Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Wie erfolgt die Förderung?

Grund- und Zusatzdarlehen Die Förderung besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen. In der Regel soll das Darlehen als nachrangiges Darlehen zu einem bereits bestehenden Darlehen gewährt werden. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 % der Gesamtkosten. Es wird unter folgenden Bedingungen gewährt: für jedes weitere K...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Darlehenshöchstbetrag Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so können 85 % der Kosten als Darlehen finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 42.500 EUR. Darlehen unter 5.100 EUR werden nicht ausgekehrt. Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe des Zinssatzes ist von der Festschreibungslänge und der Höhe des Tilgungsanteils abhä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Konditionen

Laufzeit 25 Jahre Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist je nach Vereinbarung mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren versehen. Die erste Zinsbindungsfrist wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit vereinbart. Für diese Zeit bietet die L-Bank eine Zinsverbilligung an. Nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist orientiert sich die...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Grundförderung und Zusatzförderung Die EOF setzt sich aus einer Grundförderung und einer Zusatzförderung zusammen. Die Grundförderung selbst besteht aus einem Darlehen und einem Zuschuss. Das Darlehen wiederum fasst einen objektabhängigen und einen belegungsabhängigen Teil zusammen. Der belegungsabhängige Darlehensteil setzt voraus, dass der Abstand zwischen der höchstzulässig...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Konditionen

Förderungsfähig sind 100 % der Kosten der o. g. Anlagen einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Zusatzkosten. Wird die Anlage teilweise gewerblich genutzt, so verringert sich die Förderung entsprechend dem Anteil der gewerblichen Nutzung. Ähnliches gilt für Zuschüsse. Werden solche gewährt, so verringern sich die Kosten entsprechend. Der minimale Bruttodarlehensb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Darlehenskonditionen

Bis zu 25.000 EUR zinsfrei Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 EUR. Dazu werden noch Zuschüsse bis zu 5.000 EUR gewährt. Können nach der Installation des Aufzugs die erschlossenen Wohnungen barrierefrei erreicht werden, erhöhen sich die Zuschüsse auf ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Wie erfolgt die Förderung?

Investoren 650 EUR je m2 Die Förderung erfolgt über ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Die Darlehenshöhe richtet sich grundsätzlich nach den Investitionskosten. Maximal werden 650 EUR je m2 förderfähiger Wohnfläche als Darlehen gewährt. Kommunen Kommunalkredit Kommunen erhalten einen zweckgebundenen Kommunalkredit für Gebietskörperschaften. Das Darlehen wird mit bis zu 100 ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.4 Tilgung

Das gewährte Darlehen wird gegenüber der KfW vierteljährlich in gleich hohen Raten getilgt. Während der tilgungsfreien Zeit bestehen die Raten nur aus Zinsen. Vorfälligkeitsentschädigung Soll das Darlehen vorzeitig abgelöst werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.1 Konditionen

Bis zu 50.000 EUR Die Förderung erfolgt durch die weitere Verbilligung der Darlehenskonditionen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen". Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Allerdings sind die Darlehen auf maximal 50.000 EUR begrenzt. Die Begrenzungen gelten je Wohneinheit, die nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

15 % Eigenanteil Die Bewilligung der Darlehen setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den geförderten Bau- und Baunebenkosten erbringen kann. Nimmt der Antragsteller zusätzlich Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch, so muss zusätzlich auch der wohnungsnutzende Haushalt die Einkommensgrenzen einhalten. Die Bau...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Thüringen

In der Tabelle finden sich einige interessante Förderprogramme des Landes Thüringen. Neben diesen Programmen hält das Land Thüringen insbesondere für Neuerrichtungen von Wohnungen Wohnungsbaudarlehen bereit. Förderprogramme des Landes Thüringenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die förderfähigen Kosten je Wohnung mindestens 12.500 EUR betragen. Ist dies der Fall, so werden 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 70.000 EUR je Wohnung, über ein Baudarlehen gefördert. Erfolgt eine Modernisierung, die zu einer Barrierefreiheit führt, so werden je Wohnung ebenfalls 80 %...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 1 Kurzübersicht Förderungen – Stadtsanierung

Kurzübersicht über die beschriebenen Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.7 Darlehenskonditionen

10 Jahre Die gewährten Darlehen werden gegenüber den KfW-Darlehen zinsvergünstigt vergeben. Das 1. Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass es nach 10 Jahren vollständig getilgt sein muss. 2 Jahre Die Arbeiten müssen spätestens nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über die Vergabe von langfristigen, zinsverbilligten Darlehen, deren Vergabe direkt über die L-Bank erfolgt. Die Zinsverbilligung erfolgt über die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit. Die Zinsen werden für 15 Jahre festgeschrieben. Finanziert werden die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der zu erbringenden Eigenleistungen (s...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Konditionen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre zinslos Die Förderung wirkt durch die Gewährung eines für 10 Jahre zinslos gewährten Darlehens. Nach Ablauf der 10 Jahre erfolgt die Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil soll mindestens 2 % betragen. Tilgungszuschuss Die Förderung wirkt zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss, der mit bis zu 10 % der ISB-Darlehenssumme gewä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Hausgeldrückstände Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben. Darlehenshaftung In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags, einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten, Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts, Nachweis einer Gebäudeversicherung, Nachweis des erreichten energetischen Standards. Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von bis 50 % ausgezahl...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie, RdErl. des MF vom 25.9.2015, MBl LSA v. 6.10.2015, S. 520 ff., EU-Förderperiode 2014-2020). der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur e...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Wie wird gefördert?

Darlehen bis zu 100 % Die Förderung erfolgt durch Darlehen bis zur Höhe des noch bestehenden Finanzierungsbedarfs. Allerdings erfolgt vor der Zusage eine Objekt- und Bonitätsprüfung durch die IBB. Zudem wird geprüft, ob die zu gewährenden Darlehensmittel gesichert werden müssen und können. Die Auszahlung eines Darlehens erfolgt zu 100 %. Eine vorzeitige Tilgung innerhalb einer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Darlehenskonditionen

Mindestens 50.000 EUR Ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer neuen Wohnung muss mindestens 120.000 EUR betragen. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen es 50.000 EUR sein. Gefördert wird über ein von der L-Bank zinsverbilligtes Darlehen. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an vorhandenen Wohnungen werden mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 3 %, maximal 1.500 EUR, b...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Antragstellung

Der Antrag erfolgt über die ILB. Hier wird auch der Antrag für die Gewährung des KfW-Darlehens eingereicht. Die entsprechenden Antragsunterlagen findet man auf der Webseite der ILB unter dem entsprechenden Programm.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Kein Eigenkapital Eigenkapital ist nicht erforderlich. Die beantragten Darlehen dürfen nicht in Verbindung mit Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen stehen. Dies gilt nicht für Zwischenfinanzierungen. Die programmgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Als Sicherheiten gelten die banküblichen Besicherun...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 6 Anrechnung von Fördermitteln

Gemäß § 558 Abs. 5 BGB sind von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, Drittmittel i. S. d. § 559a BGB abzuziehen, im Fall des § 559a Abs. 1 BGB mit 8 % des Zuschusses. Voraussetzung ist also, dass der Vermieter eine bauliche Maßnahme durchführt, die eine Modernisierung i. S. d. § 559 Abs. 1 BGB ist oder eine andere bauliche...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

2 Maßnahmen Es werden 2 Investitionsmaßnahmen gefördert: Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die zur nachhaltigen Verringerung des CO2-Ausstoßes nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" führen. Gefördert werden die Maßnahmen, die in ihrem Ergebnis mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreichen. Der Neubau von Mietwohnungen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

BEG 261 Die ILB hat das Programm an den KfW-Förderprogrammen BEG 261 Wohngebäude – Kredit orientiert. Das heißt, dass grundsätzlich die Programmbedingungen der KfW gelten. Hier können Sie mit folgenden Konditionen planen: Neubau Effizienzhaus 40 NH Darlehenshöchstbetrag 120.000 EUR pro Wohneinheit Auszahlungsquote 100 % Kreditlaufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren erste Zinsbindungs...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.8 Darlehensvertrag

Vorrangiges Rechtsgeschäft Bei der Hingabe eines größeren Geldbetrags zwischen Ehegatten ist stets vorrangig zu prüfen, ob nicht Rückforderungsansprüche aufgrund eines Darlehensvertrags gegeben sind. Wenn der entsprechende Rechtsbindungswille deutlich manifestiert ist, handelt es sich nicht um eine ehebedingte, der güterrechtlichen Auseinandersetzung unterliegende Zuwendung, ...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Eigenkapital

10 % Eigenkapital Die Antragsteller müssen ein Eigenkapital von 10 % erbringen. Das Eigenkapital kann beispielsweise in Geld oder in dem Baugrundstück bestehen. Als Eigenkapital können auch Darlehen angesehen werden, wenn diese diesem Förderdarlehen nachrangig sind. Der Antragsteller muss neben dem Eigenkapital auch nachweisen, dass er auf Dauer in der Lage ist, die Belastunge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Konditionen der benötigten Darlehen entsprechen immer dem jeweiligen SIKB- oder KfW-Förderprogramm. Ohne Grundpfandrechte Sinn und Zweck dieses Programms ist, der WEG ohne eine grundpfandrechtliche Sicherung den Zugang zu den günstigen Darlehen der KfW- oder SIKB-Förderungen zu ermöglichen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Praxis-Beispiel Berechnung der Darlehenshöhe Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sani...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.7 Eigenkapital

