Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 701 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG nichtabziehbar sind die Aufwendungen für Gästehäuser des Stpfl., die sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Stpfl. befinden. Gästehäuser sind nach der Legaldefinition der Nr. 3 Einrichtungen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (zur umsatzsteuerlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.3 Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden Körperschaft

Rz. 404 Verlegt eine Körperschaft Sitz und/oder Geschäftsleitung ins Ausland, kann hinsichtlich der Anteile ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gefasst, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.3 Familienheimfahrten

Rz. 755 Für Familienheimfahrten gilt eine entsprechende Regelung. Familienheimfahrten sind Fahrten vom Ort der Betriebsstätte zum Ort des eigenen (Familien-)Hausstands und zurück, wenn sich der Betriebsstättenort außerhalb des Orts befindet, an dem der Stpfl. seinen eigenen Hausstand unterhält, und er zusätzlich am Ort der Betriebsstätte wohnt ("doppelte Haushaltsführung"; v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme, bewertet ebenfalls zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.2 Inkrafttreten

Rz. 361 Die Neuregelung über die Entstrickung in § 4 Abs. 1 S. 3 EStGist erstmals anzuwenden auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, d. h. erstmals für den Vz 2006. Rz. 361a Soweit das Wirtschaftsjahr dem Kj. entspricht, sind von der Anwendung daher nur Vorgänge betroffen, die ab 1.1.2006 verwirklicht worden sind. Das G. v. 7.12.2006[1] ist am 12.12.2006 veröffen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.1 Allgemeines

Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körperbehinderte des § 9 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.9 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.2 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen

Rz. 719 Steuerlich nur begrenzt abziehbar sind Mehraufwendungen für Verpflegung, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird ("Geschäftsreisen"). Voraussetzung ist, dass der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit (Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen; Entgelte der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Sammelbeförderung / 2.2 "Verbilligte" Beförderung

Verlangt der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern für die Beförderung eine Bezahlung, die aber nicht seine Ausgaben deckt, ist zu prüfen, ob statt des "verbilligten" Entgelts die sog. Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 UStG (Bemessungsgrundlage, Tz. 3.3.) eingreift – d. h. die Bemessung nach Grundsätzen des "Eigenverbrauchs" gem. § 10 Abs. 4 UStG, also d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedarfsbewertung ehemaliger Hofstellen

Rz. 364.1 [Autor/Stand] Der BFH[2] hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen, für die Wohnung ein pauschaler Zuschlag von 20 % nach § 146 Abs. 5 BewG anzusetzen ist. Der BFH hat entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts keinen Zuschlag anges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensleute

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Entsendet ein Unternehmen Vertrauensleute in ein anderes Unternehmen, ohne dass mit diesem ein Anstellungsvertrag geschlossen wird, so bleibt das entsendende Unternehmen ArbG. Als > Inländischer Arbeitgeber hat es grundsätzlich den LSt-Abzug selbst vorzunehmen (> Arbeitgeber, > Betriebsstätte). Das gilt idR selbst dann, wenn die Bezüge von de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verrechnung überzahlter Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Behält der ArbG für einen Lohnzahlungszeitraum zu viel LSt ein, kann das unterschiedliche Ursachen haben:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen: im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindliches ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5 Rechtsgrundlagen zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte beim Relevant-Business-Activity-Ansatz

4.5.3.5.1 Allgemeines Tz. 1233 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits dargestellt (s Tz 1200), ist für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" zwischen der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und der Gewinnermittlung nach dem jeweiligen Recht des Anwenderstaates zu trennen, wobei die Gewinnabgrenzung als regelmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.1 Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1243 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Unterhält eine nach § 2 KStG beschr stpfl ausl Kap-Ges eine BetrSt im Inl oder ist sie dort durch einen ständigen Vertreter tätig, ist zu prüfen, ob ihre inl BetrSt-Eink zutr ermittelt worden sind. Hierbei sind folgende nationale Vorschriften neben den DBA-Regelungen zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 15, 49 Abs 1 Nr 2a, § 4, § 5, § 50 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.5 Inländische gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte

Tz. 1064 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Gesetzgeber hat durch Gewerblichkeitsfiktionen versucht, das nach den DBA regelmäßig bestehende dt Besteuerungsrecht (s Art 6 OECD-MA für lfd Eink, s Art 13 OECD-MA für Veräußerungsgewinne) innerstaatlich zu regeln. Tz. 1065–1073 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläufig freimehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.2 Ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1244 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hierbei sind zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 34d EStG, § 34c EStG, § 26 KStG. Daneben ist in Verlustfällen § 2a EStG zu beachten. Bei der Ermittlung der aufzuteilenden Eink und bei der Zuordnung (Aufteilung) der Eink und des Vermögens zwischen inl/ausl Stammhaus und inl/ausl BetrSt sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten; dazu gehö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7.2 Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 1251 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die BetrSt bedeutet aber nicht deren rechtliche Verselbständigung. Die BetrSt ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbständiges Unternehmen behandelt werden. Dementspr ist auch der Gewinn der BetrSt immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.3 "Anhängen" an eine originär gewerblich tätige Betriebsstätte

Tz. 57 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Es verbleibt damit als Gestaltungsmöglichkeit ausschl, dass die Beteiligung zur Kap-Verstärkung in eine bereits originär tätige Pers-Ges eingebracht wird. Auch für diesen Fall ist, da abkommensrechtlich nicht auf Eigentumsverhältnisse, sondern auf die funktionale Betrachtung abzustellen ist, vorab zu prüfen, ob die Beteiligung funktionell der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.3 Keine Abstraktionskraft der Betriebsstätte

