Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dieser Stelle auf HdR-E, PublG § 5, Rn. 8...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Teilnahmepflicht

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht nur wegen der großen Bedeutung der Überwachungspflicht des AR, sondern auch um eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidung des AR zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den AP verpflichtet, an den Verhandlungen des AR oder des Prüfungsausschusses über die in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Vorlagen teilzunehmen. Die frühere Einschrä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besteuerung von Leistungen aus Verträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Satz 1 Buchst b EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für die Basis- oder Rürup-Rente; sie ist mit dem AltEinkG (> Rz 4) als eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung in die durch den Abzug der Beiträge als SA staatlich geförderte Basisversorgung aufgenommen worden. Zu den Merkmalen dieser vom Erleben abhängigen Rente > Rürup-Rente. Rz. 41 Stand: ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 fordert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sowohl von der Vermögenslage als auch von der Finanzlage als auch von der Ertragslage des UN. Zur Vereinfachung werden die Begriffe der VFE-Lage teilweise auch unter dem Begriff "wirtschaftliche Lage" oder "wirtschaftliche Verhältnisse" eines UN zusammengefasst (vgl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung" (Küting/Grau/Seel, DStR 2010, Beilage Nr. 5 zu Heft 22, S. 33 (36)) durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem UN die Mehrh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufgaben der Prüfung

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG ist Teil der gesetzlichen Überwachungspflicht und obliegt dem gesamten AR. Sie kann gemäß § 107 Abs. 3 Satz 7 AktG weder an einzelne (sachverständige) AR-Mitglieder noch an einen Ausschuss zur alleinigen Beschlussfassung delegiert werden. Zulässig ist aber die Vorbereitung der eigenen Prüfung durch ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstler

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt und Einzelfragen behandelt (zuletzt BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638 = EStG-Kartei § 19 EStG 1.5 unter I); dort auch zur Lohnabrechnung nach ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte die AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungsp...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Angaben zum Ergebnis der Abschlussprüfung der Originalfassung des Abschlusses

Rn. 72 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Obwohl bei einer vom Original abweichenden Darstellung der BV nicht hinzugefügt werden darf (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 70f.), soll der Leser der modifizierten Fassung über das Ergebnis der AP informiert werden. Daher ist nach § 328 Abs. 2 Satz 3 anzugeben, zu welcher der in § 322 Abs. 2 Satz 1 genannten zusammenfassenden Beurteilungen des Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Beitragsrechtliche Beurteilung bei Entgeltumwandlung

Verlangt allein das Beitragsrecht der Sozialversicherung für bestimmte Tatbestände ein Zusätzlichkeitserfordernis, führt dies im Falle einer Entgeltumwandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 1.3 Alter

Das Skelettwachstum ist erst mit ca. 21 Jahren abgeschlossen. Beschäftigte gelten bis dahin im Rahmen der Beurteilung durch die Leitmerkmalmethode als vermindert belastbar. Sie sind im Umgang mit der Last und dem eigenen Körper wenig erfahren und oft risikobereiter. Motiviert zu zeigen, was sie alles können, belasten sie sich zu stark. Wichtig Präventionsarbeit Besonders in jun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 1.1 Geschlecht

Beim Einsatz von Frauen ist zu bedenken, dass deren Körperkraft im Durchschnitt nur 2/3 der des Mannes beträgt. Geringere Skelettmaße verkleinern die Fläche der Wirbelkörperdeckplatten und Bandscheiben für die auftretenden Druck- und Scherkräfte. Das bedeutet eine höhere Belastung der Wirbelsäule bei gleicher Arbeitsanforderung. Der offene Beckenboden kann die Druckkräfte bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.3 Fortbildungskosten

Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst ist und die Verfolgung privater Interessen (z. B. Erholung, Bildung, Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises) nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.2 Rechtslage ab dem 1.1.2023

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] neu geregelt. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung lt. JStG 2022 entsprechen den b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden zunehmend Aufgaben mithilfe der Digitalisierung teilautomatisiert. Damit gewinnen Theme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Weitere Abschlussbestandteile / 4.2 Segmentberichterstattung

Nach dem Conceptual Framework soll der Abschluss die Beurteilung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Bei Unternehmen, die unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und/oder in ganz unterschiedlichen Ländern tätig sind, ist eine solche Beurteilung schwierig, wenn nur hoch aggregierte, das Gesamtunternehmen betreffende Daten vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 9 Zusammenfassung

Beim Ansatz des Anlagevermögens ergeben sich Unterschiede zwischen IFRS und HGB vor allem für Entwicklungsaufwendungen, die nach IFRS (bei verlässlicher Abgrenzung von Forschungsaufwendungen) aktivierungspflichtig sind, während nach HGB nur ein Wahlrecht zur Aktivierung besteht. Bei der Zugangsbewertung sehen die IFRS im Unterschied zum HGB eine Einbeziehung von Rückbaupflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.4 Faktische Verpflichtungen vs. Aufwandsrückstellungen – Theorie und Kasuistik

Die zuletzt behandelten Restrukturierungsrückstellungen haben in vielen Fällen tatsächlich den Charakter von Aufwandsrückstellungen und sind damit ein Systembruch. IAS 37 versucht diesen Systembruch zu überdecken. Durch die Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans an die Betroffenen soll bei diesen eine Erwartungshaltung entstehen, die zu einer faktischen Verpflichtung führt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Mehrkomponentengeschäfte

Der Vertrag setzt den Rahmen für die Bilanzierung, ist aber noch nicht das Bilanzierungsobjekt. Das Unternehmen hat seine Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Dabei gilt: ein Vertrag oder die Summe der zusammengefassten Verträge kann mehrere eigenständige Leistungsverpflichtungen umfassen, die je eigenen Regelungen hinsichtlich des Realisationszeitpunkts unterliegen. ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 6 Materiality-Grundsatz

Der Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) überlagert vor allem die Ausweis- und Bewertungsvorschriften zum Jahresabschluss. Er kann es gebieten oder zulassen, in der Regel separat auszuweisende, aber im konkreten Fall unwesentliche Posten mit anderen Posten zusammenzufassen (Ausweis), auf eine an sich gebotene, im konkreten Fall aber unwesentliche Abzinsung einer Rückstel...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.5 Unterscheidung von "Forschungsphase" und "Entwicklungsphase" auch bei Herstellung von Trivialgütern

Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff von IAS 38 umfasst nicht nur klassische Fälle wie die Erfindung neuer Produktionstechnologien, neuer Medikamente usw. Er dient vielmehr allgemein der Abgrenzung zwischen einem frühen, konzeptionellen Stadium der Herstellung eines immateriellen Guts und einem späteren, fortgeschritteneren Stadium. IAS 38.52 spricht daher von den Phasen ...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.4 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts/Erstkonsolidierungszeitpunkts

Die Bestimmung des Erwerbszeitpunkts ist von mehrfacher Bedeutung: Der Erwerbszeitpunkt grenzt die mitgekauften alten Gewinne von selbst erwirtschafteten neuen Gewinnen ab. Die alten Gewinne gehen in die Erstkonsolidierung ein. Die ab dem Tag des Unternehmenserwerbs entstehenden Gewinne sind Bestandteil der GuV des Konzerns. Auf den Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskost...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.2 Wann ist ein Vermögenswert derivativ?

Angesichts der Komplexität der in IAS 38 enthaltenen Regelungen mag sich mancher das alte HGB-System zurückwünschen: Aktivierungspflicht für derivative und Aktivierungsverbot für originäre immaterielle Vermögenswerte. Bei näherer Betrachtung war aber auch dieses System nicht ganz so einfach. Die Grenzen zwischen derivativer und originärer Entstehung sind fließend, wie sich z...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 10 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach IAS 38 zu behandeln? A.2 Nach § 253 HGB ist der goodwill handelsrechtlich in der Regel über maximal zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Welche Regelungen enthalten die IFRS für die planmäßige Abschreibung des goodwill? A.3 Ein Unternehmen erstellt ein Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück und muss das Gebäude mit ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.4 Untermietverhältnisse (subleases)

Least oder mietet ein Unternehmen einen Vermögenswert vom Eigentümer an, um ihn (ganz oder in Teilen) an einen anderen weiterzuvermieten, treffen bei dem Zwischenvermieter (sublessor) beide Konzeptionen von IFRS 16 zusammen: Stufe 1: im Verhältnis zum Eigentümer ist er Leasingnehmer und hat ein right-of-use asset zu bilanzieren. Stufe 2: im Verhältnis zum Endnutzer ist er Leas...mehr

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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

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Rückstellungen / 3.1 "Bestmögliche Schätzung" des Erfüllungsbetrags

Die Rückstellungshöhe bemisst sich gemäß IAS 37.37 nach der bestmöglichen Schätzung, d. h. nach dem Betrag, "den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten zu diesem Termin zahlen müsste". In der Handelsbilanz ist nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB der "nach vernünftiger k...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Realisationsprinzip

Das Periodisierungsprinzip stellt den wichtigsten Pfeiler des Bilanzrechts dar. Erst dadurch, dass "Aufwendungen und Erträge … unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen" sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) bzw. Geschäftsvorfälle zu erfassen sind, "wenn sie auftreten und nicht, wenn ... bezahlt wird" (F.22 Framework 1989), wir...mehr