15 % Eigenkapital Die ISB verlangt eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten. Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. Sie gilt grundsätzlich als nicht gesichert, wenn die Einnahmen aus den zugelassenen Mieten nicht ausreichen, um die Aufwendungen für die Darlehen (auch Fremddarlehen) sowie zukünftige Instandhaltun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Maximal 100.000 EUR Damit die Antragsteller die obigen Maßnahmen realisieren können, bietet die IBB zinsgünstige Darlehen an. Der Antragsteller kann Darlehen in Höhe von 100.000 EUR pro Wohneinheit erhalten. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 %. Es werden also keine Kosten von der Darlehenssumme abgezogen. Überschreitet die gewünschte Darlehenssumme 500.000 EUR werden von der ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Konditionen

Gefördert werden pro vermietete Wohnung Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 EUR der anerkannten förderungsfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehen unter 5.000 EUR pro Wohnung kommen nicht zur Auszahlung. Wahlweise wird eine Mietpreis- und Belegungsbedingung von 20 bis 25 Jahre vereinbart. Die Länge der Bindung hängt vom Zeitraum der Zinsbindung ab. Die Mietpreisobergrenzen je ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Bereitstellungszinsen und Tilgung

Für nicht abgerufene Darlehensbeträge der Basisförderung werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei allen anderen Darlehen wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein monatlicher Zins von 0,15 % fällig. Die Darlehen der Basisförderung werden mit 2,25 % getilgt, die der Anpassungsförderung mit 3 %.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Nochmals günstigerer Zinssatz Die Konditionen entsprechen denen des KfW-Bank-Programms "159". Der Anreiz, die Darlehen über das Land Hessen zu beantragen, liegt darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank nochmals mit einem unter dem KfW-Zinssatz liegenden günstigeren Zinssatz angeboten werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte des KfW-Programms: Laufzeiten der Darlehen bis zu 30 ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Zinsen, Laufzeit, Auszahlung

Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen gewährt und zu 100 % ausgezahlt. Die Laufzeiten betragen zwischen 10 und 30 Jahren. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei. Privatpersonen wird über die gesamte Laufzeit ein Zins von 0,75 % gewährt. Bei Unternehmern ist der Zins risikoabhängig (siehe www.nrwbank.de/konditionen). Das Darlehen sollte innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.8 Darlehenskosten

Für ein Baudarlehen fallen folgende Kosten an: 1,5 % Ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 1,5 % (bemessen an der Darlehenssumme), der direkt vom Darlehensbetrag einbehalten wird. Bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit beträgt der jährliche Verwaltungskostenbeitrag 0,5 %, erhoben vom Nennbetrag des Darlehens. Für die 2. Hälfte der Darlehenslaufzeit beträgt der jährli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Darlehenskonditionen

Bis zu 40.000 EUR zinslos Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines auf 20 Jahre zinsloses Darlehen. Es können Darlehen bis zu 60.000 EUR beantragt werden, begrenzt auf maximal 85 % der Gesamtkosten (15 % = Eigenleistung). Fördertabelle:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Diese Förderungen werden gewährt

Mindestens 20.000 EUR Die Förderung erfolgt zum einen über ein Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben. Zusätzlich erhält der Antragsteller noch einen Tilgungsnachlass. Ein Darlehen wird aber nur gewährt, wenn das Förderdarlehen mindestens 20.000 EUR umfassen soll. Gefördert werden 80 % der förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 EUR je m2 Wohnfläche, maximal 104.000 EUR je Wohn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen. Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt. Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht gefordert. Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen. Nic...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.4 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Erwartung nicht erfüllt Ausgleichsansprüche für Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage [1] sind möglich, soweit den gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung des Bestands der Lebensgemeinschaft der Partner zugrunde gelegen hat. Die Rückabwicklung erfasst insbesondere Fälle, in denen es mangels Schaffung eines gemeinschaf...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.1 Voraussetzungen und Förderung

Die Förderung ist dem Programm 201 in weiten Teilen gleich, einige Unterschiede gilt es jedoch zu beachten. Antragsteller bei dieser Programmvariante sind: Antragsteller Unternehmer, die einen mehrheitlich kommunalen Gesellschaftshintergrund haben. Dieser ist im Sinne dieses Programms gegeben, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehreren Gebietskörperschafte...mehr