Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.8 Sonderarbeitsverhältnisse

Für Beschäftigte in Altersteilzeit können Parallelen zum System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA (siehe Beitrag Leistungsentgelt Punkt 6.4.1) gezogen werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird nach dem Spiegelbildprinzip in der Arbeitsphase voll erarbeitet, hälftig ausgezahlt und zur anderen Hälfte in das Wertguthaben eingebracht. Um eine anteilige...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.5 Keine Einschränkung der Verwendung

§ 18a TVöD-VKA enthält weder einen Leistungsbezug noch eine andere Form der Differenzierung zwischen den Beschäftigten. Andererseits wird auch keine Differenzierung untersagt. Mithin haben die Betriebsparteien einen großen Spielraum, wie das Budget verteilt werden kann. Ob dies tatsächlich so von den Tarifvertragsparteien gewollt war, kann dahinstehen, da auch in den folgend...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Reichweite der Betriebsvereinbarung

3.5.1 Regelungsgegenstand Rz. 15 Regelungsgegenstand von Betriebsvereinbarungen können nur solche Fragen sein, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören, und zwar sowohl im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung als auch bei freiwilligen Vereinbarungen. Grundsätzlich können somit sämtliche Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.10 Die Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 43 Ebenso wie bei Tarifverträgen bedeutet der Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht, dass die Betriebsvereinbarung ohne jede Wirkung wäre. Vielmehr ordnet § 77 Abs. 6 BetrVG an, dass Betriebsvereinbarungen eine Nachwirkung entfalten. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung abgeschlossen wurden bzw. durch den Spruch der Einigungs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.9 Betriebsvereinbarungen und Betriebsübergang

Rz. 41 Wechselt der Inhaber eines Betriebs, so bleiben die bisherigen Betriebsvereinbarungen grundsätzlich in Kraft, ohne dass es irgendeines Transformationsaktes bedarf, sofern die Identität des Betriebs gewahrt bleibt.[1] Dies gilt sowohl für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gem. § 613a BGB als auch für die Gesamtrechtsnachfolge bei Erbschaft gem. § 1922 BGB. Die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Die rechtlichen Wirkungen von Betriebsvereinbarungen

3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsvereinbarungen

3.1 Begriff Rz. 6 Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Es handelt sich um eine kollektiv-rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, welche die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung und die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt und gestaltet. Praxis-...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 77 ist die zentrale Vorschrift für die Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In Abs. 1 wird klargestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsvereinbarungen hat und der Betriebsrat nicht in die Führung des Betriebs eingreifen darf. In den Abs. 2 bis 6 werden nähere Regelungen über das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.3 Wirkung der Regelungssperre

Rz. 23 Die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt absolut. Sie führt sogar dann zur Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen, wenn sie vor Inkrafttreten des Tarifvertrags abgeschlossen worden waren, sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die tarifliche Regelung oder sie den Wortlaut des einschlägigen Tarifvertrags übernehmen.[1] Hinweis Die Regelungssperre betrifft nicht die ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zustandekommen

Rz. 9 Betriebsvereinbarungen kommen entgegen dem irreführenden Gesetzestext wie sonstige Verträge auch dadurch zustande, dass die Vertragspartner entsprechende Willenserklärungen austauschen. Ein vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichneter Aushang des Arbeitgebers stellt nur dann eine förmliche Betriebsvereinbarung dar, wenn dieser Aushang gleichzeitig Vertragsqualität hat....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Begriff

Rz. 6 Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Es handelt sich um eine kollektiv-rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, welche die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung und die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt und gestaltet. Praxis-Beispiel Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Durchführungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 2 Die Durchführung betrieblicher Vereinbarungen obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen: Der Arbeitgeber ist zur tatsächlichen Umsetzung von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat verpflichtet. Im Rahmen dieser Pflicht muss er auch dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmer an Arbeitszeiten halten, die in einer Betriebsvereinbarung festgehal...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Die mit dem Betriebsrat verabredete Betriebsvereinbarung gilt räumlich für den Betrieb, in dem dieser gewählt wurde. Betriebsvereinbarungen für den Hauptbetrieb gelten auch nicht für einen Betriebsteil, der wegen seiner Eigenständigkeit oder weiten Entfernung als eigenständiger Betrieb gilt. Dies gilt auch dann, wenn für diesen Betriebsteil kein eigener Betriebsrat ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten. Wurde die Betriebsvereinbarung für "alle Beschäftigte" abgeschlossen, gilt diese im Zweifel auch für Leiharbeitnehmer.[1] Einer arbeitsvertraglichen Regelung, wonach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.11 Streitigkeiten

Rz. 47 Ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob eine Betriebsvereinbarung zustande gekommen ist und wie sie auszulegen ist, muss im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden werden. Der Betriebsrat kann im Beschlussverfahren jedoch nur eigene Rechte geltend machen. Er kann vom Arbeitgeber daher nicht im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Dur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Regelungsgegenstand

Rz. 15 Regelungsgegenstand von Betriebsvereinbarungen können nur solche Fragen sein, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören, und zwar sowohl im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung als auch bei freiwilligen Vereinbarungen. Grundsätzlich können somit sämtliche Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Man unterscheidet zwisch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Schriftform

Rz. 11 Das Gesetz verlangt für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Wahrung der Schriftform. Der Text der Vereinbarung ist also schriftlich niederzulegen. Auf derselben Urkunde müssen Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnen. Es reicht also nicht aus, wenn nur einseitig unterschriebene Urkunden ausgetauscht werden. Auch die Unterschrift unter die Fotokopie der von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bekanntgabe

