Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / II. Rechtliches Gehör zu gewähren?

Das AG sei, so das OLG, in Bußgeldsachen gem. § 71 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OWiG berechtigt, nach Eingang der Akten einzelne Beweiserhebungen anzuordnen, worunter auch die erstmalige Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens falle (vgl. KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., 2018, § 71 Rn 26). Eine Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Beweiserhebung sei aufgrund dieser Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 115 EUR. Nach Einspruch wurde die Geldbuße im Abwesenheitsverfahren auf 125 EUR erhöht. Im Termin zur Hauptverhandlung hat der Verteidiger des Betroffenen den nachfolgenden Antrag gestellt: "Der im Lichtbild eingeblendete Abstand ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Übertragung der Arbeitgeberpflichten (Abs. 5)

Rz. 89 Die Regelung[1] stellt klar, dass der Arbeitgeber nicht notwendigerweise selbst die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des betrieblichen Gesundheitsschutzes für schwangere und stillende Frauen haben muss, sondern auch durch die Beauftragung einer zuverlässigen und fachkundigen Person (z. B. durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit) sicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Mitteilung der Schwangerschaft – Auslöser für eine Durchführung der konkreten Gefährdungsbeurteilung (Abs. 2)

Rz. 77 Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber aus diesem Anlass die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. Nur so lässt sich auch vermeiden, dass der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Jeder Unternehmer, der Umsätze bewirkt, ist zur Rechnungserteilung verpflichtet. Rechnungen sind sofort zum Zeitpunkt des Umsatzes auszustellen, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bis zum 15. Tag des auf die Lieferung folgenden Monats. Vereinfachte Rechnungsangaben gelten für Rechnungen bis 400 EUR (ab 24.5.2019; vorher: 100 EUR). Die Mindestangaben in den vereinfachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Bußgeld

I. § 334 Abs. 3 Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 3a

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für denjenigen Fall, dass das Ordnungsgeld in den Fällen des Abs. 1 nicht gegen eine bestimmte natürliche Person in einer Organstellung verhängt wird, sondern stattdessen gegen besagte kap.-marktorientierte KapG selbst (sog. Verbandsgeldbuße), übersteigen die vorgesehenen Höchstgrenzen die für natürliche Personen einschlägigen deutlich. Konkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 3b

Rn. 33 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 3b dient – ebenso wie die Norm des § 335 Abs. 1b – der Ermittlung des Gesamtumsatzes und insoweit der Festlegung des Ordnungsgeldrahmens gemäß § 335 Abs. 1a Nr. 2. Ungeachtet der sowohl für Kredit-, Zahlungs-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 340 (vgl. § 340n Abs. 3b) als auch für Versicherungs-UN geltenden S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. § 334 Abs. 1 Nr. 5

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Nr. 5 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum (erweiterten) Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung sowie Vervielfältigung gemäß § 328, auch i.V.m. § 325a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz). Dabei soll die weitere Ergänzung insow...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Behördenorganisation für das KiG nach EStG

Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufnahme der Vorschriften über das KiG in Abschn X des EStG (vgl §§ 62ff) durch das JStG 1996 (> Rz 4) dokumentiert den Ansatz, das steuerliche Existenzminimum eines Kindes sicherzustellen und nicht mehr eine Sozialleistung zu gewähren. Als Folge dessen verfahren die das KiG auszahlenden Familienkassen nach der Abgabenordnung (vgl BFH/NV ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ordnungswidrigkeiten

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zuwiderhandlungen gegen die in § 334 aufgezählten Tatbestände haben die Verhängung von Geldbußen zur Folge. Durch die Verwendung des Begriffs "ordnungswidrig" hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es sich bei diesen Zuwiderhandlungen nicht um kriminelle Vergehen, sondern vielmehr um Verstöße handelt, die verhältnismäßig milder zu beurteilen s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. § 334 Abs. 2

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 2 adressiert in Satz 1 den Tatbestand, dass ein BV nach § 322 Abs. 1 durch einen AP erteilt wurde, obwohl nach § 319 Abs. 2 oder 3, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch i. V. m. Abs. 2, er oder nach § 319 Abs. 4 Satz 1 oder 2, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325a

Rn. 41 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zur Unterrichtung der für das Ordnungsgeldverfahren zuständigen Verwaltungsbehörde im Anwendungsbereich der Zweigniederlassungen erfasst der Verweis von § 325a auf § 329 auch dessen Abs. 4. Wenn die Prüfung der das UN-Register führenden Stelle ergibt, dass die offenzulegenden Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht wurden, wird nach §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264

Rn. 79a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine Verletzung der Aufstellungspflicht der Bilanz wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (vgl. § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b) StGB) bestraft (bei fahrlässigem Handeln beträgt die Strafe gemäß § 283b Abs. 2 StGB bis zu einem Jahr). Dagegen wird eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott nac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 271

Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 271 stellt eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Gleichwohl kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung der Abs. 1f. zu Verstößen gegen Bestimmungen führen, die sich ihrerseits explizit auf "Beteiligun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auskunftspflicht

Rz. 3 § 23 Abs. 1 bestimmt eine Auskunftspflicht der nach § 12 BEEG zuständigen Stellen, also die durch die Landesregierungen bestimmten Behörden, für die Erhebung der nach § 22 BEEG erforderlichen Daten. Die Auskunftspflicht besteht nicht mehr gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern gegenüber dem Statistischen Bundesamt. Die Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 19 Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen das Beschäftigungsverbot nach § 5 Abs. 1 oder 2 MuSchG ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 1, 3 MuSchG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 30.000 EUR geahndet werden kann. Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und führt sie zu einer Gefährdung der Gesundheit der Frau oder ihres Kindes, so stellt dies eine Stra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Kein Verbot der Ausnahme durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 19 Eine Ausbildung darf gleichwohl nicht erbracht werden, wenn die Aufsichtsbehörde der Schülerin/Studentin eine Teilnahme zwischen 20 und 22 Uhr nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a MuSchG verbietet. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei die Voraussetzungen der Nr. 1–3 des § 5 Abs. 2 Satz 2. Der Arbeitgeber muss deshalb die Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a MuSchG vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsausbildung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Entsprechend der Regelung für die Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen lässt das Gesetz die Ausbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Whistleblower-Schutz in der Immobilienbranche: Frist endet

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) trat am 2.7.2023 in Kraft. Es ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht. Private Unternehmen mit – in der Regel – 50 bis 249 Beschäftigten müssen – anders als größere Firmen – erst ab dem 17.12.2023 interne Meldestellen einrichten. Bei Verstößen kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Bußgelder

a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIV. Ausschluss wegen Schäden aus Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter (A-7.10 AVB D&O)

1. Einführung Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sollen oder aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Überblick

Rz. 136 Versichert sind in der D&O-Versicherung berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder eines Organes. Eine Geldstrafe oder Geldbuße oder auch eine Kaution, die die versicherte Person selbst bezahlen muss bzw. die gegen diese verhängt wird, ist schon deswegen nicht versichert, weil dort kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Insofern bedarf es hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Verjährung

Rz. 82 Die Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG verjähren in fünf Jahren. Dies ist in § 43 Abs. 4 GmbHG geregelt. Da es dort heißt, dass die Verjährung die vorstehenden Ansprüche betrifft, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche aus § 43 Abs. 3 GmbHG – während die Ansprüche gegen den Gesellschafter, der die unter Verstoß g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zu Gunsten der AG und insbesondere mittelbar zu Gunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z.B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie wenn die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 5.2 Fleischindustrie

Ende 2020 wurde das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) modifiziert. Kernstück dieses neuen Gesetzes ist § 6a GSA Fleisch, der den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft, der Schlachtung, Zerlegung und Fleischbearbeitung begrenzt. Das Gesetz findet Anwendung auf grundsätzlich alle Unternehmen der Fleischw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 8. Erweiterungen/Abschwächungen in der Praxis

Rz. 162 Bei den in der Praxis verbreiteten Deckungskonzepten ist der Ausschluss regelmäßig enthalten. Es werden aber Abschwächungen vorgenommen, vor allem lassen sich Regressansprüche gegen Organmitglieder versichern, wobei aber meist Kartellstrafen wieder hiervon ausgenommen werden. Außerdem werden Entschädigungsgrenzen (sog. Sublimits) festgesetzt. Praxis-Beispiel Beispiel ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr