Fachbeiträge & Kommentare zu Cashflow

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 4.1 Das Konzept des "Return on Resilience Investment (RORI)"

Der RORI ist eine Kennzahl, die den finanziellen Nutzen von Investitionen in Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel quantifiziert. Die Kennzahl berücksichtigt sowohl den direkten als auch den indirekten Nutzen solcher Investitionen. Der RORI zeigt auf, wie viel Kapital durch die Vermeidung von Schäden und die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten erhalten oder gewonnen wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.4 Spezielle Prüfungssachverhalte

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 1 Kaufmännische Grundlagen in der Unternehmensführung

Obgleich die Wahl der Rechtsform und die Größe einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft die Aufgabenstrukturen und Abläufe vordergründig bestimmen, ergeben sich dennoch vergleichbar geartete betriebswirtschaftliche Funktionen und Aufgaben. Hierfür sorgen auch die zahlreichen Vorschriften und Gesetze, welche sich in der Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation, der Auswahl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenmanagement: agile Org... / 3 Umsetzung mit Serviceware Performance

Serviceware Performance ist eine Planungsplattform, mit der unterschiedliche Planungskonzepte und Planungsprozesse umgesetzt werden können. Das Einsatzgebiet reicht von der klassischen integrierten Finanzplanung von GuV, Bilanz und Cashflow über Personalplanung, Investitionsplanung bis zu Projektkosten und Projektressourcenplanung. Als Werkzeug für integriertes Performance M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.4 Ausweis unter Berücksichtigung der International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 50 Die flüssigen Mittel (cash and cash equivalents)[1] sind entsprechend dem deutschen Recht innerhalb des Umlaufvermögens (current assets) aufgeführt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind in der Position cash zusammengefasst. Unterliegen die liquiden Mittel einer Beschränkung, z. B. Devisenumtauschbeschränkungen, wird eine besondere Angabepflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rn. 81 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des UN sind nach § 289 Abs. 1 Satz 3 auch die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Mit dieser Vorgabe werden die Anforderungen an die Analyse weiter konkretisi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vergangenheitsorientierte Berichterstattung (Wirtschaftsbericht): Angaben zum Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und zur Lage der Kapitalgesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1–3 und Abs. 3)

Rn. 62 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit der Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des UN soll den Adressaten des Lageberichts ein Überblick über die Entwicklung des UN im abgelaufenen GJ und seine wirtschaftliche Situation am Abschlussstichtag gegeben werden. Dazu sind die Geschäftsentwicklung und die für sie ursächlichen Ereignisse aus Sicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.16 Bilanzanalyse

Balz/Kochanek/Paulat/Perusso/Tallau/Wiemker, ESG-Risiken im Kreditprozess für Firmenkunden, DB 36/2024, S. 2173; Erichsen, Cashflow: W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.62 Kapitalflussrechnung

Erichsen, Cashflow: Was der Geldfluss über ein Unternehmen aussagt – Mit regelmäßiger A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.15 Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen

Michel, Bilanzierung von Power Purchase Agreements im Spannungsverhältnis zu IFRS 9 – Status quo und geplante Änderungen durch ED/2024/3, PiR 7/2024, S. 205; Koch/Schaber/Wulff, Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinstrumente und eingebettete Derivate in der handelsrechtlichen Rechnungslegung, WPg 20/2023, S. 1147; Pollmann, Erfassung nicht designierter Preiselemente (Cost of Hedg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungslegung nach IFRS

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.34 Forderungen

Künkele/Mitrovic, Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen, BC 7/2024, S. 302; Tiede, Forderungsverzicht bei Personengesellschaften – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.11.2023 – IV R 28/20, StuB 7/2024, S. 251; Zumbach, Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.8 Cashflow zu Fremdkapital

Sinkt der Wert der Kennzahl unter 10 %, so ist die ausreichende Tilgung des Fremdkapitals gefährdet.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.4 Eigenmittel zu Bruttoinvestitionen

Soweit der Wert der Kennzahl unter 50 % sinkt, werden die betrieblichen Investitionen des Unternehmens mit zu wenig Eigenkapital durchgeführt. Die Finanzierung ist daher bedenklich.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marginal Abatement Cost Cur... / 2.3.2 Schritt 2: NPV berechnen

