Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.3 Verhältnis der beiden Grundsätze

Tz. 1239 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Das Verhältnis der beiden vorgenannten Grundsätze und insbes die Bedeutung der Selbständigkeitsfiktion des Art 7 Abs 2 OECD-MA (aF) ist umstritten. Dies zeigt sich insbes bei der Frage, ob der tats erzielte Gesamtgewinn des handelsrechtlichen Einheitsunternehmens die Obergrenze von zurechenbaren Gewinnanteilen darstellt, oder ob Stammhaus o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.2 Beurteilung bei zeitlich begrenzten festen örtlichen Anlagen oder Einrichtungen

Tz. 1105 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird eine feste Anl oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, zB ausschl für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Fin-Verw von der Notwendigkeit einer sechsmonatigen Tätigkeit aus (s Rn 1.2.1.1 BetrSt-Verw-Grds). Tz. 1106 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Rspr zu dieser Verw-Auff ist nicht eindeu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.1 Allgemeines

Tz. 1233 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits dargestellt (s Tz 1200), ist für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" zwischen der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und der Gewinnermittlung nach dem jeweiligen Recht des Anwenderstaates zu trennen, wobei die Gewinnabgrenzung als regelmäßige StBefreiungsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6 Grundsätze der Gewinnabgrenzung (Aufwands- und Ertragszuordnung)

4.5.3.6.1 Methodenwahl Tz. 1245 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ziel der Gewinnabgrenzung ist es, der BetrSt den Teil des Gewinnes des Gesamtunternehmens zuzuordnen, den sie nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs erwirtschaftet hat. Zu diesem Zweck sind der BetrSt die WG nach dem Prinzip der wirtsch Zugehörigkeit und die mit dem WG im Zusammenhang stehenden BE und Aufwendungen na...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7 Allgemeine Grundsätze der direkten Gewinnermittlungsmethode

4.5.3.7.1 Außengewinnermittlung Tz. 1250 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechts für BetrSt-Gewinne an den ausl BetrSt-Staat erfordert eine vom inl Unternehmen (Stammhaus) getrennte Ergebnisermittlung für die BetrSt. Hierzu im Detail s Tz 1260ff. 4.5.3.7.2 Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte Tz. 125...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Literatur

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.2 DBA mit Aktivitätsklauseln (zB Schweiz)

Tz. 1084 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Sind für aus der CH oder aus Drittstaaten stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein in D ansässiger Stpfl in seiner schweizerischen BetrSt (auch Pers-Ges-BetrSt) erzielt, die Voraussetzungen der Art 11 Abs 3 und 12 Abs 3 DBA-CH oder für die nach Art 21 zu beurteilenden Drittstaaten-Eink die entspr Voraussetzungen nicht erfüllt, so bleibt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.4 Vertreterbetriebsstättenbegründung durch Subunternehmer

Tz. 1182 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zu einer erheblichen Diskussion hat das sog Private Equity-Urt des BFH (s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV 2011, 2977) geführt. Zum einen stellt es die Abgrenzungskriterien im sog Private Equit- Erl in Zweifel, zum anderen berührt es auch die Frage, ob und wann ein (inl) ständiger Vertreter zur Vertreter-BetrSt uU sogar zu einer Geschäftsle...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.2 Klauseln, die das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurückverweisen

Tz. 2029 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eink, für die das Besteuerungsrecht lt DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Eink vereinbart sein oder nur für bestimmte Eink. Tz. 2030 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bsp für DBA, d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Unbeschränkt (auch doppelt ansässige) Steuerpflichtige

Rz. 113 [Autor/Stand] Grundsätzlich keine Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf unbeschränkt Steuerpflichtige (auch doppelt ansässige) ist § 50d Abs. 1 grundsätzlich nicht anwendbar. Der Kapitalertragsteuer-Einbehalt hat bei diesen Steuerpflichtigen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine abgeltende Wirkung. Die Steuer wird vielmehr gem. § 31 KStG i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5 Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Relevant Business Activity zum Authorised OECD-Approach