Rz. 13 Der Arbeitgeber hat Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, von den für ihn geltenden Vereinbarungen Kenntnis zu erlangen. In welcher Weise dies geschieht, ist unerheblich, solange nur dieser Zweck gewahrt ist. Der Aushang am Schwarzen Brett ist die typische Form, jedoch reicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verbot des Eingriffs in die Betriebsleitung

Rz. 5 Die Regelung stellt ausdrücklich klar, dass der Betriebsrat nicht durch einseitige Handlungen in die Betriebsleitung eingreifen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sich rechtswidrig weigert, Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Praxis-Beispiel In einer Betriebsvereinbarung wurde vereinbart, dass die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13 Uhr genommen wird. Aus betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Der Vorrang des Tarifvertrags

Rz. 19 Die grundsätzlich sehr weite Regelungskompetenz der Betriebspartner wird durch § 77 Abs. 3 BetrVG eingeschränkt. Danach können Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Damit soll der Vorrang der Tarifvertragsparteien vor einer konkurrierend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4 Bindung an höherrangiges Recht

Rz. 18 Betriebsvereinbarungen dürfen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Sie dürfen also nicht Gesetzen zuwiderlaufen, insbesondere nicht dem Grundgesetz. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG zu nennen, der eine zentrale Gerechtigkeitsnorm darstellt und an den auch die Betriebspartner gebunden sind. Aber auch unterhalb dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 77 ist die zentrale Vorschrift für die Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In Abs. 1 wird klargestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsvereinbarungen hat und der Betriebsrat nicht in die Führung des Betriebs eingreifen darf. In den Abs. 2 bis 6 werden nähere Regelungen über das Zustandekomm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.2 Regelungssperre bei Tarifüblichkeit

Rz. 22 Die Regelungssperre gilt auch, wenn zwar aktuell keine tarifliche Regelung in Kraft ist, die Arbeitsbedingungen aber üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarifvertrag für die Branche repräsentativ ist, also die Mehrzahl der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt wird. Etwas anderes ist es, wenn in einer Bran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Gießereimechaniker (Profess... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz) und Hautschutzmitteln, E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.5 Herabsetzung der Arbeitszeit (Nr. 3)

Rz. 28 Das Befreiungsrecht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, das auf §§ 173 f. RVO zurückgeht, besteht für Personen, die zuvor wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes krankenversicherungsfrei waren und durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Arbeitsentgeltes krankenversicherungspflichtig werden. Die Regelung beruht auf dem Gedanken der Beibehaltung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Begriff des Kalenderjahres und Urlaubsjahres

Rz. 15 Hinweis Der Begriff des Urlaubsjahres ist nicht nur für die Frage, für welchen Zeitraum der Urlaubsanspruch entsteht, sondern auch prozessual in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung. Klagt ein Arbeitnehmer aus den Jahren 2017 bis 2020 Urlaub im Umfang von insgesamt 30 Tagen ein, so ist konkret anzugeben, aus welchem Jahr wie viele Urlaubstage stammen. Jedes ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 4 Anpassungsbedarf

Für Arbeitgeber besteht seit dem 1.1.2023 in vielerlei Hinsicht Anpassungsbedarf. Zunächst sind die (administrativen) Prozesse im Fall einer Krankmeldung anzupassen. Die bereits im Betrieb bestehenden Abläufe zur AU-Bescheinigung in Papierform sollten um ein standardisiertes Verfahren für die eAU-Bescheinigung erweitert werden. Hierbei sind insbesondere Vorgaben des Datenschu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der stationären Arbeitsbereiche am Standort des Forstbetriebs sowie der Arbeitsbereiche im Wald und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), Auswertung der Ergebnisse in Arbeitsschutzausschusssitzungen, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 3 Vertragsstrafen sind Werbungskosten

Von den Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern in diesem Sinne sind die gelegentlich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegten Vertragsstrafen zu unterscheiden. Vertragsstrafen wegen dienstlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber gefordert und vom Arbeitslohn einbehalten werden, mindern den steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrzeuglackierer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Ziel der Festlegung von Schwerpunkten der Beratungstätigkeit hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Belastungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz gefährdungsarmer Arbeitsstoffe und Unterstützung zur Substitution lösemittelhaltiger Lacke durch Wasserlacke im Sinne einer Begrenzung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 9.3.3 Sonderregelung für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Der Arbeitgeber ist bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.[1] Der Verschuldensmaßstab wird hier zugunsten des Arbeitgebers angehoben. Grund für die in § 15 Abs. 3 AGG enthaltene Privilegierung ist, dass der Arbeitgeber für die Folgen einer diskriminierenden kollektivrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 8.2 Allgemeine Schutzpflichten und Schulungs- bzw. Präventionsmaßnahmen

Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, konkrete geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Arbeitskollegen oder Dritte, wie etwa Kunden, zu treffen.[1] Was "erforderlich" ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht nach der subjektiven Einschätzung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Welch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 1 Ziel des Gesetzes: Benachteiligungsverbot

Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf zu verhindern oder zu beseitigen. Hinweis Begriffsabgrenzung Benachteiligung und Diskriminierung Der deutsche Gesetzgeber untersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der räumliche Anwendungsbereich findet weder in § 1 noch in den übrigen Vorschriften des EFZG Erwähnung. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.[1] Hinweis Die Anwendbarkeit des EFZG bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z. B. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland) rich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahntechniker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung nach Relevanz der Risikogruppen 1–4 gemäß BioStoffV, Beratung zum Einsatz geeigneter Arbeitsstoffe und ggf. Substitution gefährlicher durch gefährdungsfreie Substanzen, Hinweis darauf, dass am Arbeitsplatz nur die für eine Arbeitsschicht benötigte Menge an gefährlichen Arbeitsstoffen gelagert wird, Beratung zur Wichtigkeit desinfizierender Maßnahmen vor Benutzung der A...mehr