Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Fehlen eines bisherigen Buchwerts

Rz. 299 Ein Buchwert kann nur fortgeführt werden, wenn überhaupt ein Buchwert existiert. In § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG ist der Buchwert ausdrücklich definiert als der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergäbe. Die Einschränkung durch den Konj...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8.2 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Folgebewertung

Auch beim Verzicht auf die Erfassung latenter Steuern auf die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zugangszeitpunkt können dennoch im Rahmen der Folgebewertung latente Steuern entstehen. Denn im Zuge der Folgebewertung (d. h. nach der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts) können temporä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.2 Überschreiten der Wertobergrenze

Rz. 236d Die Möglichkeit zur Buchwertfortführung besteht nur, soweit die Wertobergrenze nicht überschritten wird. Bei einem Überschreiben der Wertobergrenze kommt es zwangsläufig zu einer anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven. Nach der Gesetzesbegründung wird der die Wertobergrenze übersteigende gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen im Ergebnis als (schädliches) En...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Gewährung einer "überdimensionierten" sonstigen Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 274 Erhält der Einbringende neben den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft auch sonstige Gegenleistungen, deren gemeiner Wert den sich nach etwaiger Anpassung infolge § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Buchwert bzw. das infolge § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG angepasste buchmäßige Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt, hat die übernehmende Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Tatsächliche Unmöglichkeit der Antragstellung

Rz. 290 Sofern die Anwendungs- und die materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 UmwStG erfüllt sind, kann nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG auf Antrag einheitlich für den gesamten Sacheinlagegegenstand bei der übernehmenden Gesellschaft der Buchwert oder ein Zwischenwert angesetzt werden. Rz. 291 Der Antrag ist nach § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG bis zur Abgabe der steuerlichen Schlu...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Huber GmbH erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR (Asset Deal). Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Überblick über das Bewertungswahlrecht

Rz. 194 Die übernehmende Gesellschaft darf das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ausnahmsweise mit seinem Buchwert oder einem Zwischenwert ansetzen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehören die in § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten materiellen "Buchwertvoraussetzungen" sowie auch die Antragstel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Rz. 182 Soweit bestimmte Voraussetzungen ("Buchwertvoraussetzungen") erfüllt sind, insbes. das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird, k...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 7 So wird der Austausch einzelner Teile und das Nachrüsten eines PCs in der Buchhaltung richtig erfasst

Der Computer ist mit seinen Peripheriegeräten, z. B. mit dem Monitor, kein einheitliches Wirtschaftsgut.[1] Es ist möglich, jedes Peripheriegerät einer Anlage zu ersetzen bzw. mit Bestandteilen einer anderen Anlage zu kombinieren. Wenn ein PC-Monitor defekt ist, lohnt sich eine Reparatur i. d. R. nicht. Der Unternehmer ersetzt dann den Monitor, nicht aber die gesamte Compute...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 4.1 Verkauf aus dem Betriebsvermögen

Verkauft der Unternehmer den Firmenwagen, der sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet ist, wird die Veräußerung der Umsatzsteuer unterworfen und die stillen Reserven werden gewinnerhöhend erfasst. Gehört der Pkw nur zum umsatzsteuerlichen Unternehmen, wird er, da er zum Privatvermögen gehört, nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Konsequenz ist, dass...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.1 Gemeiner Wert bei Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts (§ 20 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 320 Soweit das deutsche Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens vor und nach der Einbringung ausgeschlossen ist, gilt für den Einbringenden der gemeine Wert des Betriebsvermögens als Anschaffungskosten der neuen Anteile. Rz. 321 Da es sich hierbei um eine Ausnahme von der Wertverknüpfung handelt, kann diese Ausnahmeregelung nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 261 § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG gestattet, das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Allerdings soll beim Antrag ausdrücklich anzugeben sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz die stillen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.3 Einbringung "durch" eine hybride EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 374 Ist eine ausländische einbringende Gesellschaft als steuerlich transparent anzusehen, dann ist nach § 20 Abs. 8 UmwStG die ausländische Steuer, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats erhoben worden wäre, wenn die einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebstätte zuzurechnenden eingebrachten Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert veräußert worden wären, auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.4 Änderung des Wahlrechts

Rz. 245 Nach wirksamer Wahlrechtsausübung ist eine Bilanzänderung, etwa durch die Wahl eines Zwischenwerts nach einem ursprünglichen Buchwertansatz ausgeschlossen.[1] Nach Auffassung des BFH liegt hierin keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung die steuerlich nicht anzuerkennen ist.[2] Anders dürfte der Sachverhalt zu beurteilen sein, wenn der A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Überblick über die Einschränkungen

Rz. 273 Auch soweit die 4 materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG und damit die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und die übernehmende Gesellschaft zudem gewillt ist, den Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, kann es zwangsweise zum Ansatz des gemeinen Werts oder eines (ggf. höheren) Zwischenwerts kommen. Dies kann ...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Einheitliche Zuordnung bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet und behandelt er ihn gleichzeitig als gewillkürtes Betriebsvermögen, ist es buchungstechnisch einfach, weil die umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Handhabung übereinstimmt. Bei der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen reicht es aus, Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.8 Entnahme eines Firmen-Pkw aus dem Betriebsvermögen unter Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Zuordnung

Über die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen entscheidet der Unternehmer bei der Anschaffung seines Pkw. Nur wenn er den Pkw von Anfang an seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet, kann er den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten beanspruchen. Macht der Unternehmer für seinen Pkw, der zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört, die V...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 8 Die Aufrüstung eines PCs ist als Betriebsausgabe abziehbar

Die Aufrüstungskosten für einen PC werden den Anschaffungskosten des Computers hinzuaddiert, was eine Erhöhung des Restbuchwerts des PCs zur Folge hat. Allerdings müsste man in einem solchen Fall eigentlich den Buchwert des PCs um den Wert des ausgetauschten Teils (z. B. den Wert der alten Festplatte) verringern. Das lässt sich allerdings kaum durchführen, denn die Anschaffu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.1 Grundsatz: Wertverknüpfung (§ 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG)

Rz. 318 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt bzw. anzusetzen hat, stellt für den Einbringenden grundsätzlich auch die Anschaffungskosten der erhaltenen neuen Gesellschaftsanteile dar. Dies gilt unabhängig davon, ob einheitlich der Buchwert, einheitlich ein Zwischenwert, einheitlich der gemeine Wert oder auch nur für Teile ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck von § 20 UmwStG

Rz. 9 § 20 UmwStG regelt die steuerliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile. Rz. 10 Bei der Einbringung von Unternehmensteilen gegen Gewährung von Anteilen handelt es sich um einen Tauschvorgang, der nach den allgemeinen Bes...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.9 Pkw-Leasing und deren Besonderheiten

Vielfach werden Pkw geleast statt gekauft. Erfolgt die bilanzielle Zuordnung des Leasinggegenstandes lt. Leasingerlass beim Leasinggeber, hat dieser den Pkw in seiner Bilanz zu bilanzieren und den Buchwert fortzuentwickeln. Der Leasingnehmer zahlt die Leasingraten. Je nachdem, wie der Unternehmer den Pkw seinem ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen zuord...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.1 Wann der Unterschied zwischen der Einkommen- und der Umsatzsteuer ein Vorteil sein kann

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke, gehört er zu seinem notwendigen Betriebsvermögen. Ist das der Fall, sollte der Unternehmer seinen Firmen-Pkw auch seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen. Eine abweichende Zuordnung bei der Umsatzsteuer macht keinen Sinn. Wichtig Abgabetermin 31.7.2024 – schriftliche Zuordnungsentscheidung für P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 176 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem buchmäßigen Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden buchmäßigen Eigenkapitals kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen, und/...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung

Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen erfüllt sind. Nur soweit diese Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.7 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum, § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG (n. F.)

Rz. 310a Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass ein neuer § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG klarstellen wird, dass entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung zu § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 UmwStG [1] Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.[2] Damit ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Voraussetzungen und Rückausnahmen

Rz. 200 Alle tatbestandlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der gemeine Wert anzusetzen ist. Rz. 201 Zusätzlich sind die Rückausnahmen bei der Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter, bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts, bei faktischer Unmöglichkeit einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.3 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Nach § 8b Abs. 3 KStG gelten 5 % des steuerfreien Veräußerungsgewinns als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Sie sind außerbilanziell hinzuzurechnen. § 3c Abs. 1 EStG ist insoweit nicht anzuwenden.[1] Die Veräußerungskosten werden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen. Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot von 5 % gilt auch ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Antei...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.1 Abwicklungs-Anfangsvermögen

Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zugrunde gelegt worden ist. Maßgebend sind die Buchwerte der letzten Steuerbilanz (je nach Ausübung des Wahlrechts gem. R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR 2022 des letzten Wirtschaftsjahrs oder des Rumpfwirtschaftsjahrs). War am S...mehr

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Sonderfälle steuerpflichtig... / a) Entnahme als Anschaffung

Fiktion eines Anschaffungsvorgangs: Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG) – und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung/Herstellung des Objekts, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 4 Steuerlicher Ausweis des Erwerbs von Beteiligungen: Getrennte Erfassung nötig

Für die steuerliche Taxonomie sollten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften getrennt gebucht werden. So sollte beispielsweise die Buchung einer GmbH-Beteiligung auf das Konto "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" 0517 (SKR 03) bzw. 0850 (SKR 04) erfolgen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR ...mehr

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Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 3 Abweichende Regelungen durch die Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat nunmehr vom vorgenannten Grundsatz der erfolgswirksamen Bilanzkorrektur abweichende Ausnahmen entwickelt. Diese sind z. B. Verstoß gegen Treu und Glauben: Wurden Aktiva bewusst zu hoch oder Passiva bewusst zu niedrig in der Bilanz angesetzt, ist eine Bilanzberichtigung erfolgsneutral vorzunehmen. Aus steuerlichen Gründen unterlassener Aufwand wie z. B. ...mehr

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Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 4 Unterlassene Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen

Die abweichende Behandlung von Wirtschaftsgütern im Falle einer unterlassenen Bilanzierung gemäß der geltenden Rechtsprechung soll nachfolgend am Beispiel für Einzelunternehmer näher beleuchtet werden. Bei Einzelunternehmen – wie auch bei Personengesellschaften – liegt ertragsteuerlich notwendiges Betriebsvermögen vor, wenn das Wirtschaftsgut zu mehr als 50 % für betriebliche...mehr