Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind; generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, di...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Abschluss einer Dienstvereinbarung

Das Zustandekommen einer Dienstvereinbarung ist in § 63 Abs. 2 BPersVG geregelt. Hiernach werden Dienstvereinbarungen durch die Dienststelle und Personalrat gemeinsam vereinbart, sind in schriftlicher oder elektronischer Form abzuschließen und in geeigneter Weise bekanntzumachen. Parteien der Dienstvereinbarung sind die Dienststelle, die durch den Dienststellenleiter repräsen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Allgemeines

Die Dienstvereinbarung ist das Gegenstück zur Betriebsvereinbarung im öffentlich-rechtlichen Bereich und dieser nachgebildet. Insoweit stellen Dienstvereinbarungen für die Beschäftigten ein unmittelbar geltendes Recht dar und sind wesentliche Gestaltungsmittel der Mitbestimmung. Im Verhältnis zur Betriebsvereinbarung hat die Dienstvereinbarung jedoch eine erheblich geringere...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.4 Inhalt/Umfang

Zu ersetzen sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. Aufwendungen; eine Vereinbarung über einen Pauschalaufwendungsersatzes ist demnach grds. unzulässig. Ausnahmen können sich ergeben, soweit Pauschalierungen gesetzlich vorgeschrieben oder nach der Verkehrsanschauung üblich sind, insbes. bei regelmäßig entstehenden Aufwendungen. Voraussetzung ist hierbei, dass in de...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.12 Gerichtliche Geltendmachung

Dienstvereinbarungen unterliegen als Rechtsnormen mit Außenwirkung der gerichtlichen Kontrolle. Diese umfasst neben der reinen Rechtskontrolle auch eine Billigkeitskontrolle.[1] Die Verwaltungsgerichte sind gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG zuständig für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Hierbei entscheidet das Gericht im Beschluss...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung[1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Evakuierungsübungen: Planun... / 2 Planung

Die Planung der Evakuierungsübung übernimmt i. d. R. der Unternehmer mit dem ggf. vorhandenen Brandschutzbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Da der Betriebs- oder Personalrat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht besitzt, muss er ebenfalls bei der Planung mit einbezogen werden (§ 87 BetrVG). Praxis-Tipp Feuerwehren einbeziehen Grundsätzlich ist es für Feuerw...mehr

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Homeoffice und mobile Arbei... / 7 Mitbestimmung

Mit Wirkung zum 18.6.2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Hierdurch wurde § 87 Abs. 1 BetrVG um ein neues Mitbestimmungsrecht erweitert. Dieses bezieht sich auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Das Mitbestimmungsrecht umfasst dabei nur die Ausgestaltung, also das "wie" der ...mehr

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Homeoffice und mobile Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Coronavirus stellt derzeit viele Arbeitgeber vor Herausforderungen. Für diejenigen Arbeitnehmer in Betrieben, die nicht direkt von Corona-Infektionen betroffen sind, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern und eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hier bietet sich – soweit arbeitsorganisatorisch möglich – der verstär...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4 BetrVG

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, soll § 5 Abs. 4 BetrVG in Zweifelsfällen als Auslegungsregel eine Entscheidungshilfe geben. Danach ist im Zweifel leitender Angestellter, wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1 Begriff des Leitenden Angestellten

Die Abgrenzung des "normalen" Arbeitnehmers zum leitenden Angestellten hat vor allem betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist für den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig. Der leitende Angestellte unterfällt damit auch nicht den Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Es ist nach der Recht...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.2 Generalvollmacht oder Prokura

Die Generalvollmacht kommt in der Praxis eher selten vor. Es handelt sich um eine Vollmacht zur Führung des gesamten Geschäftsbetriebs oder aber zur Besorgung eines wesentlichen Teils der Geschäfte des Vollmachtgebers. Der Begriff der Prokura ist in § 49 Abs. 1 HGB geregelt. Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtsha...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.3 Bedeutende unternehmerische Aufgaben

Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist leitender Angestellter, wer regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Weiterhin muss der Angestellte die Entscheidungen im Wesentliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.1 Selbstständige Einstellung und Entlassung

Der leitende Angestellte muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber berechtigt sein, selbstständig einzustellen und zu entlassen. Es reicht nicht aus, dass er nur zur Einstellung oder nur zur Entlassung befugt ist. Es müssen beide Berechtigungen kumulativ gegeben sein.[1] Hiervon abzugrenzen ist der Angestellte in leitender Stellung nach § 14 KSchG. Bei diesem reicht es aus, da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.5 Streitigkeiten

Streitigkeiten über den Status eines Angestellten als leitender i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat, der Arbeitgeber, der betroffene Angestellte und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl der Wahlvorstand, der Sprecherausschuss sowie die im Betrieb vertretene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2 Die Rechtsstellung des leitenden Angestellten

Der leitende Angestellte ist Arbeitnehmer wie jeder Angestellte im Betrieb auch. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG, wonach die besonderen Merkmale nach dem Arbeitsvertrag erfüllt sein müssen. 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der ...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.3 Verpflichtete Arbeitgeber

Zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements sind alle Arbeitgeber verpflichtet. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Insbesondere ist die Kleinbetriebsgrenze des § 23 KSchG in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Auch ob es eine Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX (Betriebs- oder Personalrat) gibt, ist insoweit ohne Bedeutung[1]; und zwar unabhängi...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.3 Pflichten des Betriebs- oder Personalrats

Der Betriebs- oder Personalrat hat gemäß § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Über die gesetzlich normierte Überwachungspflicht hinaus ist der Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, in dem Verfahren zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss

Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat ist daher für leitende Angestellte nicht zuständig. Damit die leitenden Angestellten nicht ohne Interessenvertretung bleiben, können sie nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) einen Sprecherausschuss wählen. Erforderlich ist, dass i...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.3 Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Gemäß § 122 InsO kann der Verwalter, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande kommt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung beantragen, ohne dass das Verfahren nach § 112 BetrVG durchgeführt wird. Davon unberührt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im Insolvenzverfahren nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich, wobei die Eröffnung des Verfahrens kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist. Der allgemeine und besondere Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.3 Übergang von Rechten und Pflichten (Abs. 3)

Rz. 9 Die Rechte und Pflichten einschließlich des Vermögens gehen auf den MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts über (Satz 1). Der Zeitpunkt richtet sich nach Abs. 1 Satz 4 (Ablauf des Monats, in dem die Satzung genehmigt wird). Zum selben Zeitpunkt tritt der MD als Sozialpartner in die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse des eingetragenen Vereins ein (Satz 2). Rz. 9a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9 Sozialplan

Der Sozialplan ist nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderungen entstehen. In einem Sozialplan dürfen weder rückständige Lohnforderungen erlassen werden, noch dürfen Lohnkürzungen für die Zukunft vereinbart werden. 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3 Betriebsänderung

Die §§ 125–127 InsO bieten Instrumentarien zur erleichterten Durchsetzung des Personalabbaus. Der erleichterte Personalabbau ist vor allem deshalb erforderlich, um die Entgeltforderungen gering zu halten. Darüber hinaus soll es dem Insolvenzverwalter ermöglicht werden, den Betrieb des Schuldnerunternehmens an einen Dritten zu veräußern. Für einen Käufer ist es von besonderer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.4 Mitbestimmung der Interessenvertretung

Umstritten ist, in welchem Umfang die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch nehmen kann. Im Rahmen der Betriebsverfassung kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG in Betracht.[1] Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat bei Krankenrückkehrgesprä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.2 1. Schritt: Erkennen der Notwendigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Es ist Sache des Arbeitgebers, die Notwendigkeit zu erkennen, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beginnen. Er hat die Initiativlast.[1] Dazu wird er sich in der Regel der Fehlzeitenstatistik bedienen. Zu beachten ist hier, dass die EDV-gestützte Auswertung der Fehlzeiten mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG). Erfolg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 5 Das betriebliche Eingliederungsmanagement als betriebliche Einrichtung

Während das betriebliche Eingliederungsmanagement in dem bisher beschriebenen Sinne der Legaldefinition in § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX entspricht und von einem Tätigwerden des Arbeitgebers erst bei Vorliegen der mehr als 6-wöchigen Arbeitsunfähigkeit ausgeht, sieht § 167 Abs. 4 SGB IX die finanzielle Förderung eines institutionalisierten betrieblichen Eingliederungsmanagement...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Gesetzliche Pflicht von Arbeitgeber und Interessenvertretung

Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist für den Arbeitgeber wie für die Interessenvertretung eine gesetzliche Pflicht und steht nicht etwa in deren Ermessen. Allerdings ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar sanktioniert ist, vor allem keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sodass im Ergebnis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.3 Zustimmung des Beschäftigten

Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die vorherige Zustimmung des Beschäftigten (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Diese hat der Arbeitgeber einzuholen, nachdem er den Beschäftigten über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert hat. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden. Verweigert der Beschäf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Grundlagen

Der Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist im Gesetz nur in groben Zügen geregelt und bietet daher für den Arbeitgeber und die Interessenvertretung, ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung, ausreichend Freiraum für eine betriebsbezogene Regelung. So haben Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auch weitgehende Freiheiten zur Ausgestaltung des betrieblichen E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 1.1 Ausgangslage

Die Antragstellerin (Arbeitgeber) befasst sich mit der Herstellung, dem Vertrieb sowie der Installation und Wartung von Aufzügen, Fahrtreppen und anderen Transportsystemen. Sie beschäftigt in 39 Niederlassungen in Deutschland insgesamt etwa 2.800 Arbeitnehmer. Eine der Niederlassungen der Antragstellerin befindet sich in H. Der Betriebsrat der Niederlassung in H. ist der Ant...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 2.1 Betriebsverfassungsrechtliche Problematik

Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterliegen der zwingenden betrieblichen Mitbestimmung[1] nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über diese Maßnahmen und ihre Durchführung nicht einigen, wird eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingerichtet, deren Entscheidungen natürlich gerichtlich überprüfbar sind. Im hier entschiedenen Fall kommt hinzu, das...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 1.2 Urteilsspruch

Das LAG Saarland hat wie die Vorinstanz (ArbG Neunkirchen, Beschluss v. 17.2.2010 – 2 BV 10/09) den Spruch der Einigungsstelle aufgehoben. Zwar sei der Gesamtbetriebsrat – entgegen seiner Auffassung – nicht primär zuständig. Darauf komme es aber im vorliegenden Verfahren gar nicht an, da der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben sei, weil er rechtlich falsch sei. Ohne vorher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisatorische und diszip... / 2.2.1 Grundsätze des ASiG

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in § 8 Abs. 2 ASiG, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs zu unterstellen, ist ein Struktur prägender Grundsatz dieses Gesetzes. Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber zur Schaffung einer entsprechenden Stabsstelle und beinhaltet die Unterstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ruhezeit, Ruhepausen / 2.3 Pausenzeiten für Jugendliche

Für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren gelten abweichende Pausenregelungen (§ 11 JArbSchG): max. unterbrechungsfreie Arbeitszeit: 4,5 Stunden Pausenzeiten: mind. 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden Arbeitszeit, mind. 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden kürzeste Pausenzeit: mind. 15 Minuten Wann Pausen gemacht werden oder ob die Gesamtpausendauer in Pausen von je 15 ...mehr