Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.5 Verstoß gegen die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsätze

§ 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit den vergleichbaren Stammarbeitnehmern (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Dem Leiharbeitnehmer wird ein ergänzender bzw. korrigierender gesetzlicher Anspruch auf die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt.[1] In Ausnahme ...mehr

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B. AVB D&O / 6. Entschädigungen mit Strafcharakter

Rz. 159 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O nimmt ausdrücklich Entschädigungen mit Strafcharakter vom Versicherungsschutz aus. Durch den Klammerzusatz "punitive und exemplary damages" wird deutlich, dass es primär um Zahlungen geht, die im US-amerikanischen Recht einzelner Bundesstaaten festgesetzt werden können (siehe das Beispiel oben).mehr

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B. AVB D&O / 7. Wirksamkeit des Ausschlusses

Rz. 160 Der Ausschluss ist in der vorliegenden Fassung unwirksam, da durch ihn auch für jene Organe kein Versicherungsschutz besteht, die nicht an dem Verstoß mitgewirkt haben, der zur Verbandsgeldbuße oder Vertragsstrafe geführt hat. Solche versicherten Personen können aber gleichwohl haften, wenn ihnen vorgeworfen werden kann, sie wären aufgrund ihrer Gesamtverantwortung o...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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B. AVB D&O / 4. Vertragsstrafen

Rz. 142 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O "Vertragsstrafe" meint Vertragsstrafen im Sinne von § 339 BGB. Verwendet wird auch der Begriff der Pönale oder der Konventionalstrafe. Nach § 339 BGB liegt eine Vertragsstrafe vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit z.B. die Lieferung von Waren nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die ...mehr

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B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (meh...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 26 Weitere Maßnahmen

Allgemeines Rz. 1 § 26 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung in einem Mitgliedstaat nicht nachkommen.[2] Rz. 3 Das BZSt ergreift gem. § 26 Abs. 1 PStTG alle erforderlichen Maßnahmen, um...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8.3 Rechtsschutz gegen den Inhalt der Auskunft

Rz. 35 Praxis-Beispiel Beispiel[1]: P ist Betreiber eines rein werbefinanzierten Online-Flohmarktes, auf dem Schallplattensammler Tonträger kaufen und tauschen können. Die Vertragsanbahnung und Abwicklung erfolgt ausschließlich über eine Chatfunktion, auf deren Inhalte P keinen Zugriff hat; ergänzende Funktionen wie etwa eine Option zum Direktkauf gibt es nicht. P stellt bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verstöße im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 4 Es werden Bußgeldvorschriften geschaffen für Verstöße meldender Plattformbetreiber gegen die Registrierungspflichten [1], gegen die Meldepflicht und Korrekturmeldeverpflichtung [2], die Informationspflicht der Anbieter [3], die Durchsetzung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Anbietern[4] sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 23 PStTG. Sowohl die vorsätzlich...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / II. Mitteilungspflicht

Nach §§ 138d-138k AO besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[18] hat dazu Stellung genommen. Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuerges...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist in dem Verfahren ein Rotlichtverstoß (§ 37 StVO) mit einem Bußgeld i.H.v. 90,00 EUR zur Last gelegt worden; außerdem drohte die Eintragung von einem Punkt in das Fahreignungsregister. Der Betroffene hat durch seinen Verteidiger gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung beim AG hat dann 27 Minuten gedauert. Der Betroffene ist frei...mehr

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Baugewerbe / 7 Die Rechnung im Baugewerbe

Der leistende Unternehmer muss dem Leistungsempfänger eine Rechnung erteilen.[1] Der leistende Unternehmer ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung oder nach Vereinnahmung einer Anzahlung eine Rechnung auszustellen, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder eine juristische Person ausgeführt wird[2] oder eine steue...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.5 Whistleblowing

§ 5 Nr. 2 GeschGehG behandelt den sog. Whistleblower-Schutz. Danach dürfen Geschäftsgeheimnisse offenbart, erlangt oder genutzt werden, wenn dies zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens erfolgt und wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Problematisc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Bußgeldkatalog nach den Richtlinien des BMFSFJ

Rz. 19 Die in den Richtlinien des BMFSFJ angegebenen Beträge stellen Richtsätze für eine erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit in fahrlässiger Handlungsweise bei einem "Durchschnittsfall" dar. Sie sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Von ihnen kann bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen abgewichen werden. Im Fall der Abweichung ist im Bu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten (§ 14 Abs. 1)

Rz. 5 § 14 Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass einer der dort aufgeführten Tatbestände rechtswidrig verwirklicht wird. Keine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn das an sich mit Bußgeld bedrohte Verhalten gerechtfertigt ist (vgl. §§ 15, 16 OWiG). Gerechtfertigt ist ein Verhalten, wenn z. B. Rechtsvorschriften aus anderen Bereichen (etwa der Datenschutz) die Erteilung von Auskünft...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Bußgeldbescheid und Höhe der Geldbuße

Rz. 16 Die Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens, also zur Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 14 Abs. 1 ist die durch Landesrecht bestimmte Stelle (§§ 14 Abs. 3, 12 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BEEG i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind durch ein Bußgeld zu ahnden. Wird ein Bußgeldbescheid erlas...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 15 Nach den Richtlinien des BMFSFJ zum BEEG ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn einer anspruchsberechtigten und auskunftspflichtigen Person zu Unrecht Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus gezahlt worden ist und dieses wieder zurückgefordert werden muss. Eine Verletzung des § 14 ist auch zu prüfen, wenn ein Arbeitgeber seiner Bescheinigun...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1 Verteilung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Adressat des alten wie des seit 2018 geltenden Datenschutzrechts ist der "Verantwortliche"[1], also etwa eine juristische Person, die personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verantwortliche ist u. a. Anspruchsgegner mit Blick auf die Betroffenenrechte.[2] Er muss die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen[3] und für Verstöße geradestehen, denn Schadensersatzansprüche von Be...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 3 Was muss ich als KMU nicht leisten?

KMU müssen die Pflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – als für die Umsetzung und Kontrolle des LkSG zuständige Behörde – kann und wird KMU auch nicht daraufhin kontrollieren oder mit Sanktionen, wie Bußgeldern, belegen. Das LkSG verpflichtet KMU nicht: bezogen auf ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Klage des Arbeitgebers gegen Auskunftsverlangen

Rz. 31 Der Arbeitgeber kann sich gegen ein Auskunftsverlangen (Abs. 1) oder die Verpflichtung zur Übermittlung von Entgeltdaten (Abs. 2), das in Form eines VA erlassen worden ist, mit Widerspruch und Anfechtungsklage zur Wehr setzen. Das Vorverfahren richtet sich nach den Vorschriften des SGB X. Für die Klage gegen den Bescheid der zuständigen Behörde sind die Gerichte der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit sich die nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörden (Elterngeldstellen) im Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Leistungen nach diesem Gesetz bei Bedarf vom Arbeitgeber erforderliche Daten beschaffen können, schafft Abs. 1 Satz 1 die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass diese Behörden die näher aufgeführten Informationen vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schlussrechnung: Was bei de... / 5 Auswirkung bei elektronischer Rechnungsstellung

Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Bei einer elektronischen Rechnung muss neben den Pflichtangaben einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG beachtet werden, dass der Rechnungsempfänger damit einverstanden ist, dass er die Rechnung in elektronischer Form erhält; die Echtheit d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1.6 Freihalten von Rettungswegen, Feuerwehrflächen

Weil der Umschlag von Waren im Handel naturgemäß im Mittelpunkt des Interesses steht, kommt es häufig zu Platzproblemen. Daher werden Waren, Kartonagen oder andere Verpackungsabfälle oft z. B. in für Kunden im Normalbetrieb nicht zugänglichen Flure oder Treppenräume "ausgelagert", die als Rettungswege notwendig sind. Auch im Außenbereich passiert es leicht, dass Material ode...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.9 Rechtliche Relevanz der Bestimmungen nach Beherbergungsstättenverordnungen

Übergangsvorschriften In den meisten Beherbergungsstättenverordnungen, die eng an die MBeVO angelehnt sind, ist vorgesehen, dass für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehende Beherbergungsstätten nur § 11 MBeVO (Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Person) sofort anwendbar ist. Nachrüstpflichten für baulich-technische Anforderungen besteh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dienstwagen: So fahren Mita... / 2.1.2 Reifen

Der ordnungsgemäße Zustand der Bereifung gehört zum normalen Unterhalt des Autos und ist auch Gegenstand der ständigen Sichtkontrollen durch den Fahrer (Kontrolle auf Verschleiß und Beschädigung). Weil Reifen zu den Verschleißteilen mit dem höchsten Umsatz im Fuhrpark gehören, sollte die Auswahl mit einiger Sorgfalt geschehen. Dabei spielen Kosten-, Komfort- und Sicherheitsü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dienstwagen: So fahren Mita... / 2.1.1 Sicherheitsausstattung

Zur nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung für Pkw gehören Warndreieck, Warnweste (§ 53a Abs. 2 StVZO) und Erste-Hilfe-Material, die in ordnungsgemäßem Zustand stets mitgeführt werden müssen. Egal ob ein Dienst-, Miet- oder Privatfahrzeug benutzt wird, ist es empfehlenswert, die Warndreiecke gelegentlich auszupacken und aufzubauen. Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

1 Allgemeines Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333 HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass PersG, Stiftungen und eG, bei ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Tathandlungen

Rz. 10 Die Tathandlungen erfolgen bei § 334 Abs. 1 HGB bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Aufstellung des Konzernabschlusses (§ 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB), der Aufstellung des Lageberichts oder der Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (§ 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB), der Aufstellung des Konzernlageberichts oder de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Als Teil der Sanktionsvorschriften des HGB wird § 334 HGB durch deren Normzusammenhänge bestimmt (§ 331 Rz 7). Weder im AktG noch im GmbHG existiert eine über § 334 HGB hinausgehende Regelung. Lediglich § 20 Abs. 1 PublG enthält eine dem § 334 Abs. 1 HGB im Inhalt und Aufbau entsprechende Vorschrift.[1] In materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht gelten für § 334...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert. Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften in der Abschlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 67 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 307 HGB ist regelmäßig nicht straf- oder bußgeldbewehrt. Führt eine Pflichtverletzung bei § 307 HGB jedoch zu einer Nichterfüllung der Anforderungen des § 297 Abs. 2 und 3 HGB und damit insb. zu keiner Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, li...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 37 § 309 HGB wird von der Bußgeldvorschrift § 334 HGB nicht unmittelbar erfasst. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 309 HGB kann jedoch mittelbar von § 331 Nr. 2 HGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße sanktioniert werden, wenn dadurch die Verhältnisse im Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder Konzernzwischenabschluss unrichtig wie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 59 Ein Verstoß gegen § 328 HGB hat – unabhängig davon, ob es sich um freiwillige oder pflichtgemäße Publikationen handelt – keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der Rechnungslegungsunterlagen. Für die Wirksamkeit ist einzig die Feststellung bzw. in Bezug auf den Bestätigungsvermerk die Erteilung relevant. Rz. 60 Sind in den Unternehmenspublikationen Fehler oder Lü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Durch § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind Verstöße gegen die meisten zwingenden Vorschriften der Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und der Feststellung (§ 172 AktG, § 46 Nr. 1 GmbHG) des Jahresabschlusses mit Bußgeld belegt. § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB differenziert die Tathandlungen nach Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Form und den Inhalt (lit. a), die Bewertung (lit. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 24 Ein Verstoß gegen § 330 HGB erfüllt das Tatbestandsmerkmal einer Ordnungswidrigkeit, sofern eine Verordnung zu § 330 HGB explizit auf § 334 HGB verweist. Für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder Aufsichtsrats ist die Ordnungswidrigkeit dann gem. § 334 Abs. 1 Nr. 6 HGB regelmäßig bußgeldbewährt. Liegt kein Verweis auf § 334 HGB vor, kann – mangels Tat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 31 Ein Verstoß gegen § 243 Abs. 2 HGB kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Die Folgen führen von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks (im Falle der Prüfung gem. § 316 HGB) bis hin zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach § 256 Abs. 4 AktG. Darüber hinaus kann ein Verstoß in besonders gravierenden Fällen Freiheits- und Geldstrafen (§ 331 Nr. 1 HGB) oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319 HGB

Rz. 82 Bei den sich aus einem Verstoß gegen § 319 HGB ergebenden Folgen für den Wahlbeschluss und den Jahresabschluss ist danach zu unterscheiden, ob es bereits an der Qualifikation als WP bzw. vBP nach Abs. 1 fehlt oder ob ein Ausschlussgrund nach den Abs. 2–4 vorliegt. Die Wahl einer Person zum Abschlussprüfer, die bereits die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt, ist n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 Verfahren

Rz. 48 Für die Einleitung und Durchführung des Bußgeldverfahrens ist in den Fällen des Abs. 1 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bei kapitalmarktorientierten KapG i. S. d. § 264d HGB zuständig.[1] Bei Verstößen durch nicht kapitalmarktorientierte Ges. in den Fällen des Abs. 1 und in den Fällen des Abs. 2a ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Für Verstöße nach Ab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 11 Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Buchführung ist im Insolvenzfall strafbewehrt nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB (ordnungswidrige Führung oder Nichtführung von Handelsbüchern bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Insolvenz) und § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Die Strafe kann bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Ja...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 39 Wird auf eine notwendige Einbeziehung oder at Equity-Bewertung des GemeinschaftsUnt verzichtet, greifen die Sanktionsregeln des § 334 Abs. 1 Nr. 2e HGB bzw. des § 20 Abs. 1 Nr. 2e PublG, die Bußgelder für nicht kapitalmarktorientierte Unt bis zu 50.000 EUR, für kapitalmarktorientierte Unt nach § 334 Abs. 3 HGB jedoch deutlich höher (§ 334 Rz 45 ff.), nach sich ziehen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Gestaltungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung

Rz. 187 Viele Unt befürchten durch die Offenlegung ihres Jahresabschlusses gravierende Nachteile.[1] Im Einzelnen werden insb. die Einblicke von Geschäftspartnern genannt, die zu Problemen bei künftigen Vertragsverhandlungen führen können (etwa wenn die Ertragslage des Unt sehr gut ist und die Vermutung nahe liegt, dass aus der bisherigen Geschäftsbeziehung eine hohe oder zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Sanktionen (Abs. 3–3b)

Rz. 45 Durch das FISG wurde der bisherige Bußgeldrahmen erhöht und zweistufig ausgestaltet.[1] Bei der unbefugten Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Abschluss einer KapG kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Handelt es sich bei der KapG um ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 HGB kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr