Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.1 Voraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Betriebsrat nach § 102 Abs. 5 BetrVG der Kündigung widersprochen hat. Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen: Es muss ordentlich gekündigt worden sein. Dem ist die außerordentliche Kündigun...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG mit der Begründung widersprechen, die Kündigung verstoße gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG. Z. B. können die Kriterien für die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung von den Betriebspartnern in Auswahlrichtlinien – häufig auch in Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.6 Entbindungsantrag des Arbeitgebers

Das BetrVG regelt in § 102 Abs. 5 unter bestimmten Voraussetzungen als Folge des Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung schon während des Kündigungsschutzprozesses. Nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber sich auf Antrag durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung von der Beschäftigungspflicht entbinden lassen. Vor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.6 Streitigkeiten

Die Frage, ob eine Einrichtung dem BPersVG, dem BetrVG oder einem Landespersonalvertretungsrecht unterliegt, kann selbstständiger Verfahrensgegenstand sein. Selbstverständlich kann dies auch als Vorfrage im Rahmen geltend gemachter Rechte aus dem BPersVG oder den anderen Vertretungsgesetzen durch das in der Hauptsache zuständige Gericht entschieden werden. Soll im Verfahren ge...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.1 Nicht ausreichende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Sozialauswahl

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen mit der Begründung, der Arbeitgeber habe bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend beachtet. Hierzu ist der Betriebsrat leicht in der Lage, da der Arbeitgeber ihm unaufgefordert die Gründe mitzuteilen hat, die ihn zur Auswa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch nach den Grundsätzen des Großen Senats

Neben dem gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es den sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Dieser beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Der Große Senat des BAG maß mit seinem grundlegenden Beschluss vom 27.2.1985 den ideellen Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers einen verfassungsrechtlichen Rang bei. Angesichts der in A...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.4 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung widersprechen, die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich. Der Betriebsrat muss mitteilen, welche für den Arbeitgeber zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen infrage kommen und dass nach Abschluss der Maßnahme die ...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 5 Zuständigkeiten des Arbeitgebers beim Thema psychische Belastung

Ganz allgemein sind Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz dafür zuständig, Gesundheit und Leben ihrer Belegschaft zu schützen. Lange Zeit wurde darunter vorwiegend die Verhütung von Unfällen und anderen körperlichen Schädigungen verstanden. Mit der Zunahme von psychischen Störungen als Ursache für Arbeitsunfähigkeit verlagert sich auch der Zuständigkeitsbereich der Unternehme...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.2 Verhältnis der anderen Regelungen zur Gleichbehandlung zum AGG

Auch die anderen Regelungen zur Gleichbehandlung bzw. sonstige Benachteiligungsverbote bleiben durch das AGG unberührt (z. B. § 4 Abs. 1 und 2 TzBfG, § 75 BetrVG, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 612a BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).[1] Soweit es sich um den Diskriminierungsschutz im engeren Sinne handelt, treten auch sie oftmals hinter das AGG als die lex specialis zurück. Das AGG will ...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 3 Weitere Regelungen zur Gleichbehandlung

Andere nationale Benachteiligungsverbote: § 3 EntgeltTranspG Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts § 4 Abs. 1 TzBfG Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten § 4 Abs. 2 TzBfG Verbot der Benachteiligung von befristet Beschäftigten § 164 Abs. 2 SGB IX Verbot der Benachteiligung von schwerbehinderten Beschäftigten § 75 Abs. 1 BetrVG Grundsätze für die Be...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 1 Begriff des Ehrenamts

Eine genaue gesetzliche Definition des "Ehrenamts" besteht nicht. Dem Begriff nach ist eine ehrenamtliche Tätigkeit dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht um des Geldes oder eines anderen materiellen Vorteils willen, sondern ohne Vergütung und darum "ehrenhalber" ausgeübt wird. Aus der Geschichte des Ehrenamts heraus ist dabei die ehrenamtliche Tätigkeit auf gemeinnützige Ar...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.2 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 3.1 TVöD-E)

Absatz 1 § 3.1 TVöD-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 7.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 7.2 Desk Sharing

Desk Sharing mit Dockingstationen für den Laptop ermöglichen ein flexibles Arbeiten im gesamten Unternehmen. Es wird häufig auch in agilen Arbeitswelten/Open Space Offices gelebt. Unter Desk-Sharing wird ein Bürokonzept verstanden, bei dem sich mehrere Beschäftigte innerhalb einer Organisationseinheit des Arbeitgebers eine festgelegte Anzahl von Arbeitsplätzen teilen.[1] Oft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 7.3 Co-Working

Co-Working-Spaces sind zumeist von externen Anbietern an Freiberufler, einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen vermietete sofort benutzbare Büroräume. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz auf Zeit. Dabei ist eine stundenweise Mietdauer genauso möglich wie über Monate oder auch Jahre. In Co-Working-Büros steht den Nutzern eine komplett eingerichtete ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 2.2 Frist