Hierfür müssen zunächst Annahmen getroffen werden, um den Cashflow der potenziellen Projekte über ihre Lebensphase zu bestimmen. Alle Einnahmen bzw. Einsparungen durch selbst erzeugten Strom müssen hochgerechnet werden, sowie Kosten wie Investitionskosten und Betriebskosten. (Tabellenblatt "Finanzielle Analyse PV") . Zusätzlich wird anhand des erzeugten Stroms eine potenziel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marginal Abatement Cost Cur... / 2.2.2 Schritt 2: Net Present Value (NPV) berechnen

Der Net Present Value (NPV) berechnet den Nettobarwert der zukünftigen Cashflows eines Projekts. Ein positiver NPV zeigt an, dass die Vorteile eines Projekts die Kosten überwiegen, während ein negativer NPV das Gegenteil anzeigt. Sowohl CapEx (Investitionskosten) als auch OpEx (Betriebskosten) fließen in die Berechnung ein, zusammen mit einem Diskontsatz, der den Zeitwert de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine Besteuerung nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Anschaffung?

Die unterhalb der historischen Anschaffungskosten liegende teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist nach Auffassung des FG Niedersachsen keine tatbestandliche Veräußerung i.S.d. § 23 EStG. Das FG kommt im Wege der teleologischen Reduktion zu dem Ergebnis, dass die teilentgeltliche Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 24 Außerplanmäßige Abschreibungen können nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen werden, wenn den Beteiligungen am Abschlussstichtag ein Wert beizulegen ist, der unter den Anschaffungskosten oder dem letzten Bilanzansatz liegt und voraussichtlich keine dauernde Wertminderung vorliegt. Nach IDW RS HFA 10, Rz. 3 ist der am Abschlussstichtag "einer Beteiligung beizulegende ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Rz. 44 Zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zählen Transaktionen mit den Unternehmenseignern und Minderheitsgesellschaftern sowie Aufnahmen und Tilgungen von Finanzschulden. Rz. 45 Mindestgliederungsschema zur Darstellung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit gem. DRS 21.50: Schemamehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Rz. 29 Durch DRS 21 wurden neben den Erweiterungen der Mindestgliederung insb. Zuordnungen von Zahlungsströmen zum vorherigen DRS 2 geändert. Während es nach DRS 2 noch weitreichende Zuordnungswahlrechte gab, werden nach DRS 21 Zuordnungen von Zahlungsströmen zu der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit konkreter bestimmt und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Zur Ableitung der Kapitalflussrechnung werden regelmäßig die Veränderungen der Bilanzposten ermittelt und in das Gliederungsschema der Kapitalflussrechnung überführt. Die so ermittelten vorläufigen Cashflows der Aktivitätsformate sind sodann u. a. im Hinblick auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie nicht aufwandswirksame Ein- und Auszahlungen zu korr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Finanzlage

Rz. 69 Die Finanzlage ist sehr eng mit der Vermögenslage verbunden und kann isoliert häufig nicht sinnvoll interpretiert werden. Im Fokus steht die Finanzstruktur des Unt, die sich einerseits aus der Passivseite der Bilanz und den dort dargestellten Kapitalquellen des Unt ergibt. Andererseits bedarf es zur Einschätzung der Finanzlage Informationen über Finanzflüsse, die in e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4 Darstellung der Kapitalflussrechnung

Rz. 24 Die KFR ist in Staffelform aufzustellen (DRS 21.21). Die liquiditätswirksamen Veränderungen von Bilanz- und GuV-Posten, die die Nettoveränderung des Finanzmittelfonds ergeben, sind zweckmäßigerweise nach folgendem Schema darzustellen: Schemamehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Berichtspflichten bei Änderung des Konsolidierungskreises (Abs. 2)

Rz. 20 Hinsichtlich der Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Konzernabschlüsse stellt sich das Problem dar, dass sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt insb. aufgrund von Erwerb oder Veräußerung von Anteilen im Laufe des Gj ändern kann oder aus bilanzpolitischen Überlegungen modifiziert werden sollen. Für den Fall wesentlicher Änderungen des K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.1 Vergleichsverfahren

Rz. 248 Wird der beizulegende Zeitwert durch ein Vergleichsverfahren ermittelt, stehen grds. zwei Alternativen zur Auswahl.[1] Der beizulegende Zeitwert kann entweder aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Bewertungsobjekts oder aus den Marktwerten eines gleichartigen Bewertungsobjekts abgeleitet werden. Rz. 249 Einzelne Bestandteile eines zu bewertenden Finanzder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zulässige Grundgeschäfte

Rz. 11 Als absicherungsfähige Grundgeschäfte kommen nach § 254 Satz 1 HGB VG, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in Betracht, sofern diese Posten oder Transaktionen risikobehaftet sind. Das abgesicherte Grundgeschäft kann während des Bestehens einer Hedge-Beziehung wechseln. So verhält es sich bei hoch wahrscheinlichen Warenbes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Ermittlung der Cashflows

Rz. 23 Die einzelnen Cashflows können nach der originären oder der derivativen Methode ermittelt werden.[1] Die originäre Methode ordnet alle Geschäftsvorfälle, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfonds führen, einzelnen Zahlungsströmen zu. Die Ein- und Auszahlungen werden somit unmittelbar aus den Daten der Finanzbuchhaltung entnommen. Dafür ist im Kontenplan die klare ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Angaben zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren s. Rz 78 ff.). Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insb. Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Sprache. Währungseinheit (§ 244 HGB)

Rz. 14 Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in EUR aufzustellen – auch wenn er gem. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird. Entsprechendes gilt auch für den Konzernlagebericht.[1] Die in der Praxis vorzufindende Verwendung von englischen Fachbegriffen (z. B. EBIT/Earnings before Interest and Taxes, Cashflow) und englischen Bez...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abwicklung gesicherter Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rz. 60 Werden abgesicherte Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte abgewickelt, ist umstritten, wie von den besonderen Bewertungsvorschriften für Bewertungseinheiten auf die allgemeinen GoB überzugehen ist. Was das Sicherungsinstrument angeht, ergibt sich zunächst die Notwendigkeit, eine bislang noch nicht erfasste effektive Wertänderung in Bezug auf das abgesicherte Risiko festz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Immaterielles Anlagevermögen

Rz. 240 Zur Definition des immateriellen Anlagevermögens vgl. § 266 Rz 22. Rz. 241 Das immaterielle Vermögen unterliegt häufig einer schnellen technischen Veralterung aufgrund technischen Fortschritts. Der Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer für die planmäßige Abschreibung und ihrer Überprüfung im Zeitablauf kommen daher große Bedeutung zu (Rz 167). Unabhängig davon...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Aufgaben und Grundsätze der Kapitalflussrechnung

Rz. 16 Mithilfe der Kapitalflussrechnung werden reine Zahlungsströme in einem Gj dargestellt. Da die Ein- und Auszahlungen im Gj die Grundlage für die Erstellung der Kapitalflussrechnung sind, kommt es nicht oder i. d. R. nur in unwesentlichem Umfang zu Bewertungseinflüssen (Bewertungsunabhängigkeit). Dadurch wird ein objektives Bild der Finanzlage vermittelt. Die Kapitalflu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Ertragslage

Rz. 74 Trotz der begrifflichen Verkürzung auf den Ertrag statt auf den Erfolg können unter der Ertragslage die Gesamtheit der die Ertragskraft bestimmenden Parameter und ihrer Auswirkungen auf Erfolgsindikatoren verstanden werden.[1] Die Ertragskraft ist die Fähigkeit des Unt, gegenwärtig und in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften. Im Jahresabschluss ist die GuV, ergänzt um en...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Beendigung einer Sicherungsbeziehung

Rz. 63 Führt die Abwicklung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument zu tw. gegenläufigen, nicht zu bilanzierenden Zahlungsströmen (z. B. bei der Absicherung von Fremdwährungsforderungen durch ein Devisentermingeschäft), ist mit IDW RS HFA 35 in der GuV eine Nettodarstellung zu favorisieren, bei der nur der Zahlungsüberhang erfolgswirksam wird. Das gilt unabhängig davon, o...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel eignet sich die Kapitalflussrechnung (KFR), da durch diese im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV auch die Ein- und Auszahlungen der betrachte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr