Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG 2008

Rz. 1105 [Autor/Stand] Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG. Im Zuge des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007[2] hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. erstmals eine Regelung zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen getroffen, die bei ihrer Einführung folgenden Wortlaut hatte: "Wird in den Fällen des Satzes 5 eine Funkt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG

Rz. 8 Eine Ausgliederung der Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 S. 11-12 AStG a. F.) in einen eigenständigen Paragrafen war bereits im Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehen: Im Rahmen des Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz war für § 1a AStG jedoch noch eine spezielle Regelung für konzerninterne Finanztransaktionen angedacht, sodass sich die Preisan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von § 6 Abs. 5 ff. a.F. (Dauerhafte Stundung in EU/EWR-Fällen)

Rz. 57 [Autor/Stand] Anwendung von § 6 Abs. 5. a.F. Gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a UmwStG i.d.F. des JStG 2022 (s. Rz. 53.1) ist § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UmwStG in der am 21.5.2003 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass "eine Stundung der Steuer gemäß § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Schlussvorschriften (§§ 40, 41 BsGaV)

a) Erstmalige Anwendung (§ 40 BsGaV) 1 Diese Verordnung ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. 2 § 3 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 5 der Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Rz. 3901 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. Nach § 40 Satz 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.1 Allgemeines

Rz. 259 Die Spezifizierung des Fremdvergleichsgrundsatzes für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen in Abs. 3e fand, wie auch Abs. 3d, erst während des Gesetzgebungsprozesses des Wachstumschancengesetzes durch eine Initiative des Bundesrates Eingang und ersetzte damit die im Koalitionsvertrag und (noch) im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes enthaltene Zinshöhen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) ist von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden. Hierzu wurde sie durch Art 93a AO ermächtigt (> Ermächtigungen Rz 8 ff). Danach dürfen zur Sicherung des Besteuerungsv...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12.1 Allgemeines

Rz. 349 § 1 Abs. 6 AStG gibt dem BMF die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung Details des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1, 3 bis 3e und 5 AStG, einschließlich Regelungen für dessen einheitliche Anwendung, zu konkretisieren. Des Weiteren ermöglicht Abs. 6 insbes. das Festlegen von Prinzipien zur Ermittlung des Dotationskapitals nach § 1 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 AStG (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsc...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um rückständigen Unterhaltsmehrbedarf. [2] Der im Mai 2012 geborene Antragsteller lebt im Haushalt seiner Mutter. Sein Vater, der Antragsgegner, zahlte für ihn zunächst auf der Grundlage einer außergerichtlichen Einigung Kindesunterhalt. Mit E-Mail vom 24.2.2020 setzte die Mutter des Antragstellers den Antragsgegner "für einen höheren Kindsunte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. 26.6.2013 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Rechtsfolge

„ [1] Die Absätze 1, 3 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, ...” Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sond...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Novellierung der Gefahrstof... / 1 Zeitplan zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung befindet sich seit mehreren Jahren in einem Aktualisierungsprozess (Novellierung). Im Rahmen dieses Aktualisierungsprozesses werden geplante Änderungen in Form von Referentenentwürfen veröffentlicht. Inzwischen liegen fünf Referentenentwürfe vor, die alle auf der Internetseite des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)[1] veröffentlicht sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern / 3 Bewertung von latenten Steuern

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten.[1] Sind die individuellen Steuersätze im Zeitpunkt der Umkehrung nicht bekannt, sind die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze anzuwenden. Änderungen der individuellen Steuersätze sind zu berücksicht...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz zwischen Gew...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 4. Datenbereitstellung über digitale Schnittstellen (§ 147b AO)

