Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Das gewillkürte Betriebsvermögen umfasst solche Wirtschaftsgüter, die von ihrer Art und ihrer Funktion her nicht zwingend dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen angehören. Es umfasst ferner gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung zwar nicht überwiegt (nicht mehr als 50 % beträgt), die aber auch nicht von untergeordneter Bedeutung sind.[1] I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, vgl. Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.1 Nationales Recht – Betriebsstättenbegründung durch den ständigen Vertreter

Tz. 1165 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter ein Kommiss...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.3 Ständiger Vertreter

Tz. 1061 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter hingegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen für Vz 2018 von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind, spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen und ein abweichende...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz 1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechu...mehr

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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (vgl. Rz. 352; BFH v. 3.7.1997, IV R 49/96, BStBl II 1998, 244, BFH/NV 1997, 480 – Druck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.2 Gewinnausweis ohne Gewinnrealisation

Rz. 154 Neben die Fälle, in denen trotz Gewinnrealisierung nach dem Realisationsprinzip der Gewinnausweis unterbleibt, treten die Fälle, in denen ein Gewinn auszuweisen ist, obwohl eine Realisierung nach dem Realisationsprinzip nicht eingetreten ist. Zugrunde liegt diesen Regelungen der Gedanke, dass alle betrieblichen Wirtschaftsgüter in einer bestimmten steuerrechtlichen V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG

10.32.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligte maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländer zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßga...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen

Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuerneutralen Übertragung.[1] Die Vorschrift erfasst die Fälle, in denen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.6 Zeile 6

Diese Zeile nimmt die Veräußerungskosten auf, die von dem Veräußerungspreis abzuziehen sind. Bei einer Betriebsaufgabe sind in dieser Zeile keine Angaben zu machen.mehr

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Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Leitsatz Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Normenkette § 34a, § 16 EStG i.d.F. bis zum 4.7.2017 Sachverhalt Der Kläger war einziger K...mehr

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Zur Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns bei echter Realteilung

Leitsatz Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung einer Sozietät ausgelösten Aufgabegewinns gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgibt. Hieran fehlt es, wenn er den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen Mandantenstamm derg...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 73 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur BGB-Gesellschaft (siehe § 17 Rdn 4), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[84]mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 42 Setzt sich die Erbengemeinschaft über einen Mischnachlass auseinander, ohne dass eine Abfindungszahlung an einen der Miterben erfolgt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Die Auseinandersetzung erfolgt ohne ertragsteuerliche Auswirkung.[50] Rz. 43 Sollte bei der Auseinandersetzung allerdings alles wesentliche Betriebsvermögen in das Privatvermög...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 35 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[43] Rz. 36 Setzen sich die Erben derart ausei...mehr

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Tonnagesteuer: Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags

Leitsatz 1. Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und ­auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit ­deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. 2. Der Gewinn aus der Hinz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeitswechsel (§ 26 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt regelmäßig nur bei solchen Steuern, die fortlaufend entstehen und nach Steuerabschnitten erhoben werden (Veranlagungssteuern); bei einmaligen Steuern, die an Einzelvorgänge anknüpfen, insbes. den Verkehrsteuern, wird sie nur selten Bedeutung erlangen. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Feststellungsgegenstand bei Übergang zur Liebhaberei (§ 8 VO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Feststellung der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei. Denn nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei führt zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH v. 12.11.1992, IV R 41/91, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Laufend veranlagte Steuern

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 EStG normierten Zufluss-/Abflus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Pfleger einer anderen Abteilung

Rz. 114 Das BayObLG[140] hat eine letztwillige Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 4 HeimG als unwirksam angesehen in einem Fall, bei dem ein Heimmitarbeiter von einer Heimbewohnerin zum Erben eingesetzt worden war, nachdem diese in eine außerhalb der Geschäftsaufgabe des Heimmitarbeiters liegende Pflegestation verlegt worden war.mehr

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Umsatzsteuererstattungen während des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Umsatzsteuererstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom Finanzamt bestritten wurden, waren zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils folgte. Wurde der Betrieb zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, liegt ein steuerlich auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurückwirke...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

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Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird. Normenkette § 4 Abs. 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 14, § 16 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 EStG, § 250 Abs. 2 HGB Sachverhalt...mehr