Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3 Einzelfragen der Vertreterbetriebsstätte

4.4.5.2.3.1 Bauleiter als Vertreter Tz. 1174 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Prüfung "Vertreter-BetrSt" kann uU auch die Berücksichtigung von gewerbe- und sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich sein. So unterliegen zB Werkvertrags-Unternehmen auf dem Bausektor auch den Regelungen der Handwerksordnung (HWO). Um eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit zu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.3 Functionally Separate Entity Approach (FSEA)

Tz. 1203 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Mit der Neufassung des Art 7 OECD-MA 2010 hat sich die OECD entschieden, auf den sog Functionally Separate Entity Approach (FSEA) überzugehen. Dieser enthält als tragendes Konzept die Selbständigkeitsfiktion der BetrSt. Dieses Konzept ist nur in wenigen Bereichen der Finanzierung nicht anwendbar. Das Konzept, das auf den BetrSt-Bericht der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1 Abzugsverbote nach § 2a EStG

6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4 Betriebsstättenbegriff der DBA

4.4.1 Allgemeines 4.4.1.1 Betriebsstättenbegriff nach OECD-MA Tz. 1092 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Besteht ein DBA mit dem Land, in dem der Stpfl gew tätig ist, dann bestimmt sich der BetrSt-Begriff nach den Vorschriften dieses DBA. Da DBA mit ihrer Ratifizierung Bundesgesetze werden, stehen die in ihnen verankerten BetrSt-Begriffe als selbständige Rechtsnorm neben § 12 AO und g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3 Der erste Hauptanwendungsfall der Qualifikationskonflikte

6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff. 6.9.5.3.2...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2 Allgemeine Erläuterung zum Betriebsstättenbegriff

4.4.2.1 Gebietsmäßige Abgrenzung Tz. 1101 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der BetrSt-Definition der DBA fehlt wie in § 12 AO der Bezug auf einen bestimmten Ort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsstaaten. Bei den sog Vertreter-BetrSt (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht iSv Art 5 Abs 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtlic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3 Der Hauptfall "feste Geschäftseinrichtung"

4.4.3.1 Begriffsdefinition Tz. 1104 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rspr zum BetrSt-Begriff des dt StR in § 12 AO zurückgegriffen werden. Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fall...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1 Überblick und Prüfungsstufen

4.1.1 Vorbemerkung Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.2 Grundsatz: Steuer-Freistellung für unternehmerische Einkünfte

Tz. 2002 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die dt DBA sehen für BetrSt-Eink und Gewinnanteilen aus ausl Pers-Ges regelmäßig die Anwendung der Freistellungsmethode vor. Die DBA versuchen die Nutzung für St-Gestaltungen durch die nachfolgenden Einschränkungen (s Tz 2025ff) zu vermeiden.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4 Ausgesuchte Fragen der Betriebststättenbegründung

4.4.3.4.1 Betriebsaufspaltung über die Grenze 4.4.3.4.1.1 Grundfall Grundstücksvermietung Tz. 1119 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art 6 OECD-MA behandelt, dh idR gilt das Belegenheitsprinzip. Ergänzender Hinw zum Verpachtungserl (H 16 Abs 5 EStH): Handelt es sich nach innerstaatlichem Rech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3 Grundzüge des AStG-Aktivitätsvorbehalts

6.5.3.1 Allgemeines Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begriffli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.4 Der Escape nach § 1 Abs 5 S 8 AStG

Tz. 1213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Von dem Grundsatz, dass der in § 1 Abs. 5 AStG kodifizierte AOA vorgeht, sollen gem § 1 Ab. 5 S 8 AStG Ausnahmen gelten, sofernmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.3 Verfassungsrechtliche Prüfung

Tz. 2074 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Auch insoweit handelt es sich um einen Treaty Override. Auf die Ausführungen zu § 20 Abs 2 AStG wird verwiesen, s Tz 2019.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.5 Revisionsverfahren I R 40/13

Tz. 2125 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Das zunächst beim BFH anhängige weitere Rev-Verfahren I R 40/13 wurde durch Rücknahme der Rev erledigt (Vorinstanz: s Urt des FG Köln v 13.03.2013, EFG 2013, 1430). Tz. 2126 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5 Die Folgerechtsprechung des EuGH

6.11.8.5.1 EuGH Urteil v 23.10.2008, C-157/07 "Krankenheim Ruhesitz am Wannsee" Tz. 2112 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Das Folge-Urt des EuGH v 23.10.2008 (BStBl II 2009, 566) enthält keine Präzisierung der Definition "endgültiger Verlust", jedoch einschr Hinw zu Verpflichtigungen der beteiligten Staaten. Die inl Krankenheim Ruhesitz am Wannsee GmbH unterhielt eine BetrSt in Öster...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1185 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das BEPS-Projekt der OECD sollen sich folgende Änderungen in der Abkommenspolitik (OECD-MA) ergeben: 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4 Bau- und Montagebetriebsstätten (Art 7 Abs 3 OECD-MA)

4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11 Änderung oder Konkretisierung der EuGH-Rechtsprechung durch die Entscheidungen "Timac Agro" und "Bevola"?

6.11.11.1 Änderung der Rechtsprechung ("Timac Agro")? Tz. 2127 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der EuGH hat in der Entsch "Timac Agro" (s Urt des EuGH v 17.12.2015, C-388/14 "Timac Agro") entschieden, dass in einem ersten Schritt die Nichtberücksichtigung ausl BetrSt-Verluste eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Allerdings konstatiert der EuGH im Hinblick auf die...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10 Die Rechtsprechung des BFH zur Finalität von Verlusten

6.11.10.1 Die Entscheidung des BFH vom 03.02.2010 – I R 23/09 Tz. 2121 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entscheidung war die Hinzurechnung im Jahr 1999 der zuvor nach § 2 Abs 1 S 1 AuslInvestmG abgezogenen Verluste, die eine inl WM-GmbH mit ihrer Beteiligung an einer luxemburgischen R-KG in den Jahren 1986 bis 1989 erzielt hatte. Mit dem FG verneint der BFH, dass ein F...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6 Abzugsbeschränkungen nach DBA und nationalem Recht

6.11.6.1 Abzugsverbote nach § 2a EStG 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1 Allgemeines

4.4.1.1 Betriebsstättenbegriff nach OECD-MA Tz. 1092 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Besteht ein DBA mit dem Land, in dem der Stpfl gew tätig ist, dann bestimmt sich der BetrSt-Begriff nach den Vorschriften dieses DBA. Da DBA mit ihrer Ratifizierung Bundesgesetze werden, stehen die in ihnen verankerten BetrSt-Begriffe als selbständige Rechtsnorm neben § 12 AO und gehen im Zweifel v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1 Verhältnis der Bau- und Montagebetriebsstätte zum ständigen/abhängigen Vertreter

4.4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 1170 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Aus den og Ausführungen (s Tz 1135ff und s Tz 1165ff) ergibt sich, dass die beschr KSt-Pflicht grds sowohl mit dem Tatbestand der Bau- und Montage-BetrSt als auch über den ständigen/abhängigen Vertreter begründet werden kann. Es muss folglich geklärt werden, in welchem Verhältnis diese beiden Tatbestände zueinander st...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5 Die personelle Betriebsstättenbegründung durch einen Vertreter

4.4.5.1 Nationales Recht – Betriebsstättenbegründung durch den ständigen Vertreter Tz. 1165 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8 Die Entwicklung in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

6.11.8.1 Die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 28.06.2006 und vom 29.11.2006 Tz. 2104 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat in den Verfahren I R 84/04 und I R 116/04 (BetrSt-Verluste nach dem DBA USA) zwar anerkannt, dass die DBA die stliche Berücksichtigung von BetrSt-Verlusten ausschließen, wegen der europarechtlichen Problematik der Ungleichbehandlung mit inl Verlusten dem EUG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2 Besteuerungsgrundsätze für Steuerinländer und Steuerausländer in Betriebsstättenfällen

4.2.1 Inländische Körperschaft mit Auslandsbetriebsstätte Tz. 1056 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund des Welteinkommensprinzips ist bei inl Kö mit Ausl-BetrSt ausschl zu prüfen, ob ein DBA als Schrankenrecht die dt Besteuerung beschränkt. Hierzu sind regelmäßig die Fragen der BetrSt-Begr (s Tz 1091ff) und der Vermeidung der Doppelbesteuerung durch St-Freistellung oder St-Anr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.2 Die zeitliche Anwendung

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1 Betriebsaufspaltung über die Grenze

4.4.3.4.1.1 Grundfall Grundstücksvermietung Tz. 1119 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art 6 OECD-MA behandelt, dh idR gilt das Belegenheitsprinzip. Ergänzender Hinw zum Verpachtungserl (H 16 Abs 5 EStH): Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gew Eink, zB infolge der Anwendung des V...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6 Ausnahme: Umschaltklausel des § 20 AStG

6.6.1 Überblick Tz. 2018 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 In den Fällen der Aktivität in einem DBA-Staat ohne Aktivitätsklausel im DBA sieht § 20 AStG im fiktiven Vergleich mit Kap-Ges den Übergang zur Anrechnungsmethode vor, dh wenn für den Fall einer Geschäftsaktivität einer Kap-Ges die Hinzurechnungsbesteuerung greifen würde, ist für Eink ausl BetrSt bzw aus ausl Pers-Ges iRe Tre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2 Subsidiarität

Tz. 1075 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die dt DBA kennen nachfolgende Subsidiaritätsregeln, die mit dem nationalen Recht (zB bei KapV) nicht übereinstimmen. Abkommensrechtlich erfolgt bei Verneinung der BetrSt zwar grundsätzlich die Besteuerung im Stammhausstaat, allerdings gehen die Quellensteuerregelungen vor. Dies wird allgemein als Vorrang der Spezialitätsklausel der DBA bez...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5 Ausnahme: Aktivitätsklausel der DBA

6.5.1 Allgemeines Tz. 2005 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Unter dem Gesichtspunkt "fraglicher Wettbewerb/St-Sparmodell" machten urspr nur die Abkommen mit Entwicklungsländern und den früheren Staatshandelsländern die StBefreiung von einengenden Voraussetzungen hinsichtlich des Geschäftsgegenstandes der ausl BetrSt oder TG abhängig. Im Hinblick auf das zunehmende Aufkommen von sog ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.4 Switch-Over-Klauseln in den DBA bei Qualifikationskonflikten

6.9.4.1 Verhältnis innerstaatlichen Rechts zum DBA – maßgebender Begriff und Umfang des Unternehmens und des Unternehmensgewinns Tz. 2037 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat entspr der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden (s Urt des BFH v 12.03.1980, BStBl II 1980, 531), dass die DBA keine materielle StPflicht begründen können. Spricht ein DBA von "Unternehmensgewin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10 Die Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG bei "unfairem" Steuerwettbewerb

6.10.1 Der Regelungsinhalt Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2 Bau- und Montagebetriebsstätte nach DBA

4.4.4.2.1 Grundsatz Tz. 1137 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für Bau- und Montagearbeiten sieht das OECD-MA eine BetrSt-Begr nur vor, wenn eine Frist von zwölf Monaten überschritten ist. Sofern die Zwölf-Monats-Frist nicht erreicht wird, ist allerdings noch zu prüfen, ob nicht der Bauleiter eine Vollmacht iS eines "ständigen Vertreters" hat (s Tz 1174), oder ob ein Unternehmen, das ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4 Einzelfragen der Betriebsstättenbegründung bei Bau- und Montagefirmen

4.4.4.2.4.1 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium Tz. 1140 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Arbeitsgemeinschaften und Konsortien werden für die Frage der BetrSt-Begr differenziert behandelt. Beispiel: Die beiden inl Anlagebaufirmen A-GmbH und B-Ingenieur GmbH schließen sich für ein Großprojekt in Saudi-Arabien zus: Alt a) Der Zusammenschluss erfolgt in Form eines Innen- oder Außenkonsortiums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung

Rz. 268 [Autor/Stand] Über Unterlassung des Steuerabzugs hinausgehende Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Neben der Unterlassung des Steuerabzugs für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG durch den Vergütungsschuldner (§ 50d Abs. 2 Satz 1) kann eine Freistellungsbescheinigung darüber hinaus auch Rechtswirkungen für...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen

Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1192 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht der OECD sieht auch Änderungen hinsichtlich des Ausnahmekatalogs des Art 5 Abs 4 OECD-MA vor. Zum einen müssen Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen (Art 5 Abs 4 OECD-MA nF). Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.7 Ausnahme: Umschaltklausel des EU-Rechts (Ausblick)

Tz. 2021 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die in dem Vorschlag der EU-Kommission v 28.01.2016 zum ersten Entw einer ATAD-Richtlinie enthaltene Switch-Over-Klausel bei Niedrigbesteuerung im Ausl ist nicht mehr in der Endfassung enthalten. Sie wurde im Zuge der Diskussionen Ende Mai 2016 (Ratsdokument 9520/16) gestrichen. Dieses Thema wird iRd GKB-Richtlinie wieder aufgegriffen. Art ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.7 Montage

Tz. 1152 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 16.05.1990, DB 1990, 2203) kommt dem Montagebegriff neben dem Begriff der Bauausführung eigenständige Bedeutung zu. Montage ist hierbei das Zusammenfügen oder der Umbau vorgefertigter Einzelteile. Bloße Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (Schweißarbeiten) fallen grds nicht hierunter. Sie stellen nur dann e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.4 BFH-Urteil vom 5.2.2014 – I R 48/11

Tz. 2124 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Mit diesem Urt v 05.02.2014 (DB 2014, 931) hat der BFH seine Rspr bestätigt. Die Leitsätze lauten verkürzt: Der Senat hält … daran fest, dass D für (lfd und Veräußerungs-) Verluste, die ein in D ansässiges Unternehmen in seiner in Belgien belegenen BetrSt erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (sog Symmetriethese). Ein Verlustabzug kommt ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9 Rückfall-, Rückverweisungs- und allgemeine Switch-Over-Klauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 2027 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Zur Vermeidung einer Doppelfreistellung (weiße Einkünfte) sehen die DBA auch für BetrSt-Eink bzw Eink aus ausl Pers-Ges vielfältig ausformulierte Rückfallklauseln vor, die damit das Besteuerungsrecht von D – ungeachtet der generellen Zuweisung des Besteuerungsrechts für gew Eink an den ausl BetrSt Staat – wieder aufleben lässt. Dies kann ab...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.9 Die (bisherige) Verwaltungsauffassung

Tz. 2120 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im BMF-Schr vom 13.07.2009 (BStBl I 2009, 835) wird die Auff vertreten, dass für die Frage der Endgültigkeit des Verlusts allein auf die rechtliche Möglichkeit der Verlustberücksichtigung im BetrSt-Staat abzustellen sei. Der tats Verlustabzug, dh die Wahrnehmung der rechtlichen Möglichkeit sei unbeachtlich. Ergänzende Beschl wurden nur durc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.10 Wanderbaustellen

Tz. 1161 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Insbes im Straßen-, Kanalbau, Verlegen von Rohrleitungen stellt sich die Frage, welche Bedeutung die arbeitsbedingte Verlegung der Baustelle hat. Nach Rn 20 des OECD-MAK zu Art 5 ist es in diesen Fällen der sog Wanderbaustellen nicht erforderlich, dass die Bauarbeitskräfte zwölf Monate lang an einer bestimmten Stelle bleiben. Die an den ein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.3 Ausnahmen für Beteiligungen an vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2003 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Für Beteiligungen an ausl vermögensverwaltenden Pers-Ges ist hingegen entspr des Transparenzprinzips auf die jeweils erzielten Eink abzustellen. Eine gew Prägung oder Infektion ist unbeachtlich (s Tz 1545ff). Hiernach gelten folgende Grundsätze: Eink aus V + V: Regelfall St-Freistellung (Ausnahme: Anrechnung ua für Schweiz, Spanien, Finnland ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.2 Berücksichtigung der Entwicklung der Folgerechtsprechung des EuGH

Tz. 2136 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Das Urt des BFH v 09.06.2010, I R 107/09 (s Tz 2123) bereitet insoweit hinsichtlich zweier Aspekte Bedenken. Zum einen fordert der EuGH abw von der "Lidl"-Rspr inzwischen nur noch einen (einzigen) Rechtfertigungsgrund (s Tz 2108), der hier bereits in der Symmetriethese gegeben ist. Zudem hat der EuGH seine Rspr zum Rechtfertigungsgrund der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.2 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2064 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nur wenige DBA wie zB Art 7 Abs 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als BA. Bereits nach der bisherigen Rspr (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444; s Tz 1620ff) kam es regelmäßig nicht zur StBefreiung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.2 Verhältnis des Art 5 Abs 3 zu Abs 1 OECD-MA

Tz. 1138 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Frage ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der BetrSt (feste Geschäftseinrichtung) fallen ist umstritten. Nach Rn 16 des OECD-MAK zu Art 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine BetrSt, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie zB ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.1 Fallgruppen

Tz. 2135 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bereits aus der Entsch des BFH v 09.06.2010 – I R 107/09 ergibt sich, dass der BFH den Verlusttransfer akzeptiert, wenn es aus tats Gründen nicht mehr zu einer Verlustberücksichtigung kommt. Dies ist neben der Aufgabe der BetrSt nach seiner Auff (in einem obiter dictum) der Fall bei Umwandlung der Ausl-BetrSt in eine Kap-Ges und die entgelt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.1 Die Entscheidung des BFH vom 03.02.2010 – I R 23/09

Tz. 2121 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entscheidung war die Hinzurechnung im Jahr 1999 der zuvor nach § 2 Abs 1 S 1 AuslInvestmG abgezogenen Verluste, die eine inl WM-GmbH mit ihrer Beteiligung an einer luxemburgischen R-KG in den Jahren 1986 bis 1989 erzielt hatte. Mit dem FG verneint der BFH, dass ein Fall des § 2 Abs 1 S 4 AuslInvestmG gegeben sei, wonach von de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.2 Zuordnung von Dividenden – Art 10 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1077 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 10 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Dividenden] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gew Tätigke...mehr