§ 147b AO n.F. sieht vor, dass das BMF durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen kann, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind. Von dieser Ermächtigung wurde zwar bislang noch kein Gebrauch gemacht. Jedoch wären die Konsequenzen einsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hinsichtlich des Versicherungsfalls der Mutter wird gegenüber dem geltenden Recht klargestellt, dass es ausreichend ist, wenn das Kind durch Einwirkungen geschädigt ist, die bei der Mutter eine Berufskrankheit hätten hervorrufen können, auch ohne dass eine solche tatsächlich eingetreten ist (generelle Geeignetheit der Einwirkungen). Dadurch kann auf den bisherigen § 55...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2.1 Wehrdienstleistende

Rz. 12 Gemäß Abs. 1 Nr. 2 in der vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sind Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten, während dieser Zeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei. Die allgemeine Wehrpflicht ist aufgrund Beschlusses des Deutschen Bundestages ausgesetzt worden. Die §§ 3 bis 53 Wehrpflichtgesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.4 Einwirkungen mit genereller Eignung, Berufskrankheiten hervorzurufen

Rz. 7 Wird allein die Leibesfrucht geschädigt, die Schwangere hingegen nicht, so ist der Versicherungsfall der Schwangeren ebenfalls gegeben (allg. Ansicht: Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.2024, SGB VII, § 12 Rz. 14 und 19; Schmitt, SGB VII, § 12 Rz. 7). Satz 2 erweitert den Versicherungsfall der Mutter in Bezug auf Berufskrankheiten. Für den Versicherungsfall der Berufskran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Rechtsverordnung (Abs. 6)

Rz. 152 § 317 Abs. 6 HGB stellt eine Ermächtigung für das BMJV (zwischenzeitlich umbenannt in BMWi) dar, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um zusätzlich zu den gem. Abs. 5 zwingend anzuwendenden ISA weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben (sog. add-ons). Die vor dem AReG enthaltene Möglichkeit, die Nichtanwendung von Teilen der ISA vorzugeben, wenn dies durch ...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Seit wann wird die kalte Progression im Steuertarif korrigiert?

Das Bundesfinanzministerium legt seit 2015 alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht vor. Darin werden die Effekte der kalten Progression transparent dargestellt. Seit 2016 ist es gängige Praxis, dass der Steuergesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – auf Basis des Progressionsberichts den Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die jeweilige Inflationsrate anpasst. Ger...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Wird die kalte Progression auch ab dem Jahr 2025 ausgeglichen?

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs soll die kalte Progression über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2025 und ab 2026 ausgeglichen werden. Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Entwurf dieses Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestags und des Bundesra...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil

Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Gesetzesbegründung[18] kein weiterer Anspruch auf die Gewäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.10 Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

Rz. 108 Die Verordnungsermächtigung in Abs. 6 ist umgesetzt in der mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV). Sie enthält in der Anlage 1 die Berufskrankheitenliste. Die in Nr. 1 enthaltene Ermächtigung ist in §§ 1 bis 3 und 6 BKV, die Ermächtigung in Nr. 2 ist in § 4 und die in Nr. 3 enthaltene Ermächtigung ist in § 5 BKV umgesetzt.mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1 Listenberufskrankheiten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 (Listen-)Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten in der Anlage zur BKV bezeichnet (generelle Voraussetzung, Abs. 1 Satz 1 HS 1, § 1 BKV) und die Versicherte infolge einer Tätigkeit erleiden, die Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründet (konkrete Voraussetzung, Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen

Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsrats. Angesichts der drittelparitätischen Besetzung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.3 Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften

Rz. 17 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung, den Bundesrat und die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften als vorschlagsberechtigte Stellen für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat. Damit erhalten der Bund und die Länder jeweils 3 Sitze in der Gruppe und haben dieselbe Stärke, die Kommunen sind mit jeweils ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.4 Nebentätigkeiten

Rz. 27 Abs. 5 enthält Regelungen zu anderweitigen Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, die gewährleisten sollen, dass die Mitglieder des Vorstands mit ihrer gesamten Kraft ihrem Amt nachkommen, keine Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen, die nicht der Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit dienen und keinen Tätigkeiten nachgehen, die in einen I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr