Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Rationalisierungsschutz / 11.7 Ansprüche aus RatSchTV Ang neben Sozialplan/Abfindungen nach § 1a KSchG/§§ 9, 10 KSchG

Der RatSchTV Ang besteht grundsätzlich neben Sozialplänen, Abfindungen und anderen Leistungen, die der Abmilderung sozialer Härten nach Rationalisierung dienen. Keine der anderen Leistungen wird verdrängt; stattdessen kann es allenfalls zu einer Anrechnung der anderweitigen Ansprüche auf die Ansprüche aus dem RatSchTV Ang kommen. Der Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG ist...mehr

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Rationalisierungsschutz / 8 Anrechnung anderer Leistungen, Belehrung des Angestellten

Gemäß § 10 RatSchTV Ang ist zu prüfen, ob Leistungen, die dem Angestellten nach anderen Bestimmungen zu den gleichen Zwecken gewährt werden, vorliegen. Diese sind auf die Ansprüche nach dem RatSchTV Ang anzurechnen. Zu solchen anrechenbaren Leistungen gehören z. B. gesetzliche oder durch Vertrag vereinbarte Abfindungsansprüche gegen den Arbeitgeber (§§ 9, 10 KSchG; § 113 Bet...mehr

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Rationalisierungsschutz / 4 Unterrichtungspflicht/Beratungspflicht

Nach § 2 des Tarifvertrags ist der Personalrat/Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten. "Rechtzeitig" meint den Zeitpunkt, in dem die Änderung konkret beabsichtigt ist und feststeht, dass die beabsichtigte Maßnahme voraussichtlich für Angestellte auch zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung von Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 216a mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) dem Vierten Kapitel des SGB III über Leistungen an Arbeitnehmer (neuer Zehnter Abschnitt mit der Überschrift "Transferleistungen") angefügt. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGB...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.1 Personalanpassungsmaßnahmen bei Betriebsänderung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 19 Anknüpfungspunkt der Personalanpassungsmaßnahmen nach Abs. 3 Nr. 1 ist der Betrieb. Es gilt der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des Betriebes ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mithilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt. B...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.1 Transferkurzarbeitergeld (Abs. 1)

Rz. 10 Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kug zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeitergeld) nach Abs. 1, wenn und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, die betrieblichen Voraussetzungen erf...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 110 ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.10 Verfahren

Rz. 62 Transferkurzarbeitergeld nach § 111 setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Krodel, in: Niesel, SGB III, § 216b Rz. 2). Betriebsvertretung kann der Betriebsrat oder Personalrat sein sowie die besonderen Interessenvertretungen in der Seeschifffahrt (Bordvertretung, Seebetriebsrat ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.4 Persönliche Voraussetzungen (Abs. 4)

Rz. 35 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind nach Abs. 4 erfüllt, wenn der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt, nicht vom Bezug von Kug ausgeschlossen ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.6 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 6)

Rz. 43 Nach § 111 Abs. 6 Satz 1 gelten für die Anzeige des Arbeitsausfalls § 99 entsprechend. Nach § 99 Abs. 1 Satz ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug . Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.2 Istentgelt

Rz. 14 Istentgelt ist das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile, Abs. 1 Satz 2. Das Istentgelt umfasst Zuschläge, Zulagen und Auslösungen, soweit diese Entgeltbestandteile beitragspflichtig sind (Mutschler, in: NK-SGB III, § 106 Rz. 27). Entgelte für Mehrarbeit sind (leistungsminder...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.3 Einfachrechtliche arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote

Rz. 10 § 4 TzBfG ist im Verhältnis zu den einfachrechtlichen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverboten des AGG und § 75 Abs. 1 BetrVG die speziellere Norm, soweit es um die spezifische Ungleichbehandlung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten geht.[1] Ein Anspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) kann neben einem Anspruch aus § 4 TzBfG bestehen. § 4 TzBfG e...mehr

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Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

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Entgelt / 4.1.5 Mitbestimmung

Der Arbeitgeber trifft in Bezug auf die leistungsbezogene Stufenlaufzeitverkürzung oder Stufenlaufzeitverlängerung eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, indem er die Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzt oder verlängert, unterliegt seine Entscheidung nicht der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats. Bestehen aber vom Einze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Pflicht zur Einholung von Stellungnahmen (§ 232 Abs. 1)

Rn 3 Weist das Gericht den Plan nicht zurück, hat es den Insolvenzplan den in § 232 Abs. 1 Nr. 1–3 genannten Personen/Institutionen zuzuleiten. Das Gericht ist verpflichtet, den Plan gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 1 an den Gläubigerausschuss (§§ 67 ff.), den Betriebsrat (§§ 87 ff., 92 ff. und 106 ff. BetrVG) und den Sprecherausschuss der leitenden Angestellten (SprAuG) zur Stellungna...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

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Personalakten richtig führen / 5 Die elektronische Personalakte

Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsra...mehr

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Personalakten richtig führen / 2.2 Organisation und Art und Weise der Aktenführung: Arbeitgebersache

Aus dem Fehlen einer Rechtspflicht zur Anlage und Führung von Personalakten folgt auch, dass der Arbeitgeber nach seinem Organisationsermessen frei entscheidet, ob er die Unterlagen konventionell ablegt, in Karteiform führt oder elektronisch speichert oder auf andere Weise sammelt. Existieren neben der Hauptpersonalakte noch Neben- und/oder Sonderakten, dann kann der Mitarbei...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.2.1 Einsicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gegenstand des Einsichtsrechts Das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf solche Akten, die einen bestimmten Arbeitnehmer in seinem individuellen Arbeitsverhältnis unmittelbar berühren. Deshalb ist keine Einsicht in Gemeinschaftsakten zu gewähren, die ausschließlich im betrieblichen Interesse und zu betrieblichen Zwecken angelegt sind und dabei auch Mitarbeiter namentlich erwä...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.2 Einsicht durch den Mitarbeiter

Gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Einsicht in die über ihn geführten Personalakten; hierzu gehören auch alle Angaben über die Person sowie die vertraglichen Vereinbarungen und Unterlagen über das Arbeitsverhältnis. Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers umfasst auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer entschlüsselte Angaben verschlüss...mehr

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Personalakten richtig führen / 6 Aufbewahrung der Akten ausgeschiedener Mitarbeiter

In Betrieben werden Akten ausgeschiedener Mitarbeiter häufig jahrzehntelang aufbewahrt. Die Auffassung, hierzu sei der Arbeitgeber verpflichtet, ist weit verbreitet. Hier ist zu differenzieren: Abrechnungsunterlagen Dieselben Vorschriften vorwiegend steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur, die den Arbeitgeber verpflichten, überhaupt (Abrechnungs-) Unterlagen über den ...mehr

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Personalakten richtig führen / 8.1 Gegenerklärung

Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Mitarbeiter berechtigt, der Personalakte Erklärungen zu ihrem Inhalt beizufügen. Der Gesetzgeber räumt dem Mitarbeiter auf diese Weise die Gelegenheit ein, die Personalakte so zu ergänzen, dass die darin enthaltenen Vorgänge ein seines Erachtens objektiv richtiges Bild widerspiegeln. Stößt deshalb ein Mitarbeiter bei der Akteneinsicht auf Schr...mehr

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Personalakten richtig führen / 1 Begriff der Personalakte

Eine gesetzliche Definition der Personalakte gibt es nur für den öffentlichen Dienst. Danach umfasst sie "alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten Daten, (…), soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen".[1] Das BetrVG 1972 brachte in § 83 erstmals eine – auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu beachtende – gesetzlic...mehr

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Personalakten richtig führen / 1.2 Abgrenzungen

Es ist grundsätzlich unerheblich, ob die zur Personalakte im Rechtssinne zählenden Unterlagen vor oder nach der Einstellung des Arbeitnehmers entstanden sind. Deshalb gehören zur Personalakte: Bewerbungsunterlagen, Auskünfte von Dritten, graphologische und testpsychologische Gutachten. Für die Praxis dürfte es sich empfehlen, vertrauliche Mitteilungen Dritter sowie die grapholog...mehr

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Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

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Personalakten richtig führen / 1.1 Materieller und formeller Personalaktenbegriff

Die Personalakte ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts "eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen". Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verh...mehr

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Personalakten richtig führen / 9.2 Sensible Daten

Unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers möglich. Sie ist hiernach insbesondere dann zulässig, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / E. Kostentragung nach § 80 BetrVG

Rz. 32 Neben der Zuziehung eines Rechtsanwaltes im Rahmen von § 40 BetrVG kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen i.S.v. § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Die Ausübung dieses Rechts bedarf der näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Thema, Person, Kosten, Zeitpunkt). Bei Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat zu seiner Unterstützun...mehr

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§ 9 Muster / IV. Muster: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut

Rz. 6 Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Hinweisblatt Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestand...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 4 Neben einer Vertretung des Arbeitgebers oder des Betriebsrats kann der Rechtsanwalt auch selbst Rechtsträger sein, wenn er zu einem Mitglied der Einigungsstelle berufen wird. Fraglich ist, ob und ggf. welche Vergütung er für diese Tätigkeit beanspruchen kann. Rz. 5 Der Vorsitzende und die betriebsfremden Beisitzer der Einigungsstelle haben nach § 76a Abs. 3 BetrVG gegen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / A. Der Betriebsrat als Mandant

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko eingeht. Rz. 2 Kommt ein Betri...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe oben § 6 Rdn 4). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 23 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 43 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[27] Rz. 44 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 50 Während es für die ARB 75 noch streitig war, ob betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten für den Arbeitgeber versichert waren,[37] bestimmt § 3 Abs. 2b ARB 94/2000, dass Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht nicht besteht. Durch die "Liberalisierung" des Versicherungsrechts soll der Grundsatz der Vertrags...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / B. Der angefochtene Betriebsrat als Mandant

Rz. 14 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / C. Die Vergütung von Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 13 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[17] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflich...mehr