Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.5 Übernahme des Personals nach Unterbrechung oder nach Insolvenz

Im Fall einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung der Mitarbeiter im bisherigen Betrieb können dennoch nachträglich die Wirkungen des § 613a BGB eintreten. Dies ist der Fall, wenn nach Zugang der Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein wesentlicher Teil der Hauptbelegschaft vom neuen Auftragnehmer wieder eingestellt wird. Rechtsfolge ist, dass die vom bisherigen Auftr...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.4 Tätigkeitsfelder, bei denen die menschliche Arbeitskraft im Vordergrund steht: Übernahme eines wesentlichen Teils der Arbeitnehmer

Auch wenn eine Übertragung materieller und immaterieller Betriebsmittel nicht stattfindet, kann es zu den Wirkungen des § 613a BGB kommen. Nach übereinstimmender Auffassung von BAG und EuGH kann in Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch ihre gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, die...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

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zfs 7/2017, Vergleichbarkeit der Lebensstellung bei konkreter Verweisung und Verlust des Arbeitsplatzes infolge betriebsbedingter Kündigung

VVG § 172; BB-BUZ § 2 Abs. 1 Leitsatz 1. In welchem Umfang die Lebensstellung des VN von seiner ursprünglichen Ausbildung oder von einer davon abweichenden Berufserfahrung geprägt ist, hängt auch davon ab, wie weit er sich im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn durch die Ausübung ausbildungsferner Tätigkeiten von seinem ursprünglichen Ausbildungsberuf entfernt hat. 2. Da das all...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / aa) Ehebedingte Nachteile

Solche Nachteile stellen sich dadurch ein, dass der Berechtigte nach Scheidung nicht die Einkünfte erzielt, die er ohne Ehe (und gegebenenfalls Kindesbetreuung) erzielen würde.[10] In erster Linie maßgebend sind Erwerbsnachteile als Folge der ehelichen Rollenverteilung.[11] Zu nennen sind hier ein ehebedingtes Absehen von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Aufgabe ...mehr

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Teilzeit / 6.5 Kündigung eines Teammitglieds

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird jeder Job-Sharer getrennt betrachtet. Aufhebungsverträge oder der Ausspruch einer Kündigung wirken jeweils nur gegenüber dem betroffenen Teammitglied. Das Ausscheiden eines Partners ist kein betriebsbedingter Kündigungsgrund für den verbleibenden Partner, § 13 Abs. 2 TzBfG. Praxis-Beispiel Scheidet ein Partner aus einem eingespielten...mehr

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Teilzeit / 4.8 Kündigungsschutz

Teilzeitarbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte[1] haben unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitszeit den vollen Kündigungsschutz nach dem KSchG . Die Wartezeit von 6 Monaten für den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer. Nicht der tatsächliche Arbeitseinsatz ist entscheidend, sondern der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die in ...mehr

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Teilzeit / 2.4.3 Die Anspruchsvoraussetzungen für Elternteilzeit

Die allgemeinen Voraussetzungen des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit sind in § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 BEEG geregelt: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als...mehr

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Teilzeit / 2.10.3 Kündigungsverbot des § 11 TzBfG

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam (§ 11 TzBfG). Nachdem allerdings das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis "aus anderen Gründen zu kündigen", unberührt bleibt (Satz 2 der Vorschrift), wird es auch in Zukunft zulässig sein, ei...mehr

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Teilzeit / 2.3.5 Entgegenstehende betriebliche Gründe

Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG). In § 8 Abs. 4 TzBfG ist der Kern der gesetzlichen Neuregelung über die Teilzeitarbeit enthalten. Im Gesetzentwurf war noch von "dringenden" betrieblichen Gründen...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Betriebsbedingte Kündigung

Eine Kündigung, die auf betrieblichen Gründen basiert, ist nur nach Maßgabe des § 1 Abs. 2–5 KSchG zulässig. Sie ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG sozial nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. aa) Betriebliche Erfordernisse Betriebliche E...mehr

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ZAP 23/2015, Betriebsbedingte Kündigung: Kriterien der Sozialauswahl

(BAG, Urt. v. 21.5.2015 – 8 AZR 409/13) • Der Arbeitgeber muss grds. keine Sozialauswahl vornehmen, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt. Eine Sozialauswahl muss allerdings dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zwar allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt, jedoch einem Teil zugleich im Zusammenwirken mit einem Schwesterunternehmen die Fortsetzung des Arbeits...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 4. Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl/Altersgruppenbildung nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG

Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt sind, § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG. In diesem Fall beschrän...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / ee) Kollektive Auswahlrichtlinien und Interessenausgleich mit Namensliste

Liegt der betriebsbedingten Kündigung eine tarifliche oder betriebliche Auswahlrichtlinie oder ein Interessenausgleich mit Namensliste zugrunde, sind die für den Arbeitgeber günstigen Vorschriften des § 1 Abs. 4 u. 5 KSchG zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / bb) Kausaler Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten

Durch den inner- oder außerbetrieblichen Grund muss ein Überhang an Arbeitskräften entstehen, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 1986, 155 f.).mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / cc) Dringlichkeit des betrieblichen Erfordernisses

Die betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen (BAG NZA 1986, 823). Der Arbeitgeber muss daher vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögli...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / aa) Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben. Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VI. Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich oder ordentlich kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet, § 2 S. 1 KschG. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, gelten zum vereinbarten Zeitpunkt die geände...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 4. Kündigungsabfindung neben Sozialabfindung

Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG . Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Diese und der bei ihr gebildete Betriebsrat schlossen am 15.1.2014 eine Vereinbarung ab, die als "Interessenausgleich" bezeichnet wurde. Nach deren § 4 steht den von einer Kündigung betroffenen Mitarbeitern eine nach § 1a Abs. 2 KSchG zu berechnenden Abfindung z...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 3. Druckkündigung, Zulässigkeit der Berufung

Die Entscheidung des BAG vom 19.7.2016 (2 AZR 637/15, NZA 2017, 116) betraf die gegenüber der Lehrerin eines Berufskollegs ausgesprochene Kündigung des Schulträgers, die auf Druck von Teilen der Belegschaft – die anderenfalls ankündigten, selbst zu kündigen – erfolgte. Aufgrund der Abfassung des Dienstvertrags konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien ordentlich nur bei Vorl...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 1. Kündigungszugang/Zugangsvereitelung/Klagefrist

Wird eine Arbeitgeberkündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang angefochten, indem der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage bei dem ArbG erhebt, so wird die Kündigung als wirksam fingiert, §§ 4 S. 1, 7 S. 1 KSchG. Im Urteil vom 26.3.2015 (2 AZR 483/14, NZA 2015, 1183) hatte sich der Zweite Senat des BAG mit der Rechtzeitigkeit der Klagerhebung und infolge dess...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 3. Massenentlassung

Das Recht der betriebsbedingten Kündigung ist weiter erheblich im Fluss. Das Unionsrecht treibt das deutsche Kündigungsschutzrecht regelrecht vor sich her, vor allem im Bereich der sog. Massenentlassung für die im Berichtszeitraum auf vier Entscheidungen des EuGH hinzuweisen ist, welche sich auf die autonome Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften stützen und damit von der ...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / II. Arbeitsförderungsrecht

Arbeitslosengeld: Kein Ruhen des Anspruchs bei Zahlung einer Abfindung nach § 1a KSchG Durch sein Urteil vom 8.12.2016 (B 11 AL 5/15 R) hatte das BSG zu entscheiden, ob bzw. inwieweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zahlung einer Abfindung nach § 1a KSchG ruht. Dies könnte in Betracht kommen, wenn es sich hierbei um eine Entlassungsentschädigung i.S.v. § 158 Abs. 1 S. 1...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / II. Arbeitsort und Versetzungsvorbehalt

Arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte können Art, Inhalt und Ort der Tätigkeit des Arbeitnehmers betreffen (vgl. hierzu auch nachstehend III. und IV.; zum Weisungsrecht allgemein Busemann NZA 2015, 705, 707; Lunk/Holthausen, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 1a Rn. 1493 ff.). Sie stellen ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes dar (mit ...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, nachträgliche Entscheidungen [Rdn 189]

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Dienstwohnung / 3.8.3.2 Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen

Kündigt ein Vermieter eine Werkmietwohnung mit der Kündigungsfrist des § 573c BGB, so steht dem Mieter das Widerspruchsrecht (Sozialklausel) nach §§ 574 ff. BGB zu. Das Widerspruchsrecht besteht auch, wenn dem Mieter einer normalen (oder auch funktionsgebundenen) Werkmietwohnung mit der Frist nach § 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt wird. Gemäß § 576a Abs. 1 BGB sind in diesem F...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Berufungsbegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Die Sozialplanabfindung war Gegenstand des Mandats, weil die Beklagte von ihrer Arbeitgeberin vor die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Annahme eines Abfindungsangebots gestellt worden war, wobei die Arbeitgeberin das Bestehen eines Sozialabfindungsanspruchs streitig gestellt hatte und s...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war von der Beklagten beauftragt worden, sie ihm Rahmen einer angekündigten betriebsbedingten Kündigung seitens ihres Arbeitgebers bzw. wahlweise bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit diesem zu vertreten. Hintergrund der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses war, dass die Beklagte – nach Teilbetriebsveräußerung – dem Übergang ihres Arbeitsver...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in § 41 getroffene Regelung ist für die Praxis der Rentenversicherungsträger ohne Bedeutung. Es handelt sich um eine rein arbeitsrechtliche Vorschrift, die insoweit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erweitern soll. Mit der Aufnahme dieser Regelung in das SGB VI mit dem RRG 1992 sollte die geplante Flexibilisierung der Altersrenten unterstützt werden. Weder ein Alt...mehr

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AGS 11/2015, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 2) verlangt von dem beklagten Rechtsschutzversicherer die Erstattung der Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten, der Klägerin zu 1), für einen Kündigungsschutzprozess, für den die Beklagte dem Grunde nach Deckungsschutz gewährt hatte. Mit der Klage vor dem ArbG war die Feststellung begehrt worden, das Anstellungsverhältnis sei weder fristlos noch fristgerecht d...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag i.V.m. der Androhung einer betriebsbedingten Kündigung als Rechtsschutzfall

Leitsatz Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag, bei denen der rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer zur Stützung seiner Verhandlungsposition die etwaige Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit der in Aussicht gestellten Kündigung nicht geltend macht und dem Arbeitgeber daher keine Pflichtverletzung vorwirft, stellen keinen verstoßabhängigen Rechtsschutzfall dar. OLG Frankfurt...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (im Folgenden: A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimo...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist nicht begründet, die Anschlussberufung hat dagegen Erfolg. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Anwaltskosten. Soweit das angefochtene Urteil dem Kläger einen Teil seiner Forderung zuspricht, beruht dies auf der Anwendung einer nicht vereinbarten Klausel, wie zwischen den Parteien unstreitig ist. Darauf kann daher di...mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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ZFS 5/2015, Verhandlungen ü... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Anwaltskosten." Soweit das angefochtene Urteil dem Kl. einen Teil seiner Forderung zuspricht, beruht dies auf der Anwendung einer nicht vereinbarten Klausel, wie zwischen den Parteien unstreitig ist. Darauf kann daher die Verurteilung der Bekl. nicht gestützt werden. Die Eintrittspflicht der Bekl. könnte dah...mehr

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ZFS 5/2015, Verhandlungen ü... / Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimonatige Wartezeit; es...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Entlassungen oder andere wirtschaftliche Nachteile

