Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück

Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein unbebautes Grundstück zu erwerben, so ist als steuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert zugrunde zu legen, der nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 179 BewG anzusetzen ist.[1] Praxis-Beispiel Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Enkel EN will auf einem bestimmten Grundstück ein Gebäude er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.11 Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten vom Schenker zunächst ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks gewährt und verzichtet der Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen, so gilt Folgendes.[1] Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist nur dann auszugehen, wenn der Schenker (Darlehensgeber) gegeben, wenn der Schenker die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.5 Vergleich Geldschenkung zur mittelbaren Grundstücksschenkung

Wie unter Tz. 3.4 schon erläutert, ist Bemessungsgrundlage bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Steuerwert. Dieser Wert ist in der Regel niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes. Dies führt zu einer Steuerersparnis, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Nichte N beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Da ihr selbst die geeig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.6 Mehrere Schenker

In der Praxis werden vielfach auch mehrere Schenker das entsprechende Geld zum Erwerb eines genau bestimmten Grundstücks zur Verfügung stellen. Auch in diesen Fällen sind die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung (sofern die Voraussetzungen vorliegen) anzuwenden. Der Steuerwert des zugewendeten Grundstücks teilt sich dann dementsprechend auf die einzelnen Schenker ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.8 Unbedeutender Teil des Kaufpreises

Wird vom Schenker nur ein unbedeutender Teilbetrag des Kaufpreises gezahlt, so ist hierin keine mittelbare Grundstückschenkung zu sehen, sondern eine Geldschenkung. Diese hat den Nachteil, dass nicht der (anteilige) Steuerwert, sondern der Nominalwert des Geldes in die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Als unbedeutend sieht die Finanzverwaltung eine Zuwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.4 Hessen

Für in Hessen belegene Grundstücke kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung. Dieses Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch das Verhältnis von dem Zonen-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / Zusammenfassung

Überblick Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Ländern Berlin, Brand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 1 Außerplanmäßige Erklärungspflicht für Steuerpflichtige im Jahr 2023

Im Jahr 2023 müssen mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachung durch das BMF und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits statuiert. Einzel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Kulturgüter (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Begünstigt sind bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (Nr. 1) oder ein Teil einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind (Nr. 2).[1] Der Begriff des durch § 10g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG begünstigten Baudenkmals ist identisch mit dem in § 7i Abs. 1 S. 1 EStG (§ 7i EStG Rz. 19f.). § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Begünstigte Erwerbe

Wie auch schon nach bisheriger Rechtslage, sind als begünstigte Erwerbe der Erwerb von Todes wegen wie auch die Schenkung unter Lebenden anzusehen. Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Wichtig Anwendung der entsprechenden Grundsätze des § 13a ErbStG Hier kommen die gleichen Grundsätze zur Geltung, die für die Versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.4 Erklärungspflichtiger nach § 153 BewG (Zeilen 14 bis 17)

In den Zeilen 15 bis 17 ist der Erklärungspflichtige einzutragen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.15 Fehlerberichtigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung, § 22 Abs. 3 BewG, § 24a BewG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG

Rz. 64 Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden bzw. den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, die über einen Veranlagungszeitraum hinaus Dauerwirkung entfalten (z. B. Einheitsbewertung, GrSt, KfzSt), bewirkt ein Fehler, dass die falsche Besteuerung nicht nur für einen Veranlagungszeitraum, sondern für mehrere Zeiträume, für die die bestandskräftigen Bescheide Wirkung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.14 Bedingte und befristete Vorgänge, §§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2 und 8 BewG

Rz. 63 Ein auflösend bedingter Erwerb wird nach § 5 Abs. 1 BewG wie ein unbedingter Erwerb behandelt, eine auflösend bedingte Last nach § 7 Abs. 1 BewG wie eine unbedingte Last. Eine aufschiebend bedingte Last wird nicht berücksichtigt, § 6 Abs. 1 BewG. Rz. 63a Die auf diesen Vorschriften beruhende Bewertung wird der Besteuerung zugrunde gelegt. Tritt nunmehr die Bedingung ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.18 Änderung der Feststellung der Grundbesitzwerte für die GrSt, §§ 224ff. BewG

Rz. 76a § 224 BewG enthält eine Regelung über die Aufhebung des Grundsteuerwerts, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder infolge einer Steuerbefreiung der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. § 225 BewG regelt die Möglichkeit zur Änderung der festgestellten Grundsteuerwerte, wenn der Bescheid vor dem maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erteilt worden ist. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.17 Änderung bei hinausgeschobener materieller Wirksamkeit des Bescheids, § 24a BewG, § 21 GrStG

Rz. 76 Bescheide über Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes sowie Bescheide über Neuveranlagung oder Nachveranlagung von GrSt-Messbeträgen können schon vor dem maßgeblichen Zeitpunkt ergehen, also bevor sie materielle Wirksamkeit erlangen können. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich zwischen der formellen Bestandskraft (Unanfechtbarkeit)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.16 Anpassung von Bescheiden mit Dauerwirkung, § 24 BewG, §§ 20, 27 Abs. 2 GrStG, § 12 Abs. 2 KfzStG

Rz. 75 Entfaltet ein Bescheid Dauerwirkung, muss seine Anpassung an eine Änderung der Verhältnisse vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Steuer nach nicht mehr vorhandenen Besteuerungsmerkmalen erhoben wird. § 24 BewG ermöglicht die Aufhebung des Einheitswerts in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Einheitswerts wegfallen. Eine entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohnungseigentum nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Abzinsung und Kapitalisierung (§ 194 Abs. 3 BewG)

Bei der Abzinsung des Bodenwerts ist der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaugrundstücksfaktors zugrunde gelegt hat (§ 194 Abs. 4 Satz 2 BewG). Steht kein entspr. Zinssatz zur Verfügung, gelten die Zinssätze des § 193 Abs. 4 Satz 3 BewG (§ 194 Abs. 4 Satz 3 BewG; s. X. 1. b), cc)). Bei der Kapitalisierung des vertraglich vereinbarten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / (2) BewG weicht von Verkehrswertermittlung ab

Im BewG wird auf die Prüfung verzichtet, ob die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen die Restlaufzeit des Erbbaurechts übersteigt. Nach § 193 Abs. 5 BewG ist grundsätzlich ein Gebäudewert zu ermitteln. Hintergrund sind die Regelungen über die Mindest-Restnutzungsdauer im Ertragswert- (§ 185 Abs. 3 Satz 6 BewG) und Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 6 Satz 5 BewG), deren Anwend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / IV. Daten der Gutachterausschüsse (§ 177 Abs. 2 und 3 BewG)

Ein Grundbesitzwert soll den gemeinen Wert eines Grundstücks abbilden (§ 177 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB (R B 177 Satz 2 ErbStR 2019). Zum Erreichen des Bewertungsziels gibt das BewG, neben den Bodenrichtwerten (§ 179 BewG) und den Regionalfaktoren (§ 190 BewG), insb. für Vergleichsfaktoren (§ 183 BewG), Liegenschaftszinssätze (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 3. Außenanlagen (§ 184 Abs. 4 BewG)

Der neue § 184 Abs. 4 BewG schließt einen gesonderten Ansatz von Außenanlagen und sonstigen Anlagen aus. Ihr Wert ist mit dem Ertragswert abgegolten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks (§ 194 Abs. 1 BewG)

Erbbaugrundstückskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem Bodenwert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Erbbaurechtsfaktoren (§ 193 Abs. 2 BewG)

Erbbaurechtsfaktoren geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts an (§ 22 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. finanzmathematischen Werten zu ermitteln (§ 22 Abs. 3 ImmoWertV). Vorrangig sind Erbbaurechtsfaktoren des Gutachterauss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Modellkonformität der Marktdaten (§ 177 Abs. 3 BewG)

Die Marktdaten der Gutachterausschüsse sind anzuwenden, wenn sie geeignet sind. Dies ist der Fall, wenn ihre Ableitung weitgehend in demselben Modell erfolgt ist, wie die Bewertung nach dem BewG (§ 177 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BewG). Die Bewertungsverfahren (= Modelle) des BewG wurden durch das JStG 2022 weitgehend an die ImmoWertV angeglichen. Dadurch sind die Marktdaten als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Erbbaugrundstücksfaktor (§ 194 Abs. 2 BewG)

Erbbaugrundstücksfaktoren geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks an (§ 22 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entspr. finanzmathematischen Werten zu ermitteln (§ 22 Abs. 3 ImmoWertV). Vorrangig sind Erbbaugrundstücksfaktoren des Gutachterausschus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG i.V.m. Anlage 23)

Die Gutachterausschüsse haben bei der Ableitung der Liegenschaftszinssätze die Bewirtschaftungskosten der Anlage 3 zur ImmoWertV zu verwenden (§ 12 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV). Eigene Erfahrungssätze dürfen nicht verwendet werden. Analog zu § 12 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV sind stets die Bewirtschaftungskosten der Anlage 23 zum BewG anzuwenden (§ 187 Abs. 2 BewG). Anlage 23 zum BewG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG)

Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks. Der Begriff "fiktives Volleigentum" ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 4. Außenanlagen (§ 189 Abs. 4 BewG)

Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen sind grundsätzlich mit dem Sachwert abgegolten (§ 189 Abs. 4 Satz 1 BewG). Das gilt nicht für besonders werthaltige Außenanlagen (§ 189 Abs. 4 Satz 2 BewG). Das BewG regelt weder, wann entspr. Anlagen "besonders werthaltig" sind, noch, wie ihr Wert zu ermitteln ist. Beraterhinweis Die Finanzverwaltung sieht Außenanlagen und sonstige ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BewG

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 193 Abs. 5 BewG)

Ein bei Ablauf des Erbbaurechts nicht (vollständig) zu entschädigender Gebäudewert mindert den finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BewG). Die Regelung entspricht im Kern § 193 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 194 Abs. 4 BewG a.F. Auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist die Differenz aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179, 182 b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / VII. Neue Gesamtnutzungsdauern (Anlage 22 zum BewG)

Die Gesamtnutzungsdauern der Anlage 22 zum BewG gleichen nun den Modellansätzen der Anlage 1 zur ImmoWertV:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / XI. Gebäude auf fremden Grund und Boden (§ 195 BewG)

Die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes auf fremden Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) und der wirtschaftlichen Einheit des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) wurde grundlegend überarbeitet. Die Bewertung wurde analog zu den finanzmathematischen Verfahren für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück ausgestaltet (BR-Drucks. 457/22, 142). Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausgangspunkt: Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 2 bis 5 BewG)

Das finanzmathematische Verfahren ist anzuwenden, wenn kein (geeigneter) Erbbaurechtskoeffizient vom Gutachterausschuss vorliegt (§ 193 Abs. 2 Satz 1 BewG). aa) Verfahrensablaufmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / II. Elektronische Erklärungsabgabe (§ 153 Abs. 4 BewG)

Erklärungen für Feststellungen i.S.d. § 151 Abs. 1 BewG sind zukünftig elektronisch an das FA zu übermitteln. Die technischen Voraussetzungen für elektronische Erklärungsabgaben liegen jedoch (noch) nicht vor. Feststellungserklärungen sind daher vorerst weiterhin in Papierform einzureichen (§ 265 Abs. 13 BewG). Der tatsächliche Beginn für die elektronische Erklärungsabgabe w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausgangspunkt: Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks (§ 194 Abs. 2 bis 5 BewG)

Das finanzmathematische Verfahren ist anzuwenden, wenn kein (geeigneter) Erbbaugrundstückskoeffizient vom Gutachterausschuss vorliegt (§ 194 Abs. 2 Satz 1 BewG). aa) Verfahrensablaufmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Zeitliche Anwendung der Marktdaten (§ 177 Abs. 2 BewG)

Die Marktdaten sind auf einen Stichtag zu beziehen (§ 12 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Hat der Gutachterausschuss die Marktdaten auf einen Stichtag bezogen, ist der letzte Stichtag vor dem Bewertungsstichtag maßgeblich, sofern dieser nicht mehr als drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag liegt (§ 177 Abs. 2 Satz 2 BewG). Liegt der Bezugsstichtag mehr als drei Jahre zurück oder ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Das Vergleichswertverfahren (hier: Vergleichspreisverfahren) ist bei der Bewertung des Erbbaurechts nicht (mehr) anzuwenden. Es wurde aus "Praktikabilitätsgründen" ausgeschlossen (BR-Drucks. 457/22, 139). a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG) Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks.mehr