Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 8 Ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht ist bußgeldbewährt (§ 121 BetrVG). Wird eine Auskunft über die geplante Unternehmensübernahme entgegen § 109a BetrVG nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erteilt, kann der Betriebsrat gem. §§ 109a Halbsatz 2, 109 BetrVG die Einigungsstelle anrufen.[1] Bei Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für die An...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 131 Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung (h. M.; BAG, Urteil v. 26.5.1977, 2 AZR 632/76 [1]). Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Inhalt weitergeführt. Der Arbeitnehmer kann also dieselben Rechte (Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Berichtspflicht gegenüber dem Betriebsrat

Rz. 12 Der Wirtschaftsausschuss hat gem. § 108 Abs. 4 BetrVG unverzüglich nach jeder Sitzung dem zuständigen Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat einen vollständigen Bericht über die Sitzung zu geben. Der Bericht muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, und vollständig erfolgen. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Betriebsrat jederzeit über die aktuelle wirtschaftl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Erläuterung des Jahresabschlusses

Rz. 13 Nach § 108 Abs. 5 BetrVG ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats der Jahresabschluss zu erläutern. Dabei kann der Unternehmer den Jahresabschluss selbst oder durch einen ermächtigten Vertreter erläutern. Dies gilt nach § 108 Abs. 6 BetrVG auch dann, wenn der Wirtschaftsausschuss durch einen Ausschuss des Betriebsrats ersetzt ist.[1] Der Jahresa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 108 BetrVG regelt die Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses. Die Vorschrift enthält Verfahrensregelungen über die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, die Teilnehmer sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen. Geregelt wird zudem – in Ergänzung zu § 106 BetrVG – ein Einsichtsrecht der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses in Unterlagen sowie deren Bericht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Behandlung der Beschwerde durch den Betriebsrat

Rz. 5 Der Betriebsrat muss die Beschwerde des Arbeitnehmers entgegennehmen und diese auf ihre Berechtigung hin prüfen. Hierüber hat ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsratsgremiums oder eines hierfür eingerichteten Ausschusses zu erfolgen. Betriebsratsmitglieder, die eine Beschwerde nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat erhoben haben, dürfen an der Beschlussfassung hierübe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entgegennahme der Beschwerde durch den Betriebsrat

Rz. 3 Nach § 85 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat als Organ für die Entgegennahme der Beschwerde zuständig. Mithin ist nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG im Regelfall der Betriebsratsvorsitzende, im Fall seiner Verhinderung der Stellvertreter, zur Entgegennahme der Beschwerde berufen. Allerdings kann gemäß § 28 BetrVG hierfür auch ein besonderer Beschwerdeausschuss gebildet werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmittelbar oder nach Abschluss eines erfolglosen individualrechtlichen Beschwerdeverfahrens nach § 84 BetrVG einlegen, hierdurch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Individuelles Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 86a BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Als Arbeitnehmer sind dabei aber nur die Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG zu verstehen, daher ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen. Da § 5 Abs. 1 BetrVG keine eigene Begriffsbestimmung enthält, ist der von Rechtspre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör finden. Dabei reg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren der Einigungsstelle

Rz. 10 Können die Betriebspartner die Meinungsverschiedenheit über die Auskunftserteilung nicht beilegen, so hat die Einigungsstelle darüber zu befinden, ob die verlangte Auskunft nicht, nicht rechtzeitig oder ungenügend erteilt wurde und der Arbeitgeber dementsprechend verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, die Auskunft gemäß dem Verlangen des Betriebsrats gegenüber dem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds (§ 84 Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat zum Zwecke der Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dies begründet gegenüber dem Arbeitgeber einen im Urteilsverfahren (BAG, Urteil v. 24.4.1979, 6 AZR 69/77[1]) durchsetzbaren Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds im individuellen Beschwerdeverfahren. Dabei obliegt die Auswahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Behandlung der Beschwerde durch den Arbeitgeber

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat den mit der Beschwerde befassten Betriebsrat gemäß § 85 Abs. 3 Satz 1 BetrVG über deren Behandlung zu unterrichten. Hält der Arbeitgeber die Beschwerde für nicht berechtigt, so muss er dies gegenüber den Betriebsrat begründen. Sieht der Arbeitgeber sie hingegen als berechtigt an, so hat er dem Betriebsrat mitzuteilen, wie er der Beschwerde konkret a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Schlichtung durch die Einigungsstelle

Rz. 24 Da das Einigungsstellenverfahren formal einen Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Inhalt hat, ist der beschwerdeführende Arbeitnehmer am Einigungsstellenverfahren nicht beteiligt. Letztlich entscheidet die Einigungsstelle aber über die Berechtigung seiner Beschwerde, so dass ein geordneter Verfahrensablauf seine Anhörung vor der Entscheidung der Einigungss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einleitung des Einigungsstellenverfahrens

Rz. 6 Zur Einleitung eines Verfahrens nach § 109 BetrVG bedarf es eines ausdrücklichen Verlangens auf Auskunftserteilung über wirtschaftliche Fragen gem. § 106 BetrVG, auf das der Unternehmer überhaupt nicht, unvollständig, verspätet oder ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen reagiert. Entgegen der bisherigen instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B LAG Schleswig-H...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einigungsstellenverfahren nach § 85 Abs. 2

Rz. 9 Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG wird durch § 85 BetrVG um ein kollektives Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung des Betriebsrats ergänzt. Der Arbeitnehmer kann seine Beschwerde beim Betriebsrat entweder unmittelbar oder nach Abschluss eines erfolglosen individualrechtlichen Beschwerdeverfahrens nach § 84 BetrVG einlegen, hierdurch wird das indivi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entgegennahme und Behandlung der Beschwerde

Rz. 2 Das kollektive Beschwerdeverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer seine Beschwerde beim Betriebsrat einlegt, der in einem ersten Schritt die Beschwerde auf ihre Berechtigung hin überprüft. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung gestaltet sich sodann das weitere Vorgehen des Betriebsrats. 2.1 Entgegennahme der Beschwerde durch den Betriebsrat Rz. 3 Nach §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschwerdebefugnis

Rz. 16 Nach dem Gesetzeswortlaut ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine eigene Beeinträchtigung rügt. Er muss sich selbst betroffen fühlen, Beschwerdegegenstand ist eine individuelle Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigung. Eine Popularbeschwerde, mit der ein Arbeitnehmer sich zum Fürsprecher anderer Belegschaftsmitglieder macht, wird von ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 28 Bestehen zwischen den Betriebsparteien Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, so entscheiden hierüber die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG. Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist der eingeschränkte Prüfungsmaßstab auf eine offensichtliche Unzuständigkeit zu berücksichtigen. Rz. 29 Entsteht aufgrund der An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Da die Arbeitnehmer keinen gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen den Betriebsrat auf Behandlung des Antrags haben, steht ihnen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht insoweit nicht zur Verfügung. Allerdings kann in der Nichtbehandlung solcher Anträge eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG gesehen werden, so dass ein Amtsenthebungsverfahren auch von mindeste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Prozessuales

Rz. 15 Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (BAG, Beschluss v. 11.7.2000, 1 ABR 43/99 [1]). Die Einigungsstelle trifft keine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Umfangs der zu erteilende...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

Rz. 7 Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestelle ersetzt werden. Dabei kann diese wie im Regelfall die Einigungsstelle entweder jeweils bei Bedarf oder aber als s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 2 Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen. Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelung der Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens

Rz. 2 § 86 Satz 1 BetrVG lässt die Regelung der Einzelheiten des in den §§ 84, 85 BetrVG geregelten Beschwerdeverfahrens durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu. Dies kann sich insbesondere auf Zuständigkeits-, Verfahrens-, Form- und Fristenfragen beziehen. So können etwa Regelungen über die für die Beschwerdeeinreichung zuständige Stelle (z. B. Einsetzung eines Besc...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.2 Die Betriebsbuße

Gerade größere Unternehmen haben (noch) umfangreiche Betriebsordnungen (auch: "Arbeitsordnungen"), die auch Betriebsbußen vorsehen können. Diese Betriebsordnungen werden als Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Das Zustandekommen der Betriebsordnung ist ein mitbestimmungspflichtiger Akt. Alle Maßnahmen, die darauf beruhen, si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.3 Richtig abmahnen

Will der Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Abmahnung erteilen, muss sie auf einem abmahnfähigen Sachverhalt beruhen und es müssen alle Formalitäten beachtet werden. Abmahnfähig ist natürlich nur ein Verhalten, zu dem der Arbeitnehmer auch konkret verpflichtet ist. Praxis-Tipp Bestandteile der Abmahnung Die Abmahnung besteht immer aus den 3 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.1 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 30 Nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht auch bei der befristeten Einstellung. Eine Einstellung liegt auch vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes Arbeit...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Abweichende Regelungen (§ 12 Satz 1)

Rz. 3 Abweichungen von den Regelungen des § 11 ArbZG können nach § 12 Satz 1 nur durch Tarifvertrag oder durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrags erfolgen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Abweichungen nicht einseitig, sondern als Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Tarif- oder Betriebspartnern erfolgen, deren entgegengesetzte Interess...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Übernahme nach § 7 Abs. 3 und 4

Rz. 19 Auch wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, können die durch Tarifvertrag ermöglichten Abweichungen nach § 12 Satz 1 für den Betrieb bei Bestehen eines Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung, bei Existenz eines Personalrats durch Dienstvereinbarung, übernommen werden. Voraussetzung ist aber, dass der Betrieb oder die Dienststelle in den fachlichen, räumlichen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 3 Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.[1] Der Betriebsrat kann auch die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[2] Einem solchen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 11 Personalfragebogen

In einem sog. Personalfragebogen kann der Arbeitgeber alle Fragen auflisten, die dem Bewerber zulässigerweise gestellt werden dürfen. Da die Zulässigkeit oft von der Art der vorgesehenen Tätigkeit abhängt, darf nicht ein Fragebogen unverändert für alle Einstellungen verwendet werden. Personalfragebögen bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat der Zustimmung des Betriebsrats.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten. Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung

Neben den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu verpflichtenden Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sind nach § 22 SGB VII in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein oder mehrere Betriebsangehörige als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Berufsgenossenschaften können für Betriebe mit geringer/besonderer Unfallgefahr die Zahl der Beschäftigten, von denen an Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10.2 Aufgaben und Befugnisse

Der Strahlenschutzverantwortliche legt bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten dessen Aufgaben, dessen innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse schriftlich fest.[1] Die Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 72 Abs. 2 StrlSchG und §§ 43 f. StrlSchV. Er muss für die Einhaltung der dem Str...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr