Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 161 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundsteuerwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 162 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundsteuerwertes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Frei- und Verkehrsflächen

Rz. 103 [Autor/Stand] Für Frei- und Verkehrsflächen, die als solche ausgewiesen sind, ist vom Bodenrichtwert ein angemessener Abschlag zu machen, soweit er nicht bereits in die Ermittlung des Bodenrichtwerts eingeflossen ist[2]. Die Höhe des Abschlags wird unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls bemessen. In Betracht kommt hier ein Abschlag von ca. 20 %. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 4 [Autor/Stand] Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Mio. EUR überschreitet (Großerwerb) und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Rz. 74 [Autor/Stand] Grundsätzlich können danach auch unmittelbare Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen schenkungsteuerfrei erfolgen. Insb. nach sog. Katastrophenfällen wird dies regelmäßig durch offizielle Weisungen wiederholt und, meist am Ende, ausdrücklich erwähnt.[2] Insb. (Sach-)Zuwendungen an durch ein tragisches Ereignis geschädigte Geschäftspartner sollen – aus B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Antrag auf Stundung der verbleibenden Steuer bei erheblicher Härte (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende Steuer kann ganz oder teilweise bis zu sechs Monate gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Erwerber bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) § 13d ErbStG

Rz. 77 [Autor/Stand] Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien (Abs. 3) sind danach nur mit 90 % ihrer Grundbesitzwerte anzusetzen (Abs. 1), nach § 2a Satz 2 ErbStG mit einheitlicher Wirkung auf die anteilige Besteuerung aller Gesellschafter (s. Rz. 59 f.). Allerdings stellt sich auch hier mit Blick darauf, dass der BFH ihre gegenständliche Bereicherung anders qualifiziert, die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachliche Anforderungen an ein Gutachten

Rz. 65 [Autor/Stand] Bislang hat sich innerhalb der Finanzverwaltung kein einheitlicher Kriterienkatalog entwickelt, nach dem Sachverständigengutachten gewürdigt werden. Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen.[2] In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG

Rz. 73 [Autor/Stand] Natürlichen Personen steht eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht zu, sondern nur dort genannten steuerbegünstigten Institutionen, falls sie Erwerber sind. Da eine rechtsfähige Personengesellschaft zwar als Personenvereinigung (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO), bei unmittelbarer Bereicherung jedoch nicht als Erwerberin gilt, können Zuwendungen an sie in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Weiterleitung begünstigten Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 6)

Rz. 39f [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 1 Satz 2 ErbStG kann ein Erwerber den Erlass nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Nach § 28a Abs. 1 Satz 3 ErbStG gilt dasselbe, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Widerrufsvorbehalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Der durch Verwaltungsakt auszusprechende Erlass der Steuer gem. § 28a Abs. 1 ErbStG steht kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 28a Abs. 4 Satz 2 ErbStG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt (Erlass) als unselbständige Nebenbestimmung erfolgt damit bereits kraft Gesetzes. Er ermöglicht es, bei einer Än...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geltung der Verschonungsbedarfsprüfung für die Erbersatzsteuer (Abs. 7)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 7 ErbStG gelten die Absätze 1 und 6 des § 28a ErbStG in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG entsprechend. Nach dieser gesetzgeberischen Klarstellung findet die Verschonungsbedarfsprüfung des § 28a ErbStG also – auf Antrag – auch bei der Bemessung der Ersatzerbschaftsteuer einer Familienstiftung oder eines Familienvereins Anwendung, sow...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte werden nach den §§ 195 bis 197 BauGB von den Gutachterausschüssen flächendeckend ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung i.S.d. § 195 BauGB. Sofern die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten zu ermitteln sind, sind sie mit dem We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG) b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuständigkeiten

Rz. 117 [Autor/Stand] Das Aufkommen der Erbschaft-/Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu, soweit sie von ihren Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (Art. 106 Abs. 2 Nr. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 GG). Konsequent enthält das ErbStG eine eigenständige[2] Zuständigkeitsvorschrift: § 35 ErbStG . Sie regelt unmittelbar, welches sog. Besteuerungsfinanzamt im Einzelfall ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Befugnisse des Gutachterausschusses

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gutachterausschuss hat für die Ermittlung der Bodenrichtwerte die in § 197 BauGB näher beschriebenen Befugnisse. So kann er beispielsweise Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen und darf Grundstücke betreten; – Wohnungen dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden (§ 197 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Grundstückseig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuerwerb verfügbaren Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Erwerber darf nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. §§ 11, 9 ErbStG weiteres Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung erwerben, das verfügbares Vermögen i.S.d. § 28a Abs. 2 ErbStG darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es unerheblich, von wem der Nacherwerb stammt und wie hoch der Nacherwerb ist. So ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner

Rz. 139 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist stets diejenige Person, die steuergesetzlich als solcher bestimmt wird (§ 43 AO). Dies geschieht durch § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer „ist ... der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Auflage der Zuwendung Beschwerte ...”. Da § 2a Sätze 2 und 3 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / jj) § 16 ErbStG

Rz. 78 [Autor/Stand] Jeder Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft hat, geltend als Erwerber, Anspruch auf den ihm nach § 16 ErbStG zustehenden persönlichen Freibetrag. Das Besteuerungsfinanzamt hat ihn individuell zu ermitteln und, soweit nicht durch frühere Erwerbe bereits verbraucht (§ 14 ErbStG), bei unbeschränkter Steuerpflicht mindestens in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Plausibilität des Gutachtens

Rz. 72 [Autor/Stand] Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung eines Sachverständigengutachtens als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Plausibilität des Gutachtens. Bei der Würdigung der Plausibilität wird sich die Finanzverwaltung insb. an den nachstehenden Kriterien orientieren. Die Plausibilität setzt voraus, dass die Gedankengänge des Sachverständigen dokum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Veränderungen im Gesellschafterkreis

Rz. 62 [Autor/Stand] Nach dem Bewertungsstichtag eintretende Ereignisse sind grundsätzlich irrelevant (§ 11 ErbStG). Dies gilt selbstverständlich auch für einen Gesellschafterwechsel (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB) und bei Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern, die lediglich das Anteilsverhältnis verändern und ggf. zur Vollbeendigung der Gesellschaft führen (§§ 712, 712a Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG

Rz. 70 [Autor/Stand] Derzeit offen ist die Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bei Sacheinbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR. In einem derzeit dem BFH vorliegenden Streitfall[2] hatte die Ehefrau des Klägers, Miteigentümerin der von beiden Ehegatten zu Wohnzwecken genutzten Immobilie zu [1]/2, zunächst die übrigen Miteigentumsanteile von ihren Kindern für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erwerber sind alle Gesellschafter

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treuhänder gehalten würde,[2] potenziell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anzeigepflichten des Erwerbers (Abs. 5)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. In den Fällen, in denen nach § 13a Abs. 6 ErbStG ein Nachversteuerungstatbestand ausgelöst wurde, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 84 [Autor/Stand] Anders als Satz 2, der grundsätzlich bei allen steuerbaren Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften anzuwenden ist, fokussiert Satz 3 lediglich Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften (s. Rz. 19). Die Anwendung ist daher ausgeschlossen bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, die sämtlich vom Erblasser herrühren, ebenso wohl i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geltung und Wirkung der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2a ErbStG trat punktgenau am 1.1.2024, zeitgleich mit dem MoPeG (s. Rz. 1), in Kraft; ebenso gilt dies für § 14a AO und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO n.F. (Art. 36 Abs. 3 KrZwMG). Auf eine ausdrückliche Anwendungsregelung in § 37 ErbStG wurde verzichtet, soll doch damit auch für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts lediglich die "Fortführung des Tran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / kk) § 18 ErbStG

Rz. 80 [Autor/Stand] Rechtlich nicht geschuldete "Beiträge an Personenvereinigungen" unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Davon geht § 18 ErbStG aus. Zu den genannten Personenvereinigungen zählen nicht nur die in § 14a Abs. 1 AO als solche beschriebenen Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit,[2] sondern nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO insb. auch rechtsfähige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerbare Erwerbstatbestände

a) Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG Rz. 28 [Autor/Stand] Zivilrechtlich beseitigte das MoPeG eventuelle Bedenken gegen die (passive) Erbfähigkeit rechtsfähiger Personengesellschaften.[2] Testamentarisch oder erbvertraglich zu Erben eingesetzt oder zu Vermächtnisnehmern bestimmt, können sie daher durch Erbanfall[3] oder Vermächtnis die Tatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft

Rz. 88 [Autor/Stand] Auffallend ist, dass Satz 3 die Gesellschafter als Zuwendende fingiert, nicht aber als Schenker benennt. So verhielt sich der BFH allerdings auch, der sie einst aber als "Steuerschuldner i.S.d. § 20 ErbStG" bezeichnete.[2] Im Urteilsfall v. 30.8.2017 hielt er dann die Verwendung des Wortes "Schenker" in den streitgegenständlichen Steuerbescheiden für zut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mit im Spiel: Das Bundesverfassungsgericht

Rz. 7 [Autor/Stand] Am 12.1.2024 wurde publik, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 28.11.2023 und damit vor der Umverpackung des Gesetzentwurfs in das KrZwMG (s. Rz. 4) einen dicken Brocken von der Seite in den "stetigen Fluss" des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts[2] geworfen hatte.[3] Ob dies den Initiatoren des § 2a ErbStG in der Steuerabteilung des BMF bekann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen zwischen rechtsfähigen Personengesellschaften

Rz. 109 [Autor/Stand] Als Rechtssubjekte können rechtsfähige Personengesellschaften nicht nur Erwerber, sondern selbstverständlich auch Schenker sein. Dies wird sowohl von § 2a Satz 2 ErbStG als auch von § 2a Satz 3 ErbStG tatbestandlich vorausgesetzt (Rz. 25, 85). Daher ist eine kombinierte Anwendung beider Vorschriften durchaus denkbar. Beispielhaft mag der Entscheidungsfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anzeigepflichten

Rz. 125 [Autor/Stand]"Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber... dem zuständigen Finanzamt ... anzuzeigen" ( § 30 Abs. 1 ErbStG ). Dies sollte möglichst rasch und so umfassend geschehen, dass der Beginn der Festsetzungsfrist nicht unnötigerweise hinausgeschoben und dem adressierten Finanzamt zumindest die Prüfung seiner Zuständigkeit ermöglicht w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Definition des sog. verfügbaren Vermögens, das in die Verschonungsbedarfsprüfung einzubeziehen ist (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 28a Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwischen verfügbarem und nicht verfügbarem Vermögen. Zum verfügbaren Vermögen gehören 50% der Summe der gemeinen Werte des 1. mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört, und 2. dem Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kein Verstoß gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 6 ErbStG (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Die Gründe für den Verstoß gegen die Behaltensregelungen sind unbeachtlich.[2] Bereits zu § 13a Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) §§ 13a–13c ErbStG

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften kann begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an mitunternehmerischen Gesellschaften, Kpl.-Anteile an KGaA sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers) in erheblichem Umfang erbschaft-...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.1 Betriebsvorrichtungen

Rz. 35 Die Definition der Betriebsvorrichtung ergibt sich aus dem § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG i. V. m. R 7.1 (3) EStR 2012. Betriebsvorrichtungen sind demnach Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Die Abgrenzung der Betriebsvorrichtung vom Gebäude erfolgt nach den gleich ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr