Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbezug für das Unte... / 3.3 Lösung

Leistungen, die U als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG für sein Unternehmen bezieht, sind grundsätzlich seinem Unternehmen zuzuordnen, soweit sie ausschließlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Betätigung stehen. Soweit sowohl eine unternehmerische als auch eine nichtunternehmerische Verwendung geplant wäre, würde sich bei dem Bezug von son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 3.3 Corporate Behavior

"Taten sagen mehr als Worte", weis der Volksmund. Dies gilt auch für die Corporate Identity eines Unternehmens. Daher ist Corporate Behavior das wohl wichtigste Handlungsfeld bei der Umsetzung eines Coprporate Identity Programms. Ziel ist es, sowohl beim Unternehmen insgesamt als auch den einzelnen Mitarbeitern ein schlüssiges und widerspruchsfreies Verhalten sicherzustellen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 5 Prävention

Zur Prävention gegen Alkoholmissbrauch kann beitragen: Geregelter Umgang mit Alkohol im Betrieb, z. B. durch eine "Betriebsanweisung Alkohol", in der festgeschrieben wird, ob und unter welchen Umständen der Konsum von Alkohol im Betrieb gestattet ist. Weitmöglichster Verzicht auf den Ausschank von Alkohol bei betrieblichen Veranstaltungen. Alkoholkonsum und seine Risiken themat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 33 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt, die nach § 37b Abs 3 S 1 EStG abgeltende Wirkung im Hinblick auf die Besteuerung der Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger hat, sind nach § 37b Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt. § 37b Abs 1 S 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs 1 S 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss der Pauschalierung nach § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG

Rn. 51 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit bereits gesetzliche Sonderregelungen für die Bewertung und Besteuerung von Zuwendungen an ArbN bestehen, sind diese weiterhin anzuwenden. Diese Bewertungserleichterungen sind in § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG aufgezählt; § 8 Abs 2 S 10 EStG enthält eine Öffnungsklausel für weitere Fallgestaltungen. Eine Pauschalierung ist nach derzeitige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze und Regelungsumfang des § 37b Abs 2 S 1 EStG

Rn. 48 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Wahlrechtsausübung bei Dritten einerseits und ArbN andererseits s Rn 79. Es ist zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Abs 1) und an eigene ArbN (Abs 2) § 37b EStG jeweils gesondert anzuwenden. Auch bei einem vom Kj abweichenden Wj ist für den Personenkreis der eigenen ArbN immer die kalenderjahrbezogene Betrachtungsweise für das Wahlrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.1 Mittelbare Änderungen des Umsatzsteuerrechts

Im Ertragsteuerrecht sollen sich diverse Veränderungen ergeben. Geplant ist die Anhebung von Wertgrenzen für bestimmte ertragsteuerrechtliche Ausnahmen. Diese werden eine mittelbare Auswirkung für die Umsatzsteuer haben. In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG soll die Grenze für Geschenke von geringem Wert von derzeit 35 EUR auf 50 EUR angehoben werden. Hinweis Auswirkungen au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.3 Betriebsprüfung und weitere Außenprüfungen

Betriebsprüfungen fokussieren zwar regelmäßig eher auf ertragsteuerliche Fragestellungen, jedoch gelten die obigen Ausführungen hier genauso. Betriebsprüfer waren nicht selten vorher als Umsatzsteuer-Sonderprüfer tätig. Des Weiteren wurden auch bei einzelnen Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämtern spezielle Umsatzsteuerprüferteams aufgebaut. Selbst wenn die Umsatzsteuer im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.10 Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Repräsentationskosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Repräsentation dienen Aufwendungen, die durch die berufliche Stellung eines Stpfl bedingt sind und besonders bei Angestellten in leitenden Funktionen oder bei höheren Beamten vorkommen. Häufig sind sie von Aufwendungen für die private Lebensführung nicht eindeutig zu trennen. Dazu zählen zB Aufwendungen für Kleidung, Wohnung, Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Unentgeltliche Leistungen an das Personal

Rz. 34 § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 UStG regeln auch die unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen zum privaten Bedarf des Personals des Unternehmers, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Zum Begriff des Personals vgl. Rz. 25. Wegen des fehlenden Leistungsaustauschs ist der Verzicht eines Arbeitgebers auf die Abtretung der von einem Arbeitnehmer dienstlich "erflo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hoher Alkoholkonsum und verletzte Aufzeichnungspflichten führen zu Abzugsverbot

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Cateringkosten nicht als Bewirtungskosten abziehbar sind, wenn die entsprechenden Nachweis- und Aufzeichnungspflichten verletzt sind. Das Gericht leitete den Bewirtungscharakter der Veranstaltung aus dem hohen Alkoholkonsum pro Kopf ab. Sachverhalt Ein Unternehmen lud seine Kunden aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 7 Steuerpauschalierung gem. § 37b EStG (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 M. E. ebenfalls klarstellend regelt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG, dass § 37b EStG ebenfalls für Körperschaften anzuwenden ist. Dabei ist zu unterscheiden. Die Anwendung des § 37b EStG für Stpfl., welche der KSt unterfallen, gilt bereits gem. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG, soweit Zuwendungen getätigt werden, welche die Voraussetzung des § 37b EStG erfüllen und für die eine Steuerpaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff der Betriebsveranstaltung

Rn. 236 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, zB Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom ArbG, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die Veranstaltung muss ein gewisses Eigengewicht haben. Eine Betriebsveranstaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltung

Schrifttum: Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtslage bis Kj 2014

Rn. 238 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Teilnehmern einer Betriebsveranstaltung zuwendete Vorteile sind nur dann im weit überwiegend betrieblichen Interesse des ArbG, wenn sie einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Für die Jahre 1983–1992 hat der BFH die Freigrenze auf DM 150 pro Teilnehmer beziffert (BFH BStBl II 1997, 331). Mit Urteil vom 16.11.2005 (BFH BStBl II 2006, 43...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert/Heitmann, Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns, DB 1985, 2524; Strasser, Annehmlichkeit als Arbeitslohn? FR 1985, 640; Benner/Bals, Arbeitsentgelt iSd Sozialversicherung und Arbeitslohn iSd Lohnsteuerrechts, BB Beilage 15 zu Heft 34/1985; Seibold, Aufmerksamkeiten und Leistungsaustausch, UStR 1986, 1; Offerhaus, Gesetzlose ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die ESt-Reform 1975 hat § 19 Abs 1 EStG unverändert gelassen. Insb wurde nicht die zur Klarstellung des Arbeitslohnes geplante Definition, beispielsweise für Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten (§ 51 EStG, insbesondere Abs 3 Nr 4 und 5 Entwurf zum EStRG 1974, BT-Drucks 7/1470, 39) ins Gesetz aufgenommen. Änderungen ergaben sich aber du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Arbeitnehmerfeier

Rn. 235a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn liegt nach R 19.3 Abs 2 Nr 3 LStR 2023 nicht vor, wenn der ArbG die Kosten einer ArbN-Feier aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines ArbN-Jubiläums oder der Verabschiedung eines ArbN übernimmt. Es ist in derartigen Fällen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG gegeben. Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschüsse an Arbeitnehmer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Beihilfen, > Betriebsveranstaltungen, > Chemische Industrie, > Darlehen, > Erholung, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Geschenke, > Internet, > Lohnkostenzuschüsse, > Sonderausgaben, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Steuerbefreiungen, > Telekommunikationskosten, > Umzugskosten, > Urlaubsreisen, > Wohnung, > Wohnungsbaudarlehen, > Zusätzli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ernährung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Körpergröße, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Fortbildungsveranstaltungen, > GeschenkeRz12 ff, > Getränke, > Krankheitskosten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erholung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen eines Stpfl für seine Erholung, besonders im Rahmen des Jahresurlaubs, mit der die Leistungsfähigkeit im Beruf wiederhergestellt oder erhalten werden soll, sind nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung (RFH, RStBl 1930, 107; 1931, 882; BFH 94, 442 = BStBl 1969 II, 179). Dient die Erholung zB der Ausheilung einer Kran...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umwege

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterbricht der ArbN den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte oder den Heimweg zur Wohnung, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen für einen Umweg oder Abweg beruflich oder privat veranlasst sind. Oft geht es dabei nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Berücksichtigung von Unfallkosten neben der Entfernungspauschale (> Rz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfluss von Sonderregelung... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Obwohl er nicht regelmäßig solche Reisen veranstaltet, wird er im Rahmen seines Unternehmens tätig – die Durchführung solcher Pauschalreisen mit den zu seinem Unternehmen gehörenden Bussen ist noch eine artverwandte Tätigkeit. Mit den beiden Reisen nach Berlin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 59. Jubiläum

Rz. 981 Für Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Jubiläumsfeier gelten die Grundsätze für Betriebsveranstaltungen (Rdn 525 ff.) (Mahlzeitengestellung bei Betriebsveranstaltungen siehe R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR). a) Arbeitnehmerjubiläum Rz. 982 Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums sind uneingeschränkt steuerpflichtig gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 33. Betriebsausflug

Rz. 514 → Betriebsveranstaltungen (Rdn 525 ff.)mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 18. Freiwillige Leistungen

Rz. 614 Der Begriff der freiwilligen (Zusatz-)Arbeitgeberleistungen umfasst i.d.R. solche Leistungen, die üblicherweise nicht vertraglich zugesagt werden, dennoch z.T. von Arbeitgebern erbracht werden. Zu nennen sind z.B.: Betriebsveranstaltungen, → § 21 Rdn 525 ff. Incentivereisen, → § 21 Rdn 969 ff. Kantinenessen, → § 21 Rdn 986 ff. Jubiläum, → § 21 Rdn 981 Personalrabatt, → § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Geschäftsjubiläum

Rz. 984 Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines Geschäftsjubiläums können, wenn im gesamt überwiegenden betrieblichen Interesse, steuerfrei bleiben, wenn die für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen erfüllt sind. Rz. 985 Die Zuwendungen sind als sonstige Bezüge (R 39b.2 LStR, § 39b Abs. 3 EStG) steuerpflichtig.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand des Auskunftsbegehrens der Anrufungsauskunft

Rn. 26 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die LSt-Anrufungsauskunft wird nur auf Anfrage eines Beteiligten erteilt (BFH vom 22.08.1957, IV 541/56 U, BStBl III 1957, 366). Das Auskunftsbegehren muss eine konkrete formelle oder materiell rechtliche Rechtfrage zum Gegenstand haben, welche sich auf eine lohnsteuerliche Vorschrift bezieht, die für den Steuereinbehalt, die Abführung der LS...mehr