Tz. 1103 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach Rn 5–10 des OECD-MK erstreckt sich das Besteuerungsrecht des BetrSt-Staats nicht auf Gewinne, die das Unternehmen auf andere Weise als durch die BetrSt erzielt. Diese Formulieurng beschr daher das Ausmaß des Besteuerungsrechts des Quellenstaates. Allgemein wird damit davon ausgegangen, dass sich aus der Exitenz einer BetrSt keine sog "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.7 Umwandlung und Übertragung der Betriebsstätte

Tz. 2142 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall der Umwandlung oder unentgeltlichen Übertragung können uE Verluste iHd etwaig vorhandenen stillen Reserven nicht ins Inl transferiert werden. Es fehlt insoweit an der unionsrechtlich geforderten Ausschöpfung der Verlustnutzungsmöglichkeit entspr den vom EuGH in der Rs Marks & Spencer (Urt des EuGH v 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5 Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten

Literatur Wegen ausgewählter Literatur s vor Tz 1050. 4.5.1 Begriff Tz. 1200 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" hat sich der Begriff der Gewinnabgrenzung (oder -zuordnung/-zurechnung) eingebürgert, der streng vom Begriff der Gewinnermittlung zu trennen ist. Die Gewinnabgrenzung ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4 Gewinnabgrenzung bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Fragen der BetrSt-Besteuerung": Becker, Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und ausl BetrSt, IWB F2, 623; Runge, Zur internationalen Besteuerung des Industrieanlagenbaus, RIW 1984, 970; Schieber, St-Probleme beim Industrieanlagenbau, IWB F3 D Gr 1, 1313; Debatin, Das BetrSt-Prinzip der dt DBA, DB 1989, 1692 (Teil 1) und 1739 (T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3 Betriebsstätten-Fälle

2.4.2.3.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA aF (und damit den aus Sicht der Fin-Verw maßgebenden Verw-Grundsätzen v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) lässt sich folgt abgrenzen: VZ bis einschließlich 2012 und VZ ab 2012, wenn der Gegenbeweis nach § 1 Abs 5 S 8 AStG g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Unternehmenseinkünften (aus ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen an Personengesellschaften)

6.1 Überblick und Systematik Tz. 2000 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s auch vor Tz 1050. Die dt DBA sehen entspr der Verhandlungsgrundlage zum Abkommensrecht vom August 2013 idR die Freistellung unternehmerischer Eink iS des Art 7 OECD-MA sowohl für BetrSt-Gewinne als auch für Gewinne aus ausl Pers-Ges vor. Nur ausnahmsweise im Verhältnis zu typi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 1.3.2 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.6.3 Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben zu ausländischen Betriebsstätten einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1730 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nur bei Pers-Ges stellt sich hingegen die Frage der Zuordnung von Sonder-BA. Beispiel: An der M-KG sind die Kdst A GmbH und B-GmbH mit je 50 % beteiligt. Am 01.01.01 veräußert A seinen Anteil an den neu eintretenden Kdst C-GmbH. Der Kaufpreis beträgt 10 Mio EUR. C finanziert den Kaufpreis durch ein Bankdarlehen, für das im VZ 01 700 TEUR Zin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.3 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers bzw Betriebsstätten in der "Cloud"

Tz. 1124 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Fachlit wird seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, ob durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrig-St-Staat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten (s IWB 1997, 265; s IStR 1997, 257). Derartige Fälle werden in der Lit unter Anwendung des sog Pipeline-Urt des BFH beurteilt. Nach diesem Fall (s Urt des BFH v 30.10.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2. Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2 erfasst steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen oder Vergütungen, denen nach §§ 43b und 50g EStG oder einem DBA eine Reduzierung der Quellensteuern zusteht. Rz. 38 [Autor/Stand] Anwendungsbereich des § 43b EStG und § 50g ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4 Die 3. Stufe der Gewinnabgrenzung – Korrektur nach § 1 AStG

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Gesetzestext hierzu lautet: § 1 Berichtigung von Einkünften (1) 1Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4 Nationale Rechtsgrundlagen zur Gewinnabgrenzung

Tz. 1242 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hinsichtlich der nationalen Rechtsgrundlagen sind folgende Fälle zu unterscheiden: 4.5.3.5.4.1 Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft Tz. 1243 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Unterhält eine nach § 2 KStG beschr stpfl ausl Kap-Ges eine BetrSt im Inl oder ist sie dort durch einen ständigen Vertreter tätig, ist zu prüfen, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Zinsen- und Lizenzgebühren i.S.v. § 50g EStG

Rz. 244 [Autor/Stand] Zinsen und Lizenzgebühren als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Außerdem ist das Freistellungsverfahren grundsätzlich anwendbar auf Zinsen und Lizenzgebühren, die gem. § 50g EStG von einem inländischen Unternehmen oder einer inländischen Betriebsstätte an ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt werden. Rz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.2 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit

Tz. 1238 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die BetrSt bedeutet aber nicht deren rechtliche Verselbständigung. Die BetrSt ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbständiges Unternehmen behandelt werden. Dementspr ist auch der Gewinn der BetrSt immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu...mehr