4.5.2.5.1 Allgemeines Tz. 1206 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung. Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden: Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1 Direkte Gewinnermittlungsmethode

Tz. 1222 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Diese wird geprägt durch zwei zT konträre Vorgaben: 4.5.3.1.1 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit Tz. 1223 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Infolge der rechtlichen Unselbständigkeit der BetrSt können Lizenzgebühren, Zinsen, Mieten, Pachten und andere Entgelte für die Überlassung von WG zwischen Stammhaus und BetrSt nicht verrechnet werden. E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4 Vorlage der Betriebsstättenbuchführung

4.5.3.4.1 Allgemeines Tz. 1229 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch wenn die Bücher im Ausl geführt werden, kann der Betriebsprüfer verlangen, dass sie ihm zus mit den Buchungsbelegen vorgelegt werden. Sie unterliegen genauso wie die übrige Buchhaltung des Unternehmens der Vorlagepflicht nach den §§ 90 und 200 AO sowie der Prüfungsbefugnis der Fin-Verw (s § 193 AO). Eine Verpflicht...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2 Das Grundproblem der zwei alternativen Lösungsansätze in der Staatenpraxis und dem nationalen Recht

4.5.2.1 Einführung Tz. 1201 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sowohl für die inl Kö mit Auslands-BetrSt als auch die ausl Kö mit Inlands-BetrSt kann sich das Problem ergeben, dass beim Vorhandensein mehrerer BetrSt im selben VZ sich unterschiedliche Abgrenzungskriterien je BetrSt durch die Abkommensentwicklung und deren Umsetzung in nationales Recht ergeben können. Überblick der Komme...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.2 Indirekte Gewinnermittlungsmethode

Tz. 1225 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Das Wesen der indirekten Methode besteht in der Aufteilung des Gesamtgewinns des Unternehmens auf die einzelnen BetrSt. Als Aufteilungsmaßstab kommen vd Schlüssel in Betracht, die sich im Wes an den BE (zB Umsatz, Lizenzgebühren, Zinsen, Prämien), den BA (zB Löhne, Materialkosten) oder am BV orientieren.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3 Betriebsstättenbuchführung

4.5.3.3.1 Grundsatz Tz. 1226 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Als Teil des Gesamtunternehmens unterliegt die ausl BetrSt eines St-Inländers den Buchführungsvorschriften des HR und des StR der B-Rep. Ist für eine ausl BetrSt eine gesonderte Finanzbuchhaltung eingerichtet, so ist diese Bestandteil des Rechenwerks des Gesamtunternehmens. § 146 Abs 2 AO bestimmt, dass Bücher und Aufzeic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7.1 Außengewinnermittlung

Tz. 1250 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechts für BetrSt-Gewinne an den ausl BetrSt-Staat erfordert eine vom inl Unternehmen (Stammhaus) getrennte Ergebnisermittlung für die BetrSt. Hierzu im Detail s Tz 1260ff.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.1 Methodenwahl

Tz. 1245 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ziel der Gewinnabgrenzung ist es, der BetrSt den Teil des Gewinnes des Gesamtunternehmens zuzuordnen, den sie nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs erwirtschaftet hat. Zu diesem Zweck sind der BetrSt die WG nach dem Prinzip der wirtsch Zugehörigkeit und die mit dem WG im Zusammenhang stehenden BE und Aufwendungen nach dem Verursachungspr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.1 Einführung

Tz. 1201 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sowohl für die inl Kö mit Auslands-BetrSt als auch die ausl Kö mit Inlands-BetrSt kann sich das Problem ergeben, dass beim Vorhandensein mehrerer BetrSt im selben VZ sich unterschiedliche Abgrenzungskriterien je BetrSt durch die Abkommensentwicklung und deren Umsetzung in nationales Recht ergeben können. Überblick der Kommentierung: Zur Auflö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1.2 Fiktion der Selbständigkeit infolge des Fremdvergleichsgrundsatzes

