Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 123 Unzulässigkeit der Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren ist die Prüfung des Urteils des FG in rechtlicher Hinsicht. Deshalb ist für die Entscheidung des BFH grundsätzlich der Sachverhalt maßgebend, der vom FG festgestellt wurde. Klageänderungen verändern den Prozessstoff auch in tatsächlicher Hinsicht, sodass hierfür im Revisionsverfahren k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 FGO stimmt inhaltlich mit § 364 AO überein. Die Vorschrift ist Ausdruck des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (BFH v. 25.02.2010, V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286; BFH v. 29.08.2013, IX B 17/13, BFH/NV 2013, 1942; Stöcker in Gosch, § 75 FGO Rz. 1.1; Thürmer in HHSp, § 75 FGO Rz. 4). Da dieser verfassungsrechtliche Grundsatz (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung und Vollziehbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung eines Steuerverwaltungsaktes ist die Verwirklichung seines Regelungsinhaltes (Verwirklichungstheorie, BFH v. 03.07.1995, GrS 3/93, BStBl II 1995, 730; Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz. 22; Birkenfeld in HHSp, § 361 AO Rz. 126). Damit ist die Vollziehung mehr als nur die Erhebung, Beitreibung oder sonstige zwangsweise Durc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Hinweis auf strafrechtliche Überprüfung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 2 AO stellt klar, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Beurteilung der ermittelten Sachverhalte nicht zu den in der Schlussbesprechung zu erörternden Besprechungspunkten zählt. Erscheint es nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung möglich, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, muss der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 2. HS AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ferner ausgesetzt werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die unbillige Härte muss gerade darin liegen, dass der Verwaltungsakt noch vor seiner Unanfechtbarkeit vollzogen werden soll (BFH v. 11.12.1968, II B 51/69, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz, Verwertungsverbot

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Rechtsschutz gegen die Prüfungsanordnung und andere Verwaltungsakte im Rahmen der Außenprüfung s. § 196 AO Rz. 12 f., zum Verwertungsverbot s. § 196 AO Rz. 14 ff.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, "Förmliche Mitteilungen" nach einer Außenprüfung, AO-StB 2001, 79; Buse, Der Prüfungsbericht (§ 202 AO), AO-StB 2008, 50; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 201 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Steuerrechtsverhältnisses nicht geklagt werden, wenn der Kläger sein Begehren durch Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO verfolgen kann oder hätte verfolgen können (sog. Subsidiarität der Feststellungsklage;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Methoden der Schätzung

Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verschiedenen Schätzungsmethoden dienen dazu, Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (BFH v. 22.08.2002, IV R 42, 43/01, BFH/NV 2003, 302 m. w. N.). Die Wahl der Schätzungsmethode hängt daher vom Einzelfall, insbes. von der Art der zu schätzenden Besteuerungsgrund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerliche Verhältnisse" des Stpfl. (s. § 194 AO Rz. 2). Der Prü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist es, dem Stpfl. die Möglichkeit zu geben, die notwendigen sachlichen und zeitlichen Dispositionen zu treffen, die für eine reibungslose Durchführung der Außenprüfung erforderlich sind.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 AO

1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensfragen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Bestandsaufnahme ist ein mit Einspruch und Anfechtungsklage anfechtbarer Verwaltungsakt, nicht dagegen die Bestandsaufnahme selbst und die Feststellung der Fehlmenge. Die Schwundmengenfeststellung aufgrund gesetzlicher Regelungen stellt einen Verwaltungsakt dar (s. Rz. 3; Seer in Tipke/Kruse, § 161 AO Rz. 38; Wöhner in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zuständigkeit (§ 203a Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Außenprüfung nach § 203a AO ist die Finanzbehörde, die für die Ermittlungen nach § 93c Abs. 4 Satz 1 AO zuständig ist.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 103 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 Satz 1 AO ordnet an, dass die Finanzbehörde innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides den Folgebescheid ändern muss (§ 361 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 AO; ebenso Banniza in HHSp, § 171 AO Rz. 218; Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 96; zur "Folgeaussetzung" s. § 361 Abs. 3 Satz 1 AO, § 69 Abs. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenträgerüberlassung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Außenprüfung kann auch verlangt werden, dass die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD-ROM) der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden (Datenträgerüberlassung (Z3), vgl. BMF v. 14.11.2014, IV A 4-S 0316/13/10003, BStBl I 2014, 1450 Rz. 167). Dabei hat der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die im Rahmen der Kassen-Nachschau erlassenen Verwaltungsakte, d. h. gegen konkrete Aufforderungen zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, ist der Einspruch gegeben. Gleiches gilt für die Mitteilung über den Übergang zu einer Außenprüfung. Bloßes schlichtes Verwaltungshandeln (Betreten des Grundstücks) ohne besondere Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verlegung des Prüfungsbeginns

