Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund ­eingetretener Zahlungsunfähigkeit der mit Strom belieferten Kunden

Leitsatz 1. Aus dem Umstand, dass es sich bei der Stromsteuer um eine auf Abwälzung angelegte Verbrauchsteuer handelt, folgt keine sachliche Unbilligkeit der Stromsteuererhebung in den Fällen, in denen dem als Steuerschuldner in Anspruch genommenen Stromversorger die Realisierung der Kaufpreisforderung infolge der Insolvenz oder des Todes des mit Strom belieferten Endverbrau...mehr

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Gebührenanspruch des Streithelfers

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer und tritt ihr ein Streithelfer bei, steht der Kostenerstattung des Streithelfers § 50 WEG nicht entgegen Normenkette § 50 WEG Das Problem In einer Gemeinschaft besteht die Besonderheit, dass zwar etwa 120 Eigentümer vorhanden sind, diese jedoch aufgrund eines bestehenden Stimmrechts nach Mite...mehr

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Bundesgerichtshof erleichtert Rückzug von der Börse – keine Barabfindung mehr beim Delisting

Zusammenfassung Für den freiwilligen Rückzug eines Unternehmens von der Börse ist weder ein Hauptversammlungsbeschluss noch ein Barabfindungsangebot an die Aktionäre erforderlich. Hintergrund Die Antragsgegnerin, eine börsennotierte Aktiengesellschaft, gab mit einer Ad-Hoc-Meldung den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Wechsel vom regulierten Markt der...mehr

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Abziehbarkeit von EU-Geldbußen

Leitsatz 1. Der zur Bemessung von Geldbußen nach Art. 23 Abs. 3 EGV 1/2003 zu errechnende Grundbetrag enthält keinen Abschöpfungsteil. 2. Richtet sich die Bemessung einer von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängten Geldbuße allein nach dem Grundbetrag, der ggf. anschließend auf den Höchstbetrag nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 EGV 1/2003 gekürzt wi...mehr

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Umfang der Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides nach Ergehen einer Teil-Einspruchsentscheidung

Leitsatz Die Frage, ob ein Teilabhilfebescheid erlassen werden soll oder ob es zweckmäßiger ist, die Teilstattgabe im Rahmen der Schlussentscheidung über den Einspruch vorzunehmen, erfordert eine Ermessensausübung des Finanzamtes. Eine Teil-Einspruchsentscheidung darf hierbei keine inhaltlichen Unklarheiten über die Reichweite der Bestandskraft entstehen lassen Sachverhalt Di...mehr

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AGS 10/2013, Aufhebung und ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 28.10.2004 – III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet. 1. Das LG hat, soweit noch von Interesse, ausgeführt: Eine weitere Terminsgebühr mit einer weiteren Aus...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die – noch verheirateten – Eltern der Kinder A., geboren am … 2007, sowie B. und C., beide geboren am … 2010. Beide Elternteile stammen ursprünglich aus dem Raum Dresden. Dort leben auch noch die Eltern des Antragstellers in T. und die Eltern der Antragsgegnerin in E. Beide Ortschaften sind etwa 10 km voneinander entfernt. Die...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 2 Anmerkung

Bei erster Lektüre – insbesondere der Leitsätze – der Entscheidung des OLG Nürnberg könnte sich der Eindruck einer Abkehr von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu Fällen der "ertrotzten Kontinuität" ergeben. Dieser erste Eindruck täuscht. Das OLG Nürnberg folgt in seinem Beschluss uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] und setzt sich dabei in...mehr

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ZErb 10/2013, Steuervergüns... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat zu Unrecht angenommen, dass die Steuervergünstigungen nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 ErbStG nicht nur für den unbelasteten Teil der auf T übertragenen Kommanditbeteiligung, sondern auf die ge...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kind: Die Sukzessivadoption durch Lebenspartner vor dem Bundesverfassungsgericht

Anmerkung zu dem Urteil des BVerfG vom 19.2.2013 – 1 BvL 1/11; 1 BvR 3247/09 I. Einführung Die Rechtsprechung des BVerfG zu Lebenspartnerschaften steht seit dem Urteil vom 17.7.2002[1] im Fokus des öffentlichen Interesses. Nach der Feststellung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Lebenspartnerschaft 2002, erklärte es das Gericht in den Entscheidungen vom 7.7.2009[2], 2...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 1. Lebenspartner + Kind = Familie

Das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft ist in den vergangen Jahren bereits in einer Reihe von Entscheidungen thematisiert worden.[45] Die vorliegende Entscheidung ist insgesamt von großer Akzeptanz für die Lebenspartnerschaft geprägt. Lebenspartner sind, wenn sie rechtlich die Elternstellung bekleiden, auch verfassungsrechtlich vom Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG ...mehr

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FF 09/2013, Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Inge Saathoff Haben Sie an der Herbsttagung teilgenommen, welche anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Augsburg stattfand? Sollten Sie diese Frage bejahen, so fragen Sie sich doch auch einmal, wie lange dies nun schon zurückliegt. Sie werden feststellen, dass seit diesem Zeitpunkt schon wieder weitere 10 Jahre vergangen sind. Wir feiern...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / d) Keine objektiven Steuerbefreiungen

Weder das existierende VStG 1990 noch der Gesetzesentwurf sehen objektive Steuerbefreiungen vor. Das unternehmerische Betriebsvermögen wird regulär besteuert. Im Hinblick auf das VStG 1990 war dies vor dem Hintergrund der niedrigen Bewertung des unternehmerischen Betriebsvermögens zu sehen. Zudem differenzierte das VStG 1990 bei der Steuersatzhöhe zwischen unternehmerischem ...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 2 Gründe:

[4] Die Revision hat keinen Erfolg. [5] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [6] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB b...mehr

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FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 1. Erweiterung von Anwendbarkeit und Beraterkreis

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaats- und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 3 GG) verlangt, dass der Gesetzgeber auch im außergerichtlichen Bereich die erforderlichen Vorkehrungen trifft, damit der Rechtsuchende mit der Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte nicht von vornherein an mangelnden Einkünften oder ungenüge...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / Leitsatz

1. Unterhaltsvereinbarungen, die auf der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011 (BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, FamRZ 2011, 437) beanstandeten Rechtsprechung des Senats zur Bedarfsermittlung durch Dreiteilung des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen sowie des früheren und des jetzigen unterhaltsberechtigten Ehega...mehr

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FoVo 07/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Auskunft zu Bankkonten und Fahrzeugen

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und dessen Voraussetzungen und besondere Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrum...mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 2. Vorherige Antragstellung und Aufhebung

Die vorherige Antragstellung wird nicht eingeführt. In Zukunft wird nachträglich Beratungshilfe nur dann gewährt, wenn der Antrag binnen 4 Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt wird. Diese Regelung ist für die Berater zu begrüßen. Sie schafft Rechtssicherheit, war bei nachträglicher Antragstellung für den Berater bis zur Erledigung der Angelegenheit unsicher, ob...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Die im Rentenalter stehenden Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 30.7.2008. [2] Der 1940 geborene Kläger und die 1939 geborene Beklagte heirateten am 1.6.1962. Ihre Ehe, aus der zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen sind, wurde auf einen am 29.1.1996 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 18.6.1998 geschieden und der Versorg...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 4. Ist der Begriff des "Wechselmodells" des BGH zu eng?

Der BGH hat eine beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern abgelehnt, wenn kein paritätisches Wechselmodell vorlag, sondern die Betreuungsanteile der Eltern im Verhältnis von ⅓ zu ⅔ oder auch 40:60 % aufgeteilt waren. Deshalb wird der Begriff des "Wechselmodells" des BGH von einigen als zu eng kritisiert, die sich für eine Ausweitung der beiderseitigen anteiligen Barunte...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / VII. Verfahrensrecht

Der Schenker haftet[70] für die Schenkungsteuer; er kann durch Schenkungsteuerbescheid in Anspruch genommen werden (§ 20 ErbStG). Der Schenker darf zwar grds. nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Gerade bei Schenkungen von Kapitalgesellschaften kann es aber der Fall sein, dass die Inanspruchnahme des Beschenkten erfolglos bleibt/oder als nicht zweck...mehr

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ZErb 7/2013, Bewertung anha... / Einführung

§ 11 BewG regelt die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen. Im Zuge der jüngsten Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts[1] haben sich gerade in diesem Bereich Änderungen ergeben, die entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts[2] stets – also auch dann, wenn tatsächliche Verkaufsvorgänge nicht feststellbar sind – darauf abzielen, den Verkehrswert als ...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FF 6/2013, Neues Sorgerecht tritt am 19.5.2013 in Kraft – wichtiger Schritt für Eltern und Kinder

Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19.5.2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit Langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz ...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall a...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 1. Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung – Vaterschaft auf Widerruf

Das Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist Bestandteil seines verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts und Ausfluss seiner Menschenwürde (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen bekräftigt.[20] § 14 Abs. 3 TPG erwähnt das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Fall der ...mehr

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FF 6/2013, Anfechtung der Vaterschaft durch den sog. biologischen Vater auch im Fall der Samenspende

Urteil vom 15.5.2013 – XII ZR 49/11 (AG Köln, Urt. v. 11.8.2010 – 315 F 226/09, OLG Köln, Urt. v. 17.5.2011 – 14 UF 160/10) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann. Der Kläger und die Mutter des Beklagten zu 2 leben jeweils in gleichgeschlechtliche...mehr

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Abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn sich entgegen einer verbindlichen Auskunft die Rechtslage ändert. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, der im Juni 1996 eine verbindliche Auskunft zur Frage des Erhalts von steuerlichen Verlustvorträgen bei Übertragung sämtlicher Anteile und Austausch des Betriebsvermögens erteilt wur...mehr

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Verpflichtung eines an Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten zur Duldung einer Bauteilöffnung in seiner Wohnung

Leitsatz Ein Gericht kann einem am selbstständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten (etwa einem anderen Eigentümer oder auch der Gemeinschaft) nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zweck der Beweissicherung und Überprüfung von antragstellerseits behaupteten Mängeln am Gemeinschaftseigentum zu dulden Zum Begriff "Wohnung" in diesem Sinn gehören auc...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 3. Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat vor dem Hintergrund der Entwicklung seiner eigenen Rechtsprechung dem Grunde nach drei Entscheidungsoptionen. 3.1 Verwerfen als unzulässig Es stellt sich die Frage, ob das BVerfG in der Sache überhaupt entscheidet. Letztlich hat der BFH die eigentlich in dem Verfahren entscheidungserhebliche Frage, nämlich ob die Aufhebung der Steuerklasse II f...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 2.2 Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 7. November 2006

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon einmal die vom Bundesfinanzhof[8] vorgelegte Frage, ob die Erhebung der Erbschaftsteuer mit einem einheitlichen Tarif mit dem Grundgesetz vereinbar sei, zu entscheiden.[9] In diesem Beschluss hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit ...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 2.1 Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 22. Juni 1995

Mit zwei Urteilen vom 22. Juni 1995 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Bestimmungen des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die Grundvermögen mit den sog. Einheitswerten steuerlich erheblich geringer belasten als das sonstige Vermögen, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.[6] Dem Gesetzgeber wurde bereits damals a...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 3.3 Unvereinbarkeitserklärung

Wesentlich wahrscheinlicher ist hingegen, dass das BVerfG – wenn es in der Sache entscheidet – das ErbStG für die Zukunft mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber eine neuerliche Frist setzt, innerhalb derer ein neues verfassungskonformes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zu erlassen ist. Diese neuerliche Frist dürfte jedoch deutlich kürzer bemessen...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 3.2 Nichtigkeitserklärung

Die Nichtigkeitserklärung des BVerfG würde dazu führen, dass das ErbStG rückwirkend verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die bisher noch offenen oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk (iSv § 165 AO) versehenen Fälle wären ohne ausreichende Rechtsgrundlage ergangen und damit hinfällig. Dieses Szenario kam in der Vergangenheit so gut wie nie zur Anwendung und ist insbesonder...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / Einführung

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 27. September 2012 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen eines konkreten Normenkontrollantrags die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer idF des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008 (ErbStReformG 2009) vorgelegt.[2] Dies hat erneut zu einer starken Verunsicherung von Unternehmern geführt,...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 3.1 Verwerfen als unzulässig

Es stellt sich die Frage, ob das BVerfG in der Sache überhaupt entscheidet. Letztlich hat der BFH die eigentlich in dem Verfahren entscheidungserhebliche Frage, nämlich ob die Aufhebung der Steuerklasse II für den Zeitraum 2009 und anschließende Wiedereinführung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 verfassungswidrig sei, mit dem Hinweis auf den weitreichen...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

a) Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes begründen keinen ehebedingten Nachteil. b) Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die K...mehr

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ZErb 5/2013, Bestandsaufnah... / 1

Vor vier Jahren hat der Bundestag die Erbschaftsteuerreform beschlossen. In der Praxis wirft das neue Recht zahlreiche Fragen auf. Daneben äußerte der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 27.9.2012 bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Das Gericht hält es für bedenklich, dass es nach den derzeitigen Verschonungsregeln möglich sei, unternehmerisches Vermögen unabhängig v...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 4.2.3 Familienprinzip

Essenzielles Prinzip der deutschen Erbrechtsordnung ist das Verwandtenerbrecht, aus dem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Familienprinzip als Grenze für das Maß der Steuerbelastung anführt.[27] In der Entscheidung vom 22. Juni 1995 hat das BVerfG ausgeführt, dass der erbschaftsteuerliche Zugriff bei Familienangehörigen im Sinne der Steuerklasse I derart zu...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs

Leitsatz Die Rücknahme eines Einspruchs kann nicht angefochten werden. Sachverhalt Die Kläger wurden in 2000 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wirkte ein Steuerberater mit. Die Kläger erklärten hierbei Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG i.H.v. TDM 1.934 aus der Veräußerung von Aktien. Das Finanzamt veranlagte ents...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Erbschaft- und Schenkungste... / 1 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

1.1 Beschluss vom 22.6.1995[1] Freistellung des Familiengebrauchsvermögens Im Jahr 1995 stand die Frage der Steuerfreistellung des sog. Familiengebrauchsvermögens im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Beurteilung. Dieses muss steuerfrei an die nächste Generation übergehen können. Anhaltspunkt für den Umfang der Steuerbefreiung ist der durchschnittliche Wert eines üblichen ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 1.2 Beschluss vom 7.11.2006

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Mit dem am 31.1.2007 veröffentlichten Beschluss erklärte das Bundesverfassungsgericht die erbschaftsteuerlichen Tarifvorschriften (§ 19 ErbStG) wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG mit der Verfassung für unvereinbar. Denn für alle Vermögensarten kommt ein einheitlicher Steuersatz zur Anwendung, obwohl wesentliche ...mehr