Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Steuerpflichtigen wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 3 Betriebseinschränkung

Für eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen können zahlreiche außer- oder innerbetriebliche Gründe maßgeblich sein (z. B. Umsatzrückgang, Gewinnverfall, Überalterung der Produktionsanlagen, Sitzverlegung). Bei Vorliegen der in den §§ 111 ff. BetrVG geregelten Voraussetzungen sind Betriebseinschränkungen sozialplanpflichtig. Als dringende betriebl...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 4 Betriebsnachfolge

Wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils darf weder der bisherige Arbeitgeber noch der neue Inhaber kündigen.[1] Das bei einem Betriebsinhaberwechsel geltende Kündigungsverbot ist ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund.[2] Dies hat zur Folge, dass sich auch solche Arbeitnehmer auf diesen Unwirksamkeitsgrund berufen können, die im Zeitpunkt des Kündigungszugangs ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Die Preisanpassungsklausel betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten.[2] Darüber hinaus gilt die Preisanpassungsklausel für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Mitunternehmerschaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nichterfüllung von Anzeigepflichten

Rn. 33 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG kommt eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche in Betracht, wenn Anzeigepflichten nach § 138 AO nicht erfüllt werden. Nach § 138 Abs 1 S 1 AO ist die Eröffnung oder Verlegung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck der Gemeinde mitzuteilen. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit" stellt bei Auskünften au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die zu sichernden Steueransprüche ergeben sich mE aus der Aufzählung in § 48c Abs 1 S 1 EStG (zu den Einzelheiten s Rn 25f). Das Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen wird von der FinVerw vor allem bei zwei Fallgruppen als möglich angesehen (Tz 33 BMF BStBl I 2022, 1229): Wenn mit großer Wahrscheinlichkeit kein Gewinn erzielt wird, wie zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist vorzunehmen von Gegenleistungen, die von Unternehmern iSd § 2 UStG oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Leistungsempfängern) für Bauleistungen im Inland an den Leistenden erbracht werden, außer der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erbringung im Inland

Rn. 124 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Bauleistung muss im Inland erbracht werden, damit die Steuerabzugsverpflichtung entsteht. Es gilt der Inlandsbegriff des EStG (s § 1 Rn 51ff (Teller)). Entscheidend ist, ob sich das Bauwerk, an dem die Bauleistung ausgeführt wird, im Inland befindet. Es ist deshalb unerheblich, ob einzelne Vorarbeiten der Bauleistung, wie zB die Herstell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 16. Beweisanträge auf Vernehmung im Ausland befindlicher Zeugen

Rz. 1230 [Autor/Stand] In Fällen des Internationalen Steuerstrafrechts sind zunehmend Beweisanträge auf Ladung und/oder Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen Gegenstand der Hauptverhandlung[2]. Was entsprechende Beweisanträge betrifft, gelten die allgemeinen Anforderungen (vgl. zum Ganzen § 385 Rz. 674 ff., § 392 Rz. 491 ff.) Beispiel Für die Frage, welchem der beid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Gegenleistung für die Bauleistung im Regelfall aus § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG. Erforderlich ist danach regelmäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Steuerabzug trotz Steuerfreistellung nach DBA (§ 48d Abs 1 S 1, 5 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48d Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften über die Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer auch dann anzuwenden, wenn die Einkünfte aus der Bauleistung nach den Regeln des DBA im Inland nicht zu besteuern sind. Das Gleiche gilt, wenn die Einkünfte nach dem DBA vom Steuerabzug freigestellt sind oder der Steuerabzug nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung auf die LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die LSt, die der Leistende als ArbG gemäß § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG anzumelden hat. Die Anrechnung greift ein, wenn der Leistende die einbehaltene und angemeldete LSt nicht oder nicht vollständig abführt. Dabei enthält das Gesetz – anders als in den Fällen des § 48c Abs 1 S 2 EStG – keine zeitliche Eingren...mehr

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Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 2 Inhalt

Art. 7 OECD-MA sieht ein zweistufiges Verteilungssystem vor. Zunächst wird angeordnet, dass die Besteuerung ausschließlich im Wohnsitzstaat erfolgen darf.[1] Dadurch ist der Quellenstaat an der Besteuerung gehindert, wenn sich nach seiner nationalen Rechtsordnung gleichwohl ein Besteuerungstatbestand (etwa im Rahmen einer Liefergewinnbesteuerung) ergeben würde. Unterhält das...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Praxisfragen

Systematisch stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Einkünfte sowohl unter den Anwendungsbereich des Art. 7 OECD-MA als auch unter den eines anderen Artikels des DBA fallen. Erfüllen Einkünfte die Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart des Abkommens, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen i. S. v. Art. 7 OECD-MA.[1] Di...mehr

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Währungsumrechnung – ABC In... / 2.2 Behandlung von Umrechnungsverlusten

Währungsverluste bewirken zwar eine Minderung des Vermögens des inl. Stpfl., dies führt jedoch nicht dazu, dass es sich um inl. Verluste handelt, die vollumfänglich mit positiven inl. Einkünften verrechnet werden können. Auch laut BFH[1] stehen aus der Umrechnung auf der Ebene des Gesellschafters resultierende Währungsgewinne oder -verluste ausschließlich im wirtschaftlichen...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 3 Praxisfragen

Die Entscheidung betraf eine inländische Besitz- und eine ausländische Betriebsgesellschaft, an die eine im Ausland belegene Immobilie überlassen wurde. Die im Inland steuerlich zu erfassende Besitzgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte. Das Gleiche gilt für den Fall einer inländischen Mitunternehmerschaft als Besitzunternehmen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Diese Einkün...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Währungsumrechnung – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Das Problem der Währungsumrechnung entsteht dadurch, dass ausl. Betriebsstätten und Tochtergesellschaften nach dem jeweiligen Recht ihres Tätigkeitsstaats dazu verpflichtet sind, ihre Einkünfte in nationaler Währung und nach Maßgabe nationaler Vorschriften zu ermitteln. Hingegen ergibt sich aus den Vorschriften für das Stammhaus regelmäßig, dass der Gewinn des Gesamtunterneh...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI wurde von der OECD im November 2016 in der Folge des Aktionspunktes 15 des BEPS-Aktionsplans veröffentlicht. Am 7.6.2017 erfolgte die Unterzeichnung des MLI durch die ersten 69 Signatarstaaten in Paris. Es dient der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen aus anderen Aktionspunkten, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionsplan 2), gegen Abkommensmiss...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2.1 Ausgangspunkt

Nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO sind Bücher im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. Hiervon abweichend sieht S. 2f. lediglich Sonderregelungen für ausl. Betriebsstätten und Organgesellschaften, die nach ausl. Recht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind und diese Verpflichtung erfüllt haben, vor. In diesem Fall muss das inl. Unternehmen die für...mehr

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Holding – ABC IntStR / 2.1 Begriffsbestimmung und Ausgestaltungsformen

Unter einer Holding wird ein Unternehmen verstanden, dessen Hauptzweck darin besteht, dauerhaft Anteile an anderen Unternehmen zu halten.[1] Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Form der Organisation der Konzernstruktur. Die Aufgaben der Holding bestehen regelmäßig in Verwaltungs-, Finanzierungs- und ggf. Führungsfunktionen. Hingegen wird üblicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Die Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 80 § 3a Abs. 1 S. 2 UStG setzt dem Ort des leistenden Unternehmers unter bestimmten Voraussetzungen einer Betriebsstätte des Unternehmers gleich; unionsrechtlich wird hier von der "festen Niederlassung" gesprochen (Rz. 83). Nach der in der Praxis wichtigen Regelung[1] gilt dann eine Betriebsstätte und nicht der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.3 Die Vermietung von Sportbooten

Rz. 210 Der Vermietung (Vercharterung) von Sportbooten kommt nicht erst seit der Neufassung des Art. 56 MwStSystRL (Rz. 200) besondere Bedeutung zu, auch weil bei der Vermietung dieser Gegenstände weitere steuerliche Probleme – wie Liebhaberei oder der Einsatz von Schwarzgeld – vorliegen können. Umsatzsteuerlich bedarf es dagegen zuerst der Abgrenzung zu einer Beförderungsle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.6 Die Regelung des § 3a Abs. 5 S. 3 bis 5 UStG (Schwellenwert)

Rz. 509 MWv 1.1.2019 sind in § 3a Abs. 5 UStG die Sätze 3 bis 5 eingefügt worden (Rz. 25a und Rz. 465a)[1], der S. 3 dieser Regelung ist dann mWv zum 1.7.2021[2] geändert (ergänzt) worden (Rz. 25c). Nach dem S. 3 ist der S. 1 des § 3a Abs. 5 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort

Rz. 87 Im Einzelfall kann sich der Leistungsort bei § 3a Abs. 1 UStG auch nach dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen, obwohl sich das aus dem (deutschen) Gesetzeswortlaut – entgegen Art. 45 S. 3 MwStSystRL – so nicht ergibt (Rz. 38), in der Verwaltungsanweisung finden sich hierzu in Abschn. 3a.1 Abs. 1 S. 8ff. UStAE Vorgaben. Als Wohnsitz einer natürlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.3 Kurzfristige Vermietung bestimmter Fahrzeuge zur Nutzung im Drittlandsgebiet (§ 3a Abs. 7 UStG)

Rz. 525 Die Regelung des § 3a Abs. 7 UStG sieht eine Verlagerung des Leistungsorts vom Inland in das Drittland vor, wenn ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug vermietet und dieses Fahrzeug im Drittland genutzt wird; hierbei han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 60 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 46ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 300 § 3a Abs. 4 UStG enthält eine detaillierte Regelung der Bestimmung des Leistungsorts bestimmter besonderer sonstiger Leistungen; sie beinhaltet seit dem 1.1.2015 insgesamt 11 Katalogtatbestände (Rz. 25), für die sich der Leistungsort an den Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers verlagert, unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 MwStSystRL ( Rz. 310). Die Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 200 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 24). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und sie bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 206). Der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 68 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine sonstige Leistung - vorbehaltlich der Abs. 2 bis 8 des § 3a UStG und der §§ 3b und 3e UStG - an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Diese Regelung erscheint auch in ihrer Neufassung seit dem Jahr 2010 von ihrer Konzeption und ihrem Standort her als Grundtatbestand der Bestimmung des Orts der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.2 Abgrenzung kurzfristiger zur langfristigen Vermietung

Rz. 205 Nicht erst seit der Neufassung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zum 30.6.2013[1] kommt der Abgrenzung zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bei der Bestimmung des Leistungsorts erhebliche Bedeutung zu; durch die unionsrechtlich vorgegebene (Rz. 200) neue Regelung hat sich diese aber noch erhöht, weil der Leistungsort auch in ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.1 Erbfall

Rz. 250 Beim Tod des Inhabers eines Geschäftsanteils an einer GmbH folgt aus der Existenz der juristischen Person, dass die Kapitalgesellschaft vom Erbfall unberührt bleibt. § 15 Abs. 1 GmbHG stellt klar, dass der Geschäftsanteil vererblich ist.[1] Nach dem Regelstatut des GmbHG fällt damit der Geschäftsanteil in den Nachlass und bei Vorhandensein mehrerer Miterben in die Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 75 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG ist eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer[1] an dem Ort zu versteuern, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dabei ist unter dem Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, der Ort zu verstehen, von dem aus dieser Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet. Dies ist grundsätzlich der maßg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 4. EU-/EWR-Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in einem EU-/EWR-Staat haben (ATE 2022 Rz. 1). Nunmehr ausdrücklich enthaltener unionsrechtlicher Bezug: Der jetzt ausdrücklich enthaltene unionsrechtliche Bezug ist eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des EuGH in der Sache Petersen [7]. Danach ist es unionsrechtswidrig, we...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Konsolidierung der Tatbestände

Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG soll dabei nach Auffassung des Gesetzgebers[26] die Tatbestände des bisherigen § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AStG a.F. vereinen: Einerseits führt die Einlage einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG durch einen im Inland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen in einen ausländischen Betrieb respektive in eine ausländische Betriebsstätte...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) Verpflichtendes besonderes Verfahren

Außerdem muss sich der Arbeitgeber gem. ATE 2022 Rz. 17 S. 2 verpflichten, das folgende Verfahren einzuhalten: Gesonderte Aufzeichnung im Lohnkonto: Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto gesondert aufzuzeichnen und in der elektronischen LSt-Bescheinigung, ggf. der besonderen LSt-Bescheinigung, sowie der Gehaltsbescheinigung, dem Entgeltnachweis etc. jeweils getrennt vo...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / a) Beantragung einer Freistellungsbescheinigung

Der Verzicht auf die Besteuerung im LSt-Verfahren ist nach ATE 2022 Rz. 16 vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstätten-FA zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen ESt entsprechenden Steuer unterliegen. Beachten Sie: Der Nachw...mehr