Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung betrifft die in Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK definierten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer (s. § 21 Abs. 1 UStG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 23 Abs. 1 AO ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das StModernG v. 01.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) eingefügt worden mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten der mitteilungspflichtigen Stelle i. S. des § 93c Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung zu überprüfen. Die Regelung ergänzt die Befugnis der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 Satz 1 AO, entsprechende Ermittl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ort und Kosten des Datenzugriffs

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Datenzugriff nur im Rahmen der Außenprüfung erfolgen kann und eine ausdrückliche Regelung zum Ort des Datenzugriffs fehlt, gelten die allgemeinen Grundsätze des § 200 Abs. 2 AO. Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so hat dieser nach § 147 Abs. 6 Satz 3 AO den Datenzugriff zu dulden bzw. die Daten aufzubereiten oder herausz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Sonstige Ermittlungshandlungen (§ 171 Abs. 6 AO)

Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Stpfl., bei denen eine Außenprüfung im Geltungsbereich der AO nicht durchgeführt werden kann, reicht nach § 171 Abs. 6 AO für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist schon aus, dass die Behörde irgendwelche Ermittlungshandlungen i. S. des § 92 AO durchführt, sofern der Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf den Beginn die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verfahrensbeteiligte (§ 5 VO)

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 5 VO erweitert den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten über § 78 AO hinaus um die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO genannten Personen, also z. B. Betreuungsunternehmer, Treuhänder, Initiatoren, Verwalter u. Ä. Das hat zur Folge, dass auch diese Personen unmittelbar auskunftspflichtig sind, also § 93 Abs. 1 Satz 3 AO insoweit ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ordnet die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Prüfungsanordnung gegenüber dem betroffenen Stpfl. an, in der der Umfang der Außenprüfung bestimmt wird. Damit wird der Stpfl. als Adressat über die Rechtsgrundlage der Prüfung, über seine Duldungspflicht, über den zeitlichen und sachlichen Umfang der Prüfung inf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / VII. Prüfungsgeschäftsplan, Jahresstatistik

§ 34Aufstellung von Prüfungsgeschäftsplänen (1) Die zur Prüfung vorgesehenen Fälle werden in regelmäßigen Abständen in Prüfungsgeschäftsplänen zusammengestellt. Der Abstand darf bei Großbetrieben nicht kürzer als 6 Monate und nicht länger als 12 Monate sein. Änderungen der Prüfungsgeschäftspläne sind jederzeit möglich. In den Prüfungsgeschäftsplänen ist auf Konzernzugehörigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden lässt, AO-S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93a AO ist die gesetzliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer RechtsVO für die Verpflichtung zur Ausstellung und Übersendung von Kontrollmitteilungen und das damit zusammenhängende Verfahren. Mithilfe von Kontrollmitteilungen soll dem Bedürfnis nach einer (vermeintlichen) Verbesserung des Steuervollzugs durch Aufdeckung steuerlich releva...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Tz. 9b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann Zwangsmittel (§ 328 AO) zur Folge haben, sofern das Mitwirkungsverlangen ein Verwaltungsakt ist, und zur Beweismaßreduzierung beim FA und ggf. zur Schätzung führen (AEAO zu § 200, Nr. 1 Abs. 3 Satz 2; s. § 162 AO Rz. 2 und 33). Nach § 146 Abs. 2b AO kann außerdem ein Verzögerungsgeld in Höhe vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehlender oder nichtiger Verwaltungsakt

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ermittlungsmaßnahme kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt, muss das materiellrechtlich relevante Verwertungsverbot unmittelbar im Rechtsbehelfsverfahren gegen die die Erkenntnisse auswertenden Steuerfestsetzung oder -feststellung geltend gemacht werden (BFH v. 14.08.1985, I R 188/82, BStBl II 1986, 2; Kuhfus/Schmitz, BB 1996,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 AO ist lex specialis gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (BFH v. 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455 m. w. N.). Die Mitwirkungspflichten des § 200 AO entstehen deshalb erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO; Letztere bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch den Prüfungsum...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Art der Ermittlungsfehler

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu einem Verwertungsverbot führen nur solche Fehler, die besonders schwerwiegende Rechtsverletzungen des FA bei der Sachverhaltsermittlung darstellen (zu den formellen Voraussetzungen s. Rz. 23 ff.). Dazu zählen Verstöße gegen den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Stpfl. (sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsv...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erteilung der verbindlichen Zusage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verbindliche Zusage ist durch die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde zu erteilen, d. h. durch den für die Veranlagung zuständigen Beamten (Sachgebietsleiter), bei veranlagender Außenprüfung durch den Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle (AEAO zu § 204, Nr. 2 Satz 1; Frotscher in Schwarz/Pah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AO) oder nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist (§ 367 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO). Damit kommt dem Einspruch kein Devolutiveffekt zu. Hier zeigt sich der Zweck des Einspruchsverfahrens, den Finanzbehörden eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verzögerungsgeld

Tz. 14e Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit § 146 Abs. 2b wurde eine neuartige Nebenleistung in die AO eingeführt (§ 3 Abs. 4). Das Verzögerungsgeld soll die Stpfl. insbes. zur "zeitnahen Mitwirkung" anhalten (vgl. BT-Drs. 16/10189, 81). Allerdings ist unklar, wie dieser Zweck erfüllt werden soll, wenn es zur Ahndung einer unerlaubten Buchführungsverlagerung festgesetzt wird...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Inhalt und Form des Auskunftsersuchens

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 2 AO behandelt den Inhalt des Auskunftsersuchens sowie dessen Form. Die Regelung betrifft sowohl Auskunftsersuchen nach Abs. 1 als auch die Sammelauskunftsersuchen nach Abs. 1a. Der Auskunftspflichtige muss darüber informiert werden, welche Auskünfte zu erteilen sind, ferner muss er darüber unterrichtet werden, ob die Auskunft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkungen der Prüfungsanordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung legt den Umfang der Prüfung fest (s. Rz. 1) und begründet in diesem Umfang die Pflicht des Stpfl. zur Mitwirkung. Prüft der Prüfer Bereiche, die durch die Prüfungsanordnung nicht gedeckt sind, prüft er ohne Prüfungsanordnung. Zu etwaigen Folgen s. Rz. 14 ff. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gegenstand der Gebührenpflicht

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für verbindliche Auskünfte i. S. des § 89 Abs. 2 AO sehen § 89 Abs. 3 bis 7 AO eine Gebührenregelung vor. Die Einführung einer Gebührenpflicht beruht auf der Befürchtung der Bundesländer, dass die Finanzämter durch die gesetzliche Einführung der verbindlichen Auskunft in erheblichem Maße zusätzlich belastet werden. Die Gebührenpflicht b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch den Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Die festgesetzte Steuer gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner ist der Ausspruch (Tenor) des Steuerbescheids. Dementsprechend bestimmt § 157 Abs. 2 AO, dass die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen keine selbstständige Rechtsqual...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Maßgebliche Vorschriften (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sind die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auf die Festsetzung der Steuermessbeträge sinngemäß anzuwenden. Das betrifft nicht nur die Regelungen zur "Durchführung der Besteuerung" in §§ 134 bis 217 AO, sondern alle allgemeinen Verfahrensvorschriften der AO, vor allem die Regelungen über die Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung und nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung (§ 175 Abs. 2 AO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 2 Satz 1 AO fingiert im Fall des Wegfalls der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, bspw. nach § 2 InvZulG (BFH v. 20.12.2000, III B 43/00, BFH/NV 2001, 744), die Rückwirkung. Die Vorschrift setzt die steuerliche Rückwirkung nicht voraus, sondern bestimmt sie (Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 15). Werden die Voraussetzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 10 VO a. F.)

Tz. 69 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung zur gesonderten Feststellung in Mitverstrickungsfällen trat am 30.12.1999 in Kraft, kann aber auch auf Verlagerungsfälle angewendet werden, die vor diesem Datum verwirklicht waren (Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 99d m. w. N.). Sie ist wegen der durch das SEStEG eingeführten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Mit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nebenpflichten der mitteilungspflichtigen Stelle

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Datenübermittlung hat die mitteilungspflichtige Stelle noch weitere Verpflichtungen zu erfüllen, die Ausfluss der Datenübermittlung sind. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AO verpflichtet die mitteilungspflichtige Stelle zur Information der Stpfl. über die die erfolgte oder bevorstehende Datenübermi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG auf dem Gebiet de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Schätzung ist durchzuführen, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt, die sich aus verschiedenen Vorschriften wie z. B. aus § 90 AO ergeben; das ist auch der Fall, wenn er über seine Angaben z. B. in der Steuererklärung keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder verweigert, d. h. bei Rückfragen keine Klä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Billigkeitsmaßnahmen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO ergibt sich die Zinsfestsetzung nach dem festgesetzten Steuerbetrag; einer gesonderten Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen bedarf es wegen der Verbindung von Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung deshalb nicht. Bei einem Erlass nach § 227 AO bleibt die Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortführung des Verwaltungsverfahrens (§ 26 Satz 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unzuständig gewordene Finanzbehörde kann das Verwaltungsverfahren fortführen, sofern dies einfacher und zweckmäßiger ist, die zuständig gewordene Finanzbehörde zustimmt und Interessen der Beteiligten nicht verletzt werden. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Fortführung ist zunächst, dass das Verwaltungsverfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Form der Buchführung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 Abs. 5 AO befasst sich mit der Zulässigkeit besonderer Buchführungs- und Aufzeichnungsmethoden, wobei die in § 146 Abs. 1 bis 4 AO niedergelegten Grundsätze auch in diesen besonderen Fällen sinngemäß gelten. Sofern Aufzeichnungen allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind, ist die Wahl der Aufzeichnungsmethode nach dem Zweck a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen sind als Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten anzusehen. Ohne die Pflicht zur Aufbewahrung wäre es weder einem Dritten möglich, sich einen Überblick über Vermögenslage und einzelne Geschäftsvorfälle zu verschaffen (§ 145 Abs. 1 Satz 1 AO), noch könnte eine A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zuständige Behörde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren wird unterschieden zwischen der Finanzbehörde, die über den Einspruch zu entscheiden hat (Entscheidungsbehörde) und derjenigen Finanzbehörde, bei der der Einspruch eingelegt werden muss (Einlegungsbehörde). Nur der Zugang bei der Einlegungsbehörde hindert den Ablauf der Einspruchsfrist (Keß i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inhaltsadressat

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist an denjenigen zu richten, der die Prüfung dulden muss ( Inhaltsadressat). Das ist der Stpfl. i. S. des § 193 AO (s. § 193 AO Rz. 6 ff.). Wegen der inhaltreichen Bestimmtheit s. § 119 AO Rz. 3. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern, die je für sich Prüfungssubjekte sind, können die Prüfungsanordnungen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic...mehr