Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Datenschutz und Gesundheits... / 2 Bewerbungsverfahren

Im Rahmen von Bewerbungsverfahren möchten Arbeitgeber häufig Auskünfte zu bestehenden Vorerkrankungen, Schwerbehinderungen oder zur Schwangerschaft haben. Diese Auskünfte sind dann zu gewähren, wenn sie für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses notwendig sind.[1]mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / Zusammenfassung

Begriff Die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Informationstechnologie am Arbeitsplatz haben die Erfassung personenbezogener Daten von Mitarbeitern verstärkt und ausgeweitet. Dieses Interesse richtet sich immer öfter auf die sog. "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), bei denen es si...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4 Wearables

4.1 Wearables: Definition Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt,...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der Praxis im Rahmen der präventiven Vermeidung von Arbeitsunfällen bzw. -krankheiten sowie der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern vielfach eingesetztes Mittel ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Die spezialgesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sein, ein ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.1 Löschung von Corona-Daten

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten erfolgte während der Corona-Pandemie häufig aufgrund gesetzlicher Pflichten, die dem Verantwortlichen auferlegt waren. Zahlreiche dieser Pflichten sind nunmehr entfallen und dementsprechend mangelt es vielfach auch an einer Rechtsgrundlage zur Weiterverarbeitung und Speicherung bestimmter Daten. Verantwortliche sollten ...mehr

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Datenschutz und Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Zusammenfassung Begriff Die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Informationstechnologie am Arbeitsplatz haben die Erfassung personenbezogener Daten von Mitarbeitern verstärkt und ausgeweitet. Dieses Interesse richtet sich immer öfter auf die sog. "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3 Gesundheitsdaten während des Arbeitsverhältnisses

3.1 Allgemein Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kat...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2 Ausnahme: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Eine Ausnahme gilt für den Gesundheitsbereich, in dem der Gesetzgeber spezifische Regelungen getroffen hat, die eine Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von Beschäftigten weiterhin gestatten können. 6.2.1 Zulässigkeit Für Mitarbeiter von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors, z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime bes...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.1 Allgemein

Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien ist g...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.3 Speicherdauer

Der Arbeitgeber muss die erhobenen Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO grundsätzlich dann löschen, wenn der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist. Ungeachtet eines etwaigen Zweckentfalls sind die Daten spätestens dann zu löschen, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage entfällt. Arbeitgeber müssen die zur Erfüllung des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten ihrer Besc...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6 Auswirkungen der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie entstanden im Rahmen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten zahlreiche spezifische und neue Fragen. So z. B., ob es dem Arbeitgeber gestattet ist, den Impfstatus seiner Beschäftigten abzufragen oder wie im Falle einer positiven Testung eines Mitarbeiters zu verfahren ist. Während der Pandemie hat sich die datenschutzrechtliche Beu...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.2 Einschränkungen

Hinsichtlich einer Speicherung von auf Grundlage des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten von Beschäftigten ist zu beachten, dass nicht der Impfnachweis selbst gespeichert werden darf, sondern lediglich die Information, dass ein gültiger Nachweis erbracht wurde und ggf. das Ablauf-/ Enddatum dieses Nachweises. Das Kopieren, Einscannen oder Aufbewahren des Nachweises ist unz...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.2 Keine Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Sollen Gesundheitsdaten nicht verarbeitet werden, so muss die zuständige Abteilung (IT, Personal) dafür Sorge tragen, dass dies auch technisch verhindert wird. Eine rein organisatorische Regelung (Anweisung) reicht hier meist nicht aus. Werden Wearables vom Unternehmen gestellt, sollten die entsprechenden Funktionen zur Speicherung von Daten im Unternehmen von vornherein nic...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.1 Zulässigkeit

Für Mitarbeiter von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors, z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime besteht nach § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das bedeutet, dass diese Personen entweder genesen oder geimpft sein müssen, zumindest solange keine medizinische Kontraindikation hinsichtlich einer Impfung vorliegt. Die B...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.1 Wearables: Definition

Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt, die von dem am Körper ge...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.4 Anforderungen an Speicherung und Verarbeitung

Soweit der Arbeitgeber befugt zum Besitz von Gesundheitsdaten ist, darf er diese auch speichern und im Rahmen der Zweckbindung nutzen. Sie dürfen in der Personalabteilung gespeichert werden und unterliegen dann nicht mehr dem Patientengeheimnis. Die Zweckbindung und damit die Verwendung der Daten richtet sich entweder nach der Einwilligung des Beschäftigten oder dem Zweck de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 4.3 Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Möchte das Unternehmen tatsächlich Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter verwenden, muss eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden sein. Da hier die Erfassung der Gesundheitsdaten nicht als "erforderlich" i. S. d. § 26 BDSG anzusehen sein wird, scheidet eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aus. Eine Verarbeitung ist nur mit wirksamer Einwilligung der Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.2 Krankheiten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, sich "krank zu melden", wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Hierbei hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, welche gesundheitlichen Gründe dies im Detail sind. Er kann lediglich eine den Krankenzustand bestätigende Bescheinigung eines Arztes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.3 Gesundheitsdaten beim Betriebsarzt

Aufgabe des Betriebsarztes ist die Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen. Dabei schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit dient aber gleichzeitig auch den Interessen des Arbeitgebers. Angesichts der Notwendigkeit der Durchführung bestimmter betriebsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgen kann hinsichtlich der Legitimation auf Art. 9 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Anwendbarkeit der Abgabenordnung in den abweichenden Ländern

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Mehrzahl der abweichenden Länder sieht verfahrensrechtlich keine Abweichungen gegenüber dem Bundesrecht vor. Das gilt namentlich für Sachen (s § 15 Abs. 1 LGrStG Sachsen, LGrStG Sachsen Rz. 71 f) und das Saarland (LGrStG Saarland Rz. 72 ff.). Für sie gilt angesichts nur punktueller Abweichungen bei den Steuermesszahlen (s. Rz. 25) die Abgabenordnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a u 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drucks 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / IV. Zeit für eine Überprüfung der Vergütungsempfehlungen

Auf Basis der beschriebenen Unsicherheiten in der Praxis und weil die Ausübung des Testamentsvollstreckeramts im Laufe der Jahrzehnte immer vielschichtiger geworden ist[23], hat die AGT die Vergütungsempfehlungen einer Überprüfung unterzogen. 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlic...mehr

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AGS 11/2022, Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB und zum UKlaG

Begründet von Peter Ulmer, Hans Erich Brandner und Horst-Diether Hensen. 13. neu bearb. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XXXVIII, 2.236 S., 229,00 EUR Dem AGB-Recht mit seiner Aufgabe der Kontrolle von Klauselformulierungen kommt in vielen Rechtsgebieten eine andauernde Bedeutung zu. Im Zuge des technischen Fortschritts und des sich stetig weiter entwickelnden Verb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 4 Elektronische Speicherung der Daten beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 15 Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe hat sich aus Gründen des Datenschutzes die Notwendigkeit ergeben, gesetzliche Regelungen für die Auskünfte zu schaffen, die das BZSt dem Leistungsempfänger i. S. d. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG im Wege einer elektronischen Abfrage zu erteilen hat (§ 48b Abs. 6 EStG). § 48b Abs. 6 EStG wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Rz. 2 Der Leistende kann bei dem für ihn zuständigen FA eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Ist eine Personengemeinschaft Leistender, ist der Antrag bei dem für die Personengemeinschaft zuständigen FA zu stellen. Ist eine Personengemeinschaft ertragsteuerlich nicht zu führen, ist auf die umsatzsteuerliche Zuständigkeit (§ 21 AO) abzustellen. Der Antrag bedarf keiner ...mehr

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Business Development: Die B... / 2.2.3 Maßgeschneiderte Produkte

Produkt­entwicklung mit dem Kunden zusammen erhöht den Kundennutzen Maßgeschneiderte Produkte entstehen möglichst eng am Bedarf des individuellen Kunden und erhöhen damit dessen Mehrwert. Beispielsweise werden in der Automobilindustrie, beim Flugzeugbau oder in der Unterhaltungselektronik die Zulieferer sehr eng in den Entwicklungsprozess des Endprodukts eingebunden, "designe...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 4.2 Forderungsmanagement

Zu den Verwaltungsunterlagen gehören auch die einen Miteigentümer betreffende Einzelabrechnung oder Unterlagen, die Ansprüche gegen Dritte oder einen anderen Wohnungseigentümer belegen. Diesem Anspruch steht der Datenschutz nicht entgegen. Der Datenschutz hindert – nach jetzigem Recht – ein Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer (z. B. in die Verbrauchsdaten der übrigen Wohnu...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IX. Zusammenfassung und Fazit

Unabhängig davon, ob Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht vermittelt, ermöglicht er jedenfalls einen umfangreichen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der Finanzamtsakte. Von etwaigen Argumenten, die gegen das Bestehen eines Akteneinsichtsrechts angeführt werden, sollten sich Steuerpflichtige nicht abhalten lassen, ihren Antrag weiter zu verfolgen. Die Rechtsauffas...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 3 Anprangerung des Hausgeldschuldners

Ein in der Praxis erfolgreiches, legitimes[1] und nicht gegen einen insoweit nicht bestehenden Datenschutz verstoßendes Mittel ist es, den Miteigentümern einen Hausgeldschuldner mitzuteilen.[2] Dies kann z. B. bei der Übersendung der Einzelabrechnung im Zusammenhang mit der Ladung zur Eigentümerversammlung geschehen, auf der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossen werden sol...mehr

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§ 1 Messverfahren / III. Integrität, Authentizität und Datenschutz bei digitalen Messdaten

1. Warum digitale Sicherheit? Rz. 276 Sicherheit im Umgang mit digitalen Daten kostet Zeit und Geld. Entsprechende Maßnahmen sind oft aufwendig und machen Prozesse häufig kompliziert und schwerfällig. Doch warum brauchen wir digitale Sicherheit überhaupt? Rz. 277 Wir erwarten im Umgang mit digitalen Daten dieselben Garantien und Eigenschaften, die wir auch aus der "analogen" W...mehr

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§ 1 Messverfahren / 2. Definitionen

Rz. 282 In den folgenden Ausführungen führen wir wichtige Begriffe wie Datensicherheit, Integrität, Authentizität und Datenschutz ein. Da deren Abgrenzung voneinander sehr fein ist und sie sich auch teilweise überlappen, konkretisieren wir alle Begrifflichkeiten und geben anschauliche Beispiele. Weiter stellen wir die wichtigsten kryptografischen Verfahren vor. Rz. 283 Der ze...mehr

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§ 1 Messverfahren / 3. Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Messdaten

Rz. 294 Bevor wir zu den tatsächlichen Anforderungen der PTB an die Sicherheit von Messdaten kommen, beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Anforderungen überhaupt sinnvoll sind. Dabei geht es nicht darum, konkrete technische Vorgaben oder Vorschläge zu machen, sondern allgemeine Mindestanforderungen aufzustellen. Rz. 295 Zunächst sind hierzu zwei wichtige Aspekte des sta...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Erforderliche Beweismittel/Unterlagen

Rz. 1229 Zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren) sind die folgenden Beweismittel/Unterlagen erforderlich:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / II. Bayern

Rz. 2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.5.2006 – Az.: I C 4–3618.2–31 – Verkündungsstand: 26.5.2009 – – Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahme...mehr

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§ 1 Messverfahren / 6. Fazit

Rz. 317 Es bleibt festzuhalten, dass nach wie vor bei vielen in Betrieb befindlichen Messgeräten der informationstechnische (und möglicherweise automatisierte) Nachweis, dass Messdaten unverändert sind, nicht zu erbringen ist. In einem unsicheren System ist es technisch nicht möglich, Authentizität und Integrität nachzuweisen. Viele Messgeräte erfüllen die aktuellen Anforder...mehr

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§ 1 Messverfahren / f) Kein Schutz gegen Fehlzuordnungen der Ident-Fotos

Rz. 425 Da sich die Fertigung und Ablage der Kennzeichen- und Fahreraufnahmen außerhalb der Zulassung bewegt, ist es nur logisch, dass Vidit keine technische Sicherstellung einer korrekten Zuordnung gewährleistet und das Auswertepersonal mit dieser Problematik allein lässt. Menschen machen jedoch Fehler, und so kann nachfolgend belegt werden, wozu ein derart sorgloser Umgang ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 3. Erforderliche Beweismittel/Unterlagen

Rz. 1204 Zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren) sind die folgenden Beweismittel/Unterlagen erforderlich:mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Warum digitale Sicherheit?

Rz. 276 Sicherheit im Umgang mit digitalen Daten kostet Zeit und Geld. Entsprechende Maßnahmen sind oft aufwendig und machen Prozesse häufig kompliziert und schwerfällig. Doch warum brauchen wir digitale Sicherheit überhaupt? Rz. 277 Wir erwarten im Umgang mit digitalen Daten dieselben Garantien und Eigenschaften, die wir auch aus der "analogen" Welt kennen. Dokumente wie Ver...mehr

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§ 1 Messverfahren / 5. Aktuelle Umsetzung

Rz. 309 An dieser Stelle liegt es nahe, die in Betrieb befindlichen Messgeräte mit den vorgenannten Anforderungen zu vergleichen. Dies taten auch die Autoren in früheren Auflagen dieses Buches. Das Ergebnis war und wäre eine Auflistung von Abweichungen, wie zum Beispiel:mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Geschwindigkeitsmesssystem Traffiphot S/Traffiphot S-digital

mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Offizielle Anforderungen der PTB

Rz. 301 In ihren Anforderungen misst die PTB der Manipulationssicherheit von Messdaten und entsprechender Software offenbar einen hohen Stellenwert zu. So finden sich in allen für Verkehrsüberwachungsgeräte relevanten PTB-A entsprechende Abschnitte, z.B.:mehr

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§ 1 Messverfahren / c) Länderspezifische Messaufbauten/Messdurchführung

Rz. 604 Unterschiede bei den verschiedenen Messaufbauten ergeben sich insbesondere bei der Anzahl und Lage der auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen sowie in der Art der Dokumentation der Messung, des Fahrers und des Kennzeichens des gemessenen Fahrzeuges. Rz. 605 ▓ Markierungen Einzig die Markierungen zur Dokumentation der 50 m-Messstrecke im Zielbereich werden i.d.R. b...mehr

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§ 1 Messverfahren / (2) Konformitätserklärung

Rz. 455 Ferner wurde für das Auswertesystem des VKS 3.0 mit der Gerätenummer DE1101RP/A eine vom Gerätehersteller am 26.10.2016 gezeichnete Konformitätserklärung vorgelegt. Abbildung 26: Konformitätserklärung der Auswerteeinheit mit der Nr. DE1101RP/A; Hinweis: aus Gründen des Datenschutzes wurden alle personenspezifischen Merkmale unkenntlich gemacht Rz. 456 In der Anlage 5 (...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XII. Saarland

Rz. 12 Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 Abs. 4 SPolG – gültig bis 2.1.2027 1. Rechtslage In Ergänzung der originären vollzugspolizeilichen Verkehrsüberwachung kann das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa auf Antrag den Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) die Befugnis zur Überwa...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XVI. Thüringen

Rz. 16 Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für die Überwachung des Straßenverkehrs v. 2.11.2020 – (Az.: 42.4–2701–14/2019; ThürStAnz 2020, S. 1457) 1 Einleitung Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Prognosen ...mehr