Tz. 1224 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach Art 7 Abs 2 OECD-MA aF ist entspr der Handhabung bei verbundenen Unternehmen auch bei der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und BetrSt das Arm’s-length-Prinzip anzuwenden. Der Ansatz von Fremdpreisen (inkl Gewinnzuschlag) wird tendenziell aber nur für Leistungen befürwortet, die Gegenstand der ordentlichen Geschäftstätigkeit sind und...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3.1 Grundsatz

Tz. 1226 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Als Teil des Gesamtunternehmens unterliegt die ausl BetrSt eines St-Inländers den Buchführungsvorschriften des HR und des StR der B-Rep. Ist für eine ausl BetrSt eine gesonderte Finanzbuchhaltung eingerichtet, so ist diese Bestandteil des Rechenwerks des Gesamtunternehmens. § 146 Abs 2 AO bestimmt, dass Bücher und Aufzeichnungen eines inl U...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.2 Verbot der Ausfuhr der Betriebsstättenbuchführung durch den Sitzstaat

Tz. 1230 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Dürfen die im Ausl geführten Bücher einer BetrSt aufgrund ges Bestimmungen nicht aus dem Hoheitsgebiet des anderen Staates herausgebracht werden, so reichen durch Behörden dieses Staates oder durch dt oder ausl Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse nicht aus, um der Vorlagepflicht zu genügen. Bestehen derartige Verbote, muss neben de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.1 Begriff

Tz. 1200 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" hat sich der Begriff der Gewinnabgrenzung (oder -zuordnung/-zurechnung) eingebürgert, der streng vom Begriff der Gewinnermittlung zu trennen ist. Die Gewinnabgrenzung ist unmittelbar geregelt durch das jeweilige DBA, während sich die Ge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.2 Der Relevant-Business-Activity-Ansatz (RBAA)

Tz. 1202 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der sog Relevant Business Activity Approach besteht nach den OECD-MA 1963–2007 und der Umsetzung in den dt DBA in vd Ausprägungen. Die Lösung von Zuordnungsproblemen im RBAA wird dadurch erschwert, dass es kein ausdrücklich festgelegtes Verhältnis der die Gewinnabgrenzung tragenden Prinzipien der BetrSt-Besteuerung gibt: Die Gewinnabgrenzung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.3 Indirekte Methode

Tz. 1247 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der hilfsweise zugelassenen indirekten Methode (s Tz 1220) kann das Ergebnis des Unternehmens aufgrund eines Schlüssels zwischen Stammhaus und BetrSt aufgeteilt werden. Ist der Gesamtgewinn nicht ordnungsgem erfasst, ist der BetrSt-Gewinn zu schätzen (s § 162 AO). Fehlt es an geeigneten Aufteilungsschlüsseln, erkennt die Fin-Verw die i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3 Der "persönliche" Anwendungsbereich des AOA-Ansatzes in § 1 AStG

Tz. 1210 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die grds Anwendung des AOA der OECD wird auch durch die Einzelregelungen der nationalen Umsetzung in § 1 AStG beschr. Dies sind folgende Aspekte: 4.5.2.5.3.1 Keine Anwendung bei Personengesellschaften Tz. 1211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Als Ausfluss des Transparenzprinzips gelten Anteile an Pers-Ges abkommensrechtlich als BetrSt des Gesellscha...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1229 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch wenn die Bücher im Ausl geführt werden, kann der Betriebsprüfer verlangen, dass sie ihm zus mit den Buchungsbelegen vorgelegt werden. Sie unterliegen genauso wie die übrige Buchhaltung des Unternehmens der Vorlagepflicht nach den §§ 90 und 200 AO sowie der Prüfungsbefugnis der Fin-Verw (s § 193 AO). Eine Verpflichtung zur Vorlage der B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.2 Grundsatz der Einzelbetrachtung

Tz. 1102 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird ein Stpfl in einem bestimmten Land in unterschiedlicher Weise gew tätig, so können die einzelnen Tätigkeiten nicht zus-gefasst werden. Sie sind vielmehr getrennt zu beurteilen (Einzelbetrachtung). Nur Tätigkeiten, die in einem wirtsch Zusammenhang stehen, sich also ergänzen oder gegenseitig fördern, bilden auch für die BetrSt-Frage ein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.1 Allgemeines