Rz. 3b Eine Abfindungszahlung nach §§ 3, 8 Abs. 2 BetrAVG ist nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet ist, eine Unverfallbarkeit gemäß § 1b BetrAVG festgestellt worden ist und hinsichtlich der Höhe der Abfindung kein Abfindungsverbot besteht. Denn nach dem BetrVG sind in diesen Fällen Abfindungen nur bis zu einer bestimmten Höhe zulässig, die Höhe rich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.5 Weitere Unterrichtungspflichten (Abs. 5 und 7)

Rz. 12 Durch Mitunterzeichnung bzw. durch Unterrichtung werden Betriebs- oder Personalrat, sowie durch Unterrichtung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (soweit vorhanden) wird gewährleistet, dass diese ihren Aufgaben nach § 89 BetrVG bzw. § 81 PersVG und nach dem SGB VII nachgehen können. Nach Abs. 7 sind die Arbeitsschutzbehörden zu beteiligen. Der allgemeinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 2 Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, ggf. durch einen Spruch, die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit zu ersetzen. Der Spruch der Einigungsstelle stellt rechtlich eine Betriebsvereinbarung dar (§ 77 Abs. 1 BetrVG). Damit ist der Einigungsstelle – wie auch Arbeitgeber und Betriebsrat – die Befugnis verliehen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / Zusammenfassung

Überblick § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle, die entscheidet, wenn in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande kommt. Außerdem kann sie bei entsprechender gesetzlicher Regelung auch Konflikte auf organisatorischem Gebiet verbindlich entscheiden. Sie ist von Arbeitgeber und Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1 Grundsätze

Die in § 87 Abs. 1 BetrVG normierten Mitbestimmungsrechte erstrecken sich auf alle Betriebe, in denen ein handlungsfähiger Betriebsrat amtiert. Die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ist nicht von einer bestimmten Betriebsgröße abhängig. Die Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten durch einen Tarifvertrag wird überwiegend für zulässig e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.1 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Einzelfallmaßnahmen

Die Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen in der Regel nur in allgemeinen, kollektiven Angelegenheiten und nicht bei Einzelfallmaßnahmen ohne Bezug zur übrigen Belegschaft. Praxis-Beispiel Kein Mitbestimmungsrecht in Einzelfällen: Festlegung einer individuellen Arbeitszeit für einen einzelnen Arbeitnehmer im Hinblick auf besondere persönliche Belange Anordnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.2 Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt auch in den sogenannten Eilfällen bestehen, in denen eine baldige Regelung erfolgen muss, der Betriebsrat aber noch nicht seine Zustimmung erteilt hat. Ein Eilfall liegt regelmäßig vor, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, aber der Zeitpunkt des Ereignisses nicht ohne Weiteres vorhersehbar ist (Lkw stand im Stau und muss no...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 1 Bildung der Einigungsstelle

Lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht im Verhandlungswege ausräumen, so entscheidet in fast allen der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten auf Antrag einer der beiden Parteien die Einigungsstelle. § 76 BetrVG schreibt (zwingend) vor, dass zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.3 Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

In Notfällen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sein. Ein Notfall soll dann vorliegen, wenn eine plötzliche, nicht vorhersehbare Situation eintritt, die zur Verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt.[1] Praxis-Beispiel Wann liegt ein "Notfall" vor? Bei Ausbruch eines Brandes, beim Auftreten einer Überschwemmung o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.2 Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann danach zum Schutz seines Mitbestimmungsrechtes aus § 87 Abs. 1 BetrVG schon vorbeugend die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Handelns bei Androhung eines Ordnungsgeldes verlangen. Diese Möglichkeit besteht auch außerhalb der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG; ein grober Verstoß des Arbeitgebers gegen die Mitbestimmungsrechte ist keine Voraussetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 4 Kosten

Nach § 76a BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einigungsstelle. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift erhalten diejenigen Beisitzer, die dem Betrieb angehören, für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sind aber von ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Arbeitsvergütung entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen. Der Vorsitzende und der Beisitzer, die nicht dem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 3 Verfahren

Das Verfahren beginnt mit einer Anhörung und dem Versuch einer gütlichen Einigung. Häufig kommt es dabei zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die das Einigungsstellenverfahren beendet. In anderen Fällen muss eine Entscheidung ("Spruch") durch Beschluss getroffen werden. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei sich der Vorsitzende zunächst der Stimme zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2 Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat in einer nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß, so verletzt er seine gegenüber dem Betriebsrat bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. Der Betriebsrat kann dann die Rückgängigmachung, der Maßnahme verlangen, oder die Unterlassung.[1] Dabei steht der Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.2 Möglichkeiten zu Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen (s. o.). Einer Regelung durch Betriebsvereinbarung, wie sie infolge des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG auch zunehmen werden, sollte man daher durchaus offen gegenüberstehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, nicht jedoch um eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Home- oder Mobile-Office zuzuweisen.[1] Ein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Stiftung & Co. (KG)

Rz. 78 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG) übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, wird dieser in aller Regel umfangreich zu beteiligen sein. Es kommen mehrere Mitbestimmungsrechte in Betracht. Ihrer Relevanz nach geordnet sind dies die Folgenden: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Verhalten/Leistung der Arbeitnehmer): Sämtliche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Apps (vgl. Container Apps) dürften mindestens über die üblichen Protokoll...mehr