Rn 53 Die in § 113 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG definierten Verstöße des Unternehmers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Obliegenheiten werden nur dann sanktioniert, wenn Arbeitnehmer in Folge der Betriebsänderung entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden. Von dem Begriff "Entlassung" werden dabei nicht nur (betriebsbedingte) Kündigungen, sondern auch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer

Rn 3 Bei der Berechnung des zulässigen Gesamtvolumens ist zunächst zu ermitteln, welche Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung von einer Entlassung betroffen werden. Dies sind nicht nur die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse bei Aufstellung des Sozialplans noch nicht beendigt sind, sondern auch die, die aufgrund der Betriebsänderung bereits ausgeschieden sind.[1] Es ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Verhältnis zu §§ 125, 126 InsO

Rn 37 Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 2 bleibt das Recht des Verwalters unberührt, einen Interessenausgleich nach § 125 zustande zu bringen. Diese Regelung dürfte nur klarstellenden Charakter haben. Man wird daraus jedenfalls nicht ableiten können, dass auf einen Interessenausgleich mit Namensliste, der erst nach Durchführung einer Betriebsänderung aufgrund eines Verfahrens nach § 1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Zulässige Differenzierungen

Rn 29 Mit § 75 BetrVG ist es zu vereinbaren, bei Abfindungsleistungen anspruchsmindernd zu berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmer vorgezogenes Altersruhegeld beziehen können.[37] Ferner ist es zulässig, ältere Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ganz auszunehmen, wenn sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld und im unmittelbaren Anschluss daran Leis...mehr

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AGS 7/2014, Maßgeblicher Ze... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführer (Prozessbevollmächtigte der Klägerin) wenden sich mit Ihrer Beschwerde gegen die Wertfestsetzung des ArbG, konkret gegen die nicht werterhöhende Berücksichtigung des Klagantrags zu 3) sowie gegen eine ihres Erachtens zu geringe Berücksichtigung des Wertes der Nr. 2 des Vergleiches vom 28.1.2014. Die Klägerin war seit dem 1.7.2011 bei der Beklagten beschäf...mehr

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AGS 1/2014, Kein Mehrwert i... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten den Rechtsstreit, der dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrunde liegt und in dem über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung der Beklagten gestritten worden ist, durch Vergleich beendet. Die Beklagte hat vorgetragen, dass der Kläger im Jahr 2011 ein Jahresgehalt i.H.v. 89.724,00 EUR (= Bruttomonatsgehalt i.H.v. ...mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Der minderjährige Antragsteller, geb. am 21.1.2000, verlangt von dem Antragsgegner, seinem Vater, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens Kindesunterhalt. Der Antragsteller lebt bei seiner Mutter, deren Ehe mit dem Antragsgegner geschieden ist. Der Antragsgegner erkannte durch Urkunde der Notarin vom 3.1.2008 an, dem Antragsteller einen Kindesbarunterhalt von 300 EUR monatl...mehr

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ZFS 11/2013, Letzter konkre... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, denn er hat nicht bewiesen, dass er seit dem 1.5.2008 – oder einem späteren Zeitpunkt – berufsunfähig i.S.d. Versicherungsbedingungen der Bekl. ist. …" II.2b. Dem Kl. ist der Beweis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nicht gelungen. (1) Der für die Beurte...mehr

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ZFS 11/2013, Letzter konkre... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt eine Berufsunfähigkeitsrente. Er ist gelernter Fleischer. Ab Juni 2005 war er fünf Monate lang für die Firma N in T, einem Unternehmen für Fingernagelprodukte, tätig. Seit 14.11.2005 war er krankgeschrieben. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.11.2005 durch Kündigung aus betriebsbedingten Gründen beendet. Im Anschluss hieran meldete der Kl. in S ein Gewerbe m...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung

Leitsatz Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze im Ausland. Sachverhalt Ein Unternehmen der Textilindustrie mit Sitz in Nordrhein-Westfalen unterhält seit geraumer Zeit in der Tschechischen Repub...mehr