Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Die Sicherung der Abfindung... / 6. Formulierungsvorschlag

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§ 4 Betreuungsverfügung / F. Exkurs: Ergänzungs- bzw. Verhinderungsbetreuer (§ 1817 Abs. 4, 5 BGB)

Rz. 22 Auch wenn ein Betreuer bestellt ist, kann ein weiterer Betreuer zu bestellen sein. Seit dem 1.1.2023 unterscheidet der Gesetzgeber:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Unentgeltliche Bürgschaftsübernahme

Rz. 68 Liegt die Zuwendung in einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme, fehlt es bis zur Bürgschaftsinanspruchnahme an einer Vermögensminderung auf Seiten des Zuwendenden (Bürgen). Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn entweder der Bürge schon bei Vertragsabschluss auf seinen Rückgriffsanspruch verzichtet oder bereits bei Bürgschaftsübernahme die Inanspruchnah...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundsatz

Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelöst. Selbst de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gegenstand der Bereicherung

Rz. 7 Als Bereicherung des Bedachten gilt jede Vermögensmehrung oder jede Minderung seiner Schulden oder Belastungen infolge der Zuwendung.[5] Ob und in welcher Höhe eine Bereicherung gegeben ist, richtet sich grds. nach zivilrechtlichen Regeln. Demzufolge ist für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstandes und des Umfangs der unentgeltlichen Bereicherung auf die Verkehrswerte...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung uneinbringlicher oder zweifelhafter Forderungen

Rz. 14 Ein eine abweichende Bewertung rechtfertigender besonderer Umstand ist in § 12 Abs. 2 BewG ausdrücklich normiert: die Uneinbringlichkeit einer Forderung. Von einer uneinbringlichen Forderung ist auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder wenn eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung im Rahmen der Zwangsversteigerung ausgefallen ist. Auch verjährte Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Vorkehrungen zum Schutz vor einer Inanspruchnahme im Rahmen der Auftraggeberhaftung

Rz. 40 Hinweis Einen vollständigen Schutz gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Auch wenn der Auftraggeber noch so weitreichende Vorkehrungen vor einer Inanspruchnahme auf Zahlung des Mindestlohns durch die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers getroffen hat. Erhalten diese Arbeitnehmer ihren Lohn nicht, können Sie den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer der Nachunt...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Provisionen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erhält ein ArbN von seinem ArbG als ‚Provision’ oder ähnlich bezeichnete Vergütungen für die Vermittlung von Geschäften, so zählen diese grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das Gleiche gilt für Provisionen, die ein Dritter an den ArbG zahlt und die dieser an den ArbN weiterleitet (> R 19.4 Abs 1 LStR). Ob die Provisionen laufende oder sons...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / a) Einführung

Rz. 45 Nach diesseitiger Auffassung bedeutet die Formulierung in § 130d ZPO "schriftlich einzureichende Anträge", dass die elektronische Einreichpflicht nur für solche Anträge/Aufträge gelten kann, die unterschrieben (Schriftform) bei Gericht eingereicht werden müssen. Es ist also bei dieser Formulierung "schriftlich einzureichende Anträge" nicht einfach auf Anträge, die in ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Business Development: Die B... / 2.6 Die Schlüsselressourcen

Schlüsselressourcen sind erfolgskritisch Schlüsselressourcen sind diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erstellung des Wertangebots, aber auch für den Vertriebsprozess und die Sicherstellung der Einnahmequellen besonders erfolgskritisch sind. Sie können materiell und immateriell sein, es gibt menschliche und finanzielle Ressourcen. Beispiele für Schlüsselressourcen Um ein Flugz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsklausel: Folgen bei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer will sein Wohnungseigentum einem Minderjährigen schenken. Dafür kann es viele Gründe geben, u. a. eine vorweggenommene Erbfolge, um Steuern zu sparen. Im Fall kommt dem Wohnungseigentümer, der dieses Ziel ggf. im Auge hat, das Grundbuchamt in die Quere. Es verweist auf § 1822 Nr. 10 BGB. Danach bedarf der Vormund zur Übernahme einer fre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1011 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.4.1 Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 110 Bürgen haften gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner, § 765 BGB. Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst, wenn der Schuldner nicht zahlt. Sie ist daher aufschiebend bedingt. Solange die Verbindlichkeit des Schuldners nicht fällig ist, hat der bürgende Unternehmer eine Eventualverbindlichkeit zu vermerken. Grund und Höhe r...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.4.2 Gewährleistungsverträge

Rz. 111 Gewährleistungsverträge sind nicht gesetzlich definiert. Hierunter ist jeder nicht als Bürgschaft anzusehende Vertrag zu verstehen, mit dem eine Gewährleistung für eigene oder fremde Leistungen bezweckt wird.[1] Bei Gewährleistungen für eigene Leistungen ist bereits eine Rückstellung zu bilanzieren, soweit die Verpflichtung den gesetzlichen oder branchenüblichen Rahme...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.4 Haftungsverhältnisse

Rz. 109 Zu den Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB rechnen: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. 6.4.1 Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Außervollzugsetzung des Haftbefehls

a) Weniger einschneidende Maßnahmen Rz. 633 [Autor/Stand] Der Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, ist gem. § 116 StPO auszusetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. In Betracht kommen namentlich: die Anweisung, sich zu b...mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 2.4 Geschäftsleitung, Kontrolle, Kapital

Die Definition der Kriterien für eine Verbundbeziehung im OECD-MA ist vage.[1] Die Begriffe "Geschäftsleitung", "Kontrolle", "Kapital", "gesellschaftsrechtliche Verflechtung" und "Einflussnahme" werden ebenso wenig definiert wie die Möglichkeiten der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung. Die OECD vertrat in ihren Verrechnungspreis-Richtlinien die Auffassung, dass eine s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beherrschungsmittel

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das gesetzliche Musterbeispiel für eine Beherrschungsmöglichkeit ist die Mehrheitsbeteiligung; sie dient daher als Maßstab für alle anderen Beherrschungsmittel, die zur Abhängigkeit i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG führen (können). Ein Mehrheitsgesellschafter besitzt zwar keinen unmittelbaren, wohl aber einen um so wirksameren mittelbaren Einfluss a...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / IV. Bürgschaftsregressforderungen

Sehr knapp äußerst sich das BMF-Schreiben in Tz. 20 zu Bürgschaftsregressforderungen. Für die Rückgriffsforderung aus einer hingegebenen Bürgschaft (§ 774 Abs. 1 BGB) sollen die gleichen Grundsätze wie für die Berücksichtigung von Darlehensverlusten gelten. Eine der Bürgschaftsregressforderung vergleichbare Forderung dürften Ansprüche aus Patronatsverpflichtungen[18] oder aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Nicht steuerfreie Umsätze

Rz. 49 Nicht unter § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG fallen Umsätze, die nicht auf einem Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG beruhen. Dies gilt insbesondere für sog. Kautionsversicherungen, durch die sich der Versicherer verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Diese Verträge gelten nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Genehmigungspflichten, §§ 1848–1854 BGB n.F.

Rz. 20 Die unter anderem in den §§ 1804, 1811–1813, 1821, 1822 f. i.V.m. 1908i Abs. 1, 1908i Abs. 2 BGB a.F. verteilten Genehmigungsvorschriften werden in den §§ 1848–1854 BGB n.F. zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und zum Teil neu formuliert. Vieles wird kaum verändert. Rz. 21 Übersicht: Genehmigungen, alphabetischmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Avalprovisionen als Schuldzinsen

Leitsatz 1. Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, mithin Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / 6. Personengesellschaften als Steuerschuldner

In diesen Fallkonstellationen ist die wirtschaftliche Lage der Personengesellschaft selbst maßgeblich, da die Sicherheitsleistung durch die Personengesellschaft, d.h. aus ihrem Vermögen zu erbringen ist. Bürgschaften durch die Gesellschafter sind unter den Voraussetzungen des § 244 AO möglich.mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspreise) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Es stellt sich die Frage, ob für die Vereinbarung bzw. Gewährung von Bürgschaften zwischen international verbundenen Unternehmen eine Vergütung (Avalprovision) zu entrichten ist und ob das Fehlen solcher Sicherheiten Rückwirkungen auf die Höhe der im Konzern für konzerninterne Darlehen vereinbarten Entgelte (Zinsen) hat. 2 Inhalt Bei Finanzierungsents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgschaft (Verrechnungspre... / 2 Inhalt

Bei Finanzierungsentscheidungen im Konzern gibt es häufig das Problem, dass Tochtergesellschaften nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um von fremden Dritten (insbesondere Banken) ausreichend hohe Darlehen aufnehmen zu können. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft eine Bürgschaft zugunsten der Tochtergesellschaft beim Darlehensgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgschaft (Verrechnungspre... / 1 Systematische Einordnung

Es stellt sich die Frage, ob für die Vereinbarung bzw. Gewährung von Bürgschaften zwischen international verbundenen Unternehmen eine Vergütung (Avalprovision) zu entrichten ist und ob das Fehlen solcher Sicherheiten Rückwirkungen auf die Höhe der im Konzern für konzerninterne Darlehen vereinbarten Entgelte (Zinsen) hat.mehr