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 197 Abs. 2 AO soll die Finanzbehörde begründeten Anträgen auf Verlegung des Beginns einer Außenprüfung stattgeben. Der Antrag kann auch in einer Bitte um Hinausschiebung des Prüfungsbeginns liegen, wenn sie erkennbar darauf abzielt, die Prüfung möge zu dem beabsichtigten Zeitpunkt unterbleiben und zu einem späteren Termin stattfi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Sinngemäße Anwendung auf steuerliche Nebenleistungen (§ 1 Abs. 3 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet die sinngemäße Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) an. Der Begriff umfasst nach § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, die Zinsen (§§ 233 bis 239 AO), die Säumniszuschläge (§ 240 AO), die Zwangsgeld...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unausführbarer Steuerverwaltungsakt

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nichtig ist auch ein Verwaltungsakt, den aus tatsächlichen Gründen niemand befolgen kann (§ 125 Abs. 2 Nr. 2 AO). Hierunter können nur solche Verwaltungsakte fallen, die von dem Adressaten ein Tun oder Unterlassen verlangen. Entscheidend ist, ob die behördliche Anordnung tatsächlich von irgendjemand befolgt werden könnte, nicht, ob der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedeutung der Vorschrift liegt vor allem in der ihr innewohnenden Signalwirkung, dass die Sachaufklärung im Kreis der Angehörigen nicht "um jeden Preis" erfolgen soll. In der Praxis wird von dem Auskunftsverweigerungsrecht nur selten Gebrauch gemacht. Dies hat seine Ursache oft in dem Umstand, dass die Angehörigen befürchten, den Stp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anwendung von Vorschriften (§ 203a Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelungen in § 195 Abs. 2 AO sowie in den §§ 196 bis 203 AO sind bei der Durchführung der Außenprüfung nach § 203a AO entsprechend anzuwenden. Nicht anwendbar ist § 204 ff. AO über die Erteilung einer verbindlichen Zusage.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftungsausschluss

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung ist öffentlich-rechtlicher Natur und kann daher durch private Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Erwerber hat daher allenfalls die Möglichkeit, sich dadurch abzusichern, dass er einen Teil des Kaufpreises für eine entsprechende Zeit zurückbehält oder auf ein Sperrkonto einzahlt. Auskünfte über rückständige Steue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderungen an die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 209–217

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die "Steueraufsicht in besonderen Fällen" betrifft die steuerliche Aufsicht bei Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36); für Zölle gelten seit dem 01.05.2016 Art. 15, 134 und 267 UZK. Weitere Bestimmungen enthält das ZollVG (§§ 1, 10 ZollVG). Die Bestimmungen der §§ 209 bis 217 AO gelten, soweit die EU-Vorschriften keine eigene Regelung tref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Überwachung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 4 Satz 1 AO räumt den für die Entgegennahme der Daten zuständigen Finanzbehörde (Abs. 5) gesonderte Ermittlungsbefugnisse zur Überwachung der Übermittlungspflichten ein. Die Überwachungsmöglichkeit umfasst sowohl die Prüfung der übermittelten Daten als auch der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die Anwendung von Abs. 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften, DStR 2007...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / VIII. Betriebsprüfungsarchiv, Kennzahlen, Hauptorte

§ 36Betriebsprüfungsarchiv (1) Steuerliche, prüfungstechnische, branchentypische und allgemeine wirtschaftliche Erfahrungen sind den zuständigen vorgesetzten Finanzbehörden mitzuteilen. Diese sammeln die Erfahrungen und werten sie in einem Betriebsprüfungsarchiv aus. (2) Das Bundesamt für Finanzen teilt den zuständigen vorgesetzten Finanzbehörden Prüfungserfahrungen von allgem...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit des Verzichts

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird nachträglich die Unwirksamkeit des Verzichts geltend gemacht, so gilt § 110 Abs. 3 AO sinngemäß (§ 354 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung muss demnach innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erklärt werden. Für die Fristberechnung ist also nicht der Tag des Einganges des Verzichts bei der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 211 Pflichten des Betroffenen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergänzend zu den Befugnissen der Finanzbehörde im Rahmen der Steueraufsicht nach § 210 AO regelt § 211 AO Mitwirkungspflichten des Betroffenen. Die in § 211 Abs. 1 AO aufgezählten Pflichten stimmen im Wesentlichen mit den in § 200 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Mitwirkungspflichten des Stpfl. anlässlich einer Außenprüfung überein; auf die d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / X. Erstattung einer Anzeige (§ 171 Abs. 9 AO)

Tz. 91 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 9 AO verschafft der Finanzbehörde eine Mindestfrist von einem Jahr für die Verwertung von Nacherklärungen bzw. sonstigen in § 153 AO geregelten Anzeigen sowie von sog. Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung (§§ 371, 378 Abs. 3 AO). Die Aufzählung der Anzeigen ist abschließend. Die Jahresfr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Mitwirkung bei der Feststellung der steuerrelevanten Sachverhalte (§ 200 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat während der Außenprüfung bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Dies entspricht der allgemeinen Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und unterliegt denselben Voraussetzungen, nämlich der Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Erfüllbarkeit und Verhältnismäßigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat. Die entsprechenden Pflichten ergeben sich aus §§ 140ff. AO. Auch hier wird sich regelmäßig eine Überschneidung mit anderen die Steuerpflichtigeneigenschaft begründenden Pflichten (z. B. der Erklärungspflicht) ergeben. Personengesellschaften obliegt die Buchführungs- bzw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtliche Qualität des Verlangens

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während der BFH das Benennungsverlangen als Vorbereitungshandlung für die Steuerfestsetzung bzw. unselbstständigen Bestandteil des Festsetzungsverfahrens ansieht (u. a. BFH v. 10.11.1998, VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199 m. w. N.; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989; ebenso AEAO zu § 160, Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 m. w. N.; m. w....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bereitstellung von Arbeitsplatz und Hilfsmitteln (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Findet die Prüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl. statt, hat dieser einen für die Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO). Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Außerdem hat er dem Prüfer die für die Prüfung erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und zeitliche Anwendbarkeit der Kassen-Nachschau

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kassen-Nachschau soll die FinBeh in die Lage versetzen, der Manipulation auch digitaler Kassen entgegenzuwirken. Dieses soll, vergleichbar der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau, dadurch geschehen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnung und Buchung von Kasseneinnahmen überprüft werden darf. Die Kassen-Nachschau stellt keine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifauskunft nach Art...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Möglichkeit der Stellungnahme (§ 202 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 202 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde dem Stpfl., d. h. dem von den Prüfungsfeststellungen Betroffenen, den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung auf Antrag übersenden. Ein solcher Antrag wird vor allem dann in Frage kommen, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt werden konnte. In den Fällen der abgekürzten Außenprü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sperre für Sel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Einleitung des Strafverfahrens (§ 397 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 1 AO bestimmt, welche Maßnahmen welcher Behörden die Einleitung des Strafverfahrens bewirken. Erforderlich ist ein Verhalten, durch das der Entschluss äußerlich erkennbar betätigt wird, wegen des Verdachts einer Steuerstraftat gegen eine Person strafrechtlich einzuschreiten. Dazu bedarf es regelmäßig einer Ermittlungshandlung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorbehalt der Nachprüfung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide wegen Nichtabgabe der Steuererklärung sind unter Nachprüfungsvorbehalt zu erlassen, wenn der Fall für eine eventuelle spätere Überprüfung offengehalten werden soll, z. B. wenn eine den Schätzungszeitraum umfassende Außenprüfung vorgesehen ist oder zu erwarten ist, dass der Stpfl. nach Erlass des Bescheids die Steuere...mehr