, dass beide Tätigkeiten später wieder aufgenommen werden können. Bei nur einer Tätigkeit kommt eine Betriebsunterbrechung nicht in Betracht, wenn das gesamte Betriebsvermögen veräußert worden ist. Sachverhalt Ein als Bauträger tätiger Einzelunternehmer hatte a...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / D. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 7 Erhebliche Pflichtverletzungen, die ein Kündigungsrecht des Leasinggebers gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB auslösen, können insbesondere seinmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ableitung

Rz. 151 [Autor/Stand] Aus dem Wort "ableiten" in § 11 Abs. 2 BewG folgt, dass die Festsetzung des gemeinen Werts der Gesellschaftsanteile nicht mit dem bzw. den tatsächlich vorliegenden Kaufpreisen übereinstimmen muss. Liegen Umstände vor, die eine Abweichung gebieten, so sind diese zu berücksichtigen. Deshalb muss der Kaufpreis einer Mehrheitsbeteiligung für die Bewertung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Verkauf des Anlagevermögens bei Betriebseinstellung wegen Verklammerung mit vorheriger Vermietung als Bestandteil laufender Geschäftstätigkeit

Leitsatz 1. Besteht das Geschäftskonzept einer Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) in dem Ankauf, der Vermietung und dem Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter, ist eine Verklammerung dieser Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit rechtlich nur dann zulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit festgestanden hat, dass sich das erwartete positive Gesam...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Leitsatz 1. Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. 2. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. 3. Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen. 4. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 52 [Autor/Stand] Das Stammen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen. Rz. 53 [Autor/Stand] Der ...mehr

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Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos aufgrund der Auflösung einer KG

Leitsatz 1. Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos in Folge der Auflösung einer KG ist auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG (nunmehr § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann. 2. Ein Tatbesta...mehr

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Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, führt dies zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG. 2. Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehm...mehr