Tz. 1206 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung. Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden: Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auch die KG haben BetrSt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3 Grundsätze der Ermittlung des Betriebstättengewinns beim Relevant-Business-Activity-Ansatz

Tz. 1221 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Zur Ermittlung der BetrSt-Eink beim Relevant-Business-Activity-Ansatz haben sich im Wes zwei Methoden herausgebildet, die in der Rspr ihre Bestätigung gefunden haben und in den "älteren" DBA ausdrücklich vereinbart worden sind. Es sind dies die sog direkte und die sog indirekte Gewinnermittlungsmethode. Beide Methoden verfolgen das gleiche ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1.1 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit

Tz. 1223 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Infolge der rechtlichen Unselbständigkeit der BetrSt können Lizenzgebühren, Zinsen, Mieten, Pachten und andere Entgelte für die Überlassung von WG zwischen Stammhaus und BetrSt nicht verrechnet werden. Eine Ausnahme gilt insoweit, als dem überlassenen Unternehmensteil für die überlassenen WG Aufwendungen gegenüber Dritten entstanden sind. D...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.4 Normenkonkurrenz – die Gewinnabgrenzung nach den Enstrickungsgrundsätzen

Tz. 1205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Gewinnabgrenzung sowohl nach dem RBAA als auch dem AOA-Ansatz wird noch dadurch erschwert, dass durch die nationalen Entstrickungsregelungen des § 12 KStG bzw § 4 Abs 1 S 3ff der sich nach diesen internationalen Ansätzen ergebende Gewinn noch um Entstrickungsergebnisse zu korrigieren ist. Hinsichtlich Einzelheiten der Enstrickungsbesteue...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.3 Steuerrechtliche Folgen bei Verletzung der Vorlagepflicht

Tz. 1231 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Legt der Stpfl die Bücher einer ausl BetrSt nicht vor und sind ihre Geschäftsvorfälle auch nicht in einer im Inl geführten Buchführung erfasst, so ist die Buchführung seines Gesamtunternehmens nicht vollständig und somit iSd Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht ordnungsmäßig. Auf die Gründe, die ihn an der Vorlage der Buchführung od...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.2 Direkte Methode

Tz. 1246 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei der direkten Methode (ebenso zur Definition hierzu s Tz 1217) wird der Gewinn der BetrSt gesondert aufgrund der Buchführung und der dt Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt. Der BetrSt-Gewinn ist durch Aufstellung einer gesonderten Vermögensübersicht (BetrSt-Bil) zu ermitteln. Für eine inl BetrSt kann jedoch unter den Voraussetzungen ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.1 Keine Anwendung bei Personengesellschaften

Tz. 1211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Als Ausfluss des Transparenzprinzips gelten Anteile an Pers-Ges abkommensrechtlich als BetrSt des Gesellschafters, dh, im Bsp-Fall ist die US-Pers-Ges eine weitere BetrSt des dt Gesellschafters X-GmbH. Diese abkommensrechtliche Beurteilung schlägt aber nicht auf die Anwendung des § 1 AStG durch. Durch die Einfügung in § 1 Abs 1 S 2 AStG 201...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7.3 Verursachungs- und Nutzenprinzip

Tz. 1253 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Dieses Prinzip hat der BFH vorrangig zur Berücksichtigung allgemeiner Verwaltungskosten bei der BetrSt-Gewinnermittlung aufgestellt (s Urt des BFH v 20.07.1988, BStBl II 1989, 140). Für den Fall einer kanadischen Bank in Rechtsform einer Kap-Ges mit unselbständiger Zweigniederlassung (BetrSt) mit Bankgeschäften iSd § 1 Abs 1 KWG wurden bei d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzliche Rechtfertigung des Steuerabzugsverfahrens. Das Steuerabzugsverfahren i.S.d. Abs. 1 Stufe 1 ist grundsätzlich zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens gerechtfertigt.[2] Die Art. 56 AEUV (ex-Art. 59 EG-Vertrag, ex-Art. 49 EG) und Art. 57 AEUV (ex-Art. 60 EG-Vertrag, ex-Art. 50 EG) sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.2 Die zeitliche Anwendung

Tz. 2073 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Gegensatz zur Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG ist diese Regelung erst ab 01.01.2007 anwendbar.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6 Auswirkungen und Bedeutung der Subsidiaritätsregelungen

4.2.3.2.6.1 Allgemeines Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch f...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.2 Strukturproblem – § 1 AStG als reine Gewinnabgrenzungsvorschrift

Tz. 1212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Verrechnungspreiskorrekturvorschrift des § 1 AStG (s Tz 89ff) greift als außerbilanzielle Korrekturvorschrift nur, wenn eine Einkommensminderung vorliegt gegenüber dem Ergebnis, das sich bei Betrachtung des Fremdverhaltensgrundstzes hätte ergeben (s Tz 141ff). Es handelt sich daher um keine allgemeine nationale Gewinnermittlungsvorschri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4 Atomisierung (das "Wenn"- oder "Soweit"-Problem)

6.10.4.1 Das Problem Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink au...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3.2 Währungsfragen

Tz. 1227 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wird die BetrSt-Buchführung in Fremdwährung geführt, sind die Geschäftsvorfälle bzw Ergebnisse in Euro umzurechnen. Hierbei kommen folgende Methoden in Betracht:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6 Anwendungsfälle

6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland) Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.2 Überblick über die Behandlung von unternehmerischen Auslandsverlusten

Tz. 2094 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bei Ausl-Aktivitäten kann das Engagement des dt Unternehmens, gleich welcher Rechtsform, erfolgen durch Direktaktivitäten (zB Niederlassungen), Beteiligung an/Gründung von ausl Pers-Ges, Beteiligung an/Gründung von ausl Tochter-Kap-Ges. In allen Fällen ist vorab die Zuordnung der Ausl-Verluste zu prüfen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3 Gewinnzuordnung und -abgrenzung bei Anwendung von DBA

4.2.3.1 Grundsatzanwendung des Art 7 Abs 1 OECD-MA Tz. 1074 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rechtsgrundlage für die Zuweisung bzw Aufteilung des Besteuerungsrechts für gew Gewinne ist die regelmäßig Art 7 Abs 1 des OECD-MA entspr Regelung des jeweiligen deutschen DBA. Art 7 Abs 1 OECD-MA lautet: Zitat Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstättenbegründung (Art 5 Abs 4 OECD-MA)

4.4.6.1 Allgemeines Tz. 1188 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Vor dem Hintergrund der Problematik, einer festen Geschäftseinrichtung, die betriebswirtsch nur eine unternehmerische Hilfstätigkeit erfüllt, in der 2. Stufe der BetrSt-Besteuerung einen angemessenen Fremdgewinnnanteil zuteilen zu müssen, nimmt Art 5 Abs 4 OECD-MA derartige Geschäftseinrichtungen explizit aus dem BetrSt-K...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11 Der Sonderfall der (finalen) Auslandsverluste

6.11.1 Vorbemerkung – fehlende Regelung in den DBA und Harmonisierung in der EU Tz. 2090 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass sowohl dt Unternehmen als auch private Anleger originär mittels Direktinvestitionen im Ausl tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.5 Zeitliche Anwendungsfragen – Inkrafttreten der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung und Anwendung der Verwaltungsgrundsätze zum Escape

Tz. 1216 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 22.12.2016, BStBl I 2017, 182 dortige Rn 441 der Verw-Grds BsGa) erfolgt die erstmalige Anwendung der RVO für alle Wj, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Damit entsteht in den Jahren 2013 und 2014 eine Interimszeit, in der zwar dem Grunde nach § 1 Abs 5 AStG, aber noch nicht die VO anwendbar ist. Nach...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5 Nationale Rückfallklausel des § 50d Abs 9 EStG

6.9.5.1 Allgemeines Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als ...mehr